Protocol of the Session on June 18, 2009

Zu 1: Nach den derzeit der niedersächsischen Polizei vorliegenden Informationen beteiligten sich vier Angehörige der Autonomen Nationalisten aus Niedersachsen an den Aktionen der rechtsextremistischen Szene in Dortmund am 1. Mai 2009. Davon gehören drei Personen den Autonomen Nationalisten Ostfriesland an. Eine Person ist den Autonomen Nationalisten Wunstorf zuzurechnen. Die Personen sind in der Vergangenheit bereits mit szenetypischen Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten. Die weiteren zehn an den Aktionen der rechtsextremistischen Szene in Dortmund am 1. Mai 2009 Beteiligten gehören verschiedenen rechtsextremistischen Organisationen aus Niedersachsen an.

Zu 2: Im Zusammenhang mit der Veranstaltung am 1. Mai 2009 kam es zu Übergriffen durch Angehörige der rechtsextremistischen Szene auf Teilnehmer der Versammlung des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Detaillierte Erkenntnisse zu den im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Ausschreitungen sowie zu der möglichen Beteiligung an Straftaten durch Personen aus Niedersachsen liegen derzeit noch nicht vor, da die Ermittlungen der nordrhein-westfälischen Polizei noch andauern.

Zu 3: Nach Erkenntnissen der niedersächsischen Sicherheitsbehörden existieren mit den „Autonomen Nationalisten Wunstorf“ und den „Freien Nationalisten Seelze“ zwei rechtsextremistische Gruppierungen in der Region Hannover. Zwischen beiden Gruppierungen gibt es personelle Überschneidungen. Das Gesamtpersonenpotenzial liegt nach derzeitigem Erkenntnisstand bei ca. 15. Die Gruppierungen unterhalten überregionale Szenekontakte. Die „Autonomen Nationalisten Wunstorf“ verfügen über eine eigene Internetpräsenz. Daneben gehören Demonstrationsteilnahmen und Flugblattverteilungen zu den Aktivitäten beider Gruppierungen.

Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden gehen konsequent gegen rechtsextremistische Bestrebungen in allen Teilen Niedersachsens vor. Wie in den Vorbemerkungen bereits ausgeführt, wird das Phänomen der Autonomen Nationalisten durch die niedersächsischen Sicherheitsbehörden sehr ernst genommen. Gerade in diesem Zusammenhang sind in den letzten Jahren vermehrt Straftaten insbesondere anlässlich von Demonstrationen festgestellt worden. Die niedersächsische Polizei verfolgt diese Straftaten unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten. Dabei ist gegen Straftäter bei niedriger Einschreitschwelle vorzugehen.

Polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus erfolgen unter einem ganzheitlichen Ansatz unter Einbeziehung weiterer Akteure der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Diese repressiven, aber auch präventiven Maßnahmen entfalten ihre Wirkung landesweit.

Anlage 48

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 49 der Abg. Elke Twesten (GRÜNE)

Was wird aus dem Ostewehr in Bremervörde - Naturschutz außen vor?

Im niedersächsischen Umweltministerium wird derzeit der Rückbau der Staustufe in der Oste in Bremervörde geprüft. Harsche Kritik ist in diesem Zusammenhang u. a. von Naturschutzverbänden und dem örtlichen Fischereisportverein zu vernehmen, die einem möglichen Rückbau des Bremervörder Ostewehrs kritisch gegenüberstehen.

Alljährlich im April wird der Pegel der Oste im Rahmen der sogenannten Frühjahrsabsenkung mit dem Ziel abgesenkt, den Landwirten die Bewirtschaftung ihrer Flächen entlang des Flusses zu erleichtern. Durch die schlagartige Öffnung der Wehrschleuse sind dann allerdings die dort lebenden Fische und Kleintiere nahezu schonungslos dem Strom ausgeliefert. Zudem besteht die Gefahr einer starken Beschädigung von Feuchtgebieten im Raum Bremervörde. Im Übrigen hat das Wehr für den Hochwasserschutz der Stadt Bremervörde eine nicht zu unterschätzende Bedeutung, und die Oste stellt als Fluss an sich für die Stadt Bremervörde ebenso einen nicht unerheblichen touristischen Faktor dar.

Die Oste mit ihren Nebenarmen ist bei der Europäischen Union als schützenswertes FloraFauna-Habitat-(FFH)-Gebiet eingestuft und unterliegt somit einem Verschlechterungsverbot. Die unterschiedlichen Interessen von Landwirtschaft, Naturschutz, Fischerei, Tourismus, Naherholung und Hochwasserschutz sowie die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die eine Durchgängigkeit von Fließgewässern fordert, sind zu berücksichtigen.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Weise sollen bei dem geplanten Rückbau des Wehrs die Zielsetzungen des Naturschutzes und der Verbesserung von Lebensräumen für die Tier- und Pflanzenwelt und die Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRR) an die Durchgängigkeit von Fließgewässer miteinander vereinbart werden und gleichzeitig Erfordernisse des Hochwasserschutzes erfüllt werden?

2. Gibt es in Niedersachsen Beispiele für einen schon erfolgten oder geplanten Rückbau von Staustufen, und welche Folgen für Wasserstände und Hochwasserschutz waren dabei festzustellen?

3. Welche verschiedenen Varianten neben dem Rückbau des Wehres wie etwa eine Umgehung werden derzeit beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) geprüft?

Die Anfrage hat zwei Aspekte: a) den derzeitigen Betrieb des Wehres sowie b) den geplanten Umbau des Wehres.

Zu a): Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist Eigentümer und Betreiber des Ostewehres bei Bremervörde. Der NLWKN betreibt das Wehr in einer Art und Weise, die sich aus der historischen Entwicklung ableitet. Er bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen den unterschiedlichen Nutzungsinteressen der Landwirtschaft auf der einen und der Freizeitfischerei auf der anderen Seite. Die Landwirtschaft verlangte häufiger niedrigere Wasserstände, vornehmlich in den Sommermonaten. Die Freizeitfischerei hingegen beansprucht höhere Wasserstände.

Seit 1996 wird ab dem 15. April der Wasserstand um 20 cm von 1,90 m über NN auf 1,70 m über NN abgesenkt. Dies ist erforderlich, damit die oberhalb des Wehres liegenden Flächen Anfang bis Mitte Mai mit Geräten befahrbar sind. Nach dem 30. September wird der Wasserspiegel am Wehr wieder auf 1,90 m über NN angestaut. Dieses Verfahren ist mit der unteren Wasserbehörde des Landkreises Rotenburg (Wümme) abgestimmt. Darüber hinaus wird der Wasserspiegel nach Bedarf abgesenkt, um bei zu erwartendem Hochwasser Stauraum schaffen und Schäden von den hochwasserbedrohten Flächen abwenden zu können. Diese Verfahrensweise berücksichtigt die rechtlichen und fachlichen Nochwendigkeiten und ist nicht zu beanstanden.

Zum Absenken des Wasserstands wird eine Automatik in Gang gesetzt, wodurch das Wehr langsam heruntergefahren wird. Ein allgemeiner offenkundiger Zusammenhang zwischen einer Pegelabsenkung am Ostewehr und erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Fischbestände und Feuchtgebiete ist nicht bekannt.

Zu b): Die geplante Umgestaltung des Ostewehrs in Bremervörde zielt primär auf die Verbesserung des Natur- und Umweltzustandes im Sinne der Umsetzung internationaler Bestimmungen wie der

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ab. Dazu zählen insbesondere die Herstellung der sogenannten ökologischen Durchgängigkeit in der Oste und der Bever sowie die naturschutzfachliche Erhaltung und Entwicklung von Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräumen der Gewässeraue. Zugleich ist damit die Realisierung einer langfristig kostengünstigen Lösung für den Standort der sanierungsbedürftigen heutigen Wehranlage verbunden. Bei den Planungen werden weitere wichtige Belange wie Hochwasserschutz, Landwirtschaft, Fischerei und andere einbezogen. Um alle Belange und Interessen angemessen und ausgewogen berücksichtigen zu können, ist die Erstellung eines integrierten Gesamtkonzepts erforderlich. Der NLWKN ist damit beauftragt, ein solches Konzept zu erstellen. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, werden diese im Rahmen der notwendigen Rechtsverfahren und einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit bekannt gegeben und abgestimmt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Bei der Umgestaltung der Wehranlage sind, bezogen auf die Umweltaspekte, zunächst alle relevanten Schutzgüter und Qualitätskomponenten hinsichtlich ihres aktuellen Zustandes zu erfassen und zu bewerten und im Hinblick auf notwendige Verbesserungsmaßnahmen und -möglichkeiten zu betrachten. Nachfolgend sind die genannten Aspekte und Erfordernisse in einer Gesamtschau auf eventuelle Zielkonflikte hin abzuprüfen und abzuwägen. Ziel ist die Herstellung eines Zustands mit positiver Umweltbilanz gegenüber dem Status quo. Eine einseitige Verbesserung einzelner Schutzgüter und Qualitätskomponenten zulasten anderer ist zu vermeiden.

Fachliche Zielstellung des Vorhabens ist es, mögliche mit der Umgestaltung des Ostewehrs verbundene Veränderungen der derzeit staugeregelten Wasserstände in Verbindung mit gegebenenfalls erforderlichen begleitenden Maßnahmen zur lokalen Wasserrückhaltung so auszurichten, dass für Schutzgüter und andere Belange keine negativen Auswirkungen entstehen.

Zu 2: Im Zuge der Umsetzung des Niedersächsischen Fließgewässerprogramms wurden in der Vergangenheit zahlreiche Wehranlagen umgestaltet. Eine generelle Aussage zu den diesbezüglichen Auswirkungen auf Wasserstände und Hochwasserschutz ist infolge der sehr heterogenen

Rahmenbedingungen solcher Maßnahmen nicht möglich. Grundsätzlich gilt jedoch, dass alle derartigen Maßnahmen mit relevanten Auswirkungen auf die Gewässer unter dem Vorbehalt eines wasserrechtlichen Verfahrens stehen. Das heißt, sie werden jeweils erst nach Abschluss eines Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahrens durch die zuständige Wasserbehörde durchgeführt. Damit ist sichergestellt, dass alle relevanten Belange wie z. B. Hochwasserschutz, Eigentumsrechte etc. ausreichend und angemessen berücksichtigt werden.

Zu 3: Derzeit liegt ein erstes Grobkonzept des NLWKN mit sechs Varianten zur künftigen Gestaltung vor. Diese reichen von der Beibehaltung der heutigen Wehranlage und gleichzeitiger Erstellung eines technischen Fischpasses bis hin zur völligen Wehrbeseitigung. Diese Bandbreite unterschiedlicher Optionen soll nunmehr eingegrenzt und zielgerichtet weiter ausgearbeitet werden, um daraus ein stimmiges und integriertes Gesamtkonzept unter Berücksichtigung der o. g. Aspekte sowie der Kosten zu entwickeln.

Der völligen Beseitigung des Ostewehres ohne begleitende Maßnahmen im Flusslauf und in der Aue werden vor dem Hintergrund der internationalen Schutzverpflichtungen keine Realisierungschancen beigemessen. Dies gilt auch für die Beibehaltung der heutigen Stauhöhe durch Errichtung einer im Hochwasserfall nicht regelbaren Sohlgleite. Nach derzeitigem Sachstand wird eine Sohlgleite mit mäßiger Absenkung der Stauhöhe unter gleichzeitiger Umsetzung noch näher zu differenzierender technischer Begleitmaßnahmen angestrebt. Nähere Details hierzu liegen derzeit noch nicht vor.

Anlage 49

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 50 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Jürgen Krogmann, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Stefan Schostok und Wolfgang Wulf (SPD)

Wird die Lehrerausbildung an der Carl-vonOssietzky-Universität Oldenburg beschnitten?

Die studentische Fachschaft Lehramt und das Institut für Pädagogik an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg haben sich jeweils getrennt an die Öffentlichkeit gewandt und auf eine - ihrer Ansicht nach - prekäre Situation im

Bereich der Lehrerausbildung an der Carl-vonOssietzky-Universität Oldenburg hingewiesen.

Es wird von den Studierenden deutlich gemacht, dass die Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg in der Erziehungswissenschaft in den letzten Jahren zwar immer wieder exzellent in den Studienrankings abgeschnitten habe und vor allem als Universität für Lehramt und Erziehungswissenschaften sehr beliebt sei. Genau in diesen Bereichen sollen aber nun nach Bericht der Studierenden Einschränkungen vorgenommen werden, die dazu führen könnten, dass die Ausbildung sowohl im Lehramtsbereich als auch in der Pädagogik starke Verschlechterungen erfahren müsste. Zu diesen Einschränkungen sollen nach Darstellung der Studierenden u. a. die Streichung von Professorenstellen u. a. im Bereich Sachunterricht und Grundschulpädagogik und die Auslagerung eben dieser Bereiche an die Universität Bremen zählen. Dies würde sich nach Ansicht der Studierenden nicht nur auf die hier angesprochenen Bereiche auswirken, sondern hätte außerdem Folgen für alle Bereiche des Lehramtes und der Pädagogik. Für die Sonderpädagogik würde es bedeuten, dass der Studienschwerpunkt „geistige Entwicklung“ in Kombination mit Sachunterricht nicht mehr studiert werden kann. Die Carl-vonOssietzky-Universität Oldenburg ist die einzige Universität in Niedersachsen, die diese Kombination anbietet.

Die Lehramtsstudenten machen an der Carlvon-Ossietzky-Universität Oldenburg einen großen Teil (ca. 50 %) der Studierenden aus. Mit dem Wegfall des Sachunterrichts und der Grundschuldidaktik würde somit nach Ansicht der Studierenden auch eine große Anzahl von Studenten die Universität verlassen, und die sinkende Studentenzahl hätte Auswirkungen auf sämtliche Angebote der Universität. Den Studierenden ist die Qualität der Lehre an der Universität, die bis jetzt sehr hochwertig sei, wichtig. Ihrer Meinung nach zeichne sich die Universität Oldenburg vor allem dadurch aus, dass viele verschiedene Studienschwerpunkte angeboten werden, die miteinander kombinierbar sind. Somit werde eine inhaltlich breit gefächerte, exzellente Lehrer- und Pädagogenausbildung ermöglicht.

Auch das Institut für Pädagogik in der Fakultät für Bildungs- und Sozialwissenschaften an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg hat sich „in großer Sorge um die Zukunft der Lehrerbildung im Rahmen der Bachelor- und Masterstudiengänge und im Master of Education“ an die Öffentlichkeit gewandt. Das Institut verweist darauf, dass die Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg sich in ihrem Leitbild als einen Eckpunkt die Konsolidierung der Studierendenzahl auf 10 000 bis zum Jahr 2010 gesetzt habe. Sie möchte bis dahin ihre Position als mittelgroße, eigenständige Forschungsuniversität gefestigt haben und habe sich u. a. vorgenommen, eine „nationale Spitzenstellung in der Aus- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern“ zu erreichen.

Die von den Studierenden dargestellten Maßnahmen der Streichung von Professuren im Bereich Sachunterricht und Grundschulpädagogik sowie eine Schließung des Fachbereichs Interdisziplinäre Sachbildung (ISB) würden jedoch nach Ansicht des Instituts diesen erklärten Zielen deutlich entgegenlaufen. Schon heute habe die Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg deutlich weniger als 10 000 Studierende. Durch eine weitere Kürzung professoraler Lehre im Bereich der Lehrerbildung sei ein weiterer deutlicher Rückgang der Studierendenzahlen zu befürchten. Zudem bleibe völlig unklar, wie durch eine geplante Kürzung von zwei Professuren im Bereich der Lehrerbildung das Ziel einer „nationalen Spitzenstellung in der Aus- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern“ erreicht werden könne.

Die nach Ansicht des Instituts beobachtbare Tendenz innerhalb der Universität, die Lehramtsstudiengänge als universitätsfremd wahrzunehmen und vor allem hier frei werdende Professuren umzuwidmen, wird als gefährlich angesehen. Sie laufen nach Ansicht des Instituts auf eine Verschlechterung der Qualität der Lehrerbildung in Forschung und Lehre hinaus. Es wird befürchtet, dass an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg in der Folge dieser Tendenz weitere Professuren im Bereich der Lehramtsstudiengänge nicht freigegeben werden, möglicherweise umgewidmet oder zugunsten von Mitarbeiterarbeiterstellen umgewandelt werden. Das hätte zur Folge, dass in dem lehramtsbezogenen Professionalisierungsbereich in der Erziehungswissenschaft/Schulpädagogik und in der Pädagogischen Psychologie fast keine professorale Lehre mehr zur Verfügung gestellt und eine einschneidende Qualitätsverschlechterung stattfinden würde.

Mit Hinweis auf die vereinbarte Kooperation zwischen den Universitäten Bremen und Oldenburg sollen durch die geplanten Maßnahmen - ohne Berücksichtigung der Zahl der Studierenden, die zu betreuen sind - Synergieeffekte erzielt werden, die jedoch einzig mit Blick auf das Forschungsprofil durchdacht wurden. Es wird seitens des Instituts befürchtet, dass jeweils nur in Oldenburg oder in Bremen eine Professur vorgehalten werden wird mit verheerenden Konsequenzen für die Entwicklung der Studierendenzahlen und die Lehrerversorgung für das Land.

Mit Blick sowohl auf die Studierendenzahlen, die aufzubauenden bildungswissenschaftlichen Kompetenzen und die notwendige Qualität von Forschung und Lehre wird darauf hingewiesen, dass eine Bestandsgarantie für die jetzt vorhandenen Professuren gegeben werden müsse; die Professuren seien umgehend freizugeben, den Voten der Gremien (Institutsrat und Fakultätsrat) sei zu folgen. Das betrifft gegenwärtig in Oldenburg u. a. die Professur (W2) mit einer Denomination für Elementar- und Grundschulpädagogik und die Professur für Allgemeine Didaktik/Schulpädagogik (W3). Beide Professuren böten derzeit für alle Studierenden in

den Zweifach-Bachelorstudiengängen mit dem Ziel des Master of Education grundlegende Studieninhalte und sinnvolle Vertiefungen an.

Das Institut bittet um Unterstützung bei der Sicherung der notwendigen Qualität von Forschung und Lehre im Bereich der Lehrerbildung an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen werden an der Carlvon-Ossietzky-Universität Oldenburg im Bereich der Lehrerausbildung - besonders im Bereich der Erziehungswissenschaft - im Hinblick auf mögliche Veränderungen im Lehrangebot derzeit diskutiert? Wie ist der Stand der Meinungsbildung zu diesem Komplex an der Universität, und wann würden diese - im Umsetzungsfall - greifen?

2. In welcher Form sollen Änderungen in der Lehrerausbildung an der Carl-von-OssietzkyUniversität Oldenburg Gegenstand der anstehenden Ziel- und Leistungsvereinbarung mit dem Land sein?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Folgen - insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Studierendenzahlen - einer möglichen Streichung der Professuren für Elementar- und Grundschulpädagogik bzw. für Allgemeine Didaktik/Schulpädagogik sowie die Schließung des Fachs Sachunterricht/ISB im Bereich der Lehrerausbildung an der Carl-von-OssietzkyUniversität Oldenburg?

Im Rahmen der Umsetzung ihres Strategie- und Leitbildprozesses sowie des Berufungsmanagements entwickeln die Fakultäten der Universität Oldenburg Strukturpläne. Diese Strukturpläne beschreiben systematisch die Schwerpunktbildung der Fakultäten und Institute in Forschung und Lehre für die kommenden Jahre. Berücksichtigt wird darin auch die Zusammenarbeit mit der Universität Bremen als bedeutendem Kooperationspartner.

Es ist erklärtes Ziel der Universität Oldenburg, für anstehende Neuberufungen die notwendige Ausstattung zur Berufung von exzellenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sicherzustellen. Diese ist insbesondere im Bereich der Lehrerbildung grundsätzlich sehr zu begrüßen, weil dadurch gute Bedingungen für eine forschungsbasierte Lehrerbildung geschaffen werden.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung folgt beantwortet: