Protocol of the Session on June 16, 2009

Herr Minister Stratmann, bitte!

(Heiner Bartling [SPD]: Das darf doch nicht wahr sein!)

Herr Präsident, ich bin mir sehr wohl bewusst, dass ich ob der vorangeschrittenen Zeit äußerst kritische Blicke ernte, auch von hinten. Dennoch will ich darauf verweisen, dass es eher ungewöhnlich ist, dass eine Fraktion einen kompletten Gesetzentwurf hier einreicht. Deshalb haben es die Grünen natürlich verdient, dass die Landesregierung in der ersten Beratung dazu etwas sagt.

Allerdings habe ich mich eben ein bisschen gewundert, liebe Frau Polat, dass Sie sich beim Thema energetische Sanierung von den Linken den Schneid abkaufen lassen. Ich halte das für eher ungewöhnlich und hätte erwartet, dass dies auch von Ihnen vorgetragen würde; denn das Thema energetische Sanierung macht ja in der Tat deutlich, dass wir veränderte Rahmenbedingungen

haben, die man im Denkmalschutzrecht zumindest diskutieren und gegebenenfalls auch kodifizieren sollte. Dies begrüße ich, zumal ich es als sehr erfreulich empfinde - das ist auch ein versöhnlicher Abschluss des heutigen Parlamentstages -, dass diese Debatte bisher überhaupt nicht polemisch, sondern sehr sachlich verlaufen ist. Ich hoffe, dass wir bei diesem Thema es auch weiter so handhaben.

Wir erkennen es durchaus an, dass wir Reformbedarf im Denkmalschutzrecht haben. Ich habe deshalb beispielsweise schon beim Vorstellungsgespräch und dann auch bei den folgenden Gesprächen Herrn Winghart, den neuen Präsidenten des Landesamtes, gebeten, dass, wenn er sich einen Überblick über die Aufgaben verschafft haben wird, die in nächster Zeit zu erledigen sind, er mir auch zu dem Thema „mögliche Novellierung des Denkmalschutzgesetzes“ vortragen wird. Dies wird er, wie er mir gesagt hat, gern tun. Hier gibt es auch - das bestreiten wir gar nicht - Handlungsbedarf.

Allerdings will ich hier, ohne alles zu wiederholen - insbesondere das, was hier gerade von Herrn Riese und von Herrn Nacke ausgeführt worden ist, kann ich nur uneingeschränkt unterstreichen -, nur eines noch deutlich sagen: Wir werden Ihnen mit Sicherheit, liebe Frau Polat, dort nicht folgen, wo Sie die Ergebnisse der Verwaltungsreform der Jahre 2004 und 2005 rückgängig machen wollen.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Diese Reform verfolgte nämlich zwei Hauptziele: erstens die Abschaffung der Bezirksregierung als Mittelinstanz, um einen zweistufigen, für den Bürger transparenteren und einfacheren Verwaltungsaufbau herzustellen, und zweitens die dringend notwendige Haushaltskonsolidierung durch einen der Aufgabenreduzierung entsprechenden Personalabbau. Wir haben einmal überschlägig zu schätzen versucht, was allein die von Ihnen beantragte „Stärkung“ des Landesamtes an Personalbedarf nach sich zieht. Das Wissenschaftsministerium ist auf eine Größenordnung von etwa 50 bis 60 Stellen gekommen, die zusätzlich geschaffen werden müssten, um die von Ihnen beantragten zusätzlichen Aufgaben zu erledigen. Sie können sich vorstellen, dass dies mit uns nicht zu machen ist.

Sie wollen nämlich durch Aufgabenzuweisung das Landesamt, zu einer, wie Sie es nennen, oberen Denkmalbehörde, die irgendwie zwischen den unteren Denkmalschutzbehörden und der obersten

Denkmalschutzbehörde, also dem MWK, angesiedelt ist, wieder zu einer Mittelinstanz ausbauen. Dazu konstruieren Sie eine Fülle von notwendigen Einvernehmensherstellungen zwischen dem Landesamt und den unteren Denkmalschutzbehörden. Übrigens werden auch die kommunalen Spitzenverbände überhaupt nicht begeistert sein, wenn Sie sie in ihrer Zuständigkeit insoweit wieder beschneiden.

Ich will noch eines sagen - dann komme ich jetzt auch schon zum Schluss,

(Heiner Bartling [SPD]: Gott sei Dank!)

weil wir ja noch häufig Gelegenheit haben werden, darüber zu diskutieren -: Eines der Grundprinzipien, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss beim Denkmalschutz Bürgernähe sein. Sie können nur erfolgreichen Denkmalschutz betreiben, wenn Sie die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen. Nehmen wir noch einmal das Thema energetische Sanierung und denkmalgeschütztes Gebäude. Was ist es für eine Mammutaufgabe für einen Bürger, der in einem denkmalgeschützten Gebäude lebt, dieses Gebäude unter Umständen energetisch sanieren möchte und auch muss, um Kosten zu reduzieren, wenn er sich dann mit der Denkmalschutzbehörde ins Einvernehmen setzen muss und diese wiederum Forderungen stellt, die kein Mensch mehr bezahlen kann, was zur Folge hätte, dass er es sein lässt und unter Umständen nach einigen Jahren feststellt, dass eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit eingetreten ist? Dann bleibt allen Beteiligten im Grunde nur übrig, dass Denkmal weiter verfallen zu lassen. Das Grundprinzip muss also sein: Sie müssen die Bürger mitnehmen. Sie müssen auch bezahlbare Lösungen aufzeigen; anderenfalls leisten Sie dem Denkmalschutz einen Bärendienst. Das muss die Maxime unseres Handelns sein.

Was wir mit den unteren Denkmalschutzbehörden und der Stärkung der kommunalen Seite gemacht haben, hat zum einen dazu geführt, dass wir eine Reduzierung der Verfahren bekommen haben, und zum anderen, dass wir an vielen Stellen sehr konstruktive Lösungen gefunden haben, bei denen wir die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen konnten, statt ihnen das Gefühl zu geben, dass es eine Mittelinstanz gibt, die sich sehr obrigkeitsstaatlich verhält und von ihnen die Erfüllung von Auflagen verlangt, die sie aber niemals erfüllen können, weil das Geld nicht da ist. Wenn Sie an dieser Stelle gemeinsam mit uns an einem Strang ziehen, sind

wir gern bereit, über Novellierungen in allen Bereichen mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll sich der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur, mitberatend sollen sich der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Wer möchte das so beschließen? - Wer möchte das nicht? - Wer enthält sich? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Maßnahme von finanzieller Bedeutung für den Einzelplan 05; Zustimmung gemäß § 40 Abs. 2 LHO zur Sicherstellung der Versorgung der niedersächsischen Bevölkerung mit Pandemieimpfstoff - Antrag der Landesregierung - Drs. 16/1296 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/1316

Die Beschlussempfehlung lautet auf Zustimmung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Die Fraktionen waren sich im Ältestenrat einig, über den Antrag ohne Aussprache abzustimmen. - Ich sehe keinen Widerspruch.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit dem Antrag der Landesregierung in der Drs. 16/1296 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 11:

Einzige (abschließende) Beratung: Domäne Rodenberg, Landkreis Schaumburg; Veräußerung einer Teilfläche in der Gemarkung Apelern an die Samtgemeinde Rodenberg - Antrag der Landesregierung - Drs. 16/1183 - Be

schlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/1317

Die Beschlussempfehlung lautet auf Zustimmung.

Auch hier ist keine Berichterstattung vorgesehen.

Auch bei diesem Tagesordnungspunkt besteht Einigkeit, über den Antrag ohne Aussprache abzustimmen. - Ich höre keinen Widerspruch.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit dem Antrag der Landesregierung in der Drs. 16/1183 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch keine. Das ist so beschlossen.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Domäne Bahrdorf, Landkreis Helmstedt; Veräußerung der Hofstelle und Teilflächen - Antrag der Landesregierung - Drs. 16/1307 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/1356

Die Beschlussempfehlung lautet auf Zustimmung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Es gab zunächst die Vereinbarung, auf eine Aussprache zu verzichten. Inzwischen haben FDP und Linke aber mitgeteilt, reden zu wollen.

(Widerspruch bei der SPD - Kreszen- tia Flauger [LINKE]: Wenn die Minister das alle dürfen, dürfen wir das auch!)

Herr Dr. Sohn von der Linken hat sich zunächst zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wusste, dass ich damit heute Abend allen noch einmal eine Freude mache. Meine Rede wird aber kurz.

Ich habe darum gebeten, zu diesem Antrag etwas sagen zu können, weil wir im Haushaltsausschuss häufig Domänenverkäufe auf der Tagesordnung haben. Diese Verkäufe werden immer mit der Notwendigkeit der Konsolidierung des Haushalts begründet.

In der Regel sind wir als Einzige dagegen, diese Domänen zu verkaufen. Wir sind nicht nur aus grundsätzlichen Erwägungen - „grundsätzlich“ heißt, es sind Ausnahmen zugelassen - gegen diese Verkaufsorgie in Sachen Domänen. Wir sind - insofern wundert mich, offen gestanden, immer das Abstimmungsverhalten der Grünen - auch deshalb dagegen, weil man mit diesen Domänen eine Möglichkeit weggibt, an einem Zustand etwas zu ändern, der für dieses Land charakteristisch ist: Der Ökolandbau stagniert in Niedersachsen bekanntlich, Herr Meyer. Wir haben nach den Zahlen, die zwischen uns sicherlich nicht strittig sind, in Niedersachsen nur 2,6 % Ökolandwirtschaft. Bundesweit werden 5 % der Flächen ökologisch bewirtschaftet.

Mir ist ein bisschen schleierhaft, warum man nicht die Domänen - die man ja so mit Pachtauflagen belegen kann, dass dort innovative Landwirtschaft betrieben werden kann - stärker dazu nutzt, dieses Defizit zu beheben. Auch deshalb sind wir gegen diesen Dauerausverkauf der Domänen zur Konsolidierung des Haushalts.

Schönen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Bode von der FDP, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Keine Sorge, auch ich werde es kurz machen.

Man kann bei Verkäufen von Vermögenswerten, bei Veräußerungen von Domänen über vieles streiten. Man kann darüber streiten, ob der Kaufpreis richtig ist, ob die Nachnutzung richtig ist etc. Aber ich denke, über einen Grundsatz bei der Veräußerung bestand bisher immer fraktionsübergreifend Einigkeit: dass man denjenigen, der auf einer Domäne lebt und arbeitet und die Flächen bewirtschaftet, zuerst berücksichtigt, dass man ihn zuerst fragt und ihm zuerst die Möglichkeit gibt, den Betrieb, den er selber bewirtschaftet und gepflegt hat, zu erwerben und für seine Familie weiterzuentwickeln.

Hier liegt ein mustergültiger Fall vor: Wir haben uns mit demjenigen, der jahrelang auf der Domäne gearbeitet und sie bewirtschaftet hat, auf einen Kaufpreis geeinigt. Er will den Betrieb fortführen, kann aber zunächst nur einen Teil der Domäne kaufen. Nach 18 Jahren will er sich dann den

nächsten Teil leisten. Wir haben vertraglich vereinbart, so lange zu warten.