Zu 3: Die Landesregierung wird wie in der ersten Phase des Hochschulpakts die Mittel, die der Bund für die zweite Phase des Hochschulpakts zur Verfügung stellt, in voller Höhe kofinanzieren.
Gibt es Defizite bei der Bewertung und strafrechtlichen Verfolgung von Neonazi-Aktivitäten im Landkreis Wolfenbüttel?
In den letzten Monaten häufen sich im Landkreis Wolfenbüttel Straftaten und weitere Vorfälle mit neonazistischem, antisemitischem oder ausländerfeindlichem Hintergrund. Beispielhaft zu erwähnen sind drei Fälle aus der jüngsten Vergangenheit:
- Am 10. Februar hat ein Wolfenbütteler Bürger über die Onlinewache der Polizei Niedersachsen eine Strafanzeige gestellt, weil ein jüdisches Denkmal vermutlich mit Altöl beschmiert wurde und möglicherweise auch entzündet werden sollte. Es handelt sich dabei bereits um die zweite bekannt gewordene Schändung des jüdischen Denkmals in der Innenstadt binnen eines Jahres. Dennoch wurde die Öffentlichkeit seitens der Polizei nicht informiert und wurde kein Zeugenaufruf gestartet. Man hat es sogar versäumt, den Anzeigenerstatter über die Bearbeitung der Strafanzeige zu informieren. Dies wurde erst nach über zwei Monaten in Folge einer Beschwerde nachgeholt.
- Am 21. Februar berichtete die Wolfenbütteler Zeitung aufgrund einer Mitteilung der Polizei, dass unbekannte Täter im Wolfenbütteler Stadtgebiet Hakenkreuze und einen sogenannten Judenstern (Davidsstern) in mehrere Autos geritzt hätten.
- Am 23. April verschandelten bislang unbekannte Täter das Wolfenbütteler Gewerkschaftshaus mit Plakaten und Aufklebern neonazistischer Gruppen, auf denen u. a. für eine Teilnahme am für den 1. Mai geplanten Nazi-Aufmarsch in Hannover geworben wurde. Am 30. April berichtete die Wolfenbütteler Zeitung, dass die Stadt Wolfenbüttel als Eigentümerin des Gebäudes Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gestellt und das Staatsschutzkommissariat ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet habe.
Vor diesem Hintergrund verwundert Beobachter die Aussage der Polizei in der Wolfenbütteler Zeitung am 30. April, wonach es in den letzten Wochen keine Häufung von Neonazi-Aktivitäten gegeben habe.
1. Welche konkreten Ermittlungsschritte wurden in den genannten Fällen eingeleitet, zu welchen Ergebnissen haben sie geführt, und weshalb wurde zumindest in einem Fall der Anzeigenerstatter nicht zeitnah über die Bearbeitung informiert?
2. Welche weiteren konkreten Vorkommnisse mit neonazistischem, rassistischem oder antisemitischem Hintergrund hat es im Landkreis Wolfenbüttel im Zeitraum Januar 2008 bis April 2009 gegeben, und zu welchen Ergebnissen haben die Ermittlungen geführt (bitte mit Ort, Datum und Sachverhalt)?
3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Existenz und Tätigkeit der „Autonomen Nationalisten Wolfenbüttel/Salzgitter“, der NPD und weiterer neonazistischer und neofaschistischer Gruppen im Landkreis Wolfenbüttel?
Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden gehen konsequent gegen rechtsextremistische Bestrebungen in allen Teilen Niedersachsens vor. Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund werden von der Polizei offensiv und nachhaltig verfolgt. Der rechtliche Rahmen wird bei sehr niedriger Einschreitschwelle vollständig ausgeschöpft.
Wie dem am 29. April 2009 vorgestellten Verfassungsschutzbericht zu entnehmen ist, sind im Vergleich der Jahre 2007 und 2008 rechtsextremistische Straftaten bundesweit um ca. 15,8 % angestiegen, wogegen sie in Niedersachsen etwa auf dem Vorjahresniveau verblieben sind. Dieser Trend setzt sich nach einer ersten Bewertung der zurzeit vorliegenden, aber nur bedingt aussagekräftigen Fallzahlen fort. Dies gilt auch für den Landkreis Wolfenbüttel (einschließlich der Stadt Wolfenbüttel), entgegen der Behauptung des Fragestellers, in den letzten Monaten würden sich in diesem Bereich Straftaten und weitere Vorfälle mit neonazistischem, antisemitischem oder ausländerfeindlichem Hintergrund häufen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich auf Grundlage der Berichterstattung der Polizeidirektion Braunschweig die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Im Zusammenhang mit den drei beispielhaft aufgeführten Sachverhalten wurden durch die Polizei alle erforderlichen Maßnahmen, die einer sachgerechten Aufklärung der Straftat dienlich sein
können, getroffen. Dementsprechend wurden u. a. Tatortaufnahmen mit qualifizierter Spurensuche und Beweissicherung durchgeführt.
Im Zusammenhang mit der weiteren polizeilichen Bearbeitung einer Sachbeschädigung am jüdischen Denkmal am 8. Februar 2009 wurde versäumt, den Anzeigenerstatter, der die Anzeige über die Onlinewache der niedersächsischen Polizei aufgegeben hatte, zeitgerecht über den weiteren Fortgang der polizeilichen Ermittlungen zu informieren. Dieser Umstand wurde bereits im März 2009 durch die für die Dienst- und Fachaufsicht zuständige Polizeidirektion Braunschweig mit der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel erörtert, um zukünftig die zeitgerechte Information der Onlineanzeigeerstatter zu gewährleisten.
Das Versäumnis hatte allerdings keinen Einfluss auf die weiteren Ermittlungen der Polizei. Die Anzeige wurde unverzüglich nach Eingang in der Onlinewache an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet und dort umgehend bearbeitet. Der oder die Täter der Sachbeschädigung konnten bislang nicht ermittelt werden.
Wie auch der Presseberichterstattung zu entnehmen ist, kam es am 19. Februar 2009 zu einer Sachbeschädigung sowie dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. An einem Fahrzeug wurde ein Davidstern, an zwei weiteren Fahrzeugen ein Hakenkreuz in die Motorhaube eingeritzt. Die Ermittlungen führten bislang nicht zur Feststellung eines Täters. Zeugenhinweise lagen nicht vor.
Im Zusammenhang mit dem Vorfall am 24./25. April 2009 wurden nach Zeugenaussage etwa 30 Aufkleber mit einem Bezug zur Versammlung der rechtsextremistischen Szene am 1. Mai 2009 in Hannover am bzw. im näheren Umfeld des Gewerkschaftshauses angebracht. Die Aufkleber wurden noch vor der polizeilichen Tatortaufnahme durch Mitarbeiter der Gewerkschaft nahezu vollständig entfernt. Zurzeit liegen keine Hinweise auf den oder die Täter vor. Die polizeilichen Ermittlungen dauern noch an.
Zu 2: Über die o. g. Sachverhalte hinaus wurden im Zeitraum von Januar 2008 bis April 2009 der Polizei 31 politisch motivierte Straftaten aus dem Phänomenbereich Rechts im Bereich des Landkreises Wolfenbüttel (einschließlich Stadt Wolfen- büttel) bekannt. Insgesamt konnten davon 13 Delikte aufgeklärt werden.
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