Zur Klarstellung: Es sind zwei Fragen gestellt worden. Ich bin jetzt großzügig. - Ich bitte Herrn Minister Möllring von der Landesregierung, dazu Stellung zu nehmen.
der Landesregierung, Bundesgesetze zu kritisieren. Man kann sicherlich darüber diskutieren, ob man versucht, Langzeitarbeitslose über sogenannte Ein-Euro-Jobs wieder in Arbeit zu bringen. In vielen Fällen ist das gelungen. Ich meine, jeder Fall, der erfolgreich abgeschlossen ist, ist ein Erfolg. In der Regel steht auch eine Familie dahinter. Deshalb sollte man das nicht niederreden.
Ich habe gesagt, dieser Ein-Euro-Jobber diente zur Unterstützung des Hausmeisters. Weitere Unterstützungskräfte haben wir nicht. Der Hausmeister hätte es sonst ganz allein machen müssen. Das Finanzamt in Osterholz-Scharmbeck hat eben versucht, das zu tun, was auch Zweck der Ein-Euro-Jobs ist, nämlich Integrationsarbeit zu leisten.
Es ist auch festgelegt, welche möglichen Maßnahmefelder es für geförderte Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II gibt. Es handelt sich um die Sicherung von Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum, also um Wege- und Straßenpflege. Da kann man natürlich sagen, das könnten auch die normalen Straßenfeger machen. Das ist eben zusätzlich.
- Entschuldigung, das ist ein gemeinsames Gesetz. Sie müssen wissen, in Berlin regieren wir zusammen. Deshalb müssen Sie nicht immer das kritisieren, was in Berlin gemeinsam gemacht wird.
Geförderte Arbeitsgelegenheiten sind auch Maßnahmen der touristischen Infrastruktur wie Serviceleistungen, Naherholungsgebiete, Betrieb von touristischen Einrichtungen, die nicht professionell ausgerichtet sind, Wachten und Rangerdienste sowie Arbeiten im Freizeit-, Sport- und Schulbereich. Es handelt sich auch um Unterstützung der Vereinsarbeit, um Unterstützung zur Sicherung des Betriebes örtlicher Einrichtungen, um Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und die Unterstützung des Ehrenamtes. Da werden sehr viele Menschen in Arbeit integriert. Ich bin selbst Präsident eines Sportvereins. Wir nutzen diese Möglichkeit auch regelmäßig und helfen damit Menschen, in Arbeit zu kommen.
Ein weiteres Feld sind Maßnahmen in der freien Kulturarbeit. Es dürfte jedem bekannt sein, der ehrenamtlich tätig ist, dass das eine ausgesprochen große Hilfe ist. Schwerpunkte sind z. B. Kultur- und Heimatrecherche, Traditionspflege, Unterstützung und materielle Sicherstellung kultureller
Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit sind: Kinder- und Jugendarbeit innerhalb und außerhalb von Einrichtungen - damit sind auch staatliche Einrichtungen mit einbezogen -, in der Jugendsozialarbeit und bei den Schulen, die selbstverständlich öffentlich sind.
Ferner handelt es sich um Maßnahmen zur Betreuung älterer oder behinderter Menschen. Schwerpunkte und Ziele sind: Teilhabe am öffentlichen Leben, Selbst- und Nachbarschaftshilfe, sozialer Gemeindedienst, Reisen und öffentliche Verkehrsmittel, Betreuung und Pflege.
Dann kommt der Umwelt-, Landschafts-, Natur- und Tierschutz. Dort sind Schwerpunkte und Ziele: Umweltbereich, Biotope, Nationalparks, Artenschutz, Tierschutz, Naturerlebnisangebote und Besucherlenkung - allerdings mit der Einschränkung: soweit regional nicht gewerblich angeboten.
Dann gibt es noch weitere Maßnahmen im sozialen Bereich, und zwar Hilfsangebote und Dienstleistungen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur.
Unter diesen Maßnahmen muss das gefasst sein. Sie sehen, der Katalog ist breit aufgestellt. Wir versuchen, mit unseren bescheidenen Mitteln Hilfe zu leisten, soweit wir können.
haben Sie bei Ihrer Informationsrecherche in Erfahrung bringen können, wie viele Ein-Euro-Jobber an Fortbildungsmaßnahmen, die ja Bestandteil dieser Maßnahme sind, haben partizipieren können? Und haben Sie in Erfahrung bringen können, wie viele Ein-Euro-Jobber in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden konnten?
Ich darf noch einmal darauf hinweisen: Bei der Frage werden nicht einzelne Minister oder der Ministerpräsident angesprochen, sondern die Frage richtet sich an die Landesregierung.
Herr Präsident, ich frage die Landesregierung: Wie groß war eigentlich die Ersparnis, die man durch die Beschäftigung des Ein-Euro-Jobbers erzielt hat? Oder andersherum gefragt: Wie groß war der Schaden für die Sozialversicherungssysteme, für die Steuerkassen und für die Wirtschaft in Niedersachsen?
Ich sagte schon, dass der Mitarbeiter sechs Monate lang 30 Stunden die Woche eingesetzt war. Er hat pro Stunde 1,15 Euro erhalten. Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es eine Bestimmung, nach der man eine Prämie von 50 Euro erhält, wenn man drei Monate lang gut gearbeitet hat. Diese zusätzlichen Kosten sind dem Land Niedersachsen entstanden. Diese Beträge sind allerdings aus dem Budget des Finanzamtes - auch bei den Behörden gibt es ein Budgetrecht - bezahlt worden.
Ein Schaden für die Sozialversicherungssysteme ist nicht eingetreten. Denn diese Arbeiten wären sonst ja entweder nicht erledigt worden oder hätten von dem originären Hausmeister erledigt werden müssen. Es standen jedenfalls keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung. Die Sanierungs- oder Bauunterhaltungsmittel sind in anderen Bereichen vollständig ausgegeben worden. Diese Malerarbeiten, die er unstreitig erledigt hat - wenn auch neben seinen anderen Tätigkeiten -, hätten dann nicht ausgeführt werden können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bezug nehmend auf die in der Antwort des Finanzministers deutlich gewordenen Informationslücken und vor dem Hintergrund, dass der Bundesrechnungshof in einem Bericht an den Bundestag festgestellt hat, dass 25 % aller Ein-Euro-Jobs gegen das Gesetz verstoßen und dass die Vermittler bei der Hälfte aller Ein-Euro-Jobs überhaupt nicht überprüfen, welche Tätigkeiten eigentlich ausgeführt werden, frage ich die Landesregierung: Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass zukünftig Arbeitslose entsprechend dem Gesetz - d. h. zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral - beschäftigt werden? Respektive, wenn sie das nicht sicherstellen kann, welche alternativen Konzepte verfolgt sie?
Herr Präsident, ich habe Frage 3, die den gleichen Inhalt hatte, wie folgt beantwortet - ich darf das wiederholen -: Die Argen und Optionskommunen bewilligen den Landesbehörden als Maßnahmeträger die Arbeitsgelegenheiten für Ein-EuroKräfte. Mit der Bewilligung wird neben allgemeinen Regelungen wie z. B. zur Maßnahmedauer und Arbeitszeit auch die Stellenbeschreibung festgelegt, an der sich der Träger orientieren muss. Die Dienststellen des Landes und die Landesbetriebe arbeiten eng mit den Argen und Optionskommunen zusammen und beachten die Vorschriften.
Darüber hinaus hat das Land bereits 2005 gemeinsam mit der Bundesagentur und den Sozialpartnern einen Leitfaden zur Umsetzung und Ausgestaltung von Zusatzjobs in Niedersachsen veröffentlicht, der als Handlungsempfehlung und Leitlinie für einen effizienten, wettbewerbsneutralen und sozial gerechten Einsatz der öffentlich geförderten Beschäftigten dienen soll. Dieser Leitfaden ist veröffentlicht und wird angewandt.
Ich darf darüber hinaus darauf hinweisen, dass die Ein-Euro-Job-Regelung noch aus der rot-grünen Regierungszeit stammt.
(Astrid Vockert [CDU]: Wie viele Fra- gen dürfen die eigentlich stellen? - Gegenruf von Heiner Bartling [SPD]: Vier Fragen, Frau Kollegin!)
Ich frage Sie: Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass der breite Interpretationsspielraum bei den Regelungen zu Ein-Euro-Jobs zu Missbrauch führt, ein echtes Problem ist und dass die Landesregierung zur Klärung geeignete Regelungen schaffen und konkrete Maßnahmen ergreifen müsste, um die Gefährdung von regulären Arbeitsplätzen durch Ein-Euro-Jobs zu verhindern? Ein einfaches Ja oder Nein reicht mir.
(Zustimmung bei der LINKEN - Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Das ist aber großzügig! - Zuruf von der CDU: Die Anrede fehlte! - Gegenruf von Kreszentia Flauger [LINKE]: Nicht, dass das noch als einleitende Bemer- kung interpretiert wird!)
Nachdem dem Wunsch der Abgeordneten entsprochen worden ist, erteile ich Frau Helmhold für eine Zusatzfrage das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Bundesrechnungshof festgestellt hat, dass ein Viertel aller Ein-Euro-Jobber gesetzeswidrig eingesetzt wird, frage ich die Landesregierung: In welcher Weise kann sich ein Ein-Euro-Jobber eigentlich dagegen wehren, gesetzeswidrig eingesetzt zu werden, und mit welchen Sanktionen hat er zu rechnen, wenn er solche Aufträge seines Arbeitgebers ablehnt?
Wenn man einen Ein-Euro-Jobber einstellen will, dann muss man einen entsprechenden Antrag stellen und eine entsprechende Aufgabenbeschreibung abgeben. Das wird dann überprüft. Es gibt gar keinen Anlass dafür, unseren Behörden zu unterstellen, dass sie dabei falsche Angaben machen.
Mit dem besagten Ein-Euro-Jobber ist danach in der Agentur im Landkreis Osterholz-Scharmbeck auch noch gesprochen worden. Er hat sich dort nicht beschwert, auch nicht hinterher. Wenn er der Meinung gewesen wäre, dass er einen Beschwerdegrund hat, hätte er ja sagen können: Jetzt war ich da ein halbes Jahr beschäftigt, und mein Job ist nicht um ein weiteres halbes Jahr verlängert worden. - Er hätte das vortragen können, er hat es aber nicht getan. Er hat von der Finanzamtsvorsteherin ein ausgesprochen positives Zeugnis erhalten. Nach den mir vorliegenden Informationen hat er ausgesprochen gut gearbeitet. Alle dort haben bestätigt, dass er guten Kontakt zu seinen Kolleginnen und Kollegen hatte.