Protocol of the Session on April 10, 2008

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Gebühreneinnahmen der Justiz in Nachlasssachen beliefen sich im Jahr 2006 auf hochgerechnet 13 535 231 Euro. Konkrete Zahlen für das Jahr 2007 liegen derzeit noch nicht vor. Es ist jedoch von einer entsprechenden Größenordnung auszugehen, da sich die Rahmenbedingungen 2007 gegenüber 2006 nicht geändert haben.

Zu 2: Die Einsparungen durch eine Übertragung der Nachlasssachen auf Notare belaufen sich nach einer modellhaften Veranschlagung für das Jahr 2006 auf hochgerechnet 10 608 631 Euro. Diese Zahl beinhaltet allerdings lediglich die Personal-

und Sachausgaben. Hinzuzurechnen sind deshalb erhöhte Einnahmen aus der Umsatz- bzw. Einkommensteuer, die aus der vermehrten Geschäftstätigkeit der Notare resultieren. Zusätzliche Einsparpotenziale bestehen zudem im Hinblick auf den Wegfall eines Großteils der kostenlosen Grundbucheinsichten in den Grundbuchämtern, wenn den am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Notaren die Möglichkeit der Einsichtsgewährung in ihrer Kanzlei gegeben wird, sowie im Hinblick auf die Aufwand reduzierende Zulässigkeit des Vollmachtsnachweises durch notarielle Vollmachtsbescheinigungen. Auch die Konzentration der Zuständigkeit für die Aufnahme von Scheck- und Wechselprotesten auf die Notare würde zu weiteren Einsparungen führen.

Die genannten weiteren Einsparpotenziale - einschließlich etwaiger zusätzlicher Stellenpotenziale - werden im Rahmen einer späteren Umsetzung des noch zu verabschiedenden Bundesgesetzes in Landesrecht nach dem dann feststehenden Umfang der Aufgabenübertragungen aktuell zu beziffern sein. Ein Negativsaldo erscheint nach den obigen Ausführungen indes ausgeschlossen, Gewinne können auch für eine weitere Stärkung bei der Bewältigung der Kernaufgaben der Justiz genutzt werden.

Zu 3: Zum Fortbestand der kleineren Amtsgerichte in Niedersachsen ist auf das Bekenntnis im bereits genannten Koalitionsvertrag zu einer leistungsfähigen, bürgernahen Justiz in der Fläche und auf die öffentliche Äußerung des Niedersächsischen Justizministers hinzuweisen, im Interesse einer bürgernahen Justiz auch an kleinen Amtsgerichten mit drei oder vier Richterstellen und Gesamtmitarbeiterzahlen in der Größenordnung von z. B. 30 Personen festzuhalten. Im Übrigen bewegt sich der tatsächliche Personaleinsatz im gehobenen und mittleren Dienst sowie im Schreibdienst bei Amtsgerichten der genannten Größenordnung in einem Bereich von etwa einem Arbeitskraftanteil, über die genannten Dienste zusammengerechnet.

Anlage 26

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 28 der Abg. Hans-Dieter Haase, Marcus Bosse, Marco Brunotte, Jürgen Krogmann, Stefan Politze, Grant Hendrik Tonne und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)

Neuer Justizminister - Darf die hannoversche Justiz auf eine Abkehr vom BrederoHochhaus hoffen?

Die Pläne der vormaligen Justizministerin, die hannoverschen Fachgerichte im sogenannten Bredero-Hochhaus unterzubringen, haben in Justizkreisen der Landeshauptstadt zu erheblicher Verstimmung geführt. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass das Justizministerium einige Mitbestimmungstatbestände des Personalvertretungsgesetzes missachtet hatte. Es ist, wie es heißt, jetzt sehr bemüht, Versäumtes nachzuholen. Mit der Auswechslung der Hausspitze wird jedoch die leise Hoffnung verbunden, dass es in dieser in hohem Maße sensiblen Frage quasi in letzter Minute doch noch eine überraschende Wende geben könnte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welchen Sachstand hat das Projekt Fachgerichtszentrum im Bredero-Hochhaus derzeit, und welche Kosten sind bislang entstanden (bit- te konkret aufschlüsseln)?

2. Inwieweit ist der Umzug der Fachgerichte ins Bredero-Hochhaus mitbestimmungspflichtig, und welche dieser Mitbestimmungstatbestände hatte das Justizministerium bislang übersehen?

3. Welchen Zeitplan hat die Landesregierung hinsichtlich eines Umzugs der Fachgerichte derzeit im Auge?

Die Umsetzung eines derart umfangreichen Projekts wie die Zusammenführung der fünf in Hannover ansässigen Fachgerichte in einem anzumietenden Fachgerichtszentrum erfordert ein hohes Maß an Koordination bei der Steuerung der organisatorischen Abläufe. Bestimmte Punkte können erst nach Klärung wichtiger Vorfragen bearbeitet oder entschieden werden. Dies gilt selbstverständlich auch für die personalvertretungs- und richterrechtlichen Beteiligungsverfahren. Hier steht die Raumbedarfsplanung am Anfang, für die ein isoliertes Beteiligungsverfahren bereits abgeschlossen ist. Hier wurde nichts versäumt und ist nichts nachzuholen. Die folgenden Beteiligungstatbestände orientieren sich weitgehend an der Grundlage der Raumbedarfsplanung und können erst eingeleitet werden, wenn der Mietvertrag abschlussreif ist. Sie konnten demzufolge nicht vorgezogen werden. Insofern ist der Vorwurf, das Justizministerium habe einige Mitbestimmungstatbestände missachtet, für mich nicht nachvollziehbar.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Zurzeit lässt die Eigentümerin des Gebäudes ein Brandschutzgutachten für die beabsichtigte Nutzung als Fachgerichtszentrums erstellen. Nach Fertigstellung dieses Gutachtens werden die weiteren personalvertretungs- und richterrechtlichen

Beteiligungsverfahren eingeleitet. Parallel wird der Landesrechnungshof im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme eingebunden.

Bislang sind im Rahmen des Projekts folgende Kosten entstanden:

Rechtsgutachten (beauftragt durch

LFN) zur Frage der Formulierung einer Dienstbarkeit: 1 972,00 Euro

Gutachten des Bremer Umweltinstituts zur Asbestbelastung des Gebäudes: 12 880,56 Euro

Gutachterkosten für die mündliche Erörterung des Gutachtens mit den Personal- und Richtervertretungen: 987,70 Euro

Gutachten des Bremer Umweltinstituts zur Asbestbelastung der

Klimaanlage: 10 793,78 Euro

Gutachterkosten für die mündliche Erörterung des Gutachtens mit

den Personal- und Richtervertretungen: 987,70 Euro (Termin und Rechnung stehen noch aus)

Insgesamt 27 621,74 Euro

Zu 2: Die Anmietung dieses Gebäudes für die fünf in Hannover ansässigen Fachgerichte stellt gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 14 NPersVG einen Tatbestand zur Herstellung des Benehmens dar.

Die mietvertraglichen Bestimmungen zum Betrieb der Klimaanlage und zur Lage und Größe der Räume (ohne Sitzungssäle, Bibliothek, Poststelle und Servicepoints) stellen darüber hinaus Mitbestimmungstatbestände gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 3 NPersVG dar. Die Regelungen zur sogenannten Freimessung des Gebäudes hinsichtlich etwaiger Schadstoffe - insbesondere PCB, Asbest- und künstliche Mineralfasern - durch ein unabhängiges Institut stellen einen Mitbestimmungstatbestand nach § 66 Abs. 1 Nr. 11 NPersVG dar.

Das Justizministerium hat bislang keine Mitbestimmungstatbestände übersehen.

Zu 3: Über den zu Frage 1 dargestellten Sachstand hinaus hat die Landesregierung keinen Zeitplan hinsichtlich eines Umzugs der Fachgerichte im Auge.

Anlage 27

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 29 der Abg. Dr. Silke Lesemann, Markus Brinkmann, Marco Brunotte, Ulla Groskurt, Stefan Klein, Uwe Schwarz, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD)

Kein hochwertiges Analog-Insulin mehr für Diabetiker: Was unternimmt die Landesregierung für eine optimale Krankenversorgung?

In mehreren Entscheidungen, zuletzt am 21. Februar 2008, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Leistungserbringer beschlossen, dass künftig Analog-Insulin für an Diabetes Typ 1 und 2 Erkrankte - mit wenigen Ausnahmen - nicht mehr zulasten der GKV verordnet werden kann, wenn es teurer ist als Humaninsulin. Der Beschluss des G-BA vom 21. Februar 2008 liegt dem Bundesgesundheitsministerium zur Genehmigung vor, ist also noch nicht in Kraft getreten.

Mittlerweile häufen sich die Hinweise von Diabetikern, dass der G-BA-Beschluss zu einer Verschlechterung ihrer medizinischen Versorgung und zu deutlich höheren privaten Kosten führen würde.

Wir fragen deshalb die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen würden an Diabetes Typ 1 und Typ 2 Erkrankte künftig nicht mehr mit Analog-Insulin versorgt, und wie viele davon sind Kinder?

2. Wie bewertet die Landesregierung die in der Vorbemerkung genannten Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses angesichts der weiter stark steigenden Zahl insbesondere von Kinder und Jugendlichen, die an Diabetes mellitus erkranken?

3. Was hat die Landesregierung unternommen, bzw. was wird sie unternehmen, um zugunsten einer optimalen Versorgung von an Diabetes Typ 1 und Typ 2 Erkrankter die oben genannten G-BA-Beschlüsse zu verändern?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Leistungserbringer hat mit Beschluss vom 21. Februar 2008 entschieden, dass kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 nicht verordnungsfähig sind, solange sie mit Mehrkosten im Vergleich zu kurzwirksamen Humaninsulin verbunden sind. Zu den kurzwirksamen Insulinanaloga zählen Insulin Aspart, Insulin Glulsin und Insulin Lispro. Für die Bestimmung der Mehrkosten sind die der zuständigen Krankenkasse tatsächlich entstehende Kosten maßgeblich. Dies gilt nicht für Patientinnen und Patienten mit

Allergie gegen den Wirkstoff Humaninsulin oder bei denen trotz Intensivierung der Therapie eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin nicht erreichbar ist oder war, dies aber mit kurzwirksamen Insulinanaloga nachweislich gelingt. Mit diesem Beschluss setzt der G-BA eine entsprechende Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu kurzwirksamen Insulinanaloga bei Diabetes-Typ-1 um.

Bei der Entscheidungsfindung des G-BA stellte sich die Frage, ob es bei der Behandlung mit einem kurzwirksamen Insulinanalogon einen durch wissenschaftliche Studien belegten Zusatznutzen gibt, der den derzeit deutlich höheren Preis der Präparate rechtfertigt. Im Stellungnahmeverfahren wurde den Anhörungsberechtigten nach § 92 Abs. 3 a SGB V Gelegenheit gegeben, Erkenntnisse vorzutragen, die in der Nutzenbewertung durch das IQWiG bisher nicht berücksichtigt wurden und die für die Entscheidung des G-BA von Bedeutung sind. Darüber hinaus wurde in diesem Verfahren zusätzlich eine mündliche Anhörung am 13. September 2007 durchgeführt.

Bei der Erstellung des Richtlinienentwurfs wurden die im Rahmen der Stellungnahmeverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie die eingereichte Literatur berücksichtigt. Der Beschluss liegt nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vor und tritt erst nach erfolgter Nichtbeanstandung in Kraft.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nach den Angaben des G-BA gibt es in Deutschland ca. 200 000 Diabetes-Typ-1-Patientinnnen und -Patienten, davon etwa 25 000 Kinder und Jugendliche unter 20 Jahren.

Diejenigen, die künftig nicht mehr mit kurzwirksamem Insulinanaloga versorgt werden, sind nicht statistisch erfasst, sodass der Landesregierung darüber keine Erkenntnisse vorliegen.