Protocol of the Session on August 27, 2009

(Beifall bei der LINKEN)

Ich erteile jetzt der Kollegin Staudte von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf den Anfang kommt es an. - Dieses pädagogische Motto könnte man sicherlich als Überschrift über den Gesetzentwurf und über alle Anträge stellen, die wir heute hier diskutieren. SPD und Linke befassen sich erneut mit den Bedingungen in Krippe und Kita, die wir schon in den vergangenen Plenarsitzungen problematisiert haben. Wir gehen in den Grundforderungen konform. Hier muss tatsächlich nachgebessert und sehr viel mehr investiert werden.

(Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Die einzelnen Forderungen werden wir sicherlich im Ausschuss besprechen. Wir haben ja schon die Personalschlüssel genannt, die wir uns vorstellen können.

Mit der Finanzierbarkeit wird es sicherlich etwas schwierig, was die Vorschläge der Linken angeht. Ich meine, man ist nicht die bessere Opposition, wenn man immer noch einen draufsetzt und wenn man Vorschläge macht, die letztendlich nicht zu bezahlen sind. Man sollte sich vielmehr überlegen, was man in der Regierungsverantwortung tatsächlich umsetzen könnte.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich möchte nun die Zeit nutzen, um Ihnen unseren Antrag in seinen Einzelheiten vorzustellen. Wir Grünen haben uns mit einem bisher vernachlässigten Thema der frühkindlichen Förderung befasst, nämlich mit der Tagespflege. Darunter verstehen wir umgangssprachlich die Betreuung durch Tagesmütter. Dies ist in Niedersachsen tatsächlich ein Bereich von rasant wachsender Relevanz.

(Norbert Böhlke [CDU]: Sehr richtig!)

Ich möchte Ihnen Zahlen nennen: Während in Niedersachsen 2007 noch 1 770 unter Dreijährige von Tagesmüttern betreut wurden, sind es im April 2009 schon 6 120 gewesen. Die Zahl hat sich also in den vergangenen zwei Jahren mehr als verdreifacht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Doch was ist letztendlich mit der Qualität dieser Betreuungsform? - Das renommierte DJI, das Deutsche Jugendinstitut, schreibt 2004 - ich zitiere -:

„Die Stabilität von Tagespflegeverhältnissen ist unter den gegenwärti

gen Organisationsbedingungen prekär. Abbrüche und häufige Wechsel von Pflegeverhältnissen wirken sich jedoch zum Nachteil der betreuten Kinder aus.... Spannungen zwischen Eltern und Tagespflegepersonen... führen wegen mangelnder fachlicher Begleitung... zu Abbrüchen. Die Qualitätsfrage wird den Eltern als zu lösende Einzelfallentscheidung überlassen.“

Das ist ein alarmierendes Fazit, meine Damen und Herren!

(Beifall bei den GRÜNEN - Editha Lorberg [CDU]: Das ist nicht generell so!)

Doch auf dieser Grundlage wird der Betreuungsausbau derzeit weiter vorangetrieben. Wir alle wissen, dass für Kleinkinder der häufige Betreuungswechsel sehr von Nachteil ist.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Sehr rich- tig!)

Tatsache ist, dass wir sehr unterschiedliche Betreuungsbedingungen vorfinden. Auf der einen Seite gibt es sehr viele Tagesmütter, die erfahren sind und die für wirklich sehr wenig Geld eine sehr engagierte Arbeit leisten. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Tagespflegepersonen, für die die Kinderbetreuung die einzige Möglichkeit des Zuverdienstes ist oder die vielleicht sogar von den Argen zu diesem Betreuungsjob genötigt wurden, um aus dem Hartz-IV-Bezug zu kommen.

Eltern gehen heute zum Jugendamt, bekommen eine Tagesmutter vermittelt und haben dadurch natürlich den Eindruck, dass ein gewisser Standard gesichert ist. Doch nicht einmal das Curriculum des Deutschen Jugendinstituts - dies ist ein Crashkurs von 160 Stunden - ist in Niedersachsen verpflichtende Voraussetzung für die Erteilung der Pflegeerlaubnis durch die kommunalen Jugendämter. Dies wollen wir durch unseren Antrag ändern: keine Pflegeerlaubnis ohne eine Mindestqualifizierung von 160 Stunden und ohne eine 40-stündige Hospitation in einer Kita oder bei einer erfahrenen Tagesmutter!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich möchte diese schrecklichen Einzelfälle aus Bayern eigentlich gar nicht bemühen, wo eine Tagesmutter durch Schütteln den Tod eines Kleinkindes verursacht hat oder sich eine andere Tages

mutter das Leben nahm, als herauskam, dass sie den Kindern Schlafmittel gegeben hatte. Aber gerade diese Einzelfälle machen deutlich, dass die Betreuenden in der Tagespflege Einzelkämpferinnen sind, dass sie ganz auf sich selbst gestellt sind und dass wir notwendigerweise die Rahmenbedingungen wirklich ändern müssen.

Tagesmütter haben keine Kolleginnen wie in den Krippen. Sie können sich nicht einfach eine Auszeit nehmen, wenn die Nerven einmal blank liegen. Wir müssen Voraussetzungen schaffen, die eine stressfreie Arbeit ermöglichen.

So wollen wir in unserem Antrag z. B. die maximale Anzahl der anwesenden Kinder reduzieren. Bislang dürfen Tagesmütter bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen. Wir wollen, dass auch die anwesenden eigenen Kinder mitgezählt werden. Diese lösen sich ja nicht plötzlich in Luft auf und sind nicht mehr da. Ganz im Gegenteil: Sie werden vielleicht sogar noch anhänglicher, wenn andere Kinder da sind.

In unserem Antrag haben wir auch gefordert, dass die verschiedenen Betreuungsverträge nicht überhand nehmen können. Die Kinder sind ja nicht jeden Tag da. Wir wollen, dass höchstens acht Betreuungsverträge pro Tagesmutter abgeschlossen werden dürfen.

Nun stellt sich auch eine ganz neue Frage, zu der sich das Land positionieren muss. In immer mehr Gemeinden wird die Randbetreuung in den Kindertagesstätten durch Tagespflege abgedeckt. Dies ist in unseren Augen ein angemessenes Mittel. Schließlich ist es für die Kommunen schwer zu finanzieren, wenn nur wenige Kinder da sind und wenn sie eine große Kindergartengruppe aufmachen müssen.

Nicht in Ordnung ist allerdings aus unserer Sicht, wenn Erzieherinnen in ihrer eigenen Einrichtung zu einem Bruchteil ihrer eigentlichen Bezahlung als Tagesmutter arbeiten müssen. Wenn Kommunen die Randbetreuung durch Erzieherinnen gewährleisten wollen, was ja qualitativ sehr wünschenswert ist, dann sollen sie das, wie bisher, in der Form einer angehängten Kleingruppe machen, also eine Erzieherin und zehn Kinder und noch eine Erzieherin im Hintergrunddienst, die auf Abruf bereitsteht. Alles andere, nämlich Erzieherinnen als Tagesmütter einzustellen, ist Lohndumping. Dies muss vom Land verhindert werden!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Da wir schon bei der Bezahlung sind: Wir brauchen auch einen landesweiten Mindestlohn für Tagesmütter und Tagesväter. Wenn derzeit Kommunen Tagespflegepersonen mit weniger als 2 Euro pro Kind und Stunde abspeisen, dann ist das schlicht und ergreifend Ausbeutung und trägt sicherlich nicht zur Motivation der Betreuenden bei. Wir wollen, dass das Land in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Kommission einsetzt, die einen landesweiten Mindestlohn in der Tagespflege festsetzt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nur wenn wir die Attraktivität der Tagespflege steigern, dann können wir mehr geeignete Tagespflegepersonen gewinnen.

Frühkindliche Bildung muss auch in der Tagespflege die Maxime sein, nicht nur „satt und sauber“, sondern wirklich eine altersgemäße Förderung. Wir brauchen hier bei der Landesregierung wirklich einen Paradigmenwechsel.

Deswegen halten wir die Bündelung der Zuständigkeiten bei Krippe und Tagespflege in einem Ministerium für dringend geboten. Es ist wirklich niemandem zu vermitteln, warum für das eine das Sozialministerium zuständig ist, nämlich dann, wenn es um die Betreuung bei den Tagesmüttern geht, während für das andere, wenn es nämlich um die Betreuung der unter Dreijährigen in den Krippen geht, das Kultusministerium zuständig ist. Gucken Sie einmal genau in die Tagesordnung: Die Anträge, die wir heute diskutieren, werden in unterschiedlichen Ausschüssen beraten. Dies macht aus unserer Sicht wirklich gar keinen Sinn!

(Helge Limburg [GRÜNE]: Das ist unmöglich! Das versteht niemand!)

Die Bildungsbiografie beginnt mit der Betreuung im Kleinkindalter. Wir wollen, dass die Bündelung im Kultusministerium stattfindet, aber natürlich erst, wenn das dortige Chaos beseitigt ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich erteile jetzt dem Kollegen Brammer von der SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was man verspricht, muss man auch halten - Kinder sind uns mehr wert! - Und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen auch. Hier meine ich die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine vernünftige und gute Arbeit unserer Erzieherinnen und Erzieher.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wir fordern die Regierungsfraktionen auf, ihre Zusagen gegenüber den niedersächsischen Eltern einzulösen. Sie haben versprochen, die Kindergärten noch in dieser Legislaturperiode beitragsfrei zu stellen.

(Beifall bei der SPD)

Dies hat der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung vom 27. Februar 2008 durch seinen damaligen Vertreter, Herrn Hirche, hier vor dem Parlament vortragen lassen.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Genau!)

Ich lese Ihnen nun das Ergebnis der Haushaltsklausurtagung der Niedersächsischen Landesregierung vom 22. und 23. Juni 2009 vor. Dort heißt es unter Punkt 10:

„Die Landesregierung beschließt, an ihrem Ziel, die vollständige Beitragsfreiheit für den Besuch der Kindergärten einzuführen, grundsätzlich festzuhalten,“

Tolle Aussage! Und dann?

(Astrid Vockert [CDU]: Wir haben das immer unter dem Finanzgesichtspunkt betrachtet!)

„jedoch davon Abstand zu nehmen, bereits jetzt im Mipla-Zeitraum 2009 bis 2013 für die Jahre 2012 bzw. 2013 Beiträge hierfür einzusetzen.“