Zu 2: Die Annahme der Bürgerinitiative, der in Rede stehende Radweg sei im Zuge der Fortschreibung des Radwegekonzeptes herabgestuft worden, entspricht nicht dem Sachverhalt. Der Radweg war bereits im Radwegekonzept 2003 als „weiterer Bedarf“ ausgewiesen.
Zu 3: Auf die Anlage 1 wird verwiesen. Die Radwege des vorrangigen „disponierten Bedarfs“ werden in den nächsten Jahren entsprechend ihrer Rangfolge, Baureife und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sukzessive realisiert.
Zum zweiten Mal im Laufe dieses Jahres ist auf die Kreisgeschäftsstelle der Grünen in Leer ein Anschlag mit offensichtlich rechtsextremem Hintergrund verübt worden. Während die Geschäftsstelle vor einigen Wochen mit Farbbeuteln attackiert wurde und rechtsextreme Aufkleber an den Fenstern hinterlassen wurden, ist im aktuellen Fall ein noch erheblich größerer Sachschaden verursacht worden. So wurde nun die Glastür der Grünen-Geschäftstelle eingetreten, Teile der Büroräume wurden verwüstet, und Plakate, die sich gegen Rechtsextremismus richteten, wurden gezielt zerstört.
1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über rechtsextreme Strukturen von NPD und sogenannten „freien Kameradschaften“ in der Region Ostfriesland?
2. Welche Strategien verfolgt die Landesregierung, um den rechtsextremistischen Aktivitäten in der Region Ostfriesland entgegenzuwirken?
3. Welche Maßnahmen werden zum Schutz demokratischer Parteien/Veranstaltungen und zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rechtsextremismus unternommen?
Zum Gegenstand der Mündlichen Anfrage hat die Polizeidirektion Osnabrück Stellung genommen; danach stellt sich der Vorgang wie folgt dar:
Zwischen Freitag, 6. März 2009, 23 Uhr, und Samstag, 7. März 2009, 8 Uhr, sind vermutlich mehrere bislang unbekannte Täter durch die Eingangstür in die Geschäftsstelle der Partei Bündnis 90/Die Grünen in Leer eingedrungen. Neben diversen weiteren Verwüstungen wurde ein dort aufgehängtes Plakat mit dem Schriftzug „Gegen Nazis“ zerrissen. Der Gesamtschaden wird auf rund 500 Euro geschätzt.
Die Polizeiinspektion Leer/Emden hat nach bekannt werden der Tat unverzüglich alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen getroffen. Das für den polizeilichen Staatsschutz zuständige Fachkommissariat führt die Ermittlungen in dem gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung eingeleiteten Strafverfahren.
Bereits in der Nacht zum 29. Januar 2009 begingen ein oder mehrere bislang unbekannte Täter eine mutmaßlich politisch motivierte Sachbeschädigung an der in Rede stehenden Parteigeschäftsstelle.
Zu 1: Nach Erkenntnissen der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde gehört die Region Ostfriesland organisatorisch zu dem NPDUnterbezirk Wilhelmshaven. Dieser mitgliederschwache Unterbezirk ist derzeit nahezu inaktiv. Es ergeben sich Hinweise auf die Existenz von NPD-Stützpunkten in Aurich/Emden, Friesland, Wittmund und Leer. Diese Stützpunkte sind bisher jedoch nicht öffentlichkeitswirksam in Erscheinung getreten.
Dem Verfassungsschutz liegen keine Erkenntnisse über die Existenz rechtsextremistischer Kameradschaften in der Region Ostfriesland vor. In dieser Region agieren jedoch die den Autonomen Nationalisten zuzurechnenden Aktionsgruppen „AG Wiking Wilhelmshaven“ und „Autonome Nationalisten Ostfriesland“.
Zu 2: Die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde hat im Rahmen ihrer Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit ein integriertes Gesamtkonzept zur Bekämpfung des Rechtsextremismus erarbei
Einen wesentlichen Bestandteil dieses Gesamtkonzeptes stellt die Wanderausstellung „Unsere Demokratie schützen - Verfassungsschutz gegen Rechtsextremismus“ dar. Diese Ausstellung soll das Problembewusstsein insbesondere in der Schülerschaft schärfen, indem sie grundlegende Informationen über rechtsextremistische Erscheinungsformen und Werbemethoden vermittelt. Im Mittelpunkt der Ausstellung stehen Beispiele rechtsextremistischer Musik. Daneben sind ein Einführungsfilm, zahlreiche Informationstafeln und ein Medienturm, der die Nutzung des Internets durch Rechtsextremisten aufzeigt, Bestandteil der Präsentation. Die Ausstellung wurde in den Jahren 2006 bis 2008 auch in den Orten Emden, Aurich, Papenburg und Westerstede gezeigt. In diesen vier Ausstellungsorten konnten insgesamt 2 300 Schülerinnen und Schüler durch die Ausstellung geführt werden, landesweit waren es mehr als 20 000.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die zentrale landesweite Lehrerfortbildung in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Kultusministerium, dem Niedersächsischen Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung und der Landesschulbehörde. Seit dem Jahr 2005 läuft eine gemeinsame Fortbildungsreihe mit Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen für Lehrkräfte. Bislang wurden drei Veranstaltungen für die Regionen Emsland, Oldenburg und Ostfriesland durchgeführt. Für das Jahr 2009 ist eine weitere Lehrerfortbildung für diese Regionen geplant.
Mit einem weiteren Konzept fördert die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde die politischen Handlungsmöglichkeiten gegen Rechtsextremismus in den Kommunen und berät sie bei Immobiliengeschäften mit rechtsextremistischem Hintergrund. Seit November 2007 bietet sie Informationsveranstaltungen an, in denen kommunale Mandatsträger über aktuelle rechtsextremistische Bestrebungen aufgeklärt werden. In einer Auftaktveranstaltung am 29. November 2007 in Oldenburg konnten 180 Mandatsträgerinnen und Mandatsträger aus den nordwestlichen Landesteilen erreicht werden.
Darüber hinaus geht die niedersächsische Polizei in der Region Ostfriesland wie im gesamten Land nachdrücklich und unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten gegen den Rechtsextremismus und insbesondere in diesem Zusammenhang
begangene Straftaten vor. Mögliche polizeiliche Maßnahmen reichen dabei beispielsweise von Präventionsmaßnahmen, wie der Durchführung von örtlichen Informations- und Aufklärungsveranstaltungen an Schulen, die Beteiligung an kommunalen Präventionsräten, der Vertretung des Landeskriminalamtes Niedersachsen im Fachbeirat der Clearingstelle Rechtsextremismus des Niedersächsischen Landespräventionsrates, der landesweiten „Hotline gegen Rechts“ bis zu strafprozessualen Maßnahmen, wie der beweiskräftigen Tatortaufnahme durch besonders geschulte Polizeibeamtinnen und -beamte und der Ermittlungsführung durch Experten des polizeilichen Staatsschutzes.
Die Polizei macht dabei nicht nur von strafprozessualen Maßnahmen Gebrauch, sondern nimmt auch alle zulässigen Möglichkeiten der gefahrenabwehrrechtlichen Instrumentarien in Anspruch.
Zu 3: Die niedersächsische Polizei unternimmt im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten alle Anstrengungen, um rechtsmotivierten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verhindern bzw. aufzuklären. In der Region Ostfriesland wie im Übrigen Niedersachsen schützt sie auf der Grundlage ihres gesetzlichen Auftrages die Ausübung der Grundrechte, wie die freie Meinungsäußerung oder das Recht auf Versammlung.
Im Bereich der Polizeidirektion Osnabrück sind bislang keine Vorkommnisse bekannt geworden, bei denen Rechtsextremisten Veranstaltungen, die sich gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit richten, gestört haben. Im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl hat die Polizeidirektion Osnabrück mit den örtlichen Parteigeschäftsstellen bereits Kontakt aufgenommen und Ansprechpartner benannt, um gegebenenfalls erforderlich werdende polizeiliche Maßnahmen abzustimmen und vorzubereiten.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 82 der Abg. Christian Meyer, Miriam Staudte und Stefan Wenzel (GRÜNE)
Nach dem Elbehochwasser 2002 hat der Landtag die Landesregierung mit einstimmigen Beschluss vom 24. Oktober 2002 in Drs. 14/3822 aufgefordert:
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im niedersächsischen Binnenland neben der Deicherhöhung auch die Rückverlegung von Deichen zur Wiederherstellung von Retentionsflächen und die Schaffung von Überschwemmungspoldern zu verfolgen, in verstärktem Maße neuere Erkenntnisse zum Wasserrückhalt auf der Fläche umzusetzen, die natürliche Funktion der Flussauen zu erhalten und weitere Speicherbecken und Retentionsräume im Einzugsgebiet der von Hochwassern besonders betroffenen Flüsse zu schaffen.“
In Amt Neuhaus (Landkreis Lüneburg) laufen derzeit die Planungen für den kompletten Neubau der Deiche an Rögnitz, Sude und Krainke. Bereits Ende Januar 2009 ist vom NLWKN eine Baugenehmigung für einen 4 km langen Abschnitt an der Rögnitz erteilt worden, bei dem für 5 Millionen Euro die Deiche neu gebaut und erhöht werden sollen. Da die Mittel laut NLWKN-Pressemitteilung vom 22. Januar 2009 bis Ende 2010 verbraucht sein müssen, „war Eile geboten.“
Um weitere Mittel aus dem Hochwasserfonds nach dem Elbehochwasser zu nutzen, sollen jetzt an Sude und Krainke ebenfalls im Eilverfahren der Neubau und die Verstärkung von Deichen auf einer Länge von 12 km vorgenommen werden.
Dabei ist entgegen dem Landtagsbeschluss keine Rückdeichung und Schaffung von zusätzlichen Überschwemmungsflächen geplant, obwohl die Flächen in der höchsten Schutzzone des Biosphärenreservats Elbtalaue liegen und insbesondere für den Storchenschutz von besonderer Bedeutung sind.
In Brandenburg wurden hingegen bei Lenzen 420 ha Fläche im Sinne eines modernen Hochwasser- und Naturschutzes zurückgedeicht (siehe: http://www.naturschutzgrosspro- jekt-lenzen.de/deich/d_set.html).
Dieses Ziel eines naturnahen Hochwasserschutzes durch Deichrückverlegung wird im Biosphärenreservat Elbtalaue in Niedersachsen anscheinend nicht verfolgt. Der BUND Niedersachsen und die Biosphärenreservatsverwaltung haben nun eine Rückdeichung von landwirtschaftlichen Flächen mit dem höchsten Schutzstatus im Biosphärenreservat im Bereich Sude und Krainke bei Preten vorgeschlagen. Damit könnten mehr als 500 ha wertvolle Retentionsfläche geschaffen werden und durch die Verkürzung der Deichlinie um 5 km sogar die Unterhaltungs- und Baukosten erheblich verringert werden.
Laut Lüneburger Landeszeitung vom 11. März 2009 wird dieser umweltverträglichere Vorschlag nicht verwirklicht, „weil die betroffenen Eigentümer nicht zum Verkauf bereit sind.“
oder höherwertige Ersatzflächen angeboten, bzw. warum wurde eine naturnahe Rückdeichung nicht durch andere Maßnahmen wie etwa ein Flurbereinigungsverfahren umgesetzt?
2. An welchen Stellen und in welchem Flächenumfang wurden in Niedersachsen nach den Erfahrungen des Elbehochwassers im Jahre 2002 Deiche zurückgenommen und zusätzlicher Überflutungsraum geschaffen?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Vorschläge des BUND Niedersachsen und der Biosphärenreservatsverwaltung Elbtalaue zur Rückdeichung an Rögnitz, Sude und Krainke aus Sicht des Naturschutzes und des präventiven Hochwasserschutzes?
Aufgrund des Elbehochwassers 2002 und den damit einhergehenden Schädigungen der Deiche u. a. an Sude und Krainke sind Wiederherstellungsmaßnahmen erforderlich geworden. Verantwortlich für die Deichsicherheit und damit Maßnahmeträger für die geplanten Maßnahmen im Amt Neuhaus ist der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband (NDUV). Bereits am 17. April 2007 hat ein Scopingtermin zu dem Deichbauvorhaben stattgefunden, zu dem sowohl der BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) als auch der Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) eingeladen waren, aber nicht erschienen sind. Zwischenzeitlich sind die Planungen für die Maßnahme abgeschlossen. Die Betroffenen vor Ort sowie die Biosphärenreservatsverwaltung wurden bei der Erstellung der Planung eingebunden und fortlaufend über den Stand informiert. Der NDUV beabsichtigt, die Planfeststellungsunterlagen in Kürze bei der Planfeststellungsbehörde einzureichen.
Der NDUV hat sich gegenüber Änderungen an der Trassenführung zum Vorteil des Naturschutzes bisher grundsätzlich aufgeschlossen gezeigt und diese - soweit aus seiner Sicht realisierbar - in die Planungen einfließen lassen, um so Ausdeichungsmöglichkeiten zu nutzen. Diese Bereiche befinden sich in „Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren“ nach § 86 des Flurbereinigungsgesetzes. Die Realisierung des Deichbaus gehört nicht zu den im Einleitungsbeschluss genannten Zielen der Flurbereinigungsverfahren. Die Verwirklichung setzt einvernehmliche Regelungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern voraus. Die Flurbereinigungsbehörde ist darüber hinaus bestrebt, durch die einvernehmliche Ausweisung von Ausdeichungsflächen den geplanten Deichbau zu unterstützen. Insgesamt sollen durch die anstehenden Maßnahmen etwa 19 bis 20 ha ausgedeicht werden, bei den anderen Flächen ist mangels Ein
Nach den unter Fachleuten anerkannten wasserwirtschaftlichen Erkenntnissen kommt den Maßnahmen zur Wasserrückhaltung (Retention) an den Oberläufen der Flüsse und ihren Nebengewässern eine besondere Bedeutung zu. Dort entstehen in der Regel die Hochwasser, und dort kann ihnen besonders wirkungsvoll begegnet werden. Auch in den Mittelläufen der Gewässer können Retentionsmaßnahmen Scheitelabflüsse extremer Hochwasser wirkungsvoll senken, soweit sehr große Flächen zur Verfügung gestellt werden können. Dies hat z. B. die Flutung der Havelpolder beim Elbehochwasser im August 2002 eindrucksvoll bestätigt. In den Unterläufen der großen Flüsse ist die Schaffung selbst großer Überflutungsflächen nach den vorliegenden hydraulischen Untersuchungen für den Hochwasserschutz wenig wirksam. Für die Oberlieger sind sie ohnehin wirkungslos.
Hinsichtlich des Wasserrückhalts in der Fläche ist darauf hinzuweisen, dass dezentrale Hochwasserschutzmaßnahmen ihre Grenzen haben und der technische Hochwasserschutz weiterhin eine unverzichtbare und tragende Rolle in zukünftigen Hochwasserschutzstrategien hat. Gewünschte ökologische Maßnahmen dürfen nicht allein unter dem „Deckmantel“ des Hochwasserschutzes gefordert werden. Die finanziellen Mittel für den Hochwasserschutz sind begrenzt und die Verantwortung zum Schutz von Leben vor Hochwasser äußerst hoch. Folglich sind effektive Konzepte zum Hochwasserschutz umzusetzen, da mit Wasserrückhalt in der Fläche allein lebensbedrohlichen Hochwassern nicht entgegenzutreten ist.