Zu 3: Bis zum Schuljahresbeginn in knapp zwei Monaten sind auch an den Schulen der genannten Landkreise noch zahlreiche Personal- und Bedarfsveränderungen zu erwarten. Es ist Aufgabe der Schulen und der Landesschulbehörde, in der gemeinsamen Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler flexibel und kurzfristig durch Ausgleich vor Ort auf Veränderungen zu reagieren. Weiterhin ist auch überregional der Ausgleich zwischen den Schulformen weitgehend herzustellen. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass die landesweiten Planungswerte auch in den benannten Landkreisen erreicht werden.
Unter Schulsozialarbeit wird ein Angebot der Jugendhilfe verstanden, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten. Junge Menschen sollen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung gefördert werden. Dieses trägt dazu bei, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen. Zu den sozialpädagogischen Angeboten und Hilfen der Schulsozialarbeit gehören insbesondere die Beratung und Begleitung von einzelnen Schülerinnen und Schülern.
Im Rahmen des sogenannten Hauptschulprofilierungsprogramms werden Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter halbtags an Hauptschulen beschäftigt. Das Hauptschulprofilierungsprogramm endet im Dezember 2010.
1. Wie viele Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter sind aktuell in Niedersachsen im Rahmen des Hauptschulprofilierungsprogramms beschäftigt?
2. Ist eine Weiterbeschäftigung der jetzigen Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter über das Jahr 2010 hinaus gesichert?
3. Ist es nicht sinnvoll, aufgrund der Zunahme von Gewalt, insbesondere an Hauptschulen, die Zahl der Stellen aufzustocken?
Die Niedersächsische Landesregierung hat das Hauptschulprofilierungsprogramm zur Stärkung der Hauptschulen und Hauptschulzweige an Kooperativen Gesamtschulen 2004 eingeführt. Unter anderem wurde damit die Beschäftigung von sozialpädagogischen Fachkräften an Hauptschulen sukzessive in den Folgejahren umgesetzt.
Rechtliche Grundlage für den Einsatz dieser Fachkräfte ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Programms zur Profilierung der Hauptschulen. Danach gewährt das Land Zuwendungen in Höhe von jeweils bis zu 26 000 Euro für die Durchführung spezifischer sozialpädagogischer Maßnahmen, um Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen und Hauptschulzweigen gezielt auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorzubereiten. Damit wird die Beschäftigung einer sozialpädagogischen Fachkraft mit einer halben Stelle ermöglicht. Empfänger der Zuwendungen sind die Schulträger. Die Teilnahme am Programm ist freiwillig, muss beantragt werden und ein Konzept enthalten, aus dem hervorgeht,
- wie die Zusammenarbeit der jeweiligen Schule mit berufsbildenden Schulen und Betrieben der Region auch unter Berücksichtigung der besonderen Unterstützung lernschwächerer oder benachteiligter Schülerinnen und Schüler zur Stärkung der Ausbildungsfähigkeit organisiert wird,
- wie die Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die am Übergang in das Berufsleben beteiligt sind, koordiniert wird und
- wie die Kooperation mit Vereinen oder anderen Institutionen, insbesondere im Hinblick auf unterrichtsergänzende Angebote zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit gestaltet werden soll.
Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben werden von den Schulträgern Sozialpädagoginnen und -pädagogen eingestellt, oder es wird schulträgereigenes Personal eingesetzt. Eine Minderheit der Schulen verwendet die vom Schulträger zur Verfü
gung gestellten Mittel für die Inanspruchnahme anderer externer Fachkompetenz, wie z. B. Coaching für Bewerbungssituationen. Teilweise erhöhen die Schulträger den Beschäftigungsumfang der sozialpädagogischen Fachkräfte, indem sie die Zuwendung aus eigenen Mittel aufstocken.
Gegenwärtig werden rund 470 Zuwendungen aus den für das Hauptschulprofilierungsprogramm zur Verfügung gestellten Mitteln finanziert, mit denen die entsprechende Anzahl von sozialpädagogischen Fachkräften mit einer halben Stelle finanziert werden kann. Das entspricht einem finanziellen Gesamtvolumen von über 12 Millionen Euro bei der seit 2008 bestehenden flächendeckenden Versorgung.
Bei den Zuwendungen, die im Rahmen des Hauptschulprofilierungsprogramms gewährt werden, handelt es sich jedoch nicht um eine Unterstützung, die ihre rechtliche Basis im Achten Buch des Sozialgesetzbuchs hat. Sie ist nicht der Jugendhilfe zuzurechnen, sondern wird durch eine Zuwendungsrichtlinie vom Land gewährt. Das Ziel ist, sozialpädagogische Fachkräfte zur Unterstützung der Stärkung der Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlreife der Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen einzusetzen. Nachdem die Zuwendungsrichtlinie 2007 verlängert wurde, läuft sie am 31. Dezember 2010 aus.
Zu 2: Die Möglichkeiten zur Fortsetzung der sozialpädagogischen Arbeit im Rahmen der Berufsorientierung an Hauptschulstandorten werden derzeit geprüft. Es ist geplant, die Maßnahme über das Jahr 2010 hinaus fortzuführen, da sich der Einsatz dieser sozialpädagogischen Fachkräfte eindeutig bewährt hat.
Zu 3: Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass die Zahl der Gewalttaten insbesondere an Hauptschulen zugenommen hat. Der in diesem Jahr vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen im Auftrag des Bundesinnenministeriums herausgegebene Forschungsbericht „Jugendliche in Deutschland als Opfer und Täter von Gewalt“ spricht sogar hinsichtlich der Entwicklung von Jugendgewalt von einer gleichbleibenden bis leicht rückläufigen Tendenz seit dem Jahr 1998.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 13 der Abg. Petra Emmerich-Kopatsch (SPD)
Der Beruf der Physiotherapeutin/des Physiotherapeuten gehört im Rahmen des Gesundheits- und Sozialwesens der Bundesrepublik zu den besonders zukunftsfähigen Berufen. Dies leitet sich inhaltlich daraus ab, dass die Physiotherapie eine wichtige Säule von Prävention, Therapie und Rehabilitation ist. Dies ist zusätzlich bedeutsam im Rahmen des sich vollziehenden demografischen Wandels mit einem wachsenden Anteil älterer Menschen. Daher werden in vielen Bundesländern, aber nicht in Niedersachsen, die Schulen, die Schülerinnen und Schüler zum Staatsexamen für Physiotherapie führen, staatlich bezuschusst, um einen hohen Ausbildungsstandard zu gewährleisten. Dies ist z. B. in Bayern seit Langem der Fall.
2. Welchen Stellenwert hat nach Auffassung der Landesregierung die Physiotherapie für die Zukunft der niedersächsischen Gesundheitswirtschaft?
3. Beabsichtigt die Landesregierung künftig, die Physiotherapieschulen, die im Auftrag und unter Kontrolle des Landes Niedersachsen und auch entsprechend den Gesetzen des Bundes Physiotherapeuten ausbilden, nach dem Vorbild anderer Bundesländer zu bezuschussen und, falls ja, ab wann und in welcher Höhe?
Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Physiotherapeuten ist im Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeuten- gesetz - MPhG) vom 26. Mai 1994 geregelt. Sie soll insbesondere dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt und zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen. Die Länder führen das MPhG aus und überwachen die Schulen.
Die Ausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Die Vermittlung der Ausbildungsinhalte
Die Ausbildungsinhalte ergeben sich aus der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten vom 6. Dezember 1994, die das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft aufgrund der Verordnungsermächtigung des MPhG erlassen hat.
Zu 1: Die Zahl der in Niedersachsen examinierten Physiotherapeuten bewegt sich seit dem Jahre 2000 auf einem gleichbleibend stabilen Niveau: Jährlich legen knapp 900 Prüflinge ihr Examen ab.
Zu 2: Die Physiotherapie ist integraler Bestandteil des Gesundheitswesens. Aus sozialmedizinischer Sicht besteht die Bedeutung der Physiotherapie u. a. darin, dass sie eine aktive Mitarbeit der Patientinnen und Patienten erfordert und somit die Eigenverantwortung der betroffnen Personen stärkt. Sie erbringt Leistungen für und an Menschen, um eine größtmögliche Bewegungs- und Funktionsfähigkeit über die gesamte Dauer des Lebens hinweg zu entwickeln, zu erhalten und wiederherzustellen. Deshalb hat die Physiotherapie einen hohen Rang in Rehabilitation und Prävention eingenommen. Physiotherapeutische Behandlungsformen sind vor allem in der ambulanten Nachsorge nach Operationen, in der Betreuung chronisch kranker und behinderter Personen und in der Versorgung unfallverletzter Personen unentbehrlich. Aber auch bei Alltagserkrankungen, in denen die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des Menschen durch den Alterungsprozess oder Verhaltensfehler bedroht ist, wächst der Physiotherapie durch die demografischen Veränderungen erhebliche Bedeutung zu.
Zu 3: Nein. Die Finanzierung des Bildungsganges ist nach § 17 a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) i. d. F. vom 17. März 2009 über einen Zuschlag auf die Pflegesätze gesichert, wenn die Schulen mit Krankenhäusern verbunden (§ 2 KHG) sind. Von dieser Möglichkeit macht die Mehrzahl der Schulen keinen Gebrauch und finanziert die Ausbildung durch ein Schulgeld. Dennoch haben sich die niedersächsischen Schulen bisher erfolgreich am Markt behauptet und bieten eine hochwertige Ausbildung an. Dies belegt die konstante Zahl der Schülerinnen und Schüler im Vergleich der letzten Jahre.
Unterrichtsversorgung in den Landkreisen Cuxhaven, Stade und Osterholz im kommenden Schuljahr 2009/2010
In den vergangenen Jahren hat die Landesregierung die Unterrichtsversorgung in Niedersachsen gesichert, indem sie die Lehrer zu Mehrarbeit im Rahmen eines Arbeitszeitkontos verpflichtet hat. Dieses Arbeitszeitkonto läuft jetzt aus und muss schrittweise ausgeglichen werden. Dadurch werden im kommenden Schuljahr Lehrerstunden im Umfang von insgesamt rund 1 500 Stellen entfallen. Zum Ausgleich sieht die Landesregierung jedoch nur die Einrichtung von 500 zusätzlichen Lehrerstellen vor. Außerdem will die Landesregierung den Ausfall durch eine Reihe von weiteren Maßnahmen wie den Abbau von Teilzeitarbeit, freiwillige Mehrarbeit von Referendaren etc. sichern. Nach der Unterrichtung des Kultusausschusses durch die Landesregierung am 17. April 2009 waren zu diesem Zeitpunkt durch diese Maßnahmen zusätzliche Unterrichtsstunden lediglich im Umfang von 98 Stellen statt im angestrebten Umfang von 1 550 Stellen gesichert. Es wird deshalb befürchtet, dass sich die Unterrichtsversorgung zum kommenden Schuljahr 2009/2010 an vielen Schulen deutlich verschlechtern wird.
1. Wie viele Lehrerstunden werden zum kommenden Schuljahr 2009/2010 in den Kreisen Cuxhaven, Stade und Osterholz durch den Abbau und den Ausgleich des Lehrerarbeitszeitkontos entfallen, auch umgerechnet in Lehrerstellen und aufgeschlüsselt nach Landkreisen und nach Schulformen?
2. Wie viele zusätzliche Lehrerstellen hat die Landesregierung für die Schulen in den Kreisen Cuxhaven, Stade und Osterholz zum Schuljahr 2009/2010 ausgeschrieben, und im Umfang von wie vielen Stellen sind zusätzliche Unterrichtsstunden durch andere Maßnahmen (Ab- bau von Teilzeit, Mehrarbeit von Referendaren etc.) gesichert, wiederum aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Schulformen?
3. Welches Defizit an Lehrerstunden, umgerechnet in Stellen, wird danach verbleiben, und wie wird sich demzufolge die prozentuale Unterrichtsversorgung an den Schulen in den Kreisen Cuxhaven, Stade und Osterholz zum Schuljahr 2009/2010 - auch unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerzahlen - voraussichtlich entwickeln, wiederum aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Schulformen?