Wie unter 2 c) ausgeführt, ist es gelungen, in Niedersachsen ein nahezu flächendeckendes Angebot an niedrigschwelligen Betreuungsangeboten zu etablieren. Ihre Zahl hat sich in den letzten Jahren laufend auf derzeit rund 280 erhöht; das Angebot soll über eine kontinuierliche und nachhaltige Förderung des Landes weiter ausgebaut werden.
b) Förderung von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige
Erste Projektideen werden derzeit zusammengetragen und bewertet; in der Folge ist geplant, in 2009 die Förderung mit zunächst drei ausgewählten Modellprojekten zu beginnen und dabei neue Konzepte und Strukturen der Versorgung demenziell Erkrankter zu erproben. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen zur Initiierung weiterer Projekte und damit zur Gesamtentwicklung der Versorgungslandschaft beitragen.
Der Bund verbindet mit der Erhöhung des Gesamtförderungsvolumens auf 25 Millionen Euro auch die Förderung der Selbsthilfe. Mit den Mitteln sollen Auf- und Ausbau von Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen und Selbsthilfegruppen, -organisationen und
-kontaktstellen gefördert werden. Der Bund hat dazu im Pflegeweiterentwicklungsgesetz den neuen § 45 d SGB XI eingeführt, der sich der Ausgestaltung dieses Förderzwecks widmet.
Im Jahre 2009 stehen in Niedersachsen für den Bereich der Pflege von dementen Menschen Landesmittel in Höhe von 1,634 Millionen Euro zur Verfügung. In der mittelfristigen Finanzplanung des Landes - in Abhängigkeit von dem in jedem Jahr neu festzulegenden Königsteiner Schlüssel, nach dem die Mittel der Pflegekassen verteilt werden - ist ab dem Jahre 2010 eine Erhöhung auf 2,35 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Die Landesregierung erwartet von diesem konzentrierten Mitteleinsatz zukunftsweisende Impulswirkungen für eine Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, den Erhalt und Ausbau niedrigschwelliger Angebote und die Entwicklung von Versorgungskonzepten für demenziell Erkrankte.
Schießen Eltern ein Eigentor, wenn sie sich für die Erteilung von Pflichtunterricht in Naturwissenschaften und Musik einsetzen und dann Arbeitsgemeinschaften für Musikgruppen wegen fehlender Lehrerstunden gestrichen werden, oder wird die Landesregierung ihrer Aufgabe nicht gerecht, Gymnasien mit genügend Lehrerstunden auszustatten?
Am Gymnasium Soltau ist eine kontroverse Diskussion, ausgelöst durch Elternvorstöße bei der Landesschulbehörde und im Kultusministerium wegen erheblichen Unterrichtsausfalls in naturwissenschaftlichen Fächern und Musik, entstanden.
Die Diskussion eskalierte durch einen Kommentar in der Böhme-Zeitung vom 7. Februar 2009, dessen Titel „Elternvorstoß klassisches Eigentor“ die Eltern für den Ausfall von Unterrichtsstunden in die Mitschuld nahm und in dem indirekt unterstellt wird, dass Eltern zur Aufrechterhaltung des Musikprofils in Arbeitsgemeinschaften hinzunehmen hätten, dass in den Klassen 7 kein Physikunterricht, in den Klassen 8 kein Chemieunterricht erteilt wird und - wie es „in entsprechenden Schreiben von Eltern im Oktober 2008 hieß anderen Jahrgängen Fächer nur halbjährlich oder wie Musik gar nicht unterrichtet werden.“
Dabei hatte das Kultusministerium in einem Schreiben vom 20. November 2008 an Elternvertreter und in einem Schreiben an mich vom 7. November 2008 mit keinem Wort auf die Abhängigkeit des Unterrichtsausfalls in Naturwissenschaften und Musik von der Existenz von Musikarbeitsgemeinschaften hingewiesen, auch im Bericht der Schulinspektion vom 13. Januar 2007 findet sich dazu kein Hinweis. Im Gegenteil hat auch das Kultusministerium immer wieder auf Profilierungen von Schulen hingewiesen und sich gern damit in der Öffentlichkeit „geschmückt“.
Die Schulleiterin ist aufgrund der Elternbeschwerden ihrer Verpflichtung nachgekommen, die Stunden für die Musikarbeitsgemeinschaften zu streichen und dafür den Pflichtunterricht Musik in den Jahrgängen 7 und 8 umzusetzen. Es ist klar, dass eine solche Entscheidung gegen eine seit Jahren laufende erfolgreiche Musikprofilierung des Gymnasiums Soltau bei betroffenen Schülern und Eltern auf Unverständnis und Entsetzen stößt.
Es geht um 12 nun fehlende Lehrerstunden für rund 300 Schülerinnen und Schüler in den Arbeitsgemeinschaften (zwei Chöre, Orchester, Blasorchester, Bigband und „Watermelon“ Big Band). Aber es werden nicht nur die Arbeitsgemeinschaften ausfallen, auch die Auftritte in der Öffentlichkeit, ehrenamtlich von den Lehrkräften begleitet, werden nicht mehr stattfinden können.
1. Wie wird an beispielhaften anderen Gymnasien in Niedersachsen eine vergleichbare Profilierung wie am Gymnasium Soltau vonseiten des Landes mit personellen oder finanziellen Ressourcen unterstützt, und an welchen anderen Schulen ist es mit ähnlichen Begründungen zu Streichungen solcher Arbeitsgemeinschaften gekommen?
2. Welche Alternativen zur Streichung von Musikarbeitsgemeinschaften, z. B. Profilierung des Gymnasiums als Ganztagsschule mit entsprechenden personellen Kapazitäten, wurden der Schule angeboten, und welche Gründe gibt es dafür, die seit Jahren bestehende und auch von der Schulbehörde akzeptierte Musikprofilierung des Gymnasiums einfach ersatzlos zu streichen?
3. Was wird die Landesregierung konkret veranlassen, damit der für das Gymnasium Soltau erforderliche Pflichtunterricht in allen Fächern erteilt und gleichzeitig die Musikprofilierung in Arbeitsgemeinschaften oder in anderer Weise fortgesetzt werden können?
Der Unterrichtsbedarf einer Schule ergibt sich nach den zu bildenden Klassen und Kursen sowie den fachbezogenen Schülerpflichtstunden in den Schuljahrgängen 5 bis 12. Darüber hinaus werden jeder Schule pro Klasse in den Schuljahrgängen 5
bis 10 zwei zusätzliche Lehrerstunden zugewiesen, die für die Erteilung von Arbeitsgemeinschaften, Förderunterricht, Wahlfremdsprachen oder Intensivierungsstunden nach Entscheidung der Schule verwendet werden.
Kann in einer Schule der Pflichtunterricht aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend nicht erteilt werden, so ist die Schulleitung gehalten, diese beiden Lehrerstunden pro Klasse mit heranzuziehen, damit die Schülerinnen und Schüler den Pflichtunterricht möglichst ungekürzt erhalten.
Das Gymnasium Soltau erhielt in diesem Schuljahr acht Lehrerstellen, die alle besetzt werden konnten. Außerdem war es möglich, die Stelle einer schulfachlichen Koordinatorin zu besetzen. Eine bereits zum Schuljahresbeginn ausgewählte Lehrkraft mit den Fächern Mathematik und Physik konnte zum 1. November 2008 eingestellt werden. Zum Stichtag 4. September 2008 betrug die Unterrichtsversorgung des Gymnasiums Soltau 99,4 %, zurzeit liegt sie bei 101,1 %.
Mit den tatsächlichen verfügbaren Lehrerstunden können der gesamte Pflichtunterricht und der Zusatzbedarf vollständig abgedeckt werden. Darüber hinaus verfügt die Schule noch über 57,5 Lehrerwochenstunden, die für o. a. Arbeitsgemeinschaften, Förderunterricht usw. eigenverantwortlich verwendet werden können.
Zur Überbrückung des Zeitraums, bis die oben genannte Lehrkraft am 1. November 2008 ihren Dienst aufnehmen konnte, sollte eine andere Lehrkraft mit dem Unterrichtsfach Physik den Unterricht im 7. Schuljahrgang übernehmen. Leider hat diese Lehrkraft kurzfristig ihren Dienst nicht antreten können. Aus diesem Grund konnte im ersten Schulhalbjahr der Physikunterricht in diesem Schuljahrgang nicht erteilt werden. Der Unterricht im Fach Chemie im 8. Schuljahrgang ist laut Stundentafel einstündig vorgesehen. Einstündiger Unterricht wird in den Schulen im Regelfall epochal, d. h. in einem Schulhalbjahr zweistündig erteilt. Dies trifft auch für das zweite Schulhalbjahr im 8. Schuljahrgang des Gymnasiums Soltau zu.
Ein Engpass besteht am Gymnasium Soltau nur im Fach Musik, weil in diesem Schuljahr alle Musikstunden zur Erteilung des Pflichtunterrichts benötigt werden. Deshalb können die Arbeitsgemeinschaften in dem Fach in diesem Schuljahr in dem bisherigen Umfang nicht bedient werden.
Zu 1: Für alle Gymnasien des Landes gilt der Grundsatz, dass die Schulleitungen gehalten sind, auf Stunden des Wahlunterrichts zurückzugreifen, um eine Kürzung des Pflichtunterrichts zu vermeiden. Dadurch kann es vorübergehend zu Kürzungen in dem ergänzenden Angebotsbereich kommen, mit dem sich eine Schule besonders profiliert. Die Landesregierung versucht, solchen Situationen dadurch vorab zu begegnen, dass sie genügend Lehrerplanstellen für die Gymnasien zu dem jeweiligen Einstellungstermin vorhält. Noch nie in der Geschichte Niedersachsens gab es so viele Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen wie jetzt. Auch in diesem Schuljahr wurden alle frei werdenden Stellen wiederbesetzt, zum 1. August 2008 2 159 und zum 1. Februar 2009 1 050 Stellen. Weitere 250 zusätzliche Stellen wurden bereitgestellt, um die Ausgleichsphase des Arbeitszeitkontos bei Lehrkräften aufzufangen.
Angesichts der besonderen Situation auf dem Lehrerarbeitsmarkt ist gegenwärtig jedoch festzustellen, dass nicht alle frei werdenden Lehrerstellen, insbesondere nicht in den sogenannten Mangelfächern wie z. B. Physik, Mathematik, Latein, Musik oder evangelische Religion mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zeitnah besetzt werden können. Eine Übersicht darüber, an welchen Gymnasien die Lehrerstunden aus dem Bereich der Arbeitsgemeinschaften zugunsten der Erteilung des Pflichtunterrichts im laufenden Schuljahr abgezogen werden mussten, wird vom Kultusministerium nicht geführt.
Zu 2: In jedem Einzelfall wird geprüft, ob der Schule aufgrund des Unterrichtsbedarfs eine Lehrerplanstelle zugewiesen werden muss oder ob im Krankheitsfall eine Lehrkraft als Vertretungslehrkraft eingestellt werden kann.
Um die Musikprofilierung des Gymnasiums Soltau aufrechtzuerhalten, wird die Schulleitung im Rahmen der Eigenverantwortung auch geprüft haben, ob Lehrkräfte bereit und in der Lage waren, im Rahmen des flexiblen Unterrichtseinsatzes oder der Mehrarbeit die benötigten Musikstunden zu erteilen.
Zu 3: Dem Gymnasium Soltau sind zum Schuljahresbeginn acht neue Lehrplanstellen zugewiesen worden. Die sechs besonderen Arbeitsgemeinschaften im Bereich der Musik (zwei Chöre, ein Orchester, ein Blasorchester, eine Big Band und
eine „Watermelon“ Big Band) können in diesem Schuljahr nicht angeboten werden wie bisher, weil die hierfür verwendeten Musikstunden der Lehrkräfte für die Erteilung des Pflichtunterrichts Musik benötigt werden; hierauf besteht auch der Schulelternrat.
Wie sich die Situation am Gymnasium Soltau im nächsten Schuljahr darstellen wird, ist noch nicht abzusehen. Die Schulleitung wird durch einen gezielten Lehrereinsatz versuchen sicherzustellen, dass die Arbeitsgemeinschaften wieder angeboten werden können.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 55 der Abg. Miriam Staudte und Helge Limburg (GRÜNE)
Verdienen psychiatrische Kliniken und Justizvollzugsanstalten bei Telefonaten ihrer Patienten und Insassen mit?
Nach § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes ist ein Grundsatz des Maßregelvollzugs die Förderung der „familiären, sozialen und beruflichen Eingliederung“. Es handelt sich um eine Sollbestimmung, es darf also nur im Ausnahmefall von diesem Grundsatz abgewichen werden. Die Möglichkeit, während des Aufenthalts in geschlossenen, psychiatrischen Abteilungen telefonisch Kontakt zu Familie und Freundeskreis zu halten, ist eine wichtige Bedingung im Sinne einer gelingenden Resozialisierung, auch wenn das Recht auf Schutz des Fernmeldegeheimnisses aus Sicherheitsgründen dadurch, dass ein Bediensteter das Telefonat mithört, eingeschränkt wird.
Beim Besuch der Besuchskommission für den Maßregelvollzug am 5. Februar 2009 im Klinikum Wunstorf wurde berichtet, dass den Patientinnen und Patienten nur Fernsprecher mit überteuerter Gebührenstaffelung zur Verfügung gestellt werden. Da es sich bei den Patientinnen und Patienten fast ausschließlich um Menschen mit finanziellen Problemen handelt, schränkt dieser Umstand die Kontaktaufnahme zur Außenwelt stark ein.
1. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über überteuerte Telefongebühren in forensischen und geschlossenen allgemeinen Abteilungen psychiatrischer Kliniken und in Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen?
2. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob o. g. Einrichtungen an den Telefonaten ihrer Patientinnen und Patienten bzw. Insassinnen und Insassen mitverdienen?
3. In welcher Weise will die Landesregierung ihre Fachaufsicht wahrnehmen, um etwaige Missstände bei der Gebührenerhebung zu beseitigen?
Zur Beantwortung der Anfrage wurde kurzfristig eine Umfrage in den psychiatrischen Krankenhäusern, Krankenhäusern mit Fachabteilung für Psychiatrie und forensischen Abteilungen für den Maßregelvollzug sowie in den Justizvollzugsanstalten Niedersachsens zur Abrechnung von Telefongebühren der untergebrachten Patientinnen und Patienten bzw. Insassen durchgeführt.
Zu 1 und 2: In den psychiatrischen Krankenhäusern, Krankenhäusern mit Fachabteilung für Psychiatrie und forensischen Abteilungen für den Maßregelvollzug stehen den Betroffenen überwiegend öffentliche Münz- und/oder Kartenfernsprecher der Deutschen Telekom AG zu den üblichen Gebühren zur Verfügung. Die Betroffenen haben auch die Möglichkeit, sich von außerhalb auf den Apparaten anrufen zu lassen.
Die Benutzung privater Mobilfunkgeräte ist gestattet, in forensischen Abteilungen teilweise erst nach vorheriger Absprache.
Dringende Anrufe sind in der Regel unentgeltlich über die Stationstelefone möglich. Vereinzelnd werden Telefonate über hausinterne Anlagen geführt. Die dabei erhobenen Telefongebühren orientieren sich an den Gebühren der Deutschen Telekom AG. Gewinne werden nicht erzielt.