Die Rückführung wird über zwei zentrale Ausländerbehörden hier in Deutschland, in Bielefeld und in Karlsruhe, gesteuert. Diese gesteuerte Rückführung führt auch dazu, dass die Eingliederung der Roma dort verbessert wird.
Niedersachsen sieht die besondere Situation der Roma im Kosovo. Aus diesem Grund unterstützen Niedersachsen und der Bund die Rückkehrer mit einer Starthilfe der höchsten Förderstufe. Darüber hinaus werden Rückkehrern Reintegrationsmaßnahmen aus dem Rückkehrprojekt angeboten. Dieses Projekt wird vom Bund und den Ländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gemeinsam getragen. Es umfasst beispielsweise Soforthilfen wie die Übernahme der Einrichtungskosten von bis zu 300 Euro pro Person, zweitens Fortbildungshilfen wie die Vermitt
lung von Qualifizierungskursen zur beruflichen Fortbildung, drittens Arbeitsförderungsmaßnahmen wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Höhe von 100 Euro monatlich usw.
Meine Damen und Herren, der Bund und die Länder leisten gemeinsam eine verantwortungsvolle Aufgabe, damit die Rückkehr der Roma gelingen kann. Leider werden diese Projekte nur in wenigen Fällen von den Roma in Anspruch genommen. Ich hoffe sehr, dass sich die Situation durch die Beratung der Ausländerbehörden verbessert und die Roma diese Projekte in Anspruch nehmen.
Natürlich können und konnten die Roma auch von der geltenden Bleiberechtsregelung profitieren, vorausgesetzt natürlich, die Integrationsleistung und die eigenständige Bestreitung des Lebensunterhalts sind gesichert. Die Bedingungen sind dem Haus sicherlich bekannt.
Des Weiteren prüft das Bundesamt nach wie vor in jedem Einzelfall, ob asylrelevante Gründe vorliegen, die ein Bleiberecht rechtfertigen würden. Ein generelles Bleiberecht für Roma in Deutschland kann es nach Erkenntnis des Bundesamtes nicht geben, weil eine generelle Verfolgung der Roma nicht mehr stattfindet. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass das allein eine Bundesangelegenheit ist und Niedersachsen die vom Bund vorgegebenen asylrelevanten Bedingungen erfüllt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns nicht beginnen, die Rückführung der Roma in den Kosovo so zu gestalten, dass Unsicherheit und Angst verbreitet werden.
Denn diese Anträge, die Sie, meine Damen und Herren, gestellt haben, führen dazu und nicht dazu, dass man diesen Menschen eine sichere und gesicherte Rückführung gewährleistet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann davon ausgehen, dass sich in Niedersachsen zurzeit noch etwa
4 000 Angehörige der ethnischen Minderheit der Roma aufhalten. Die Anträge der Fraktionen der Grünen und der Linken haben ihren aktuellen Anlass ja in dem Fall der Abschiebung von Frau Gashi aus dem Landkreis Wolfenbüttel; davon gehe ich jedenfalls aus. Das ist ein Fall, der ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erlangt hat. Aufgrund der individuellen Umstände dieses Falles hätte man sicherlich auch ein anderes Vorgehen prüfen können. Frau Gashi mit ihrem gewalttätigen Lebenspartner gemeinsam abzuschieben, ist sicherlich etwas, was in dieser Form nicht hätte passieren sollen. Das ist aber sicherlich ein Einzelfall, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Wir entscheiden heute aber nicht über das Vorgehen und die Rechtmäßigkeit einer einzelnen Abschiebung. Ich möchte trotzdem auf einige Punkte hinweisen, z. B. darauf, dass wir, gerade um solche Fälle von Menschen, die schon lange bei uns sind, zu bearbeiten, eine Härtefallkommission eingerichtet haben, die solche Fälle prüfen kann. Es geht aber natürlich auch darum, dass wir über die Möglichkeit der Altfallregelung versucht haben, für Menschen, die sich integrieren wollen, eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, in den vorliegenden Anträgen der Fraktionen der Linken und der Grünen geht es um die Forderung eines generellen Abschiebestopps für Roma in den Kosovo und eine umfassende Bleiberechtsregelung mit dem Ziel der Sicherung des Aufenthaltsstatus dieser Personen. Die Entscheidung allerdings, ob ein Abschiebestopp erforderlich ist, kann nur anhand einer umfassenden Beurteilung der Situation im Herkunftsland erfolgen. Diese wird natürlich nicht von uns in Niedersachsen vorgenommen, sondern hierzu ist ein umfassender Bericht des Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschieberelevante Lage im Kosovo erforderlich.
Meines Wissens stammt der letzte Bericht des Auswärtigen Amtes aus dem Februar 2009. Darüber müssten wir uns im Ausschuss noch einmal genauer unterrichten lassen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Hammarberg-Bericht aus dem Juli 2009 stammt, würde mich auch die Auskunft des Auswärtigen Amtes in dieser Sachfrage interessieren.
Ich weise aber auch darauf hin, dass seit April dieses Jahres ein Rücknahmeabkommen mit der Republik Kosovo existiert und wir davon ausgehen, dass man sich im Rahmen der Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Kosovo ausführlich mit der Situation im Kosovo und natürlich mit der Lage der ethnischen Minderheiten im Kosovo auseinandergesetzt hat. Wenn wir den Weg des Kosovo zur Souveränität befördern wollen, dann sollten wir in dieser Frage eine Übertragung der Verantwortung von der UN-Verwaltung auf die Regierung des Kosovo akzeptieren. Wie gesagt: Ich gehe davon aus, dass die Bundesrepublik das mit der Republik Kosovo ordentlich verhandelt hat.
Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion setzt sich durchaus dafür ein, dass in ausländerrechtlichen Angelegenheiten humanitäre Aspekte eine Rolle spielen. Darum haben wir uns beispielsweise für eine Bleiberechtsregelung eingesetzt. Darum haben wir in Niedersachsen auch die Härtefallkommission eingerichtet.
Allerdings widerspricht es aus unserer Sicht nicht dem Gebot des humanitären Handelns, wenn Personen, die gerade auch aufgrund fehlender Integrationsleistungen vollziehbar ausreisepflichtig sind, in der Folge ausgewiesen werden.
Aber ich sage noch einmal: Mit den Anträgen beschäftigen wir uns im Ausschuss. Ich bin der Meinung, dann sollten wir auch das Auswärtige Amt hören und uns genau über die Sachlage informieren lassen.
Meine Damen und Herren, zu Wort gemeldet hat sich jetzt Herr Adler von der Fraktion DIE LINKE. Sie haben noch eine Restredezeit von drei Minuten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Lorberg, Sie haben eben einen Satz gesagt, den ich gleich mitschreiben musste, weil er die Situation nicht richtig beschreibt. Sie haben gesagt, die kosovarische Regierung möchte multiethnisch werden.
Das stimmt nicht. Sie müssen sich einmal über die Situation informieren. Das kosovarische Parlament hat vor Kurzem eine Verfassung beschlossen, in der Rechte nationaler Minderheiten ausdrücklich nicht vorgesehen sind. Das Problem ist, dass die einseitige Gründung des Staates Kosovo - übrigens im Widerspruch zu einer verbindlichen UNResolution, die im Anschluss an den Jugoslawien
krieg verabschiedet wurde und in der es heißt, dass Kosovo Teil des Staates Jugoslawien ist; damals war es noch Jugoslawien, heute muss man im Grunde „Teil von Serbien“ lesen - den nationalistischen Kräften im Kosovo - das sind die albanischen Kräfte - natürlich Auftrieb gegeben hat, ihre Politik durchzusetzen, die zu Lasten der nationalen Minderheiten geht - sofern sie dort überhaupt noch leben können. Die meisten sind ja schon gar nicht mehr da.
Diejenigen, die noch da sind, leben in mehr oder weniger geschützten Lagern. Das ist das Schicksal, das diejenigen zu erwarten haben, die dorthin abgeschoben werden. Wenn sie dann auch noch Pech haben, kommen sie in ein Lager wie das Lager „Osterode“, das in einer bleiverseuchten Mine liegt. Sie können die Roma in ein Lager sperren, rundherum einen großen Stacheldrahtzaun errichten und ein paar Soldaten davor stellen, damit sie nicht von durchgeknallten Nationalisten angegriffen werden. Das ist die Situation, in die Sie die Menschen schicken, wenn Sie Angehörige nationaler Minderheiten in diesen Staat Kosovo abschieben.
Das Problem ist: Den Bürgern im Kosovo selbst, auch den Albanern, geht es wirtschaftlich sehr schlecht. Jedes Mal, wenn die internationalen Organisationen etwas für die Flüchtlinge tun, entwickelt das eine neue Neiddiskussion. Das ist die Realität dort.
Deswegen, denke ich, müssen Sie im Ausschuss noch einmal sehr gründlich darüber nachdenken, in welches Schicksal Sie die Menschen entlassen, die Sie dorthin schicken wollen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können hier im Parlament - das ist gut so - über alles reden. Aber wir müssen wissen, welche Zuständigkeit das Land Niedersachsen eigentlich hat. Das muss ich an dieser Stelle leider Gottes immer wieder sagen.
Immer wieder - auch heute - wird hier dargestellt, dass es hier um Schutzbedürftigkeit gehe. Das Land Niedersachsen ist nicht dafür zuständig, die
se zu überprüfen. Vielmehr gibt es hier die Möglichkeit des Asylverfahrens; andere Verfahren sind in diesem Zusammenhang genauso zu nennen. Dafür ist nun einmal der Bund - und zwar das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - zuständig. Wir haben hier keinen Ermessensspielraum, zu sehen, ob es dort irgendwelche Probleme gibt oder nicht.
Es ist völlig richtig, dass die Situation vor Ort im Zusammenhang mit dem Auswärtigen Amt durch den Bund bewertet wird, der dann den Ländern im Prinzip vorgibt, ob man zurückführen kann oder nicht. Wir haben keine Zuständigkeit. Wenn Sie hier also die Landesregierung auffordern, z. B. einen Abschiebestopp zu verhängen, dann ist sie der falsche Adressat. Wir können dies zwar diskutieren, aber der Innenminister hat hier keine Möglichkeit. Die Möglichkeit, einen Abschiebestopp zu verhängen, gibt es nur für einen kurzen Zeitraum, wenn in einem Krisengebiet eine neue Situation eintritt. In der Übergangszeit, bevor der Bund in diesem Zusammenhang eine Regelung trifft, kann das Land einen Abschiebestopp verhängen. Ansonsten haben wir überhaupt keine rechtlichen Möglichkeiten. Deshalb geht das, was wir hier diskutieren, an der Sache völlig vorbei.
Es ist hier gesagt worden: Der Bund hat mittlerweile ein Rückführungsabkommen mit dem Kosovo endverhandelt. Im Vorgriff darauf hat die kosovarische Regierung gesagt - da hat Frau Lorberg völlig recht -, dass sie das Ziel hat, alle Kosovaren zurückzunehmen, egal welcher Volkszugehörigkeit. Es entspricht der Intention der Regierung - das haben Sie, Herr Adler, eindeutig gesagt -, eine multi-ethnische Gesellschaft aufzubauen. Dies ist von der Regierung so geäußert worden.
Nach der Unabhängigkeitserklärung der Republik Kosovo am 17. Februar 2008 hat die Regierung der Republik Kosovo kraft Verfassung auch die Europäische Menschenrechtskonvention für direkt anwendbar erklärt. Im Rahmen der Verhandlungen zum Rückübernahmeabkommen hat sie dargelegt, ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung zur Rücknahme eigener Staatsangehöriger nachkommen zu wollen.
Meine Damen und Herren, deshalb bleibt dem Land Niedersachsen und den Ausländerbehörden nichts anderes übrig, als bei Menschen aus dem Kosovo, die ausreisepflichtig sind, sich aber auszureisen weigern, als letztes Mittel die Abschiebung vorzunehmen. Da gibt es überhaupt keinen Handlungsspielraum.
Insofern haben wir gerade mit dem Kosovo ganz klare Rückführungs- und Integrationsmaßnahmen vorgesehen. Es ist wichtig, dass man diese dann auch annimmt. Das ist meiner Ansicht nach entscheidend.
Ich will noch einen letzten Satz zur Bleiberechtsregelung sagen, weil sie hier immer wieder angesprochen wird. Wir haben in der Innenministerkonferenz - übrigens auch mit den Sozialdemokraten - klar gesagt: Es macht keinen Sinn, jetzt schon von einer Verlängerung zu sprechen oder sie in Aussicht zu stellen, wenn wir noch nicht einmal die Ergebnisse der Evaluierung der jetzigen Bleiberechtsregelung kennen. Vielleicht ist sie ja ein voller Erfolg. Die meisten haben sogar einen Arbeitsplatz bekommen.
Ich habe mich natürlich einmal erkundigt, wie das in Niedersachsen aussieht. Wir haben keine endgültigen Zahlen, aber die ersten Ergebnisse zeigen, dass die Bleiberechtsregelung in Niedersachsen außerordentlich erfolgreich ist. Wir können damit rechnen, dass weit über 60 % derjenigen, die unter die Bleiberechtsregelung gefallen sind, ihren Lebensunterhalt jetzt selber bestreiten können. Da kann ich Ihnen nur sagen, es wäre fatal, jetzt ein Signal auszusenden und zu sagen: Egal ob ihr euch angestrengt habt, egal ob ihr euch um einen Arbeitsplatz bemüht habt, sagen wir schon einmal, dass wir das alles nicht so ernst gemeint haben und dass ihr auf jeden Fall hierbleiben könnt. - Unser Weg ist völlig klar: Das Ergebnis muss da sein, und dann können wir darüber nachdenken, ob es - - -
(Filiz Polat [GRÜNE]: Es ist völlig ab- surd, was Sie da sagen! Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Die, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, be- trifft das doch gar nicht! Es geht um diejenigen, die von der Bleiberechts- regelung nicht profitieren!)
(Filiz Polat [GRÜNE]: Sie haben Fami- lien, Alleinstehende und Kranke dis- kriminiert! - Gegenruf von: Hans- Christian Biallas [CDU]: Ruhe! Das geht einem langsam auf den Rettich hier!)