Protocol of the Session on June 18, 2009

2. Liegt der Landesregierung zwischenzeitlich eine deutliche Distanzierung der niedersächsischen Politikerin Harms und/oder wenigstens der Partei Bündnis 90/Die Grünen vor?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Äußerungen der Demonstranten, der Gorlebener Salzstock sei in den 80er-Jahren nicht nur erkundet, sondern bereits zum Endlager für Atommüll ausgebaut worden?

Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hat sich zusammen mit dem Bundesamt für Strahlenschutz dafür eingesetzt, dass die Anlage in Gorleben Besuchern, nach Voranmeldung, jederzeit zur Befahrung offen steht.

Ein gewaltsames Eindringen, vorsätzliche Sachbeschädigungen und hohe Aggressivität sind zu verurteilen. Solche Verhaltensweisen sind von keiner rechtsstaatlichen und demokratischen Grundlage gedeckt. Die Sicherheit und Gesundheit der Be

legschaft, der Polizei und der Eindringenden werden darüber hinaus aufs Spiel gesetzt. Ein solches Eindringen kann daher nur ausdrücklich verurteilt werden.

Dafür Verständnis zu zeigen, wie es Frau Harms, MdEP, Zeitungsberichten zufolge getan hat, ist aus Sicht der Landesregierung nicht nachvollziehbar.

Zu 2: Nein.

Zu 3: Die Erkundung des Salzstocks Gorleben mit dem Ziel, eine Aussage zur Eignung als Bundesendlager für radioaktive Abfälle zu erhalten, erfolgte auf der Grundlage bergrechtlicher Betriebsplanzulassungen. Die Tragfähigkeit dieser Rechtsgrundlage hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 9. März 1990 (7 C 23.89) auf die Klage mehrerer Kläger aus dem Raum Gorleben ausdrücklich bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts ist die Erkundung eines Standorts auf seine Eignung für die Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle noch nicht der Beginn der Errichtung einer entsprechenden Anlage und bedarf deshalb nicht der Planfeststellung nach § 9 b des Atomgesetzes. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat mit dem Abteufen der Schächte und dem Auffahren von Strecken bislang nicht die Errichtung und den Betrieb eines Endlagers für radioaktive Abfälle verfolgt. Darüber kann vielmehr - im Rahmen eines atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens - erst dann entschieden werden, wenn die Eignung des Salzstocks für die Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle abschließend geklärt ist. Es besteht derzeit lediglich eine noch nicht widerlegte Eignungshöffigkeit.

Insofern sind die Äußerungen der Demonstranten nicht nachvollziehbar; denn deren Behauptung, das Erkundungsbergwerk Gorleben sei ein Schwarzbau, unterstellt, dass das Erkundungsbergwerk nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfüge. Diese Feststellung entbehrt jeglicher Grundlage.

Anlage 54

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 55 des Abg. Helge Limburg (GRÜNE)

Staatsanwaltschaftliche „Jagdszenen aus Oldenburg“?

Regional (NWZ) und überregional (Süddeut- sche Zeitung) wurde am 14. Mai 2009 von der Beteiligung eines ehemaligen Staatsanwalts

der Staatsanwaltschaft Oldenburg („Spezialist, wenn es um Schweinereien in der Fleischbran- che geht“) an dem Strafverfahren des Fleischfabrikanten Tönnies berichtet. Insbesondere die Süddeutsche Zeitung stellt ausführlich dar, dass der Staatsanwalt den Entwurf der Strafanzeige des - damals noch - anonymen Anzeigeerstatters redigiert habe und empfehle, die anonyme Strafanzeige an die „Wirtschaftsabteilung der STA Oldenburg“ zu schicken - also an seine damaligen Kollegen. Ebenso wird unterstellt, der Staatsanwalt habe versuchen wollen, über den ihm persönlich bekannten Generalstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Hamm das Verfahren zur Wirtschaftsstaatsanwaltschaft nach Bochum „zu schieben“. Die eigentlich zuständige Staatsanwaltschaft Bielefeld sollte dabei demnach gezielt umgangen werden, weil dem Staatsanwalt aus Oldenburg Verdachtsmomente dafür vorgelegen haben sollen, dass Tönnies aus den Reihen der Staatsanwaltschaft Bielefeld in der Vergangenheit vor bevorstehenden Durchsuchungen gewarnt worden sein soll.

Einen Vermerk über diese Vorgänge habe der Oldenburger Staatsanwalt weder in der Handakte noch in sonstiger Form verfasst. Dieser Fall sei „für die gesamte deutsche Staatsanwaltschaft eine sehr unangenehme Personalangelegenheit“, so die Süddeutsche Zeitung. Offensichtlich gab es auch schon Konsequenzen für den Staatsanwalt; denn der Spezialist ist nicht mehr als Ermittler tätig, sondern leitet nun das Referat für Personalangelegenheiten und Personalentwicklung im Justizministerium.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Anweisungen zur Dokumentation bestehen für Staatsanwälte, wenn sie neben ihrer eigentlichen Aufgabe als Ermittler Kontakte zu Anzeigeerstattern pflegen oder gar Hilfestellungen für diese leisten?

2. Ist die aktive Unterstützung für anonyme Anzeigen eine regelmäßig angewandte Praxis in niedersächsischen Staatsanwaltschaften?

3. Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg oder die Niedersächsische Landesregierung die Generalstaatsanwaltschaft Hamm oder die Nordrhein-Westfälische Landesregierung über die möglichen Anhaltspunkte für ein ungesetzliches Verhalten der Staatsanwaltschaft Bielfeld informiert?

Die in der Anfrage zitierte Berichterstattung, insbesondere die der Süddeutschen Zeitung, zeichnen einen Verfahrenslauf, der so weder stattgefunden hat noch durch objektive Umstände belegt wird. Die von den Journalisten aufgestellten Behauptungen eines dienstpflichtwidrigen Verhaltens des Staatsanwalts der Staatsanwaltschaft Oldenburg sind ohne tatsächliche Substanz und rein spekulativ.

Anhaltspunkte dafür, dass sich der Staatsanwalt eines Dienstvergehens schuldig gemacht haben könnte, bestehen - anders als die Mündliche Anfrage nahelegen will - nicht.

Der Tätigkeitswechsel des genannten Staatsanwaltes, der im Übrigen bereits vor über einem Jahr erfolgte, steht in keinerlei Zusammenhang mit irgendeinem konkreten Ermittlungsverfahren. Der Staatsanwalt ist vielmehr aufgrund seiner über Jahre hinweg anhaltenden guten Leistungen an das Niedersächsische Justizministerium abgeordnet sowie dort mittlerweile mit der Leitung des Referates für Personalangelegenheiten im Niedersächsischen Justizministerium betraut und inzwischen in das Amt eines Oberstaatsanwalts berufen worden. Bei dem in Rede stehenden Strafverfahren handelt es sich um ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Bochum, das noch nicht abgeschlossen ist. Die Niedersächsische Landesregierung sieht sich schon deshalb nicht in der Lage, Mutmaßungen oder Bewertungen zu diesem Verfahren abzugeben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Niedersächsischen Landesregierung die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Helge Limburg (GRÜNE) wie folgt:

Zu 1: Besprechungen mit sowie Befragungen und Vernehmungen von Anzeigeerstattern gehören zu den Kernaufgaben von Staatsanwaltschaft (und Polizei). Aufgabe der Staatsanwaltschaft als objektive Ermittlungsbehörde ist es u. a., mögliche strafrechtlich relevante Sachverhalte im Interesse der Wahrheitsfindung umfassend zu erforschen und die dazu erforderlichen Ermittlungshandlungen anzustellen. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte führen ihre Ermittlungen selbstständig und eigenverantwortlich. Sie gestalten die Ermittlungsakten nachvollziehbar und am Ermittlungsansatz orientiert.

Zu 2: Anonyme Anzeigen können von den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten nicht unterstützt werden, weil der Anonymus nicht bekannt ist und erforderliche Nachfragen zum Sachverhalt deshalb nicht möglich sind.

In der Kriminalistik gibt es jedoch seit jeher auch anonyme Hinweisgeber, d. h. Personen, die ihr Wissen um kriminelle Aktivitäten preisgeben, sich selbst aber nicht benennen. Trotzdem müssen und werden diese anonymen Hinweise von den Ermittlungspersonen entgegengenommen und bearbeitet, da das Legalitätsprinzip aus §§ 152 und 163 StPO Staatsanwaltschaft und Polizei gleicherma

ßen verpflichtet, bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes Ermittlungen aufzunehmen. Begründet die Strafanzeige einen Anfangsverdacht, kommt es nicht darauf an, dass der Anzeigeerstatter seine Identität offenbart. Nach Nr. 8 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren müssen ausdrücklich auch namenslose Strafanzeigen durch die Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Notwendigkeit einer Einleitung eines Ermittlungsverfahrens geprüft werden. Wegen der erhöhten Gefahr und des nur schwer zu bewertenden Risikos einer falschen Verdächtigung sind anonyme Anzeigen jedoch besonders sorgfältig zu prüfen. Dies gilt umso mehr, als eine Überprüfung der in anonymen Anzeigen geschilderten Sachverhalte mangels Möglichkeit, mit dem Anzeigeerstatter in Kontakt zu treten und Sachverhalte zu hinterfragen sowie zu verifizieren, regelmäßig schwierig ist.

Ein Informationssystem, bei dem auch anonyme Anfragen Rückfragen unter Wahrung der Anonymität zulassen, besteht in dem vom Landeskriminalamt Niedersachsen betriebenen sogenannten Business Keeper Monitoring System.

Zu 3: Die Prüfung der Frage, ob sich aus der Behauptung eines möglichen ungesetzlichen Verhaltens von Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft Bielefeld zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für strafrechtliche Ermittlungen ergeben, obliegt nicht der Staatsanwaltschaft Oldenburg und schon gar nicht der Niedersächsischen Landesregierung. Die Gründe, aus denen der Generalstaatsanwalt in Hamm das Verfahren zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft Bochum weitergeleitet hat, sind der Niedersächsischen Landesregierung nicht bekannt.

Anlage 55

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 56 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Umsetzung des Hochschulpakts II

Auf ihrer Sitzung am 4. Juni 2009 haben die Regierungschefs der Länder und des Bundes die zweite Programmphase des Hochschulpaktes 2020 beschlossen. Im Rahmen dieses Hochschulpakts II sollen bundesweit in den Jahren 2011 bis 2015 275 420 zusätzliche Studienanfänger an den Hochschulen aufgenommen werden. Die Zielmarke für Niedersachsen lautet: ein Aufwuchs um 33 848 Studienanfänger im Vergleich zum Jahr 2005. Die Berechnungsgrundlage für den Erfolg des Hochschulpakts sind somit tatsächliche Studienanfänger,

nicht jedoch qualitative Aspekte zur Verbesserung der Lehre oder Fördermaßnahmen für besondere Personen- bzw. Fächergruppen. Pro Studienanfänger halten Bund und Länder gemäß Beschluss eine finanzielle Unterstützung von 26 000 Euro für erforderlich, wovon der Bund 13 000 Euro - verteilt über vier Jahre - übernimmt. Das entspricht einer jährlichen Förderung von 6 500 Euro und der impliziten Annahme, dass lediglich jeder zweite Studienanfänger ein Masterstudium aufnehmen wird. Laut statistischem Bundesamt liegen die Durchschnittskosten für einen Studienplatz bei 8 100 Euro.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um sicherzustellen, dass sich auch die tatsächlichen Studienplatzkapazitäten verbessern und die zusätzlichen Mittel aus dem Hochschulpakt für einen Ausbau der Ressourcen für die Lehre verwendet werden?

2. Bei welchen Fächer- oder Personengruppen sowie Hochschularten sollen nach Ansicht der Landesregierung die Schwerpunkte für den Zuwachs der Zahl an Studienanfängern gesetzt werden?

3. Welche Maßnahmen plant das Land über die Kofinanzierung hinaus, um zusätzliche (teure) Studienplätze, wie etwa im Bereich der Human- oder Tiermedizin, zu fördern?

Zu 1: Die Landesregierung wird, wie bereits in der ersten Phase des Hochschulpakts, zusätzliche Studienanfängerkapazitäten auf Vorschlag von und im Einvernehmen mit den Hochschulen in Zielvereinbarungen abbilden. Es werden alle Vereinbarungen über die „normale“ Aufnahmekapazität hinaus getroffen und auskömmlich ausfinanziert. Der Bundesanteil der Aufwuchsmittel wird in Abhängigkeit von der erbrachten Leistung abgerechnet. Die Verwendung der Mittel zum Ausbau der Anfängerkapazitäten ist damit unmittelbar gewährleistet.

Die Tatsache, dass bereits in der ersten Phase des Hochschulpakts sichergestellt wurde, dass die zusätzlichen Mittel für einen Ausbau der Ressourcen für die Lehre verwendet wurden, lässt sich an folgenden Zahlen erkennen.

Seit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 am 5. September 2007 wurde die Zahl der grundständigen Studienplätze in Niedersachsen um 4 196 Plätze ausgeweitet. Das entspricht einem Anstieg um 15 %. An Fachhochschulen stieg die grundständige Studienanfängerkapazität um 3 248 Plätze oder 46 %.

Zahl der grundständigen Studienplätze

2006/07 2007/08 2008/09

an Universitäten 20 960 21 520 21 908

an Fachhochschulen 7 066 8 666 10 314

Insgesamt 28 026 30 186 32 222

Zu 2: Es ist vorgesehen, dass im Jahr 2011 etwa 9 000 zusätzliche Studienanfänger im Vergleich zum Jahr 2005 aufgenommen werden sollen. Derzeit ist vorgesehen, den Hochschulen anzubieten, die im Jahr 2010 zu treffenden Vereinbarungen „durchzuschreiben“, d. h. für die Jahre 2011 bis 2015 erneut zu vereinbaren. Nach derzeitigem Stand beträfe dies etwa 3 000 zusätzliche Studienanfänger pro Jahr gegenüber dem Stand des Jahres 2005.

55 % der etwa 6 000 weiteren zusätzlichen Studienanfänger sollen an den staatlichen Fachhochschulen und 45 % an den Universitäten aufgenommen werden.