Zu 2: Alle Geldbedarfsanforderungen wurden unverzüglich bearbeitet, und die entsprechenden Mittel sind ausgezahlt. Im Bereich der Kindertagespflege waren 14 der 2008 gestellten Anträge in 2008 nicht mehr entscheidungsreif, sodass die entsprechenden Verfahren noch nicht abgeschlossen werden konnten.
Zu 3: Niedersachsen wird alle finanziellen Mittel des Förderprogramms ausschöpfen, um den angestrebten Ausbaustand in der Kinderbetreuung bis zum Jahr 2013 zu erreichen. Mit einer Steigerung der Betreuungsquote um 29,4 % im letzten Jahr ist das Land auf einem guten Weg dorthin.
Bereits mit dem 2007 gestarteten Landesprogramm „Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen“ hat die Landesregierung einen wichtigen Impuls gesetzt und eine bessere Versorgung mit Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder im Bereich der Kindertagespflege eingeleitet. Die im Rahmen des Programms entstandenen Familien- und Kinderservicebüros haben u. a. die Aufgabe, geeignete Tagespflegepersonen anzuwerben, sie fachlich zu begleiten und zu qualifizieren.
Laut Bundesstatistik ist die Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren in der Kindertagespflege in Niedersachsen bereits von 1 769 (15. März 2007) auf 3 050 zum 15. März 2008 angestiegen, welches einer Steigerungsrate von rund 72 % entspricht. Eine weitere Steigerung der Tagespflegeplätze für Kinder unter drei Jahren ist in jeweiligen Ausbaustufen bis 2013 vorgesehen. Die Landesregierung hat mit den Familien- und Kinderservicebüros eine Infrastruktur zur Stärkung der Kindertagespflege geschaffen, die erheblich dazu beitragen wird, den Ausbau weiter voranzubringen.
Eine wichtige Unterstützung beim Krippenausbau leisten auch das Konjunkturpaket II des Bundes und die „Initiative Niedersachsen“ den Kommunen. Diese Gelder können eingesetzt werden für Projekte der frühkindlichen Infrastruktur, die zusätzlich, nachhaltig und schnell umsetzbar sind. Projekte, die noch nicht in den Haushalten veranschlagt sind, können vorgezogen werden und damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Ausbauziels leisten.
Seit Wochen gibt es eine Auseinandersetzung in Celle um die Finanzierung der notwendigen Sanierung des Celler Schlosses. In der Antwort auf die Kleine mündliche Anfrage 26 „Wer zahlt für die Sanierung - lässt das Land das Schlosstheater im Stich?“ der Abgeordneten Rolf Meyer und Daniela Krause-Behrens (SPD) hatte Finanzminister Möllring am 16. Januar 2009 geantwortet: „Ferner haben die Stadt Celle und der Landkreis Celle zwischenzeitlich ihre Bereitschaft erklärt, einen Kostenanteil in Höhe von 3,5 Millionen Euro zu übernehmen.“
Sowohl der ehemalige Celler OB Biermann als auch der Landrat des Landkreises Celle und Vorsitzende des Niedersächsischen Landkreistages, Klaus Wiswe, bestreiten diese Behauptung. Ex-Oberbürgermeister Biermann hat in der Celleschen Zeitung denjenigen mit Klage gedroht, die weiterhin behaupten, er habe die Millionen für die Stadt zugesagt. Landrat Wiswe wird in der gleichen Zeitung mit der Aussage zitiert: „Das ist gelogen, eine Unverschämtheit. Das ist definitiv nicht wahr.“
Verschiedene Minister der Landesregierung und auch Ministerpräsident Wulff haben auf verschiedenen Veranstaltungen in Celle (Ver- abschiedung des Oberbürgermeisters Bier- mann, Neujahrsempfang des Bundes deut- scher Baumeister) den Eindruck erweckt, die Finanzierung sei gesichert und die Stadt Celle sei daran mit 3,5 Millionen Euro beteiligt.
1. Kann sie belegen, dass es frühere Zusagen der Stadt Celle und des Landkreises Celle gibt, sich mit 3,5 Millionen Euro anstatt wie jetzt mit 2,8 Millionen Euro an den Sanierungskosten des Celler Schlosses zu beteiligen?
2. Hat die Landesregierung die Absicht, rechtliche Schritte gegen den ehemaligen Oberbürgermeister Biermann und Landrat Wiswe einzuleiten, um sich gegen deren Vorwürfe zu wehren?
Die Finanzierung der Sanierung des Celler Schlosses ist gesichert. Hinsichtlich der finanziellen Beteiligung der Stadt Celle hat es Gespräche mit der ersten Stadträtin der Stadt Celle Dr. Susanne Schmitt gegeben, die am 6. Februar 2009 zum Abschluss gebracht werden konnten. Die
Ergebnisse sind in einer gemeinsamen Erklärung „Zukunft Schloss Celle“ festgeschrieben, sodass nunmehr Planungssicherheit für beide Seiten besteht.
Die Stadt Celle beteiligt sich an den Gesamtkosten mit einem Betrag von 2 Millionen Euro. Davon stehen 1,2 Millionen Euro bereits im städtischen Haushalt. Über die verbleibenden 800 000 Euro liegt der Stadt Celle eine verbindliche Zusage des Landkreises (Beschluss des Kreistages) als Cofinanzierung für ein Ziel-1-Projekt vor. Zusätzlich hat die Stadt Celle Eigenleistungen erbracht, indem sie aus Gründen des Brandschutzes erforderliche Baumfällarbeiten vorgenommen hat.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rolf Meyer (SPD) im Namen der Landesregierung wie folgt:
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 30 der Abg. Karin Stief-Kreihe, Renate Geuter, Rolf Meyer, Wiard Siebels, Karl-Heinz Hausmann und Ronald Schminke (SPD)
Die Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Marcus Bosse „Regierungskommission ‚Klimaschutz’ - Wer darf mitmachen?“ (Drs. 16/859) enthält auch Hinweise auf die Bereiche Forst- und Landwirtschaft. Klimaschutz und die Folgen des Klimawandels haben ökologisch und ökonomisch für die Land- und Forstwirtschaft eine große Bedeutung. Im Dialog mit den wichtigen gesellschaftlichen Gruppen auch aus dem Bereich Forst- und Landwirtschaft sollen Handlungsstrategien in den Themenfeldern Klimaschutz und Klimafolgenanpassung vorbereitet werden. Die Kommission soll die Landesregierung zu Fragen des Klimaschutzes beraten.
1. Wie werden die Belange der Land- und Forstwirtschaft in der 41-köpfigen Regierungskommission vertreten, bzw. von wem/welcher Organisation werden sie wahrgenommen, und nach welchen Kriterien wurden diese Vertretungen ausgewählt?
2. Welche konkreten Ziele und Handlungsfelder sollen für die Land- und Forstwirtschaft in der Regierungskommission verfolgt und konkret auch umgesetzt und erreicht werden?
3. Wie werden diese Ziele und Handlungsfelder mit den Belangen der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebe sowie deren Interessenvertretungen abgestimmt?
Wie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Marcus Bosse „Regierungskommission ‚Klimaschutz’ - Wer darf mitmachen?“ (Drs. 16/859) vom 20. Januar 2009 bereits ausgeführt wurde, befasst sich die Regierungskommission gleichermaßen mit der Vermeidung von Treibhausgasen und der Vorbereitung auf mögliche Folgen des Klimawandels. Beide Themenkomplexe sind für die Land- und Forstwirtschaft in Niedersachsen von besonderer Bedeutung. Zum einen bilden Land- und Forstwirtschaft eine nennenswerte Größe im Hinblick auf die Emission sowie Speicherung von Treibhausgasen, zudem haben Land- und Forstwirtschaft eine wichtige Rolle für die Erzeugung regenerativer Energien. Zum anderen werden Land- und Forstwirtschaft nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand in vielfältiger Weise von den zu erwartenden Folgen des Klimawandels betroffen sein.
Zu 1: Die Belange der Land- und Forstwirtschaft werden in der Regierungskommission „Klimaschutz“ von dem Niedersächsischen Landvolk, der Niedersächsischen Arbeitsgemeinschaft zur bäuerlichen Landwirtschaft und dem Waldbesitzerverband Niedersachsen vertreten. Leitkriterium bei der Auswahl der Vertretungen war, unter Berücksichtung einer ausgewogenen Gesamtstruktur der Regierungskommission das gesamte Spektrum der Land- und Forstwirtschaft in Niedersachsen angemessen einzubeziehen. Die Regierungskommission wird in der ersten Jahreshälfte 2009 in eigener Zuständigkeit über die Einsetzung und die personelle Besetzung von Arbeitskreisen entscheiden. Somit besteht die Möglichkeit, dass Vertreterinnen und Vertreter interessierter Organisationen aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft in die Arbeitskreise der Regierungskommission aufgenommen werden und ihren Sachverstand in die Kommissionsarbeit einbringen können.
Zu 2: Für die Land- und Forstwirtschaft ist der Klimawandel sowohl im Hinblick auf Folgenanpassung als auch Treibhausgasvermeidung rele
vant. Insofern verweise ich auf die Vorbemerkung. Die Konkretisierung der Ziele und Handlungsfelder in diesem Zusammenhang ist Aufgabe der unabhängig konstituierten Regierungskommission „Klimaschutz“. Insofern bleibt die weitere Arbeit der Regierungskommission abzuwarten.
Zu 3: Sämtliche Beschlüsse der Regierungskommission „Klimaschutz“ werden unter Beteiligung aller Kommissionsmitglieder abgestimmt.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 31 der Abg. Detlef Tanke, Klaus-Peter Bachmann, Marcus Bosse, Petra Emmerich-Kopatsch, Karl-Heinz Hausmann, Stefan Klein, Matthias Möhle und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)
Im Dezember 2007 eröffnete in der Stadt Wolfsburg ein Designer-Outlet-Center (DOC) mit rund 40 Fachgeschäften, welche Markenwaren zu Preisen anbieten, die unter den handelsüblichen liegen. Das DOC Wolfsburg liegt geographisch zwischen der Autostadt Wolfsburg und dem Wissenschaftsmuseum Phaeno in Wolfsburg, zwei touristischen Aushängeschildern der Stadt, die ohne Zweifel auch eine touristische Magnetwirkung weit über die Region hinaus besitzen. Aus diesem Grund hat die Stadt Wolfsburg diesen Bereich zur touristischen Sonderzone erklärt.