Die Unterrichtsversorgung ist ein sehr komplexes System. Dabei gehören die Veränderungen durch die Inanspruchnahme des Arbeitszeitkontos zu den vielen Faktoren, die bei der Bedarfsermittlung sowohl auf Landesebene als auch für die einzelnen Landkreise und Schulen zu berücksichtigen sind. Es gibt aber eine Vielzahl weiterer Faktoren wie z. B.:
- Erhöhung der Ausbildungskapazität für das Lehramt an Gymnasien sowie zusätzliche Tätigkeit von Referendarinnen und Referendaren sowie Anwärterinnen und Anwärtern.
Die Anzahl der zugewiesenen Stellen ergibt sich aus der Bilanz zwischen Bedarf und Bestand unter Berücksichtigung aller Faktoren.
Die durch Ausgleich des Arbeitszeitkonto an einer Schule entfallenden Stunden müssen nur ersetzt werden, wenn weiterhin Bedarf für diese Stunden besteht und sie nicht durch anderweitige Personalmaßnahmen wie Abordnung, Versetzung, Rückkehr einer Lehrkraft aus der Elternzeit, Stundenerhöhung von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften abgedeckt wird. Verringert sich die Klassenzahl, so verringert sich der Bedarf, sodass trotz einer Verringerung der Lehrerstunden an einer Schule eine Neueinstellung nicht notwendigerweise erforderlich ist. Demgegenüber kann aufgrund einer Bedarfserhöhung beispielsweise infolge der Genehmigung des Ganztagsbetriebs eine Neueinstellung erforderlich werden, auch wenn an dieser Schule keine Lehrerstunden entfallen sind.
Die Landesregierung hat ein beispielloses Maßnahmenpaket geschnürt, das sich nicht nur durch den beachtlichen Umfang von 20 Millionen Euro allein für 2009 auszeichnet, sondern auch durch die Vielfalt und die Unterschiedlichkeit der Maßnahmen ein hohes Maß an Flexibilität aufweist. So kann auf die individuellen Bedingungen der Schulen und auf die Bereitschaft der Lehrkräfte reagiert werden. Zwischenzeitlich sind bereits mehr als drei Viertel der gesetzten Ziele des Maßnahmenpaketes umgesetzt. Die Personalplanung wird auch weiterhin intensiv an der Umsetzung arbeiten und auf alle Veränderungen beispielsweise auch durch die Ergebnisse der anstehenden Versetzungskonferenzen reagieren.
Es liegt in der Natur der Sache, dass sich an den einzelnen Schulen die Versorgung gegenüber dem Vorjahr verändert. An einzelnen Schulen wird die Unterrichtsversorgung steigen, an Schulen, die derzeit über dem Durchschnitt liegen, vermutlich eher sinken. Ich bin sicher, dass die landesweite Unterrichtsversorgung zum Schuljahresbeginn auf einem hohen Niveau stehen wird.
Zu 1: Die Verringerung der Lehrer-Ist-Stunden zum kommenden Schuljahr 2009/2010 durch das Ende und den Ausgleich des Arbeitszeitkontos stellt sich wie folgt dar:
Anmerkung: Die Schulzweige der Kooperativen Gesamtschulen wurden den entsprechenden Schulformen zugeordnet.
Zu 2: Zum Schuljahresbeginn 2009/10 hat die Landesregierung der Landesschulbehörde insgesamt 2 300 Lehrerstellen zur Neueinstellung von Lehrkräften zugewiesen. Davon wurden im April 2 003 bekannt gegeben. Die übrigen Stellen werden für nachträgliche Bekanntgaben ab dem 3. Juni 2009 verwendet, um auf unvorhergesehene Bedarfs- und Personalveränderungen einzelner Schulen reagieren zu können.
Folgende Anzahl von Stellen wurde bis zum 2. Juni 2009 in den einzelnen Landkreisen bekannt gegeben:
Wie oben dargestellt, erfolgt bei der Zuweisung von Lehrerstunden keine isolierte Betrachtung einzelner Faktoren, sondern eine Gesamtbilanzierung zwischen Bedarf und Bestand. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die verschiedenen Maßnahmen noch nicht abschließend umgesetzt sind. Für den quantitativ wichtigsten Bereich der Teilzeitanträge nach § 80 a des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) bzw. § 61 NBG, § 11 TVL/§ 8 TzBfG liegt aktuell folgender Zwischenstand vor: