dann kann ich nur sagen: Schauen Sie sich einmal an, Herr Götz, was der Bund Deutscher Kriminalbeamter zum Thema Waffenrecht sagt! Das sollten Sie sich einmal durchlesen!
Abgelassen, Herr Briese, ist auch nicht gerade ein parlamentarischer Ausdruck; das möchte ich Ihnen noch mit auf den Weg geben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Kollege Briese, der Vorschlag der getrennten Lagerung von Munition und Waffen ist - das müssen Sie zur Kenntnis nehmen - für Jägerinnen und Jäger einfach nicht praktikabel. Ich habe auch noch von keinem Amoklauf gehört, der mit der Langwaffe eines Jägers durchgeführt worden wäre. Es ist notwendig, dass ein Jäger, der gerufen wird, weil ein Tier verletzt wurde und nachgesucht werden muss, möglichst schnell losfahren und das Tier von seinen Qualen erlösen kann. Darum geht es an dieser Stelle.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE]: Kann man das nicht anders töten?)
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Mit ei- nem Messer oder mit einem Bolzen- schussgerät! - David McAllister [CDU]: Mit einem Messer! - Weitere Zurufe von der CDU)
Einen kleinen Moment, Herr Oetjen! Das wird auch nicht von Ihrer Redezeit abgezogen. Sie haben insgesamt anderthalb Minuten Zeit.
- Zwischenfragen sind während der Antworten auf Kurzinterventionen nicht gestattet. - Sie haben das Wort, Herr Oetjen.
Frau Kollegin Flauger, mit dem Vorschlag, das Tier mit einem Messer zu erlegen, haben Sie sich, glaube ich, selbst entlarvt.
Wir wollen doch ernsthaft über dieses Thema reden und müssen doch Regelungen finden, die praktikabel sind und sich an der Realität orientieren.
Das, was Sie hier vorschlagen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ist ideologisch und orientiert sich nicht an der Realität; das sind keine praktikablen Regelungen. Deswegen können diese Vorschläge nicht unsere Zustimmung finden.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Ralf Briese [GRÜNE]: Notieren Sie bitte den Bund Deutscher Krimi- nalbeamter!)
Ganz herzlichen Dank. - Die CDU-Fraktion hat noch Redezeit: 3:44 Minuten. Herr Götz, Sie haben sich zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Briese, Sie haben mich persönlich angesprochen und eine Dienstbezeichnung genannt. Ich war aber nur kurze Zeit Kommissar, zum Schluss war ich Hauptkommissar. Das sage ich, damit Sie das in Zukunft wissen.
dass Sie sich ärgern? Das ist zwar für Sie spannend, aber es interessiert sonst kaum jemanden, wenn Sie sich ärgern.
Bei meinem Vortrag habe ich darauf hingewiesen - und das hätten Sie eigentlich kapieren müssen, wenn Sie zugehört hätten - - -
(Christian Meyer [GRÜNE]: Ich habe für die Opfer von Winnenden gespro- chen und eine Verschärfung des Waf- fenrechts gefordert!)
Ich habe bei meinem Vortrag versucht, darauf hinzuweisen, dass sich das Problem von Amokläufen und alles, was dazugehört, nicht durch eine weitere Änderung des Waffenrechts lösen lassen. Dazu müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, und zwar im Bereich der Prävention, in den Schulen, bei den Eltern und bei den Erziehern. Ich denke, wenn man dies zugrunde legt, dann kann man feststellen, dass wir alle und alle betroffenen Interessengruppen mit dem, was seitens der Koalition in Berlin zum Waffenrecht beschlossen werden soll, gut leben können. So wird dafür gesorgt, dass es nicht zu unrechtmäßigen Handhabungen von Waffen kommt.
Allerdings - das wissen wir alle - müssen die Gesetze eingehalten werden. Wenn sie nicht eingehalten werden, wird es schwierig. Aber durch ein Generalverbot, wie Sie es zum Teil fordern, lässt sich dieses Problem nicht lösen.
Der Antrag soll an den Ausschuss für Inneres, Sport und Integration überwiesen werden. Gibt es Widerspruch? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.
Feststellung eines Sitzverlustes gemäß Artikel 11 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung i. V. m. § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes - Antrag des Präsidenten des Niedersächsischen Landtages - Drs. 16/1388
Ich gehe davon aus, dass niemand widerspricht, dass wir diesen Punkt jetzt auf die Tagesordnung setzen. - Widerspruch erhebt sich nicht.
Wie Sie dem Antrag entnehmen können, hat Frau Abgeordnete Meißner von der FDP mit Schreiben vom heutigen Tage erklärt, dass sie auf ihren Sitz im Niedersächsischen Landtag der 16. Wahlperiode verzichtet.
Nach Artikel 11 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung in Verbindung mit § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes trifft der Landtag die Feststellung des Sitzverlustes.
Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Wahlprüfungsgesetzes beantragt der Präsident, wie Sie der Drs. 16/1388 entnehmen können, diese Feststellung zu treffen.