Protocol of the Session on May 14, 2009

31.07.2008 Beleidigung mit fremdenfeindlichem Hintergrund

WolfenbüttelAdersheim

10.08.2008 Sprühen eines Hakenkreuzes an Hauswand

CremlingenWeddel

22.08.2008 Schmiererei von rechtsextremistischen Symbolen an Bahnsteigunterführung

ErkerodeLucklum

07.09.2008 Anbringen von Aufklebern in Form eines Hakenkreuzes

WolfenbüttelWendessen

20.09.2008 Körperverletzung mit fremdenfeindlicher Motivation

CremlingenWeddel

14.11.2008 Schmiererei von rechtsextremistischen Symbolen

SchladenBeuchte

26.11.2008 Beleidigung mit fremdenfeindlichem Hintergrund

WolfenbüttelAdersheim

14.12.2008 Körperverletzung mit antisemitischer Motivation

WolfenbüttelAhlum

17.12.2008 Sprühen eines Hakenkreuzes und den Worten „Sieg Heil“ an Garagenwand

CremlingenAbbenrode

02.01.2009 Bedrohung und Beleidigung

Haverlah

07.01.2009 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Internet

SchöppenstedtAmpleben

09.03.2009 Schmiererei der Worte „Heil Hitler“ an Schulfenster

CremlingenWeddel

11.03.2009 Geplante Verbreitung von 2 Aufklebern mit antisemitischen Inhalten

WolfenbüttelAdersheim

20.04.2009 Einritzen von Hakenkreuz und Davidstern in Briefkasten

Wolfenbüttel 30.04.2009 Sprühen von gegen die Antifa gerichteten Sprüchen

Zu 3: Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen seit dem letzten Jahr Erkenntnisse über die Existenz der „Autonomen Nationalisten Wolfenbüttel/Salzgitter“ vor. Bei der Gruppierung handelt es sich um eine der zehn aktiven, rechtsextremistischen Aktionsgruppen in Niedersachsen. Zu den Aktivitäten dieser Aktionsgruppe gehören Flugblattverteilungen und Demonstrationsteilnahmen, über die jeweils auf der eigenen Internetseite berichtet wird.

Der NPD-Kreisbereich Wolfenbüttel gehört organisatorisch dem NPD-Unterbezirk Braunschweig an. Der ehemalige stellvertretende Landesvorsitzende Andreas Molau hatte bis zur Niederlegung seiner Parteiämter am 24. April 2009 den Vorsitz des Unterbezirks Braunschweig inne. Er ist am 17. Dezember 2008 in den Kreistag Wolfenbüttel nachgerückt. Bei den Landtagswahlen 2008 erzielte Molau bzw. die NPD in Wolfenbüttel 2,0 % der Erst- und 2,4 % der Zweitstimmen. Am 8. November 2008 beteiligte sich der NPD-Kreisbereich Wolfenbüttel mit einem Infotisch an einem bundesweiten Aktionstag der NPD. Darüber hinaus war dieser Kreisbereich im Landtagswahlkampf 2008 aktiv.

Sonstige strukturierte und organisierte rechtsextremistische Gruppierungen sind im Landkreis Wolfenbüttel nicht bekannt.

Anlage 32

Antwort

der Niedersächsischen Staatskanzlei auf die Frage 33 der Abg. Hans-Jürgen Klein, Stefan Wenzel und Ursula Helmhold (GRÜNE)

Sponsoring, Spenden und Belohnungen: Regelungen im Ministergesetz auf dem Prüfstand III

Das Ministergesetz ist eindeutig formuliert: Geschenke und Belohnungen dürfen nicht angenommen werden. Diese Intention wird auch in weiteren Formulierungen des Gesetzes deutlich gemacht. Minister dürfen in keiner Phase ihrer Amtszeit, selbst nach Ausscheiden aus dem Amt den Anschein erwecken, dass sie sich durch materielle Zuwendungen beeinflussen oder zu bestimmten Handlungen verleiten lassen. Diese Bestimmungen sollen das Vertrauen in die Amtsführung einer Ministerin/eines Ministers wahren und sicherstellen, dass Gerechtigkeit gegen jedermann geübt wird. Dem entspricht auch der Amtseid.

Finanzminister Hartmut Möllring hat kürzlich auf Kosten der Gronauer Firma Funke Heat Exchange eine Reise nach China unternommen, um dort an der Eröffnung einer Filiale in Changhzou teilzunehmen. Seine dortige Funktion beschreibt der Minister selbst als „Türöffner.“ Dank seiner Anwesenheit habe es „mediale Aufmerksamkeit“ gegeben. „Das war es der Firma offenbar wert“, sagt der Minister laut Presseberichten. Unklar bleibt jedoch, ob die Reise in erster Linie im Interesse des Landes, im Interesse der Firma oder im Interesse des Ministers lag. Zu klären ist, ob eine solche Reise eines eigentlich nicht zuständigen Ministers privater Natur oder eine Dienstreise ist. Es drängt sich der Eindruck auf, dass der dienstliche Anlass und eine Kostenübernahme des Landes eher schwer zu begründen gewesen wären, zumal andere niedersächsische Firmen bei ähnlichen Events auf Gleichbehandlung drängen könnten. Nach Medienberichten hat die Staatskanzlei der Niedersächsischen Landesregierung die Reise des Finanzministers und die Übernahme der Reisekosten durch die Firma Funke für „absolut zulässig“ erklärt. Diese Einschätzung erscheint vor dem Hintergrund des Ministergesetzes zumindest als fragwürdig.

Unklar ist auch die rechtliche Einordnung des Sponsorings von Landesministerien. Während die direkte Übertragung von Geschenken und Belohnungen vom Ministergesetz ausgeschlossen wird, erschließt das Sponsoring Möglichkeiten einer indirekten Unterstützung einzelner Minister oder einzelner Aktivitäten der Landesregierung. Das Sponsoring ist im Ministergesetz nicht erwähnt, ermöglicht einer Regierung aber, weit jenseits des vom Haushaltsgesetzgeber vorgesehenen Rahmens Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben oder Projekte zu finanzieren. Dabei bleibt im Einzelnen unklar, welche Vorteile sich wechselseitig für den Sponsor bzw. die

gesponsorte Institution, Behörde oder Person ergeben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche rechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Minister- oder Ministerpräsidentenreisen gibt es in England, Frankreich und den USA?

2. Welche internen Richtlinien, Erlasse und/oder Verordnungen gibt es in Niedersachsen zum Umgang mit Sponsoring, zur Abgrenzung von Spenden, Geschenken und Belohnungen, zum Kreis möglicher Empfänger, zum möglichen Verwendungszweck und zur Veröffentlichung?

3. Welche steuerlichen Richtlinien gibt es für die Abgrenzung und Anerkennung von Spenden, Geschenken und Belohnungen als Betriebsaufwand für Unternehmen und Werbungskosten für Privatpersonen?

Vorab stelle ich fest, dass die Inhalte dieser und der Kleinen Anfragen zur mündlichen Beantwortung zu den laufenden Nrn. 8 und 33 durch die Abgeordneten Wenzel, Helmhold und Klein (Grü- ne) zunächst vor ein paar Tagen inhaltsgleich als Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (LT-Az.: II/72-291) an die Landesregierung gestellt worden sind. Diese sind dann aber vor ihrer Beantwortung zurückgezogen worden.

Zu allen drei Mündlichen Anfragen bemerke ich einleitend Folgendes:

Eine wichtige Kernaussage lautet: Eine Annahme von Belohnungen und Geschenken ist den Bediensteten des Landes Niedersachsen ebenso wie den Mitgliedern der Landesregierung nur in Ausnahmefällen gestattet. Jede unmittelbare Verbindung von Amtsgeschäft und Belohnung bzw. Geschenk ist a priori zu vermeiden. Besonders wichtig ist die Wertgrenze von 10 Euro, bei deren Überschreiten sofort besondere Aufmerksamkeit und Sensibilität gefordert sind.

Belohnungen und Geschenke sind insbesondere dann kritisch zu bewerten, wenn sie das persönliche Vermögen des Beschenkten erhöhen könnten. Deswegen ist z. B. die Annahme eines wertvollen Gastgeschenkes durch ein Mitglied der Landesregierung, wenn es ihm etwa von einem ausländischen Gast überreicht wird und nach den Umständen des Falles ohne Zurücksetzung des Schenkenden nicht abgelehnt werden kann, zwar zulässig. Letztlich aber geht in solchen Fällen der Wert des Geschenkes in Landesvermögen über und gerade nicht in das persönliche Vermögen des betreffenden Regierungsmitgliedes.

Aber auch bei Zuwendungen, die letztlich dem Land und nicht dem Einzelnen zugute kommen, ist Vorsicht geboten. Denn auch hier muss ausgeschlossen werden, dass durch die Zuwendung in irgendeiner Weise Einfluss genommen werden kann auf amtliches oder Regierungshandeln oder ein solcher Eindruck entsteht. Auch beim Sponsoring bedarf es daher großer Sensibilität und Aufmerksamkeit.

Diesen grundsätzlichen Anforderungen werden die aktuellen Regelungen des Landes gerecht. Sie stellen einen wohldurchdachten Kompromiss dar zwischen einerseits vollständigem Verbot und andererseits ungeregelter Offenheit.

Dagegen waren die „alten“, vor 2007 geltenden Regelungen von (vielleicht damals verständlicher) Ängstlichkeit und überzogener Rigorosität bestimmt - als Folge der sogenannten GlogowskiAffäre von 1999. Eine Übernahme von Kosten für Reisen und dienstliche Tätigkeiten von Regierungsmitgliedern war danach aus Sorge vor Missbrauch und Umgehung etwaiger Erlaubnistatbestände ausgeschlossen. Etwaige, durch mögliche Finanzierungsalternativen eigentlich guten Gewissens „vermeidbare“ Mehrkosten des Landes wurden dabei bewusst hingenommen und ausnahmslos dem niedersächsischen Steuerzahler auferlegt.

Diese Rigorosität bei den Regeln zum Sponsoring zeigte sich insbesondere in der Fassung des Ministergesetzes vom 15. Dezember 2000 (Nds. GVBl. S. 364), mit der u. a. die Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Einfügung von § 5 Abs. 4 und die Entschädigung für Reisekosten bei amtlicher Tätigkeit der Mitglieder der Landesregierung durch Änderung von § 10 neu geregelt wurden, weiterhin im Entwurf von Verwaltungsvorschriften zum Ministergesetz vom Juni 2000 sowie in einem Beschluss der damaligen Landesregierung zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken. Nach diesen Regeln musste z. B. das Land einem Unternehmen, welches einem Mitglied der Landesregierung eine Mitfahrt oder einen Mitflug zu einem Dienstgeschäft zur Verfügung stellte, in jedem Falle den Gegenwert dieser Leistung erstatten, ohne dass in Ansehung des Einzelfalls Ausnahmen möglich waren. Das führte in der Folgezeit im Einzelfall zu Reaktionen des Unverständnisses bis hin zum Kopfschütteln über die Rigorosität und mangelnde Flexibilität des Regelwerkes.