gelegte Kampagne „Don't drink too much - stay gold“ (www.staygold.eu). Diese Kampagne will Aufmerksamkeit erregen und setzt auf den Einfluss der Gleichaltrigen; auf den erhobenen Zeigefinger wird bewusst verzichtet. Die Kampagne ist so konzipiert, dass ihre Botschaften jugendnah und eindringlich zugleich transportiert werden. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), die Deutsche Fußball Liga (DFL) und der Deutsche Fußballbund (DFB) werben mit ihren prominenten Gesichtern, wie der Olympiasiegerin Lena Schöneborn und den Fußballern Per Mertesacker und Vedad Ibisevic, für die Kampagne.
Das soziale Onlinenetzwerk schülerVZ hat für seine mehr als fünf Millionen Nutzer/-innen eine spezielle Internetseite eingerichtet, die über „Stay Gold“ informiert, schaltet Onlinewerbemittel und startet Aktionen sowie Diskussionsforen mit der Zielgruppe.
Die Maßnahmen für die Zielgruppe Eltern sollen eine umfassende Sensibilisierung und Aufklärung hinsichtlich der Problematik bewirken. Dazu erhält die ProPK-Broschüre „Sehn-Sucht“ inhaltliche Zusätze zum Themenkomplex Alkohol.
Die Broschüre „Alkohol - reden wir drüber“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, deren Aushändigung an Erziehungsberechtigte sich besonders anbietet, wenn betrunkene Jugendliche von der Polizei nach Hause transportiert wurden, hat das LKA in größerer Stückzahl beschafft.
Bezogen auf die Bevölkerung insgesamt, müssen die Präventionsmaßnahmen das Ziel haben, dass Kinder und Jugendliche bezüglich der Alkoholproblematik sensibilisiert und aufgeklärt sowie in ihrer Persönlichkeit gestärkt werden und dass Erwachsene eine klare Haltung und Zivilcourage entwickeln.
Im Jahr 2009 wird eine interaktive DVD zum Thema Zivilcourage herausgegeben, die geeignete Handlungsmöglichkeiten in Fällen des Beobachtens bestimmter Straftaten (u. a. Gewalttaten so- wie alkoholbedingte Sachbeschädigungen, Belei- digungen und Pöbeleien) propagiert.
Die Maßnahmen des Kultusministeriums bestehen in erster Linie in der Unterstützung von Projekten im Bereich der Primärprävention. Sie haben zum Ziel, Kinder stark zu machen und ihnen ein gesundes Selbstwertgefühl zu vermitteln (Resilienzförde- rung).
Der Erlass „Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke“ von 2005 verbietet ausdrücklich den Konsum von alkoholischen Getränken in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen.
Zu 2: Die bisher von den Kommunen gemeinsam mit der Polizei durchgeführten Testkäufe haben nachweisbar positive Wirkung erzielt. Zur weiteren verbindlichen und einheitlichen Durchführung der Testkäufe wird gegenwärtig zwischen dem Sozial- und dem Innenministerium ein gemeinsames Rahmenkonzept abgestimmt.
Ergänzt werden die Testkäufe von Empfehlungen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz. Diese Empfehlungen hat das Sozialministerium zusammen mit einem Bußgeldkatalog entworfen, da von den Kommunen ein Bedarf an Orientierung im Umgang mit Verstößen geäußert wurde. Auch hierdurch soll ein einheitliches Vorgehen in Niedersachsen gewährleistet werden.
Qualitativ wird das landeseinheitliche Konzept zu einem auch pädagogisch noch ausgewogenerem Umgang mit Testkäufen führen. Quantitativ ist nach den ersten Ergebnissen zu erwarten, dass die Jugendschutzbestimmungen besser eingehalten werden und damit der Jugendschutz in Niedersachsen verbessert wird.
Gerade der in dieser Anfrage angesprochene Fall des 14-Jährigen zeigt, dass an der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gearbeitet werden muss. Nach § 9 JuSchG hätte der 14-Jährige keinen Wodka erhalten und konsumieren dürfen.
Die Begleitung und Betreuung der jugendlichen Testkäufer ist wichtiger Bestandteil des Rahmenkonzeptes. Gerade der Vor- und Nachbereitung solcher Testkäufe kommt hierbei eine große Bedeutung zu. Die nachhaltige Auseinandersetzung der Testkäufer mit ihrer Aufgabe erzeugt dabei eine exklusive suchtpräventive Wirkung. Negative pädagogische Auswirkungen sind daher gerade nicht zu erwarten.
Zu 3: Zur Reduzierung des riskanten Konsums, der Verhinderung des Einstiegs Minderjähriger vor dem Alter von 16 bzw. 18 Jahren in den Konsum und zur Minimierung des Rauschtrinkens stellt der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkoholwerbung - insbesondere einer Imagewerbung - einen wichtigen Präventionsbaustein dar.
Bundesweite Aktivitäten zur Beschränkung der Werbung für Alkohol aus Gründen des Gesundheits- und Jugendschutzes wurden von der Nie
dersächsischen Landesregierung ausdrücklich unterstützt. Diese Bestrebungen mündeten in einem Beschluss der 81. Gesundheitsministerkonferenz, in der sich die Beteiligten mit dem besorgniserregenden Anstieg des Alkoholkonsums und -missbrauchs bei Kindern und Jugendlichen befasst haben. Gestützt auf die Ergebnisse nationaler und internationaler Studien, die bei der kommerziellen Kommunikation für alkoholhaltige Getränke nachweisbare Auswirkungen auf den Trinkbeginn, die Trinkmenge und die Trinkhäufigkeit bei Kindern und Jugendlichen belegen, sah die GMK konkrete Handlungserfordernisse und appelliert in ihrem einstimmig gefassten Beschluss an die Alkoholwerbewirtschaft, auf jede Form der Imagewerbung beim Bewerben alkoholhaltiger Getränke zu verzichten und diese durch Produktwerbung zu ersetzen.
Der Deutsche Werberat, die Selbstkontrollinstanz für Wirtschaftswerbung in Deutschland, ist von der GMK ausdrücklich gebeten worden, seine „Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke“ entsprechend zu ergänzen. Der Deutsche Werberat, der von ca. 45 im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft zusammengeschlossenen Verbänden (u. a. Bier- brauer, Weinkellereien und -fachhandel, Spirituo- senhersteller) getragen wird, hat zwischenzeitlich hierauf reagiert und seine bereits bestehenden Vorgaben über die kommerzielle Kommunikation verschärft. Die erweiterten Vorgaben sehen vor, dass gezeigte Personen - auch vom optischen Eindruck her - mindestens junge Erwachsene sein müssen, die Werbung für alkoholhaltige Getränke weder über Trikotwerbung von Kinder- und Jugendmannschaften erfolgen soll noch über Werbe- und Sponsoringmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen stehen.
Ferner ist die Werbung für Flatrate-Angebote ausdrücklich geregelt worden. Sie verstößt dann gegen die Verhaltensregeln, wenn die beworbene Veranstaltung erkennbar auf verantwortungslosen Konsum abzielt.
Seit Mai 2009 können Unternehmen sämtlicher Branchen zudem durch den Werberat ihre Werbemaßnahmen vorab bewerten lassen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 40 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)
Niedersachsen befindet sich derzeit in der tiefsten Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte. Diese Krise betrifft auch den Ausbildungsmarkt. In ihrem „Niedersächsischen Pakt für Ausbildung“ haben sich die Landesregierung und ihre Paktpartner für den Zeitraum von 2007 bis 2009 zu einer zusätzlichen Schaffung von Ausbildungsplätzen verpflichtet. So setzt sich die Wirtschaft das Ziel, „jährlich 3 000 neue Ausbildungsplätze einzuwerben“, des Weiteren „soll die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze im Land möglichst erhöht bzw. sollen die aus wirtschaftlichen und anderen Gründen entfallenden Ausbildungsplätze weitestgehend kompensiert werden“. Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit für den niedersächsischen Ausbildungsmarkt im Mai 2009 muss hinter diese Ziele ein großes Fragezeichen gesetzt werden; die Zahl der gemeldeten Berufsausbildungsstellen nahm im Vergleich zum Vorjahr um 1 631 Stellen ab, was einem Minus von 4,3 % entspricht. Ebenso sank der Anteil der im Mai „versorgten Bewerber“ von 49,0 % auf 47,9 %.
2. Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um das Ziel des Ausbildungspaktes, „allen ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen in Niedersachsen ein Ausbildungs- bzw. Qualifizierungsangebot zu unterbreiten“, zu erreichen?
3. Wie viele Ausbildungsplätze stellt das Land selber in diesem Jahr bereit, wie hat sich dieses Angebot im Vergleich zu den beiden Vorjahren entwickelt?
In den letzten Jahren wurden in Niedersachsen wieder mehr Jugendliche ausgebildet. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist in Niedersachsen im letzten Ausbildungsjahr mit knapp 60 000 auf den höchsten Stand seit 1992 gewachsen. Darüber hinaus war zum Ende des Ausbildungsjahres im September 2008 die Anzahl der unbesetzten Ausbildungsstellen größer als die Zahl der unversorgten Bewerber. Damit konnte erstmals seit sechs Jahren - rein rechnerisch - jedem unversorgten Bewerber eine unbesetzte Stelle angeboten werden.
Zu 1: Die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit vom Mai 2009 zeigen, dass trotz der Konjunkturkrise die Anzahl der gemeldeten Berufsausbildungsstellen gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig zurückgegangen ist: Lediglich 0,8 % oder rund 300 Stellen weniger als im Vorjahr wurden bis zu diesem Zeitpunkt gemeldet - während die Zahl der Bewerber um über 7 200 oder 13,3 % zurückgegangen ist. Dadurch ist die rechnerische Lücke zwischen unversorgten Bewerbern und unbesetzten Ausbildungsstellen mit aktuell 7 930 im Vergleich zum Vorjahr deutlich kleiner. Zurzeit sind 1 680 Personen weniger (-17,5 %) unversorgt als vor einem Jahr. Dies ist ein Indiz dafür, dass den Unternehmen auch während des Konjunktureinbruchs die große Bedeutung der Ausbildung von Fachkräften bewusst ist. Dies gilt auch, obwohl zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein leichter Rückgang der bereits abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Vergleich zum Vorjahresmonat zu beobachten ist. Es wird somit weiter auf die Anstrengung aller Ausbildungsmarktakteure ankommen, um bis zum Ende des Ausbildungsjahres zu einem guten Ergebnis zu kommen und allen ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen in Niedersachsen ein Ausbildungs- oder Qualifizierungsangebot unterbreiten zu können.
Zu 2: Die Niedersächsische Landesregierung setzt sich gemeinsam mit der Wirtschaft, den Kammern und der Arbeitsverwaltung im Niedersächsischen Pakt für Ausbildung für mehr Ausbildungsplätze und eine Steigerung der Ausbildungsfähigkeit von Schulabgängerinnen und Schulabgängern ein.
Die Partner werden die erfolgreiche Zusammenarbeit fortsetzen und ihre Bemühungen intensivieren, um möglichen Auswirkungen der Wirtschaftskrise entgegenzuwirken. Der Ausbildungspakt soll bis 2013 verlängert werden.
Zu 3: Nach einer Erhebung des MF aus dem Jahr 2008 hat das Land Niedersachsen im vergangenen Jahr insgesamt 665 Auszubildende in sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnissen neu eingestellt. Damit konnte gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 22 Ausbildungsverhältnisse erreicht werden. Nach einer kurzfristig durchgeführten Ressortumfrage werden im laufenden Jahr Einstellungen auf etwa dem Vorjahresniveau geplant. Die endgültigen Zahlen für 2009 können erst nach Abschluss der Ausbildungsverträge genannt werden.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 41 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)
Den Harz und seine Potenziale länderübergreifend für nachhaltigen, bezahlbaren und ökologisch verantwortbaren Tourismus erschließen
In den letzten Jahren hat der Harz, der seit der staatlichen Einheit vor allem zu den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen gehört, einen tiefgreifenden Strukturwandel erfahren, vor allem seit die letzten Bergwerke geschlossen worden sind. Der industrielle Sektor hat zunehmend an Bedeutung verloren. Der Stellenwert des Tourismus wiederum hat markant zugenommen. Er ist der mit Abstand wichtigste und arbeitsplatzintensive Wirtschaftszweig.
Die bedeutenden Potenziale des Harzes für einen nachhaltigen, bezahlbaren und ökologisch verantwortbaren Tourismus können noch besser erschlossen werden, wenn länderübergreifend die Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen koordiniert anstehende Probleme lösen.
1. Welche Möglichkeiten sieht sie, dass das Niedersachsen-Ticket und das Sachsen-AnhaltTicket gegenseitig anerkannt werden, wie es bei den Tickets in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bereits üblich ist?
2. Was wird sie im Zusammenwirken mit den Landesregierungen der beteiligten Bundesländer unternehmen, um den Harz als länderübergreifende Nationalparkregion weiter zu profilieren?
3. Wie schätzt sie die Möglichkeit ein, mittelfristig einen Tarifverbund zwischen dem Zweckverband Braunschweig und der Ostharzer Tarifgemeinschaft analog dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund herzustellen, um die Mobilität der Touristinnen und Touristen im Harz spürbar zu verbessern?
Die Landesregierungen der Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verfolgen auf Basis des länderübergreifenden Zukunftskonzeptes Tourismus Harz 2015 das gemeinsame Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusdestination Harz zu stärken. Insbesondere sollen das touristische Angebot im Harz qualitativ und quantitativ aufgewertet, die touristische Marke Harz gestärkt und die Vermarktung der Reisedestination Harz durch Neustrukturierung der Vermarktungsorganisation verbessert werden. Ausdruck dieses Ansatzes sind auch gemeinsame Projekte wie die Ein
führung einer länderübergreifenden HarzCard als Vertriebsinstrument für den gesamten Harz und der Aufbau eines länderübergreifenden touristischen Leitsystems.
Für den Erfolg einer touristischen Destination sind die Erreichbarkeit und die vorhandene Verkehrsinfrastruktur von erheblicher Bedeutung. Es ist allerdings zu bedenken, dass die Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Nahverkehrsangebotes unter verkehrlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten allein dem Aufgabenträger obliegen. Für den Westharz ist dies der Zweckverband Großraum Braunschweig.
Zu 1: Die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gestalten eigenständig für ihre jeweiligen Strecken bzw. Netze die Tarife, d. h. die Beförderungsentgelte und –benutzungsbedingungen und somit auch die Art der Fahrkarten (Einzelfahrschein, Pauschalticket, ABO). Eine unternehmens- oder länderübergreifende Erweiterung des Geltungsbereichs der jeweiligen Fahrkarten setzt voraus, dass eine Einigung der betroffenen EVUs über zu erwartenden Einnahmeverluste und zusätzliche Einnahmen aus eventuellen. Mehrverkehren erfolgt und entsprechende Einnahmeaufteilungsvereinbarungen geschlossen werden. Die DB arbeitet nach eigenen Angaben hinsichtlich grenzüberschreitender Verkehrsströme derzeit sehr konkret an einem länderübergreifenden Pauschalpreisticket.
Zu 2: Der länderübergreifende Nationalpark Harz ist ein bedeutender Faktor für den Tourismus in der Harzregion. Mit einer Vielzahl interessanter und lehrreicher Angebote bereichern die Nationalparkverwaltung und die anderen für den Nationalpark tätigen Akteure das touristische Angebot und tragen zu einem hohen Bekanntheitsgrad und zur touristischen Profilierung des Gebietes bei. So sind in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt Nationalparkzentren, Nationalparkhäuser und Rangerstationen eingerichtet worden, die den Besucherinnen und Besuchern durch Ausstellungen, Veranstaltungen und Führungen die Natur mit ihrer Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten und Lebensräumen nahebringen. Das Luchsgehege an der Rabenklippe, das Auerhuhngehege in Lonau und die Wildtierbeobachtungsstationen am Molkenhaus und im Odertal sind Publikumsmagnete. Im Brockengarten kann man Pflanzenarten und Biotope der Mittel- und Hochgebirge erleben. Erlebnispfade wie der Löwenzahn-Entdeckerpfad Drei Annen Hohne, der