und die schon vor Schuljahresbeginn das angebliche Chaos heraufbeschwören. Setzen Sie sich doch einmal mit vernünftigen Lehrern zusammen,
mit Lehrern, die zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler arbeiten, die dazu beigetragen haben, dass wir in Deutschland beim Bildungsmonitoring zur Spitzengruppe aufgeschlossen haben.
Der Anteil der Bildungsausgaben ist stärker gestiegen als alle anderen Ausgaben. Bei uns in Niedersachsen kann man ganz toll Abschlüsse an den berufsbildenden Schulen nachholen. Wir haben gute Abschlussquoten. Dies wird uns von einer unabhängigen Stelle bescheinigt. Auch dies sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Jetzt ein- mal zum Thema, Herr von Danwitz!)
weil wir im Bereich der Schulinspektion Vorreiter sind. Auch bei den Sprachfördermaßnahmen sind wir so gut, dass andere Bundesländer zu uns kommen und sich das ansehen. Ich kann Sie nur auffordern: Kehren Sie zur Sacharbeit zurück! Mit Ihrem Wahlkampfgetöse helfen Sie niemandem im Bereich der Schulpolitik. Auch der Wähler wendet sich ab, wenn er mit Leuten wie Ihnen zu tun hat, die nur Miesmacherei betreiben und keine Vorschläge machen. Man traut Ihnen einfach nichts zu.
(Starker, anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP - Ursula Helm- hold [GRÜNE]: Wie? Das war jetzt al- les?)
Meine Damen und Herren, für die FDP-Fraktion hat sich Herr Försterling zu Wort gemeldet. Bitte schön!
- Meine Damen und Herren, ich verstehe ja die Emotionen. Aber auch darüber waren wir uns im Hause einig. - Herr Försterling, bitte!
politische Einschätzungen ohne Kenntnis des Sachverhalts von sich zu geben. Das haben Sie hier wieder sehr ausführlich getan.
Da gibt eine Gewerkschaft einen Antrag ab, um die Stundenzuweisung rückwirkend zu erhöhen: im November 2008 für das Schuljahr 2008/2009.
- Herr Brammer, das habe ich nicht aus der vertraulichen Akte entnommen, sondern aus dem Zentralmedium der GEW.
Da muss man sich als vorgesetzte Behörde oder auch als oberster Dienstherr die Frage stellen: Wenn hier jetzt rückwirkend Anträge gestellt werden, was war denn dann tatsächlich in der Vergangenheit? Ist man in der Vergangenheit seiner Arbeitszeitverpflichtung wirklich nachgekommen, ja oder nein? Dann prüft man den Vorgang. Dann hat man eine Einschätzung darüber, was in der Vergangenheit geschehen ist. Wenn man dann dazu kommt, dass sich bereits kleinere Indizien für Fehlverhalten ergeben, dann hat man nach § 18 des Niedersächsischen Disziplinargesetzes gar keine andere Möglichkeit, als ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
- Frau Helmhold, natürlich kann eine Landesschulbehörde als Mittelbehörde möglicherweise eine andere Ansicht haben.
Wenn man dann zu einer juristischen Einschätzung kommt, dass man nach § 18 des Niedersächsischen Disziplinargesetzes keine andere Möglichkeit hat, dann besteht die Pflicht, ein entsprechendes Disziplinarverfahren einzuleiten. Aus meiner Sicht wurde hier juristisch korrekt gehandelt. Politisch wäre es falsch gewesen, kein Disziplinarverfahren einzuleiten,
weil man sich genau in dem Moment dem Vorwurf hätte aussetzen müssen, dass es zu politischen Mauscheleien kommt, nur weil es sich um einen Gewerkschaftsfunktionär handelt. Ich bin sehr froh darüber, dass die Landesregierung auch Gewerkschaftsfunktionäre so behandelt wie alle anderen im öffentlichen Dienst auch.
Herr Brandt hat ja mittlerweile auch mitgeteilt, dass er seine Fehlstunden im Arbeitszeitkonto um 50 % überzogen hat.
Da kann jeder selbst entscheiden, ob das für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausreicht oder nicht. Ich bin froh, dass wir den Ausgang des Disziplinarverfahrens ebenfalls nicht politisch zu entscheiden haben,
sondern dass das gemacht wird, was Sinn und Zweck eines Disziplinarverfahrens ist, nämlich die Sache formal sauber juristisch zu klären.
Dann gibt es noch ein anderes Problem, dass nämlich im April Auszüge im Focus veröffentlicht worden sind und dieser ganze Vorgang den Medien zugeleitet worden ist. Das kritisieren wir, ebenso wie es die Ministerin im Mai-Plenum gemacht hat, aufs Schärfste. Das darf es nicht geben.
Im Gegensatz zu Ihren Behauptungen, Herr Jüttner, hat die Ministerin bereits im Mai-Plenum sehr deutlich ausgeführt, dass sie entsprechende Schritte innerhalb des Ministeriums, auch innerhalb
der Landesschulbehörde und auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatskanzlei eingeleitet hat, die allesamt - - -