Zu 1: Seitens der Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue wurden einem Betroffenen Tauschflächen angeboten, die dieser aber abgelehnt hat, da eine wirtschaftliche Nutzung der Flächen für ihn nicht gegeben sei. Der NDUV selbst verfügt nicht über Flächen, die er zum Tausch anbieten kann.
Hinsichtlich eines „Flurbereinigungsverfahrens“ verweise ich auf meine Ausführungen in den Vorbemerkungen.
Zu 2: Im Verbandsgebiet des NDUV an der Elbe sind rund 135 ha neue Vorlandflächen auf dem 46,6 km langen Elbedeichabschnitt durch Rück
deichungen neu geschaffen worden. Die Rückdeichungen befinden sich bei den nachfolgend aufgeführten Orten ( elbabwärts aufgeführt ):
Zudem ist vorgesehen, oberhalb der Ortslage Rosien eine Rückdeichung mit einer Flächengröße von rund 3 ha vorzunehmen.
Darüber hinaus sind beispielsweise an der Mündung des Bagbander Tief in den Sauteler Kanal durch Rückverlegung eines Deiches ca. 30 ha Flussaue wieder als Retentionsraum reaktiviert worden. Im Bereich des Aper Tief in Hengstforde wurden 75 ha ausgedeicht, für weitere ca. 42 ha laufen die Vorarbeiten.
Zur Schaffung eines Entlastungspolders stehen die südlich der Leda und westlich des Hauptfehnkanals gelegenen Flächen des Holter Hammrichs zur Verfügung. Die geplante Poldergröße beträgt rund 230 ha.
Zu 3: Die Vorschläge des BUND Niedersachsen und der Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue zur Trassierung der Deiche an Rögnitz, Sude und Krainke bauen auf rein naturschutzfachlichen Überlegungen auf. Gewünscht wird eine Ausdeichung in möglichst großem Umfang, um Flächen zu gewinnen, die wieder einer natürlichen Hochwasserdynamik unterliegen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird zu prüfen sein, inwieweit Trassenalternativen sowohl dem präventiven Hochwasserschutz als auch dem Naturschutz dienen können.
Welche Auswirkungen haben die Pläne der Landesregierung zur Veränderung der Schulstruktur auf den Landkreis Diepholz als Schulträger?
Nach den Plänen der Landesregierung zur Schulstruktur sollen die Hauptschulen zukünftig einen institutionellen Verbund mit einer berufsbildenden Schule bilden. Als Beispiel werden die Schulversuche in Neustadt und Hameln genannt, die besondere Kooperationsformen von Hauptschule und berufsbildender Schule erproben. In diesen Schulversuchen erhalten Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Schuljahrganges an zwei Tagen pro Woche Fachpraxis- und Fachtheorieunterricht im Umfang von 14 Stunden an der berufsbildenden Schule.
Übertragen auf den Landkreis Diepholz, müssten dann zukünftig die Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen Bassum, Diepholz und Sulingen sowie an den Hauptschulzweigen der Haupt- und Realschulen Barnstorf, Bruchhausen-Vilsen, Kirchdorf, Lemförde, Rehden, Schwaförden, Syke, Twistringen und Wagenfeld an den BBS in Diepholz und Syke an zwei Tagen pro Woche unterrichtet werden. Das könnte zur Erhöhung der Kosten der Schülerbeförderung führen, für die die Landkreise und kreisfreien Städte nach § 114 NSchG verantwortlich sind. Fraglich ist ebenfalls, ob die räumlichen Voraussetzungen für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der Hauptschulen an den berufsbildenden Schulen im Landkreis Diepholz gegeben sind.
1. Wird es nach Auffassung der Landesregierung durch die o. g. geplanten Maßnahmen zu einer Erhöhung der Schülerbeförderungskosten kommen? Wenn ja, wie hoch sind die Kosten für den Landkreis Diepholz, und wie viele Schülerinnen und Schüler sind davon betroffen?
2. Wird die Landesregierung die zusätzlichen Kosten für notwendige bauliche Maßnahmen im Rahmen der Konnexität übernehmen?
3. Welche Auswirkungen haben die geplanten Maßnahmen auf die Unterrichtsversorgung, den Schulalltag und die Schulorganisation an den BBS in Diepholz und Syke?
Seit der Regierungsübernahme hat die Landesregierung einen besonderen bildungspolitischen Schwerpunkt auf eine stärkere Profilierung der Hauptschule gelegt. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorzubereiten und ihre Ausbildungsfä
- die Pflichtstunden in der Hauptschule im Schuljahrgang 5 und 6 nach Abschaffung der Orientierungsstufe erhöht (je Jahrgang plus 1 Stunde; früher: 5. Schuljahrgang 28, 6. Schuljahrgang 29; jetzt: 5. Schuljahrgang 29, 6. Schuljahrgang 30) und dafür rund 2,9 Millionen Euro jährlich eingesetzt,
- den Unterricht in den Kernfächern Deutsch und Mathematik zur Stärkung der Grundfertigkeiten und der elementaren Kulturtechniken vom 5. bis zum 9. Schuljahrgang auf 5 Wochenstunden erweitert,
- die Betriebs- oder Praxistage zur Stärkung der beruflichen Orientierung in den Schuljahrgängen 8 und 9 auf bis zu 80 Tage erhöht,
- die Hauptschulen bei der Einrichtung als Ganztagsschule (56,4 % aller Ganztagsschulen sind Hauptschulen) vorrangig berücksichtigt und
- sozialpädagogische Fachkräfte an Hauptschulen im Rahmen des Hauptschulprofilierungsprogramms zur Unterstützung der Lehrkräfte bei der Durchführung berufsorientierender Maßnahmen eingesetzt und dafür 47,64 Millionen Euro seit 2004 zur Verfügung gestellt.
Seit 2004 wird in Modellprojekten und Schulversuchen erprobt, wie die Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlreife der Schülerinnen und Schüler zusätzlich gestärkt und die Abschlussquote weiter erhöht werden können. In Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und anderen Partnern haben wir hier als erstes Bundesland neue Wege beschritten, um unseren Jugendlichen bessere Startchancen in das Berufsleben zu eröffnen:
- Projekt „Abschlussquote erhöhen - Berufsfähigkeit steigern“: An 24 Hauptschulstandorten erfolgte eine intensive Förderung lernschwacher Schülerinnen und Schüler durch Einsatz von Kompetenzfeststellungsverfahren, individuelle Förderplanung, hohe Praxisanteile und eine enge Begleitung durch Berufsstartbegleitung. Circa 90 % der Schülerinnen und Schüler erlangten den Hauptschulabschluss. Das Modellprojekt wird in modifizierter Form fortgesetzt und durch das Projekt „Vertiefte Berufsorientierung und Praxisbegleitung“ auf insgesamt 46 Hauptschulstandorte ausgeweitet. Hierfür werden insgesamt