2. Was unternimmt die Landesregierung, um eine möglichst hohe Beteiligung der niedersächsischen Hochschulen am Serviceverfahren zu erreichen, bzw. wird die Landesregierung Anreize für die Hochschulen schaffen?
3. Zieht die Landesregierung in Erwägung, die Kosten für die Teilnahme am Serviceverfahren für die Hochschulen durch eine Aufstockung der Landesmittel zu übernehmen?
Angesichts der kommenden doppelten Abiturjahrgänge sind die örtlich zulassungsbeschränkten Studienplätze bundesweit in einem zentral von der künftigen Servicestelle für Hochschulzulassung unterstützten Datenverarbeitungsverfahren zügig, passgenau und erschöpfend zu besetzen. Hierzu soll ein Studienbewerbungsserviceverfahren entwickelt werden.
Kultusministerkonferenz, Hochschulrektorenkonferenz und die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen haben sich mit Unterstützung von Experten des Fraunhofer-Instituts für Rechnerarchitektur und Softwaretechnik FIRST auf ein Lastenheft für die technischen Anforderungen für die hierzu zu entwickelnde Onlinedatenbank verständigt. Starttermin für das neue Bewerbungssystem soll angesichts der erforderlichen Entwicklungszeit
das Wintersemester 2011/2012 sein. Mit dem Verfahren soll für die Studienbewerberinnen und -bewerber die jeweils beste Zulassungsmöglichkeit ermittelt werden. Ein Mehrfachzulassungsabgleich vermeidet langwierige Nachrückverfahren.
Die Nutzung dieses Verfahrens durch die niedersächsischen Hochschulen wird von der Landesregierung ausdrücklich unterstützt. Die Ministerpräsidenten der Länder haben vor dem Hintergrund des Anspruchs der Bewerberinnen und Bewerber auf eine reibungslose Studienzulassung den Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung unterzeichnet. In Zeiten doppelter Abiturjahrgänge mit einer bundesweit deutlich gesteigerten Nachfrage nach Studienplätzen kann nicht allein darauf vertraut werden, dass die bisher von den niedersächsischen Hochschulen erfolgreich betriebenen Maßnahmen für eine zügige Studienplatzbesetzung ausreichen. Zudem wird das Verfahren dazu beitragen, dass alle Studienplätze besetzt werden. Eine flächendeckende Beteiligung der Hochschulen ist hierzu erforderlich und wird sich zudem kostensenkend auswirken.
Zu 1: Angesichts der Tatsache, dass die technische Unterstützung für das oben beschriebene Verfahren noch entwickelt und erprobt werden muss, hält es die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht für erforderlich, Spekulationen über die zu erwartenden Kosten anzustellen und die Ergebnisse der so ermittelten Kosten auch noch auf die einzelnen Hochschulen zu verteilen.
Zu 2 und 3: Die Landesregierung wird unter Beteiligung der Landeshochschulkonferenz die notwendigen Maßnahmen für eine erfolgreiche Durchführung des geplanten Serviceverfahrens ergreifen.
„Wir wandeln die verbliebenen Vollen Halbtagsschulen [….] in Verlässliche Grundschulen um. Der grundsätzliche Systemwechsel hat bereits im Jahre 2004 stattgefunden …“, heißt es unter Punkt 12 der vom Landeskabinett am 24. Februar 2009 beschlossenen 13 Maßnahmen, mit
denen angeblich die Unterrichtsversorgung gesichert werden soll. Im Jahre 2004 wurde die Ausstattung neuer Voller Halbtagsschulen zwar eingestellt, den bestehenden Schulen jedoch Bestandsschutz zugesichert. In seiner Pressemitteilung vom 11. Dezember 2003 schreibt der damalige Kultusminister Busemann bereits in der Überschrift: „Kultusminister bekräftigt Bestandsschutz für Volle Halbtagsschulen“. Darüber hinaus wurden sie in das Niedersächsische Schulgesetz aufgenommen. Im § 189 heißt es: „Zum 1. August 2002 bestehende Volle Halbtagsschulen können fortgeführt werden …“ Seinerzeit wurde den Vollen Halbtagsschulen jedoch bereits die Vertretungsreserve von zwei Unterrichtsstunden pro Klasse gestrichen.
Die Verlässlichen Grundschulen, in die nach dem Willen des Kabinetts alle Vollen Halbtagsschulen umgewandelt werden sollen, waren für den früheren schulpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Bernd Busemann, noch 1999 „völlig ungeeignet für die pädagogischen Anforderungen der Grundschulen“ und nur ein „Modell der Mangelbewirtschaftung, weil man nicht genug Lehrer bezahlen will“, Nordwest-Zeitung vom 7. Juni 1999. Auf das gleiche Modell setzt jetzt offenkundig auch die CDU-geführte Landesregierung.
Volle Halbtagsgrundschulen konnten seit den 1990er-Jahren mit besonderen pädagogischen Konzepten genehmigt werden und zeichnen sich durch mehr qualifizierten Unterricht statt Betreuungszeiten am Vormittag aus. Die Landesregierung beabsichtigt deshalb, mit Abschaffung der Vollen Halbtagsschulen 90 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) einzusparen.
1. In welcher Weise soll es den von der schlechten Unterrichtsversorgung vor allem in den Mangelfächern z. B. Physik, Chemie oder Französisch betroffenen Gymnasien nutzen, wenn mit Abschaffung der Vollen Halbtagsschule Lehrerstellen im Grundschulbereich eingespart werden?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung der Vollen Halbtagsschulen und ihrer pädagogischen Konzepte für den weiteren Bildungsweg der Schülerinnen und Schüler, die diese Schulen durchlaufen haben?
3. Die Landesregierung betont, mit der geplanten Abschaffung der Vollen Halbtagsschule greife sie eine Beanstandung des Landesrechnungshofes auf. Welche Empfehlungen des Landesrechnungshofes im Zuständigkeitsbereich der Kultusministerin mit welchem angeblichen Einsparvolumen wurden bisher nicht aufgegriffen?
Die Landesregierung setzt einen Schwerpunkt bei der Unterstützung der frühkindlichen Bildung. Neben den umfangreichen Maßnahmen im Elementarbereich hat die Landesregierung in erheblichem
Umfang in die Grundschulen investiert. So ist z. B. das 2004 um 8 000 Stunden erhöhte Kontingent für Sprachfördermaßnahmen trotz sinkender Schülerzahlen unverändert geblieben. Mit dem Erlass zur Unterrichtsversorgung ist zum 1. August 2004 die Pflichtstundenzahl um jeweils zwei Stunden im 2. bis 4. Schuljahrgang erhöht worden. Die Höchstzahl der Schülerinnen und Schüler pro Klasse wurde im Gegensatz zu anderen Schulformen nicht erhöht, und es gibt weiterhin Zuschläge für große Klassen. Mit einer durchschnittlichen Unterrichtsversorgung von 102 % wird sichergestellt, dass an allen Grundschulen der in der Stundentafel vorgeschriebene Unterricht durch Lehrkräfte erteilt wird.
Den Grundschulen wurde 1990 die Möglichkeit eröffnet, die Volle Halbtagsschule zu beantragen. Damit sollten vorrangig folgende Ziele erreicht werden:
- Die Grundschule sollte zu einem Lern-, Handlungs-, Erfahrungs- und Lebensraum ausgestaltet werden, der den kindlichen Bedürfnissen in besonderem Maße entspricht.
- Sie sollte den Erziehungsberechtigten täglich gleichbleibende und verbindliche Anfangs- und Schlusszeiten garantieren und damit dem Bedürfnis nach einer gesicherten Zeitplanung für Familien- und Berufsleben der Elternschaft Rechnung tragen.
Bis 1999 sind insgesamt 271 Grundschulen auf Antrag in eine Volle Halbtagsschule umgewandelt worden.
1997 erhielt eine Kommission von dem damaligen Kultusminister Wernstedt den Auftrag zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Einführung von halbtägigen Schul- und Betreuungsangeboten an allen Schulen des Primarbereichs. Die Kommission entwickelte das Modell der Verlässlichen Grundschule (VGS). Bei diesem Modell ist der bildungspolitische und gesellschaftspolitische Kern des Anliegens der Vollen Halbtagsschule erhalten geblieben. Daneben ist es gelungen, pädagogisch Wünschenswertes und finanziell Machbares in Einklang zu bringen.
Seit 2004 ist die Verlässliche Grundschule in Niedersachsen flächendeckend eingeführt. Die Erfahrungen mit diesem Modell sind so gut, dass inzwischen 78 Volle Halbtagsschulen auf eigenen Wunsch zu Verlässlichen Grundschulen umgewandelt worden sind. Die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten (Klasse 3) und der Schulinspektion
zeigen, dass in den Verlässlichen Grundschulen gleich gute Schülerleistungen und eine gleich gute Schulqualität erreicht wird wie in den Vollen Halbtagsschulen. Dabei ergänzen und bereichern die vielfältigen Qualifikationen der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Arbeit in der Grundschule.
Es hat sich auch gezeigt, dass die Verlässlichen Grundschulen besser auf kurzfristige Ausfälle von Lehrkräften reagieren können. Sie garantieren darüber hinaus für alle Schülerinnen und Schüler ein täglich mindestens fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot, während 98 von den verbliebenen 193 Volle Halbtagsschulen im 1. und 2. Schuljahrgang nur vier oder viereinhalb Stunden gewährleisten.
Die angespannte Situation bei der Unterrichtsversorgung erfordert einen sehr sorgfältigen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Lehrerstunden. Im Rahmen der erforderlichen Verteilungsgerechtigkeit müssen auch die Vollen Halbtagsschulen zum Schuljahr 2010/11 einen Beitrag leisten, da sie im Vergleich zur ohnehin guten Versorgung aller Grundschulen in Niedersachsen über deutlich mehr Lehrerstunden verfügen.
Zu 1: Die im Landeshaushalt zur Verfügung stehende Gesamtanzahl von Stellen für Lehrkräfte kann entsprechend dem Bedarf auf die verschiedenen Schulformen aufgeteilt werden. Durch Umwandlung der Vollen Halbtagsschulen in Verlässliche Grundschulen sinkt der Bedarf an Lehrkräften an den Grundschulen. Die an den Grundschulen für Ersatzeinstellungen nicht erforderlichen Stellen werden an die Gymnasien verlagert, um den dortigen deutlichen Bedarfsanstieg abzudecken. Auf diese zusätzlichen Stellen können auch Lehrkräfte mit Mangelfächern eingestellt werden.
Zu 3: Im Zusammenhang mit der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung von Bildungsqualität und zur Sicherung von Schulstandorten - hier § 89 Satz 1 - (verabschiedet: 2. März 2003) hat der Landesrechnungshof eine ausreichende Rechtfertigung für die Fortführung dieses im Vergleich zur Verlässlichen Grundschule aufwändigeren Halbtagsschulmodells vermisst und dabei auf die Darlegung der jährlichen Mehrkosten
durch das Kultusministerium Bezug genommen, das von einem jährlichen Mehrbedarf von 21,3 Millionen Euro ausgegangen ist. Auch der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich die Bedenken des Landesrechnungshofs zu eigen gemacht.
Viele deutsche Kommunen verkauften in den 90er-Jahren Infrastrukturprojekte wie Straßenbahnen, Kläranlagen, Müllverbrennungsanlagen an eine US-Treuhandgesellschaft, die die Objekte an die Kommune wieder zurückvermietete. Ein besonderer Anreiz für die Kommunen waren die Steuervorteile, die US-Investoren zumindest bis zum Jahr 2004 oft an die Kommunen weiterreichten.
Cross-Border-Abkommen umfassen in der Regel mehrere Tausend Seiten Vertragswerk und sind immer individuell mit einer Kommune vereinbart. Für dieses Geschäftsmodell, das sogenannte Cross-Border-Leasing, fungierte der Versicherungskonzern American International Group (AIG) mit der damaligen AAA-Bonität sehr häufig als Garantiegeber. Seit Anfang März 2009 die Geschäftszahlen des Branchenprimus AIG mit einem Jahresminus von fast 100 Milliarden US-Dollar bekannt wurden und AIG diese vormals hohe Bonität einbüßte, hat das große Zittern bei Kämmerern betroffener Städte begonnen.
Kommunen, die sich bei Cross-Border-Geschäften verhoben haben, sollen nach Ansicht des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück primär bei ihren Landesregierungen und Landesbanken um Hilfe ersuchen. Ein Engagement der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sei nur möglich, wenn sich die Krise an den Finanzmärkten noch weiter verschärfe und alle anderen Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft seien, ließ der Bundesfinanzminister über seinen Sprecher, Stefan Olbermann, Anfang März mitteilen. Gleichwohl gibt es laut Berichten bereits Ersuchen nach Beratung sowie nach Garantien der KfW von Kommunen, die von Cross-BorderGeschäften betroffen sind. Die KfW sei nach Auskunft des Steinbrück-Sprechers gehalten, „streng auf die Begrenzung ihrer Risiken zu achten und sich im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben zu halten“. Die Rolle als Garantiegeber bei Cross-Border-Leasing-Geschäften gehöre bislang nicht dazu, so das Bundesfinanzministerium.
1. Wie erklärt sie sich, dass anders als in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, BadenWürttemberg oder Berlin Cross-Border-Leasing-Geschäfte in Niedersachsen nicht zustande gekommen sind?
2. Welche Position vertritt sie zu dem Vorschlag des Bundesfinanzministers, wonach die von Cross-Border-Leasing-Geschäften betroffenen Kommunen primär ihre Landesregierung und Landesbanken um Hilfe ersuchen sollten?
3. Welche Haltung bezieht sie als Miteigentümerin der KfW zu einer möglichen Erweiterung des Aufgabenprofils der Bank als Garantiegeber für Cross-Border-Leasing-Geschäfte anstelle der AIG?
Die Fragen des Abgeordneten Herrn Dr. Manfred Sohn beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Der Niedersächsischen Landesregierung sind keine problembehafteten Cross-Border-Leasing-Verträge bekannt, die niedersächsische kommunale Körperschaften geschlossen haben. Das in der Anfrage geschilderte Problem tritt offenbar vorwiegend in Nordrhein-Westfalen auf. Exakt lässt sich das allerdings nicht feststellen, da sich die überwiegende Zahl der betroffenen Kommunen immer noch bedeckt hält. Weder den kommunalen Spitzenverbänden noch der Bundesregierung ist bekannt, wie viele Cross-Border-Leasing-Verträge deutsche Kommunen überhaupt abgeschlossen haben. Über die Vertragsinhalte wird weitestgehend geschwiegen.
Im Kern ging es bei Cross-Border-Leasing-Geschäften darum, eine Lücke im US-amerikanischen Steuersystem auszunutzen. Kommunen haben ihre Infrastruktureinrichtungen an in den USA ansässige Investoren ver- und gleichzeitig zurückgeleast. Der dadurch in den USA erzielte Steuervorteil wurde teilweise an die Kommunen ausgekehrt, die - häufig ohne die zugrunde liegenden Verträge verstanden zu haben - davon ausgingen, ein gutes Geschäft gemacht zu haben.