Protocol of the Session on March 27, 2009

Im Kern ging es bei Cross-Border-Leasing-Geschäften darum, eine Lücke im US-amerikanischen Steuersystem auszunutzen. Kommunen haben ihre Infrastruktureinrichtungen an in den USA ansässige Investoren ver- und gleichzeitig zurückgeleast. Der dadurch in den USA erzielte Steuervorteil wurde teilweise an die Kommunen ausgekehrt, die - häufig ohne die zugrunde liegenden Verträge verstanden zu haben - davon ausgingen, ein gutes Geschäft gemacht zu haben.

Die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen der Kommunen aus den Rückmietverträgen wurden durch (seinerzeit) bonitätsmäßig erstklassige Banken und Versicherungen abgesichert. Die operativen Risiken und die Bonitätsrisiken der von den Kommunen ausgewählten Banken und Versicherungen gehen zulasten der Kommunen.

Probleme können sich nun daraus ergeben, dass in den CBL-Verträgen ein Mindest-Ratingniveau

des Instituts vereinbart wurde, das die Zahlungen an den Investor garantiert. Nach Absinken des AIG-Ratings stehen betroffene Kommunen offenbar vor dem Problem, als sicherer angesehene Garantiegeber finden zu müssen, und sind auf die Idee gekommen, sich hierfür der KfW zu bedienen. Virulent geworden ist dieses Thema Medienberichten zufolge durch ein an den Bundesfinanzminister gerichtetes Schreiben von vier nordrhein-westfälischen Oberbürgermeistern, die um Hilfe durch die KfW gebeten haben. Derzeit befindet sich die KfW mit zwei nordrhein-westfälischen Gemeinden in Gesprächen. Verträge sind bisher nicht abgeschlossen.

Zu 1: Das niedersächsische Innenministerium vertrat bereits in der Vergangenheit die Auffassung, das Cross-Border-Leasing-(CBL)-Geschäfte für Kommunen finanziell riskant seien. Über die Bezirksregierungen wurden die kommunalen Körperschaften eindringlich auf die Probleme und Risiken mit CBL-Geschäften hingewiesen (Erlasse vom 11. Februar 2002 und 6. Dezember 2003 - Az. 33.3-10245/1 N12). Im Ergebnis wurde von solchen Geschäften abgeraten.

Dem niedersächsischen Innenministerium sind keine CBL-Geschäfte von niedersächsischen kommunalen Körperschaften bekannt geworden.

Zu 2: Dem niedersächsischen Innenministerium ist ein Vorschlag des Bundesfinanzministers, wonach die von CBL-Geschäften betroffenen Kommunen primär ihre Landesregierung und Landesbanken um Hilfe ersuchen sollen, nicht bekannt. Im Übrigen ist die Aussage aufgrund der zu Frage 1 geschilderten Situation in Niedersachsen nicht relevant.

Zu 3: Die KfW spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Konjunkturpakete I und II. Es ist deshalb unabdingbar, dass sie auch in Zukunft handlungsfähig bleibt. Die KfW darf gerade jetzt keine unüberschaubaren Risiken eingehen. Solange nicht einmal fest steht, wie viele Cross-BorderLeasing-Verträge geschlossen wurden, geschweige denn das darin verborgene Risiko in irgendeiner Form belastbar abschätzbar ist, kann nicht befürwortet werden, dass die KfW als Garantiegeberin bereit steht.

Anlage 29

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 31 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)

Geht bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg alles mit rechten Dingen zu?

Seit einiger Zeit macht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg durch negative Schlagzeilen in den Medien auf sich aufmerksam. Erst wurde dem Hauptgeschäftsführer Wolfram Klein fristlos gekündigt, und seit Kurzem wird dem IHK-Präsidenten Eberhard Manzke vom Verband für freie Kammern Manipulation bei seiner Wahl zur IHK-Hauptversammlung vorgeworfen. Anfang Februar 2009 wurde überdies bekannt, dass die IHK Lüneburg-Wolfsburg auch ihrer Pressereferentin - einer langjährigen Mitarbeiterin - fristlos gekündigt hat. Gegen beide Kündigungen sind Gerichtsverfahren anhängig.

Wegen der aktuellen Vorwürfe der Wahlmanipulation soll am 19. März 2009 eine Sonderhauptversammlung stattfinden. Vom Bundesverband für freie Kammern war bemängelt worden, dass der spätere Präsident Manzke bereits beim Ausfüllen seiner Wahlunterlagen für die IHK-Hauptversammlung gravierende Fehler begangen habe. Unter anderem soll eine Unterstützerunterschrift unzulässig gewesen sein. Herr Manzke soll Presseberichten zufolge darüber hinaus in einer falschen Wahlgruppe kandidiert haben. Zudem sei seine Stellung in der Firma als „Gesellschafter“ angegeben worden, was jedoch für eine Wählbarkeit nicht ausreiche. Auch die Vorlage einer Generalvollmacht könne dies nach den Statuten der IHK nicht heilen; denn dafür sei eine „besondere bestellte Vollmacht“ notwendig, die allerdings nach Medienberichten nicht vorliege.

Während diese oder ähnliche Mängel in den Wahlunterlagen bei anderen Kandidatinnen bzw. Kandidaten in aller Regel sehr streng mit „Nichtwählbarkeit“ beantwortet würden, seien sie nach Presseinformationen beim Kandidaten Eberhard Manzke offenkundig nicht bemängelt bzw. nachträglich geheilt worden.

Für das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Rechtsaufsicht der Industrie- und Handelskammern im Land hat der zuständige Referent, Christian Haegele, auf Nachfrage der Presse geäußert, dass im Zusammenhang mit der Wahl von Eberhard Manzke zum Präsidenten der IHK Lüneburg-Wolfsburg alles rechtens gewesen sei. Ein Eingreifen der Rechtsaufsicht sei daher nicht geboten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. In welcher Form nimmt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr seine Rechtsauf

sicht der Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen wahr?

2. Zu welchem Zeitpunkt wurde dem Ministerium erstmals über Unregelmäßigkeiten bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg berichtet, und wie wurde darauf reagiert?

3. Was ist der Inhalt der Dienstaufsichtsbeschwerde im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg, und wie gedenkt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr damit umzugehen?

Die Wahlen zu den Vollversammlungen der Industrie- und Handelskammern als Selbstverwaltungskörperschaften erfolgen in deren eigener Verantwortung nach den Wahlordnungen der jeweiligen Kammern. Die Kammern unterliegen insoweit der Rechtsaufsicht des Landes.

Der von der Vollversammlung der jeweiligen Industrie- und Handelskammer gewählte Wahlausschuss ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen (Wahlbekanntmachungen, Aufstellung der Wählerlisten, Prüfung der Wahlvorschläge und Kandidatenlisten, Feststellung des Wahlergebnis- ses) zuständig. Nach Abschluss der Wahlprüfung gilt die Wahl entsprechend der Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer als rechtmäßig abgeschlossen, wenn innerhalb einer festgelegten Frist nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses kein Einspruch beim Wahlausschuss eingegangen ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nach § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHK-G) unterliegen die Industrie- und Handelskammern der Aufsicht des Landes darüber, dass sie sich bei Ausübung ihrer Tätigkeit im Rahmen der für sie geltenden Rechtsvorschriften (einschließlich der Satzung, der Wahl-, Bei- trags-, Sonderbeitrags- und Gebührenordnung) halten. Kennzeichnend für Selbstverwaltungskörperschaften wie Kammern ist deshalb, dass die Staatsaufsicht auf eine Rechtsaufsaufsicht beschränkt ist. Dieses Rechtsinstitut verwirklicht gleichermaßen Freiheit und Bindung der Selbstverwaltung. Die Rechtsaufsicht ist in besonderen Fällen vorbeugend ausgestaltet, damit die Staatsaufsichtsbehörde in einem Genehmigungsverfahren bereits vorher die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen und Maßnahmen prüfen kann. Die Genehmigungstatbestände sind dann im Gesetz einzeln aufgeführt. Im Übrigen greift die allgemeine Rechtsaufsicht nachträglich ein, wenn Rechtsver

letzungen vorkommen. Im Übrigen beschränkt sich das IHK-G in § 11 auf die Rechtsaufsicht (vgl. Frentzel, Jäkel, Junge „Industrie- und Handels- kammergesetz“, 6. Auflage, zu § 11 IHK-G).

Zu 2: Der Rechtsaufsicht über die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg sind erst im Jahre 2008 Hinweise darüber zugegangen, dass es bei den Wählbarkeitsvoraussetzungen des Herrn Manzke bei der Wahl zur Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer LüneburgWolfsburg im Jahre 2006 Unklarheiten gegeben haben solle. Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg ist daraufhin um Stellungnahme gebeten worden, die auch umgehend erfolgte. Die Auswertung des Berichts ergab, dass Herr Manzke für die Vollversammlung der Industrie- und Handelkammer Lüneburg-Wolfsburg wählbar war und auch weiterhin ist. Für ein Einschreiten der Rechtsaufsicht gab es und gibt es somit keine Veranlassung.

Zu 3: Der Bundesverband für freie Kammern e. V. trägt in seiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiter des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr u. a. vor:

„Angesichts der gravierenden Mängel in der Bearbeitung der Kandidatur des Unternehmers Manzke zur Wahl der Vollversammlung der Kammer Lüneburg-Wolfsburg im Jahr 2006 durch Hauptamt und Wahlkommission wäre ein Einschreiten der Rechtsaufsicht bereits zwingend gewesen.“

„Dies weist auf erhebliche strukturelle organisatorische Defizite in der Kammer hin, die ein Eingreifen der Rechtsaufsicht nötig macht.“

„Dass Ihre Mitarbeiter dies nun, statt zu intervenieren, nachträglich decken und schönreden, stellt aus unserer Sicht ein klares Dienstvergehen dar.“

Die in der Dienstaufsichtsbeschwerde vorgetragenen Punkte werden zurzeit geprüft.

Anlage 30

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 32 des Abg. Helge Limburg (GRÜ- NE)

Schutz für Demonstrantinnen und Demonstranten im Umfeld von Neonaziaufmärschen

Sowohl im Vorfeld des Neonaziaufmarschs am 14. Februar dieses Jahres in Dresden als auch unmittelbar im Anschluss daran kam es zu gewalttätigen Übergriffen von Rechtsextremen. Dabei wurden u. a. an einer Autobahnraststätte in Thüringen Busse mit Gewerkschaftsmitgliedern angegriffen, wobei einzelne Gewerkschafter schwer verletzt wurden. Darüber hinaus wurden am 14. Februar 2009 auch auf mindestens einem weiteren Rastplatz sowie in einem Regionalzug linke Demonstrantinnen und Demonstranten von Neonazis attackiert. Diese Brutalität seitens der Rechtsextremen ist kein Einzelfall. So gab es beispielsweise auch bei den Demonstrationen am 1. Mai 2008 in Hamburg gewalttätige Angriffe von Neonazis auf Polizistinnen und Polizisten, Journalistinnen und Journalisten und linke Demonstrantinnen und Demonstranten und im Sommer 2007 hatten NPD-Anhänger im Vorfeld einer Demonstration in Rostock linke Demonstrantinnen und Demonstranten in einem Regionalzug angegriffen. Angesichts dieser Vorfälle und angesichts der angemeldeten Aufmärsche von Neonazis am 1. Mai 2009 in Hannover sowie am 1. August 2009 in Bad Nenndorf frage ich die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um allen Demonstrantinnen und Demonstranten, die gegen die angemeldeten Naziaufmärsche protestieren wollen, eine gefahrlose An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten?

2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine gefahrlose An- und Abreise per Pkw zu gewährleisten? Werden in diesem Zusammenhang sämtliche Autobahnraststätten in Niedersachsen und angrenzenden Bundesländern bewacht?

3. Wie sieht hinsichtlich dieser Fragen die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund aus?

Zu Vorkommnissen im Zuständigkeitsbereich anderer Länder nimmt die Niedersächsische Landesregierung grundsätzlich nicht Stellung. Informationen über derartige Ereignisse werden aber bei der Lagebewertung in Bezug auf ähnliche Anlässe in Niedersachsen berücksichtigt. Die Polizei ist neben der Einsatzbewältigung an den eigentlichen Veranstaltungsorten zunehmend durch die Aufgabe gefordert, Störversuche bzw. Straftaten - von Angehörigen sowohl der rechts- als auch der linksext

remistischen Szene - auf den weiträumigen An- und Abreisewegen zu verhindern.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die niedersächsischen Polizeidirektionen verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei der Planung und Durchführung polizeilicher Einsätze zum Schutz von Demonstrationen. Gegenstand der Beurteilung der Lage sind dabei auch die An- und Abfahrtwege von Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern.

Erkenntnisse über konkrete Gefährdungen an- und abreisender Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Gegendemonstrationen liegen für die geplanten Versammlungen am 1. Mai 2009 in Hannover und am 1. August 2009 in Bad Nenndorf derzeit nicht vor. Die Polizeidirektion Hannover hat aber den Aspekt möglicher Gefährdungen an- und abreisender Personen in ihrem Einsatz- und Kräftekonzept berücksichtigt. Die Polizeidirektion Göttingen wird im Rahmen der Vorbereitungen für die Einsatzlage am 1. August 2009 in Bad Nenndorf lageangepasst ebenso verfahren.

Damit in einem Flächenland wie Niedersachsen die Polizei bei entsprechenden Vorkommnissen mit ausreichend Kräften vor Ort sein kann, ist sie auf verlässliche Informationen zum Störerverhalten angewiesen. Daher trifft die Polizei Niedersachsen bei entsprechenden Lagen umfassende Aufklärungsmaßnahmen und praktiziert einen strukturierten Informationsaustausch zwischen den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden, soweit nötig auch länderübergreifend. Auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse konzentriert die niedersächsische Polizei den Einsatz ihrer Kräfte auf bekannte Brennpunkte bzw. die Reisewege erkannter Störer und stellt darüber hinaus mit flexiblen Einsatz- und Kräftekonzepten sicher, dass auch bei nicht vorhersehbaren Aktionen sofort und konsequent reagiert werden kann. Dabei werden auch Raststätten an Bundesautobahn lageangepasst einbezogen.

Bei konkreten Erkenntnissen werden polizeiliche Einsatzmaßnahmen zum Schutz für an- oder abreisende Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmer getroffen, wie etwa frühzeitige Raum- und Objektschutzmaßnahmen sowie Kontrollen und polizeiliche Begleitungen erkannter potenzieller Störer.

Auf dem Gebiet der Bahnanlagen des Bundes und in den Zügen der Deutsche Bahn AG ist für die Gewährleistung der Sicherheit originär die Bundespolizei zuständig. Diese trifft die notwendigen polizeilichen Maßnahmen in eigener Zuständigkeit. Dabei erfolgen jeweils ein intensiver Informationsaustausch und eine enge Zusammenarbeit mit der Landespolizei.

Hinsichtlich der Demonstrationslage am 1. Mai 2009 in Hannover ist die Bundespolizei bereits in die wöchentlichen Einsatzbesprechungen der Polizeidirektion Hannover direkt eingebunden. Dieses wird zeitgerecht auch hinsichtlich der Einsatzmaßnahmen der Polizeidirektion Göttingen aus Anlass der Demonstration am 1. August in Bad Nenndorf der Fall sein.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 3: Die Zusammenarbeit der Polizei mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) im Zusammenhang mit verschiedenen versammlungsrechtlichen Aktionen ist durchgehend kooperativ und konstruktiv. Im Rahmen von Abstimmungs- und Kooperationsgesprächen werden dabei regelmäßig auch Fragen hinsichtlich der An- und Abfahrtswege von Teilnehmern an DGB-Versammlungen thematisiert sowie polizeiliche Maßnahmen in diesem Zusammenhang erörtert.