Protocol of the Session on February 20, 2009

c) Wie viele Betriebe haben den Umstellungsprozess am 31. Dezember 2008 abgeschlossen (Auflistung der Haltungsformen)?

d) Wurden Übergangsfristen verlängert, und wenn ja, mit welcher Begründung, und wie wurde kontrolliert (Anzahl der Betriebe, Be- gründung, Kontrolle)?

2. Wie hat sich die Eierproduktion seit 2005 in den verschiedenen Haltungsformen verändert (Haltungsformen, Jahre 2005/2006/2007/ 2008) ?

3. Wurde der niedersächsische Erlass zur Umsetzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 14. März 2008 zurückgezogen?

a) Wenn nein, wurden auf der Basis dieses Erlasses Genehmigungen erteilt (Anzahl, Landkreise), die jetzt als Kleingruppenhaltung deklariert werden?

b) Wie viele Anträge wurden genehmigt, und inwiefern genießen diese Betriebe gegebenenfalls Bestandsschutz?

Die Umstellung von der herkömmlichen Käfighaltung auf Boden- oder Kleingruppenhaltung durch die Legehennenhalter unter der Aufsicht der Landkreise und kreisfreien Städte wurde von der Landesregierung durch zahlreiche

- Durchführungserlasse,

- Dienstbesprechungen

- Fortbildungsveranstaltungen und

- Geschäftprüfungen

begleitet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Zu Beginn des Jahres 2006 gab es insgesamt 390 Betriebe mit herkömmlicher Käfighaltung.

Zu 1 a): Nach den Berichten der kommunalen Behörden wurde diesen fristgerecht bis zum 15. Dezember 2006 ein Betriebs- und Umbaukonzept von 382 Betrieben angezeigt, und zwar mit dem Ziel der Umstellung

a) auf Bodenhaltung von 88 Betrieben und

b) auf Kleingruppenhaltung von 154 Betrieben.

140 Betriebe hatten am 15. Dezember 2006 ein Betriebs- und Umbaukonzept noch für beide Haltungsformen angezeigt.

Zu 1 b): Die bisherige Haltung von Legehennen in herkömmlichen Käfigen ist bis zum 31. Dezember 2006 von acht Betrieben eingestellt worden. Bis heute haben 113 Betriebe mit 126 Betriebsstätten die Produktion eingestellt.

Zu 1 c): In den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Niedersachsens ist die Umstellung

a) auf Bodenhaltung von 61 Betrieben mit 64 Betriebsstätten und

b) auf Kleingruppenhaltung von 23 Betrieben mit 29 Betriebsstätten

abgeschlossen worden.

Zu 1 d): Ausnahmegenehmigungen nach § 33 Abs. 4 Satz 3 TierSchNutztV wurden von 7 Landkreisen für 105 Betriebe mit 164 Betriebsstätten erteilt.

Für die Verzögerung der Umstellung wurden von den Antragstellern vielfältige Gründe vorgetragen, u. a.:

- finanzielle Belastung,

- Klärung der Zupacht von Flächen für die Freilandhaltung,

- Diskussion zum Platzbedarf in der Kleingruppenhaltung,

- unsichere Betriebsnachfolge,

- nicht abgeschlossenes bau- oder immissionsschutzrechtliches Verfahren und

- Lieferschwierigkeiten der Hersteller von Haltungseinrichtungen.

Dem Institut für Strukturforschung und Planung in agrarischen Intensivgebieten (ISPA) zufolge sind in der aktuellen Finanzkrise primär folgende Gründe tatsächlich relevant:

1. die Verunsicherung durch die Normenkontrollklage gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und

2. das derzeit fehlende Interesse auf EU-Ebene an einer Kennzeichnung, die Schaleneier aus Kleingruppenhaltung von Eiern aus dem herkömmlichen Käfig unterscheidet, da in anderen Mitgliedstaaten die Käfighaltung erst ab 2012 endet (top agrar 12/2008).

Die Ausnahmegenehmigungen werden kontrolliert im Rahmen fachaufsichtlicher Geschäftsprüfungen, die noch nicht abgeschlossen sind.

Im Übrigen hat nach Bericht der Landkreise und kreisfreien Städte die landesweite Kontrolle der bisherigen Legehennenhaltungen in herkömmlichen Käfigen ergeben, dass noch in 55 Betrieben mit 63 Betriebsstätten Legehennen rechtswidrig ohne Ausnahmegenehmigung in herkömmlichen Käfigen gehalten werden.

Die zuständigen Behörden veranlassen entsprechend Erlasslage die Durchsetzung des geltenden Rechts insbesondere durch Haltungsuntersagungen, erforderlichenfalls mit Zwangsgeldandrohung, und leiten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Zu 2: Die Anzahl der in Niedersachsen nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz erfassten Legehennenplätze ist seit 2005 mit rund 39,5 Millionen ziemlich konstant. Der Anteil der Käfigplätze ist in diesem Zeitraum von 73,2 % auf 66 % zurückgegangen. Die Bodenhaltungsplätze wurden um 3 % auf 17 % gesteigert und die Freiland- und Ökohaltung zusammen um 3,6 % ausgeweitet.

Beim Eierverbrauch ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass nur rund 53 % unmittelbar von privaten Haushalten und 11 % von Großverbrauchern gekauft werden, mehr als ein Drittel geht in den Bereich Eiprodukte und Nahrungsmittelindustrie. Der Lebensmitteleinzelhandel hat zwar angekündigt, in Zukunft keine „Käfigeier“ mehr anzubieten. Tatsache ist jedoch, dass im Sommer 2008 entgegen dem Trend eine Zunahme beim Absatz von Eiern aus der Käfighaltung in der Größenordnung von rund 2 % festgestellt wurde.

Der Selbstversorgungsgrad ist seit 2002 um 6,5 % gesunken. Der Importanteil am Verbrauch beträgt mittlerweile 46 % gegenüber 36 % im Jahre 2002.

Zu 3: Im Hinblick auf eine bundesweit einheitliche Rechtsauslegung hat ML seinen rechtmäßigen Erlass vom 14. (18.) März 2008 mit Erlass vom 30. Januar 2009 an die mehrheitlich vertretene Auffassung angepasst.

Nach Berichten der Landkreise und kreisfreien Städte sind 14 Betriebe mit 31 Betriebsstätten mit Kleingruppenhaltung auf der Basis des Erlasses vom 14. (18.) März 2008 genehmigt worden. Als Folge der Anpassung des o. a. Erlasses kommt die Einleitung eines Widerrufsverfahrens in Betracht. Für die betroffenen genehmigten Stallbauten treten im Falle eines Widerrufs die Rechtsfolgen bei einem Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsak

tes ein. Danach sind bei einem Widerruf der Genehmigung in jedem Einzelfall und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nebenbestimmungen der Genehmigungsbescheide der Grundsatz des Vertrauensschutzes des Betroffenen und öffentlich rechtliche Belange, z. B. des Tierschutzes, zu berücksichtigen.

Anlage 17

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 19 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Sprachförderung für Kindergartenkinder auch in Niedersachsen wirkungslos?

Nach einer Meldung der Süddeutschen Zeitung vom 19. Januar 2009 hat die Pädagogische Hochschule Heidelberg in einer auf mehrere Jahre angelegten Untersuchung der Wirkung von Sprachförderung für fünfjährige Kinder mit Migrationshintergrund in Kindergärten im Auftrag der baden-württembergischen Landesstiftung festgestellt, dass diese weitgehend wirkungslos ist.

Das Forscherteam von Entwicklungspsychologen hat knapp 500 Kinder mehrere Jahre beobachtet. Ein Teil hatte im Kindergarten spezielle Sprachförderung erhalten, andere bekamen diese Förderung nicht, obwohl sie schlecht Deutsch sprachen, eine dritte Gruppe konnte passabel Deutsch. „Das Ergebnis: Die Kinder aus den Spezialkursen waren danach nicht besser als jene, die trotz Defizit im regulären Kindergarten waren. Und: Kinder mit Sprachproblemen konnten den Vorsprung der guten Schüler nicht aufholen. Selbst am Ende der ersten und zweiten Klasse hatte sich an all dem nichts geändert, stellten die Psychologen fest“, so die Süddeutsche Zeitung. Diese Beschreibung bezieht sich auf Sprachfördermaßnahmen im Kindergarten sowie vor der Einschulung.

Die Wirkungslosigkeit der Kurse habe mehrere Gründe gehabt, so seien manche Erzieherinnen zum ersten Mal nach einer kurzen Vorbereitung auf analytische Weise mit Grammatik konfrontiert worden. Andere Trainerinnen, die Deutsch als Fremdsprache studiert hätten, seien auf den Umgang mit kleinen Kindern nicht vorbereitet. Häufig entstehe in den wenigen Stunden eine Art Schulunterricht, von dem fünfjährige Kindergartenkinder nicht profitierten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: