1. Welchen Verfahrensstand hat das vom Bundesministerium der Verteidigung eingeleitete Berufungsverfahren?
2. Wird der Luft-Boden-Schießplatz NordhornRange als Folge des Urteils des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 31. Juli 2007 verstärkt genutzt?
3. Wie sorgt sie dafür, dass Niedersachsen nicht einseitig die Lasten der notwendigen Übungsflüge zu tragen hat?
Am 24. Juli 2007 hat das Verwaltungsgericht Potsdam drei Musterklagen gegen den geplanten Bombenabwurfplatz in der Wittstocker Heide stattgegeben. Durch die Urteile des Potsdamer Verwaltungsgerichtes sind die Bemühungen der Luftwaffe, durch die künftige Nutzung dieses Bundeswehrgeländes möglichst kurzfristig eine Entlastung des in Niedersachsen eingerichteten Luft-BodenSchießplatzes Nordhorn-Range zu erreichen, erschwert worden. Die Entscheidung über die eingelegten Rechtsmittel bleibt abzuwarten.
Die Bundesregierung hält an dem Grundsatz fest, die mit dem Übungsbetrieb der Luftwaffe verbundenen Belastungen regional ausgewogen zu verteilen. Die Entscheidung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages, dass die in Deutschland stattfindende Luft-Boden-Schießausbildung auf den Übungsplätzen Nordhorn, Siegenburg und Wittstock erfolgen soll, hat weiterhin unverändert Bestand.
Ziel der Niedersächsischen Landesregierung bleibt es - bei allem Verständnis für die sicherheitspolitischen berechtigten Belange der Bundeswehr -, die anliegenden Gemeinden der Nordhorn Range und ihre Bevölkerung bei dem Bemühen zu unterstützen, die von dieser Liegenschaft ausgehenden erheblichen Lärmbelästigungen zu beschränken und den Flugbetrieb, langfristig gesehen, ganz einzustellen.
Die Niedersächsische Landesregierung hat in diesem Sinne wiederholt an den Bund appelliert. So wurde beispielsweise durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff im Januar 2006 sowie durch Minister Schünemann im August 2007 nochmals die Minimierung der Belastungen der Nordhorn-Range gefordert.
Zu 1: Das Bundesministerium der Verteidigung hat beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Anträge auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam gestellt. Eine Entscheidung hierüber steht noch aus. Sie wird für das zweite Quartal 2008 erwartet.
Zu 2: Nein; der Luft-Boden Schießplatz Wittstock wurde seit Abzug der sowjetischen Truppen bzw. der Rückgabe an den ursprünglichen Eigentümer im Jahr 1993 nicht mehr genutzt. Durch das Urteil ist es daher zu keinerlei Veränderung gekommen.
Unabhängig davon hat sich die Anzahl der Zielanflüge in Nordhorn in den vergangen Jahren kontinuierlich verringert.
Die Zahl der soggenannten Zielanflüge (1 542) hat sich im Jahr 2007, im Vergleich zu 2006, um 42 % verringert und beträgt noch ca. 10 % der Anzahl des Jahres 1995. Für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2007 wurden 1 163 und für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2007 wurden 379 Zielanflüge durchgeführt. Im ersten Quartal 2008 erfolgten 288 Zielanflüge. Der Flugbetrieb im Jahr 2007 wurde nur noch an 74 Tagen durchgeführt und entspricht damit einer Minderung von 32 % gegenüber 2006.
Eine Erhöhung der Übungskapazitäten ist nicht beabsichtigt. Die Wiederaufnahme der Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock würde allerdings zu einer weiteren Entlastung der beiden aktuell nutzbaren Luft-Boden-Schießplätze Nordhorn und Siegenburg führen.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 11 der Abg. Daniela Krause-Behrens (SPD)
Der prognostizierte Mangel an niedergelassenen Ärzten zeigt in Niedersachsen erste gravierende Auswirkungen. So konnte in der Samtgemeinde Beverstedt (Landkreis Cuxhaven) kein Nachfolger für eine Hausarztpraxis gefunden werden. Diese Praxis wurde inzwischen geschlossen. Die Patienten wurden auf Hausärzte in der Umgebung verteilt. Dies wiederum führt zu erheblichen Mehrarbeiten für die verbleibenden Hausärzte. Sprechstunden bis 21 Uhr gehören hier inzwischen zur Normalität. Dies ist nur ein Beispiel von vielen in Niedersachsen.
Bis zum Jahr 2015 müssten sich insgesamt 450 Kassenärzte in Niedersachsen neu niederlassen, um eine Unterversorgung der Bevölkerung in bestimmten Regionen zu vermeiden. Um den heutigen Stand der ambulanten Versorgung zu halten, müssten dies gar 3 679 Ärzte sein. Das belegt z. B. die „Arztzahlprognose 2015“ der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN).
Die Kassenärztliche Vereinigung drängt auf Verbesserungen der Infrastruktur, um unterversorgte Gegenden auch für Ärzte attraktiver zu machen. Gründe für die zunehmende Unterversorgung sind die im Vergleich zur Stadt längeren Arbeitszeiten und schlechteren Arbeitsbedingungen sowie die längeren Wege.
Um die hausärztliche Versorgung auf dem Lande zu sichern, müssen dringend Lösungen gefunden werden. Andere Bundesländer können hier Beispiel sein. Zuschüsse zu notwendigen Praxisinvestitionen erhalten Ärzte in Brandenburg, die sich dafür entscheiden, in ländlichen Regionen zu praktizieren. Das hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen mit Blick auf den drohenden oder bereits vorhandenen Mangel insbesondere von Hausärzten in den ländlichen Regionen Brandenburgs beschlossen.
Zuständig für die flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung durch Vertragsärzte und -psychotherapeuten und die Organisation des medizinischen Notdienstes ist die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen.
2. Welche Pläne hat die Landesregierung, um der drohenden medizinischen Unterversorgung auf dem Lande entgegenzuwirken und die ländlichen Gegenden auch für Ärzte wieder attraktiver zu machen?
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat die vertragsärztliche Versorgung, zu der auch die hausärztliche Versorgung zählt, für die gesetzlich Krankenversicherten sicherzustellen. Hierfür hat sie ein Versorgungsangebot bereitzustellen, das qualitativ angemessen und den regionalen Gegebenheiten entsprechend und jederzeit bedarfsdeckend und wirtschaftlich ist.
Grundlage für die Sicherstellung ist der sogenannte Bedarfsplan. Hierbei handelt es sich um eine Planungsunterlage, in der nach bundesweit einheitlichen Vorgaben im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses der allgemeine Versorgungsgrad der jeweiligen Facharztgruppe in den Planungsbereichen (kreisfreie Städte, Land- kreise und Kreisregionen) der KVN ermittelt wird.
Das Verfahren der Zulassung von Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung liegt in der Zuständigkeit der Zulassungs- und Berufungsausschüsse sowie des Landesausschusses der Ärzte und
Krankenkassen. Diese Gremien sind paritätisch mit Vertretern der niedersächsischen Krankenkassen, deren Verbänden und der KVN besetzt und nehmen ihre Aufgaben gemäß den o. g. rechtlichen Vorgaben wahr.
Nach der Bedarfsplanungsrichtlinie ist das Bestehen einer Unterversorgung zu vermuten, wenn der Stand der fachärztlichen Versorgung den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 50 v. H., der Stand der hausärztlichen Versorgung den ausgewiesenen Bedarf um mehr als 25 v. H. unterschreitet. Eine Unterversorgung droht, wenn insbesondere aufgrund der Altersstruktur der Ärzte eine Verminderung der Zahl von Vertragsärzten in einem Umfang zu erwarten ist, der zum Eintritt einer Unterversorgung nach zuvor genannten Kriterien führen würde.
Liegt ein Anhalt für eine Unterversorgung oder eine drohende Unterversorgung in einem Planungsbereich vor, so ist auf Veranlassung der KVN oder eines Landesverbandes der Krankenkassen eine gemeinsame Prüfung der Struktur und des Standes der vertragsärztlichen Versorgung vorzunehmen.
Dem Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Niedersachsen obliegt die Feststellung, dass in bestimmten Gebieten eines Zulassungsbezirks eine ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder unmittelbar droht. Er hat der KVN in diesen Fällen eine angemessene Frist zur Beseitigung oder Abwendung der Unterversorgung einzuräumen.
Konnte die Sicherstellung durch entsprechende Maßnahmen nicht gewährleistet werden und dauert die Unterversorgung nach Ablauf einer Frist an, hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Zulassungsbeschränkungen in anderen Gebieten anzuordnen.
Für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung hat das Land Niedersachsen keine Kompetenzen. Die Rolle des Landes beschränkt sich auf die Funktion der Rechtsaufsicht über die KVN und damit auf die Prüfung, ob diese u. a. ihren Sicherstellungsauftrag nach den rechtlichen Erfordernissen erfüllt. Die Rechtaufsicht über die genannten Ausschüsse ist auf deren Geschäftsführung begrenzt.
Der Landesregierung liegt die letzte Prognose der KVN aus dem Jahr 2005 zur Entwicklung der Arztzahlen für das Jahr 2015 vor, aus der die in der Vorbemerkung der Mündlichen Anfrage enthalte
nen Daten stammen. Diesen Werten von 450 fehlenden Vertragsärzten zur Vermeidung von Unterversorgung und 3 679 fehlenden Ärzten um den Stand der vertragsärztlichen Versorgung zum Zeitpunkt der Prognose zu halten, stehen fiktive Zugänge in Höhe von 4 645 gegenüber. Diese Zugänge ergeben sich aus dem Durchschnitt der in den Jahren 2000 bis 2004 zugelassenen Ärzte. Somit übersteigen in dieser prognostischen Betrachtung über alle Arztgruppen die Zugänge die Abgänge. Die Prognose wird derzeit von der KVN für das Jahr 2020 fortgeschrieben. Mit einer Veröffentlichung ist ab Mai 2008 zu rechnen.
Zu 1 bis 3: Die KVN hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Förderung der Niederlassung ein Dreistufenkonzept beschlossen: