fen. - Aber Sie können natürlich nicht wissen, was ich gedacht habe. Der Satz würde so weitergehen: Und den Regierungsfraktionen empfehlen, den Gesetzentwurf entsprechend abzuändern.
Meine Damen und Herren, mir bleibt schließlich der Dank an all diejenigen, die in den letzten Monaten konstruktiv mitgearbeitet haben. Einige davon sitzen übrigens sogar in den Reihen auf der linken Seite, die will ich davon gar nicht ausschließen. Ich hätte heute etwas mehr Mut erwartet, lieber Wolfgang Wulf. Wir sind damals beide Seit’ an Seit’ in Hannover, in Oldenburg gegen die von Thomas Oppermann betriebene Fusion geschritten. Insoweit wäre heute ein bisschen mehr Mut sicherlich erfrischend gewesen.
Herzlichen Dank an Christian Grascha, an Jens Nacke, an den GBD, an die Mitarbeiter meines Hauses, an die Regierungsfraktionen. Das war ein hartes Stück Arbeit. Aber diese Arbeit wird sich lohnen. Davon bin ich fest überzeugt.
Meine Damen und Herren, wie zu erwarten, gibt es Wünsche auf zusätzliche Redezeit. Frau Andretta erhält drei Minuten. Herr Adler erhält eineinhalb Minuten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, dass ich doch noch versuche, etwas zur Wahrheitsfindung beizutragen. Herr Minister Stratmann, erstens, wenn Sie so sicher waren, dass diese Fusion von Anfang an ein falscher Weg war, warum haben Sie dann nicht 2003 den Mut gehabt, mit Ihrer Mehrheit diese Fusion rückgängig zu machen?
Was haben Sie gemacht? - Das, was Sie immer machen: Erst einmal eine Kommission einsetzen, dann warten, warten. Nichts passiert.
Die zweite Frage, die wir uns stellen: Warum, Herr Minister Stratmann, war Ihr erster Akt, als Sie das Amt übernommen haben, die Fusionsprämie zu streichen und das HOK voll auf die Fachhochschule anzuwenden, wenn Sie beklagen, dass wir der Fachhochschule nicht genügend Geld zur Verfügung gestellt haben?
Herr Minister, Sie haben auf Frau Friedrichs verwiesen. Zur Wahrheit gehört auch dazu, dass sie Gründungspräsidentin einer neu gegründeten Hochschule war. Wir haben hier Fachhochschulen, die seit Jahrzehnten erfolgreich arbeiten. Das ist eine andere Situation.
(Ulf Thiele [CDU]: Wir haben eine fu- sionierte Fachhochschule. Davor wa- ren es drei, jetzt werden es nach der Defusion zwei sein!)
Was Sie wollen: Sie beklagen wortreich die Fusion. Und was machen Sie jetzt? Sie machen jetzt eine Zwangskooperation. Das ist nichts anderes als die Fusion durch die Hintertür. Da waren wir wenigstens ehrlicher als Sie!
Herr Präsident! Herr Minister, ich kann mich darauf beschränken zu zitieren, und zwar erstens aus dem Gesetzentwurf, den Sie hier verabschieden lassen wollen. Dort heißt es:
„Der gemeinsame Lenkungsausschuss hat die Aufgabe, eine zukunftsorientierte, aufeinander abgestimmte Entwicklung der beiden Hochschulen zu steuern und legt die Fächergruppen und Fächer fest, in denen die beiden Hochschulen ihre Entwicklungsplanung aufeinander abstimmen.“
„Die weitreichenden sachlichen Entscheidungsbefugnisse finden allerdings keine Entsprechung in den Informations-, Aufsichts- und personellen Mitwirkungsbefugnissen der Senate der Hochschulen. So bedarf die Bestellung der oder des Vorsitzenden durch das Fachministerium lediglich des Einvernehmens der beiden Hoch
Das heißt, das Ganze ist ein zentralistisches Konstrukt, bei dem Sie von oben den Hochschulen ihre Autonomie wegnehmen wollen. Ich hoffe, der Staatsgerichtshof wird Ihnen diesen Weg verleiden.
Liebe Frau Dr. Andretta, ich möchte auch an dieser Stelle nicht wissen, was los gewesen wäre, wenn wir hier 2003 oder 2004, wenige Jahre, nachdem über dieses Gesetz entschieden worden war, die Rückabwicklung der Fusion beschlossen hätten.
- Ja, wir haben es versprochen, und wir haben das Versprechen jetzt eingelöst! Das ist doch völlig normal.
Aber Sie können so mit Menschen doch auch bei Regierungswechseln nicht umgehen. Es ist doch völlig selbstverständlich, dass eine neue Regierung auch in der Verantwortung der Kontinuität steht, soweit davon Menschen betroffen sind.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Bei der Schulbehörde und bei den Bezirksre- gierungen hat das aber alles keine Rolle gespielt!)
- Herr Jüttner, die Bezirksregierungen hatten 60 Jahre bestanden, bevor wir an das Thema herangegangen sind. Ich bitte Sie! Was ist denn das für ein unzulässiger Vergleich!
Im Übrigen war ich bis heute der Meinung, Frau Dr. Andretta, dass wir dort durchaus an einem Strang gezogen haben und nicht sozusagen von einem Tag auf den anderen Entscheidungen, die Sie getroffen hatten - und die falsch waren, wie wir heute wissen -, wieder umgekehrt haben. Ich war der Meinung, dass wir es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch den Studierenden vor Ort schuldig waren, dass wir hier wenigstens ein Mindestmaß an Kontinuität wahren und den Betroffenen vor Ort zumindest die Chance geben, es besser zu machen. Deshalb, um den Leuten zu helfen, haben wir damals die Kommission eingesetzt.
Beim Hochschuloptimierungskonzept waren alle Hochschulen betroffen. Es hätte überhaupt kein Grund bestanden, ausgerechnet die Fachhochschulen da oben auszunehmen. Da galt gleiches Recht für alle.
Jetzt, lieber Herr Kollege Adler, ein paar Worte unter Juristen. Ich finde es zunächst einmal fair, dass Sie hier nicht die Behauptung der SPD wiederholt haben, der GBD hätte gesagt, das alles sei verfassungswidrig. Der GBD wird das auch deshalb nicht gesagt haben, weil dem GBD die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung im 111. Band, Seite 333, bekannt ist. Ich will hier aus dieser Entscheidung zitieren. Wenn Sie zum Staatsgerichtshof gehen, ist es gar nicht so schlecht, wenn man hierüber in den Niederschriften noch einmal nachlesen kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat grundlegend in dem Brandenburger Hochschulurteil von 2004 ausgeführt, dass hochschulorganisationsrechtliche Regelungen nur dann gegen den in Rede stehenden Artikel 5 Abs. 3 GG verstoßen - das ist die Wissenschaftsfreiheit -, wenn durch sie die freie wissenschaftliche Betätigung und Aufgabenerfüllung strukturell gefährdet wird. Hierfür sei das hochschulorganisatorische Gesamtgefüge mit seinen unterschiedlichen Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten zu betrachten. Der Gesetzgeber dürfe nicht nur neue Modelle und Steuerungstechniken erproben, was wir hier zweifellos tun, sondern sei sogar verpflichtet, bisherige Organisationsformen kritisch zu beobachten und zeitgemäß zu reformieren. Die zur Sicherung der Wissenschaftsadäquanz von hochschulorganisatorischen Entscheidungen gebotene Teilhabe der wissenschaftlich Tätigen müsse nicht im Sinne der herkömmlichen Selbstverwaltung erfolgen.
wird man schnell zu dem Ergebnis kommen, dass alles, was man in der Politik tut, auch mit rechtlichen Risiken verbunden ist. Aber die rechtlichen Risiken sind hier wirklich überschaubar.
Wir kommen zur Einzelberatung, d. h. zunächst zur Abstimmung über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung.
Artikel 1. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte ihr zustimmen? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Änderungsempfehlung ist mehrheitlich beschlossen.
Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Wer lehnt sie ab? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.