Protocol of the Session on June 16, 2009

Artikel 1 Nr. 4/1 bis 6. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer diese beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Artikel 1 Nr. 7. - Unverändert. Aber auch hierzu liegt ein Antrag auf namentliche Abstimmung vor. Ich bitte die Schriftführerin, die Namen zu verlesen.

(Schriftführerin Gabriela Kohlenberg verliest die Namen der Abgeordneten. Die Abstim- mung verläuft wie folgt: Thomas Adasch Ja Hans-Henning Adler Nein Johann-Heinrich Ahlers Ja Heinrich Aller Nein Dr. Gabriele Andretta Nein Klaus-Peter Bachmann Nein Martin Bäumer Ja Heiner Bartling Nein Daniela Behrens Nein Karin Bertholdes-Sandrock Ja Hans-Christian Biallas Ja Dr. Uwe Biester Ja Karl-Heinz Bley Ja Jörg Bode Ja Norbert Böhlke Ja Ralf Borngräber Nein Marcus Bosse Nein Axel Brammer Nein Hennig Brandes Ja Ralf Briese Nein Markus Brinkmann Nein Prof. Dr. Emil Brockstedt Ja Marco Brunotte Nein Bernhard Busemann Ja Reinhold Coenen Ja Helmut Dammann-Tamke Ja Dr. Karl-Ludwig von Danwitz Ja Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens Ja Otto Deppmeyer Ja Hermann Dinkla Ja Christoph Dreyer Ja Christian Dürr Ja Hans-Heinrich Ehlen Ja Petra Emmerich-Kopatsch Nein Ursula Ernst Ja Kreszentia Flauger Nein Ansgar-Bernhard Focke entschuldigt Björn Försterling Ja Renate Geuter Nein Rudolf Götz Ja Christian Grascha Ja Clemens Große Macke Ja Ulla Groskurt Nein Hans-Dieter Haase Nein Enno Hagenah Nein Swantje Hartmann entschuldigt Karl Heinz Hausmann Nein Wilhelm Heidemann Ja Frauke Heiligenstadt Nein Karsten Heineking Ja Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Nein Elisabeth Heister-Neumann Ja Ursula Helmhold Nein Kurt Herzog Nein Bernd-Carsten Hiebing Ja Reinhold Hilbers Ja Jörg Hillmer Ja Carsten Höttcher Ja Wilhelm Hogrefe Ja Ernst-August Hoppenbrock Ja Patrick-Marc Humke-Focks Nein Angelika Jahns Ja Wolfgang Jüttner Nein Karl-Heinz Klare Ja Hans-Jürgen Klein Nein Stefan Klein Nein Ingrid Klopp Ja Lothar Koch Ja Gabriela König Ja Marianne König Nein Ursula Körtner Ja Gabriela Kohlenberg Ja Gisela Konrath Ja Ina Korter Nein Jürgen Krogmann Nein Klaus Krumfuß Ja Clemens Lammerskitten Ja Karl-Heinrich Langspecht Ja Dr. Silke Lesemann Nein Sigrid Leuschner Nein Olaf Lies Nein Helge Limburg Nein Editha Lorberg Ja Dr. Max Matthiesen Ja David McAllister Ja Gesine Meißner - Anette Meyer zu Strohen Ja Christian Meyer Nein Rolf Meyer Nein Axel Miesner Ja Frank Mindermann Ja Johanne Modder Nein Matthias Möhle Nein Dieter Möhrmann Nein Hartmut Möllring Ja Heidemarie Mundlos Ja Jens Nacke Ja Matthias Nerlich Ja Frank Oesterhelweg Ja Jan-Christoph Oetjen Ja Victor Perli Nein Gudrun Pieper Ja Filiz Polat Nein Stefan Politze Nein Claus Peter Poppe Nein Dorothee Prüssner Ja Sigrid Rakow Nein Christa Reichwaldt Nein Klaus Rickert Ja Roland Riese Ja Dr. Philipp Rösler Ja Heinz Rolfes Ja Mechthild Ross-Luttmann Ja Jutta Rübke Nein Hans-Heinrich Sander Ja Ronald Schminke Nein Klaus Schneck Nein Wittich Schobert Ja Heiner Schönecke Ja Stefan Schostok Nein Andrea Schröder-Ehlers Nein Uwe Schünemann Ja Hans-Werner Schwarz Ja Uwe Schwarz Nein Kai Seefried Ja Silva Seeler Nein Wiard Siebels Nein Dr. Stephan August Siemer Ja Dr. Manfred Sohn Nein Brigitte Somfleth Nein Miriam Staudte Nein Karin Stief-Kreihe Nein Detlef Tanke Nein Ulf Thiele entschuldigt Björn Thümler Ja Petra Tiemann Nein Sabine Tippelt Nein Dirk Toepffer Ja Grant Hendrik Tonne Nein Elke Twesten Nein Astrid Vockert Ja Ulrich Watermann Nein Dörthe Weddige-Degenhard Nein Christel Wegner Nein Ursula Weisser-Roelle Nein Stefan Wenzel Nein André Wiese Ja Gerd Ludwig Will Nein Wolfgang Wulf Nein Christian Wulff Ja Prof. Dr. Dr. Roland Zielke Ja Pia-Beate Zimmermann Nein)

Herzlichen Dank. - Auch hier frage ich nach, ob ein Mitglied des Landtages im Saal ist, welches noch nicht aufgerufen wurde oder noch nicht abgestimmt hat. - Das ist offenkundig nicht der Fall.

Ich schließe auch hier die Abstimmung und möchte Sie bitten, sich noch zu gedulden, bis das Ergebnis vorliegt.

Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich rufe auf:

Artikel 1/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer will so beschließen? -

Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann stelle ich fest, dass auch hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt ist.

Gesetzesüberschrift. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Ehe wir zur Schlussabstimmung kommen, bitte ich um einen Moment Geduld. Das Ergebnis der Auszählung der namentlichen Abstimmungen wird gleich vorliegen.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das war schon vorbereitet, das habe ich gese- hen!)

Ich kann jetzt das Ergebnis bekannt geben: An der Abstimmung zu Artikel 1 Nr. 4 sowie an der Abstimmung zu Artikel 1 Nr. 7 haben 148 Mitglieder des Landtages teilgenommen. Bei beiden Abstimmungen haben 78 mit Ja gestimmt, 70 haben mit Nein gestimmt, Stimmenthaltungen hat es nicht gegeben. Damit stelle ich fest, dass der Beschlussempfehlung zu Artikel 1 Nr. 4 in der Einzelabstimmung gefolgt wurde. Das Gleiche kann ich zu Artikel 1 Nr. 7 feststellen. Auch das ist damit so beschlossen.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Ich möchte alle, die das Gesetz so beschließen möchten, bitten, sich vom Platz zu erheben. - Wer gegen das Gesetz stimmt, den bitte ich jetzt, sich zu erheben.

(Die Mitglieder der Fraktion der GRÜ- NEN halten bei der Abstimmung Zet- tel mit der Aufschrift „Nein“ in die Hö- he - Oh! bei der CDU und bei der FDP - David McAllister [CDU]: Das ist ja ein richtiger Gag!)

Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich im Ergebnis fest, dass der Gesetzentwurf mit den in der Einzelberatung beschlossenen Änderungen angenommen worden ist.

Meine Damen und Herren, die Abstimmungen sind noch nicht beendet.

Wir kommen nun zur Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung, zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drs. 16/902. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drs. 16/902 für erledigt erklären will,

den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 3 der Beschlussempfehlung, zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/886. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/886 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 4 der Beschlussempfehlung, zum Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/890. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/890 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier stelle ich fest, das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 5 der Beschlussempfehlung, zum Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/900. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/900 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 6 der Beschlussempfehlung, zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/1035. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/1035 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 7 der Beschlussempfehlung, zum Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/1046. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/1046 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 8 der Beschlussempfehlung, zu den Eingaben. Wer der Nr. 8 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die in die Beratung einbezo

genen, in der Drucksache im Einzelnen aufgeführten Eingaben - mit Ihrem Einverständnis lese ich die einzelnen Nummern nicht vor - für erledigt erklären möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.

(Zuruf von der SPD: Pfui!)

Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, das Erste war die Mehrheit.

Wir haben den Abstimmungsmarathon damit erledigt. Herzlichen Dank für Ihre Konzentration und Ihr engagiertes Mitwirken.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklage in Niedersachsen - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/906 - Ergänzung - Drs. 16/1310 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 16/1311 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/1324

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Ablehnung.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Herr Kollege Limburg zu Wort gemeldet.

(Unruhe)

- Wenn es etwas ruhiger geworden ist, werden wir seine Wortmeldung aufgreifen. - Im Moment ist es mir noch zu laut, Herr Limburg. Bleiben Sie ruhig noch unten.

(Vizepräsident Hans-Werner Schwarz übernimmt den Vorsitz)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich würde jetzt gerne Herrn Limburg das Wort gönnen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Gespräche einstellen oder sich nach draußen begeben würden. Dann könnten wir nämlich in der Tagesordnung fortfahren. - Ich danke Ihnen.

Herr Limburg, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Artikel 6 b unserer Niedersächsischen Verfassung heißt es:

„Tiere werden als Lebewesen geachtet und geschützt.“

In Artikel 20 a unseres Grundgesetzes heißt es:

„Der Staat schützt … die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

In diesem Geist haben wir zum Glück auch in Deutschland ein Tierschutzgesetz und verschiedene andere Rechtsnormen, die dem Tierschutz dienen sollen.

Aber wie sieht es mit der gerichtlichen Kontrolle dieser Gesetze aus? Wie sieht der Grundsatz, dass jedes staatliche Handeln in unserem Rechtsstaat einer Kontrolle durch unabhängige Gerichte unterliegen muss, im Bereich des Tierschutzes aus? - Leider Fehlanzeige!

Umgekehrt steht der Klageweg offen: Wer durch übermäßige Tierschutzauflagen in einem Recht beeinträchtigt wird, kann selbstverständlich dagegen vor Gericht ziehen und sich gerichtlich gegen solche Auflagen zur Wehr setzen. Aber was machen die Tiere, wenn gegen Tierschutzgesetze verstoßen wird? Was machen eigentlich die Hühner in zu engen Käfigen? Was machen Schweine und Kühe gegen unnötige, brutale Tiertransporte oder zu enge Ställe? - Ihnen steht kein Rechtsmittel zur Verfügung. Dies soll dieser Gesetzentwurf ändern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände würde den Zustand der fehlenden Waffengleichheit im Bereich des Tierschutzes ändern. Es würde über die anerkannten Tierschutzverbände eine Klagemöglichkeit auch für die Seite des Tierschutzes und nicht nur für die Seite der wirtschaftlichen Interessen zur Verfügung stellen.

Was Sie, Herr Kollege Oetjen, von gerichtlichen Kontrollen halten, haben Sie bei der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs sehr deutlich gezeigt. Seinerzeit haben Sie die Möglichkeiten einer gerichtlichen Kontrolle, die in einem Rechtsstaat in vielen Bereichen absoluter Standard ist, als unnötige, überflüssige Bürokratie diffamiert. So denkt

also die sogenannte Rechtsstaatspartei FDP über gerichtliche Kontrollmöglichkeiten im Bereich des Tierschutzes, meine Damen und Herren!