„dass die Mitgliedstaaten respektive Sozialpartner ungehindert strengere Schutzmaßnahmen … vereinbaren können“.
„dass im Konfliktfall zwischen sozialen Grundrechten und wirtschaftlichen Freiheiten die sozialen Grundrechte Vorrang haben“.
Diese Inhalte wollen wir im EU-Primärrecht verankert haben. Um die Überschrift geht es uns an dieser Stelle nicht. Der Kollege Riese hat hier schon einmal darauf hingewiesen, dass das ein Begriff ist, der von den Gewerkschaften und von der Linken geprägt wurde. Darauf wollen wir gar nicht bestehen. Es geht an dieser Stelle eben um die Inhalte und nicht um die Überschrift.
Warum die Verankerung dieser Inhalte im Primärrecht der EU notwendig ist, habe ich hier schon mehrfach begründet. Ich will das hier nur noch einmal ganz kurz tun. Herr Dr. Matthiesen, dass wir bereits jetzt eine soziale Marktwirtschaft in der EU haben, stimmt schlicht nicht. Die Möglichkeit, Grundrechte zugunsten von Kapitalinteressen zu kippen, besteht grundsätzlich immer noch. Die verschiedenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs, die auch Sie zitiert haben, zeigen das eindrucksvoll. Sie bewegen sich leider durchaus im Rechtsrahmen der Europäischen Union. Sonst könnte man die Richter beschimpfen und sagen: Was habt ihr da gemacht? - Aber sie haben da durchaus im Rechtsrahmen gehandelt.
Diese beiden Probleme sind für die Linken K.-o.Kriterien. Deswegen stimmen wir gegen den Lissabon-Vertrag.
Nichtsdestoweniger, völlig unabhängig von der Frage, ob der Lissabon-Vertrag in Kraft tritt oder nicht, besteht dieses grundsätzliche Problem im EU-Recht. Deswegen kämpfen wir dafür, dass sich hier etwas tut.
Meine Damen und Herren, hier ist Politik gefragt, im Europarecht verbindliche Strukturen für soziale Grundrechte zu schaffen. Die Wirtschaftskrise hat inzwischen ja auch Ihnen deutlich gezeigt, dass der Markt eben nicht alles regelt. Er regelt es schon gar nicht sozial gerecht; so viel können wir festhalten.
All die Regulierungsvorschriften für die Finanzmärkte, die inzwischen sehr breit gefordert werden, sind im Prinzip Wettbewerbsverzerrungen, die nach EU-Recht eigentlich nicht zulässig sind. Da werden jetzt alle Augen zugedrückt, weil alle einsehen, dass es sein muss. Ich frage mich, wie lange das vorhalten wird, wenn wir irgendwie durch diese Wirtschaftskrise durchgekommen sind. Dann werden wieder die strengeren Maßstäbe angelegt, die eigentlich auch festgelegt sind.
Mich hat eigentlich der grundlegende Konsens gefreut. Auch die SPD hat ja einen Antrag für eine soziale Fortschrittsklausel eingebracht, einen Monat nach uns. Es gibt auch einen Änderungsantrag der Grünen dazu. Der Handlungsbedarf als solcher
Gegen die ergänzende Forderung der SPD nach einer Überarbeitung der Entsenderichtlinie ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Das ist auch nicht unser Problem. Aber, liebe Kollegen von den Grünen und von der SPD, die soziale Fortschrittsklausel, die der DGB fordert, sieht vor, dass die sozialen Grundrechte im Konfliktfall Vorrang haben müssen. Sie fordern nur die Gleichrangigkeit. Damit bleiben Sie deutlich hinter den Forderungen des Europäischen Gewerkschaftsbundes und z. B. auch von ver.di zurück. Warum eigentlich? Ich finde, da sollten Sie Ihre Einstellung gelegentlich noch einmal überdenken. Deswegen können wir diesen beiden Änderungsanträgen nicht zustimmen.
Wir können natürlich erst recht nicht dem Änderungsantrag der CDU und der FDP zustimmen. Sie sind ja sogar bereit, Grundrechte im Stellenwert niedriger anzusetzen als wirtschaftliche Freiheiten. Sie finden es vermutlich auch ganz okay, dass der Europäische Gerichtshof im Viking-Urteil schreibt, dass das Recht auf Menschenwürde mit den Marktfreiheiten in Einklang gebracht werden müsse.
Wissen Sie, diese Relativierbarkeit von Grundrechten zugunsten von Kapitalinteressen mag ja Ihrem neoliberalen Politikverständnis entsprechen. Mit der Linken ist das nicht zu machen. Wir kämpfen weiter für ein soziales Europa, ein Europa für die Menschen.
Nun zum nächsten Thema. Frau Polat hat gerade schon erläutert, wie das Ganze mit dem Antrag zur Wahlbeteiligung zustande gekommen ist. 2004 gab es bei der Wahl zum Europäischen Parlament eine Wahlbeteiligung von nur 40,5 %. Das ist blamabel. Überzeugte Demokraten müssen da Handlungsbedarf sehen.
Wir haben dazu in unserem Antrag eine Reihe von Vorschlägen gemacht, besonders dazu, wie man die Menschen erreicht, die von den Veranstaltungen, die vom EIZ, dem Europäischen InformationsZentrum, dazu anberaumt werden, nicht erreicht werden. Denn die Menschen, die zu den Veranstaltungen gehen, die gehen mit ziemlicher Sicherheit ohnehin wählen. Wir haben vorgeschlagen, Radiospots zu machen. Wir haben vorgeschlagen, weitere Medienpartnerschaften zu ma
Wir haben uns wirklich gefreut, dass alle Fraktionen dieses Landtags sich darin einig waren, dass dieser Antrag gute Vorschläge enthält und man ihn nicht einfach so wegstimmen sollte.
Nun war nicht ganz klar, welche Maßnahmen konkret geplant sind, insbesondere von der EU und vom Bund. Darum hat meine Fraktion eine Unterrichtung durch die Vorsitzende des Länderarbeitskreises zur EU-politischen Kommunikation beantragt. Sie hat dann im Ausschuss ausführlich dargelegt, was geplant ist. Dann gab es einen Konsens über alle Fraktionen hinweg, dass unser Antrag sinnvolle Vorschläge enthält, die umgesetzt werden sollten. Darüber haben wir uns noch einmal gefreut. Die CDU signalisierte, dass es einen Änderungsantrag geben würde.
Den gab es dann auch. Dann war die Frage, wer als Antragsteller auf diesem Änderungsantrag stehen soll. Die Tischvorlage beinhaltete alle Fraktionen außer der Linken.
Auch auf mehrfache Befragung aus verschiedenen Fraktionen im Ausschuss haben Sie die Frage nicht beantwortet, ob es ein Antrag aller Fraktionen werden könne. Sie haben gebeten, dass man sich bis zur Folgewoche äußert. Das haben nach meiner Kenntnis alle drei Oppositionsfraktionen getan. SPD, Grüne und Linke haben mitgeteilt, sie würden Ihren Antrag mittragen, wenn er ein Antrag aller fünf Fraktionen würde. Danach haben wir von Ihnen nichts mehr gehört. Was war denn das? Schweigen im Vorurteilswald? Denkverbote?
Das Wort „Denkverbote“ haben wir heute schon einmal als Vorwurf der rechten gegen die linke Seite dieses Hauses gehört.
(David McAllister [CDU]: Geben Sie es auf! Wir arbeiten mit Ihnen nicht zusammen! - Gegenrufe von der LIN- KEN: Nur im Osten! - Und in Salzgit- ter!)
Frau Kollegin, darf ich kurz unterbrechen? - Ich bitte, dass jetzt Ruhe einkehrt. Sie brauchen mit Ihren Ausführungen nicht fortzufahren, bevor es erheblich ruhiger ist als jetzt. Wir können uns da etwas Zeit lassen.
Es gibt einen Änderungsantrag der Grünen und der Linken, in dem zusätzlich zu dem Text, den Sie vorgeschlagen haben, die Ergänzung steht, dass der Landtag feststellt, „dass mit dem Parlamentspräsidenten Prof. Dr. Pöttering ein Niedersachse an der Spitze des Europäischen Parlaments steht“ und damit ein besonderes Identifikationspotenzial gegeben ist. Dagegen können Sie inhaltlich wirklich nichts sagen. Wir müssen die politischen Auffassungen von Herrn Professor Dr. Pöttering nicht in allem teilen. Das tun wir auch nicht. Aber das Identifikationspotenzial ist vorhanden.
Nun hätten Sie zeigen können, dass es Ihnen beim Thema Wahlbeteiligung um die Sache geht. Das sollte für überzeugte Demokratinnen und Demokraten kein Problem sein. Aber was machen Sie? - Sie legen heute einen noch einmal geänderten Änderungsantrag vor, mit dem Sie einzelne Veranstaltungen hervorheben. Ich glaube Ihnen an dieser Stelle Ihre Begründung nicht. Das sage ich hier ganz klar.
Für mich ist das der Versuch, über die Geschäftsordnung zu erreichen, dass Sie nicht vor die Situation gestellt werden müssen, zum Änderungsantrag der Grünen und der Linken Ja oder Nein sagen zu müssen. Das werden wir hier ganz klar benennen. Das habe ich hiermit getan.
Meine Damen und Herren, die Linke freut sich, dass es aufgrund unseres Antrages und aufgrund der nachfolgenden Beratung im Ausschuss und der Unterrichtung durch Frau Raddatz dazu gekommen ist, dass jetzt der NDR im Vorfeld der