Protocol of the Session on May 12, 2009

Hier herrscht Transparenz; denn das soll grundsätzlich öffentlich dargelegt werden. Nun auch daran etwas zu kritisieren, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

Ich freue mich, dass wir heute einen Gesetzentwurf verabschieden, der die kommunale Selbstverwaltung insgesamt auf jeden Fall stärkt. Das ist wichtig.

Auch klar ist: Verfassungswidrig ist dieser Gesetzentwurf nicht. Wer behauptet, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst das dargelegt hätte, hat nicht richtig gelesen. Der GBD hat gesagt, er könne nicht ausschließen, dass Punkte angeführt werden. Aber es ist klar, dass Sie, wenn Sie Neu

land betreten, nichts ausschließen können. Es gibt überhaupt kein Urteil und überhaupt keinen Hinweis in der Literatur, dass dieser Weg in irgendeiner Weise verfassungswidrig wäre.

Ich freue mich über eine breite Zustimmung. Die kommunalen Spitzenverbände, aber auch die Kommunen vor Ort werden dieses Gesetz anwenden.

Herzlichen Dank für die Unterstützung!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön, Herr Minister. - Herr Kollege Briese von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Sie haben zwei Minuten. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich würde das nicht immer machen, wenn es aus den Koalitionsfraktionen nicht immer den Versuch gäbe, die Position der Grünen falsch darzustellen. Das ist schlicht und ergreifend ärgerlich.

Erstens. Meine Fraktion und ich haben in keiner Weise gesagt, dass wir eine Gebietsreform „von oben“ wollen. Wir haben auch keinen Masterplan dafür, wie sie stattfinden soll. Es ist schlicht und ergreifend eine falsche Behauptung, die hier aufgestellt wurde. Dagegen verwahre ich mich.

Als Grüne-Fraktion sagen wir: Wir brauchen diese Debatte, wir brauchen sie offen und transparent, und zwar im Parlament und nicht auf dem Verordnungswege.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der LINKEN)

Zweitens. Herr Schünemann, ich messe Sie schlicht und ergreifend an Ihren eigenen Worten. Nichts anderes habe ich heute in dieser Parlamentsdebatte getan. Sie reisen durch das Land und sagen immer und immer wieder: Mit mir wird es keine Gebietsreform von oben geben. - Aber nachdem Sie hier etwas herumgeeiert haben, mussten Sie doch zugeben, dass, wenn eine Mitgliedsgemeinde in einer Samtgemeinde sagt, sie will das nicht, Sie heute die Ermächtigung dazu bekommen, das doch auf dem Verordnungswege über deren Kopf hinweg zu machen. Das ist doch Fakt. Das steht in Ihrem Gesetz.

(Beifall bei den GRÜNEN - Ingrid Klopp [CDU]: Nichts verstanden! - Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Parla- mentsvorbehalt!)

Es ist und bleibt schlicht und ergreifend falsch, wenn Herr Hiebing oder Sie sagen, in diesem Gesetz würde überhaupt keine Kompetenz erteilt, eine Zwangsfusionierung gegen den Willen einer Mitgliedsgemeinde vorzunehmen. - Genau das steht in diesem Gesetz. Deswegen ist und bleibt Ihr Mantra falsch, Sie würden keine Zwangsfusion gegen den Willen irgendeiner Gemeinde machen. Das tragen Sie heute politisch zu Grabe.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Kreszentia Flauger [LINKE])

Danke schön. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich rufe die Einzelberatung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung auf, die den Gesetzentwurf der Landesregierung betrifft:

Artikel 1. - Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/1260. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Ich rufe die Änderungsempfehlung des Ausschusses auf. Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung gefolgt.

Artikel 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Artikel 3. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung gefolgt.

Artikel 4. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Einige wenige. Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Artikel 5. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Die Fraktion DIE LINKE. Stimm

enthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Artikel 6. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses mit Mehrheit gefolgt.

Artikel 7. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 8. - Unverändert.

Artikel 9. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung. Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Artikel 10. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Artikel 11. - Unverändert.

Artikel 12. - Eine Änderungsempfehlung des Ausschusses liegt vor. Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung gefolgt.

Artikel 13. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer lehnt den Gesetzentwurf ab? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/625 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag abgelehnt.

Herzlichen Dank für Ihre Konzentration bei der Abstimmung.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2009 und 2010 - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/1160 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/1222 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/1256

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

(Unruhe)

Wenn es hier im Hause etwas ruhiger geworden sein wird, werde ich die allgemeine Aussprache eröffnen. - Herzlichen Dank, dass diejenigen, die sich unterhalten wollen, nach draußen gegangen sind.

Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Möllring zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der Landesregierung eingebrachte Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2009 und 2010 soll heute beschlossen werden, und zwar deshalb, damit wir die erhöhten nachzuzahlenden und die laufenden Bezüge auf einer gesetzlichen Grundlage schon mit der Junizahlung Ende Mai auszahlen können.

Der Gesetzentwurf beinhaltet folgende Eckpunkte: die Zahlung eines einheitlichen Sockelbetrages in Höhe von 20 Euro monatlich auf die Grundgehaltssätze für alle Besoldungsgruppen - natürlich entsprechend auch für Versorgungsempfänger und auf die Anwärtergrundbeträge seit dem 1. März 2009 -, darauf aufsetzend eine lineare Besoldungs- und Versorgungsanpassung um 3 % ebenfalls ab dem 1. März 2009 und eine lineare Besoldungs- und Versorgungsanpassung um 1,2 % ab dem 1. März 2010. Hiermit wird das Tarifergebnis, das am 1. März verabredet worden ist, auf die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten umgesetzt. Wir haben auch die Besoldungserhöhung

zum 1. Januar 2008 um ebenfalls 3 % umgesetzt. Auch das entsprach dem damaligen Tarifergebnis.

Der Gesetzentwurf übernimmt das Tarifergebnis dieses Jahres zeit- und inhaltsgleich. Es ist zwar diskutiert worden, dass der Sockelbetrag bei den Beamten und Versorgungsempfängern nicht 40 Euro, sondern 20 Euro beträgt. Hierbei handelt es sich aber gerade nicht um eine Schlechterstellung der Beamten gegenüber den Tarifbeschäftigten.

(Hans-Henning Adler [LINKE]: Doch!)