Protocol of the Session on May 14, 2009

Gymnasium

- 33

- 1,4

- 55

- 2,3

Förderschule

- 169

- 6,4

Insgesamt

- 750

- 28,1

Zu 2: Die Anzahlen der Neueinstellungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Zahlen über den Umfang durch andere Maßnahmen gewonnener Stellen liegen noch nicht vor.

Folgende Stellen sind für die Schulen im Landkreis Schaumburg bekannt gegeben worden:

Schulform Anzahl

Grundschule: 1

Hauptschule: 7

Realschule: 13

Förderschule: 4

Gesamtschule: 5

Gymnasium: 29

Insgesamt: 59

Zu 3: Siehe Vorbemerkungen. Inwieweit sich neben den Einstellungen die verschiedenen Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung auf die einzelnen Schulen auswirken, kann aufgrund der noch ausstehenden Rückmeldungen im Einzelnen noch nicht vorgelegt werden.

Anlage 40

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 41 des Abg. Helge Limburg (GRÜNE)

Teilnahme von Inhaftierten an allgemeinen Wahlen

Von Inhaftierten in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten wird berichtet, dass ihre Teilnahme an politischen Wahlen erschwert und oft gar nicht ermöglicht wird. Für die gesellschaftliche Teilhabe verurteilter Straftäterinnen und Straftäter, für ihr Selbstwertgefühl und zur Wahrnehmung eines für Nichtinhaftierte selbstverständlichen demokratischen Grundrechts ist die Teilnahme an politischen Wahlen unverzichtbar. Sie dient auch der für eine Resozialisierung wichtigen Auseinandersetzung mit den sich ändernden gesellschaftlichen Entwicklungen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Wahlbeteiligung von Inhaftierten in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten a) bei der letzten Landtagswahl und b) bei der letzten Kommunalwahl?

2. Durch welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Landesregierung das Recht der Inhaftierten auf Wahlteilnahme und Wahlinformation gerade auch in Hinblick auf die kommenden Europa- und Bundestagswahlen?

3. Wie wird gewährleistet, dass Inhaftierte ihre Wahlunterlagen rechtzeitig erhalten, wenn ihr Hauptwohnsitz außerhalb der jeweiligen JVA ist?

Die Ausübung des Wahlrechts als Grundpfeiler unserer demokratischen Gesellschaft wird von der Landesregierung selbstverständlich auch in den Justizvollzugsanstalten gewährleistet. Die Gefangenen werden unterstützt, das Wahlrecht auszuüben (§ 69 Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes).

Zu jeder Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahl informiert das Justizministerium die Justizvollzugsanstalten in einem mit dem Landeswahlleiter abgestimmten Erlass über die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen. Mehrere Wochen vor dem Wahltag beginnen die Justizvollzugsanstalten, die wahlberechtigten Gefangenen über die Möglichkeit der Ausübung des Wahlrechts, insbesondere die verschiedenen Teilnahmemöglichkeiten und das Briefwahlverfahren, zu informieren. Der Nachweis über die Information wird zur Gefangenenpersonalakte genommen.

Mittellose Gefangene werden bei den Anträgen auf Aufnahme in ein Wählerverzeichnis und bei der

Anforderung der Briefwahlunterlagen durch die Übernahme der Portokosten aus Haushaltsmitteln unterstützt. Gefangenen kann zur Ausübung des Wahlrechts Sonderausgang gewährt werden.

Nach den Wahlen berichten die Justizvollzugsanstalten über eventuelle Unzuträglichkeiten im Wahlverlauf. Dem Landeswahlleiter wird ein abschließender Bericht über die Wahlen der Gefangenen übersandt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Auswertungen zur Wahlbeteiligung der Gefangenen werden in den Justizvollzugsanstalten nicht durchgeführt. Die Informationen lassen sich auch im Nachhinein erheben.

Zu 2: Ich verweise auf die Ausführungen in der Vorbemerkung. Zur Europawahl im Juni 2009 sind die Justizvollzugsanstalten im April auf dem Erlasswege informiert worden.

Zu 3: Die erforderlichen Anträge zur Anforderung der Briefwahlunterlagen werden unverzüglich abgesandt. Der weitere Verlauf, insbesondere die Brieflaufzeit und die Übersendung der Briefwahlunterlagen, entzieht sich dem Einflussbereich der Justizvollzugsanstalten.

Anlage 41

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 42 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Exzellenzinitiative und Hochschulpakt unter Haushaltsvorbehalt: Niedersächsische Hochschulen ohne Planungssicherheit?

Die Finanzierung der Fortführung der BundLänder-Sonderprogramme Pakt für Forschung und Innovation, Exzellenzinitiative und Hochschulpakt soll nach dem Willen der Finanzminister zunächst für das Jahr 2010 unter Haushaltsvorbehalt gestellt werden. Die Wissenschaftsminister von Bund und Ländern hatten zuvor entschieden, dass bis 2019 insgesamt ca. 18 Milliarden Euro von Bund und Ländern für diese Programme zur Verfügung gestellt werden sollten. Die Niedersächsische Landesregierung hat für die Jahre 2010 bis 2012 bereits Verpflichtungsermächtigungen für diese Sonderprogramme in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt.

Die Entscheidung über eine Fortführung der Programme soll nun auf die Zeit nach der Bundestagswahl vertagt werden - so der Beschluss der Finanzminister vom 30. April 2009. Von ei

nem Ausbleiben der Bundesförderung wären die niedersächsischen Hochschulen in ihrer Planungssicherheit, insbesondere hinsichtlich des Hochschulpaktes und des doppelten Abiturjahrgangs, betroffen. Die endgültige Entscheidung über die Finanzierung der Bund-LänderProgramme soll am 4. Juni 2009 bei einem Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten fallen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auswirkungen hätte ein Einfrieren der Bund-Länder-Sonderprogramme für die niedersächsischen Hochschulen im Hinblick auf die zusätzlichen Mittel aus dem Hochschulpakt und der Exzellenzinitiative?

2. Gedenkt die Landesregierung, die in der mittelfristigen Finanzplanung festgeschriebenen Mittel für die Sonderprogramme im Hochschulbereich ab 2010 auch dann einzusetzen, wenn die Bundesförderung ausbleiben sollte, bzw. kann die Landesregierung ausschließen, dass bereits eingestellte Landesmittel bei Ausbleiben der Bundesförderung ebenfalls wegfallen?