Das ist ein völlig korrektes Verhalten. Dass Sie uns jetzt vorwerfen, dass wir Kompromissbereitschaft gezeigt haben, zeugt von einem nicht besonders guten demokratischen Verständnis im Umgang miteinander.
Ich hätte es gut gefunden, wenn wir uns auf einen Kompromiss geeinigt hätten, Frau Meißner. Dass dieser nicht zustande gekommen ist, lag aber nicht
mehr an uns, nachdem Sie noch mal einen draufgesattelt haben. Ich vermute übrigens, dass dieser Vorschlag von Ihrer Seite kam.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Helmhold, auch große Worte und viel heiße Luft bringen uns an der Stelle mit Sicherheit nicht weiter.
Fakt ist: Das Gesetz über die Sonn- und Feiertagsregelung für Verkaufsstellen wird verkürzt in der Regel als Ladenöffnungsgesetz bezeichnet. Das erweckt den Eindruck, als ginge es ausschließlich um das Öffnen und Schließen von Läden, Verkaufen oder Einkaufen, also wirtschaftliche Aspekte.
Die lange Bezeichnung hilft, viel besser zu verdeutlichen, worum es eigentlich geht. Es geht um den Schutz von Sonn- und Feiertagen und damit verbunden um die Klarstellung erstens, wer, wann und wie lange an Sonn- und Feiertagen öffnen darf, und zweitens, welche Sortimente angeboten und verkauft werden dürfen.
Auch bei der jetzt zur Abstimmung stehenden Neuregelung liegt der Schwerpunkt auf dem Sonntagsschutz. Erst dann geht es um Wettbewerbsfragen zwischen Kommunen einerseits und andererseits auch innerhalb von Kommunen, in denen Teilbereiche als Ausflugsorte anerkannt sind.
Jetzt soll also das Warensortiment nur für die Ausflugsorte beschränkt werden, indem dort Schmuck und Bekleidung herausgenommen werden. Diese Waren sollen in Ausflugsorten nur noch an den sogenannten verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen nach § 5 des Gesetzes verkauft werden dürfen. Für die Verkaufsstellen in Kur-, Erholungs- und Wallfahrtsorten soll es hingegen bei den bisher geltenden Regelungen bleiben. Um einen ausgewogenen Ausgleich dieser Einschränkung für Ausflugsorte herzustellen, wird durch eine Änderung in § 5 der Rahmen für die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen für die Ausflugsorte von vier auf acht erweitert.
Das Gesetz soll ab dem 1. April 2010 gelten, weil die zurzeit anerkannten Ausflugsorte Bestandsschutz genießen. Verfassungsrechtliche Bedenken wurden im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mehrheitlich übrigens nicht geteilt. Die angekündigte Evaluation des Gesetzes über die Sonn- und Feiertagsregelung für Verkaufsstellen bleibt durch die Neuregelung unberührt und wird daher 2010 stattfinden, wie es einige noch einmal nachdrücklich gefordert haben.
Zu erwähnen bleibt, dass noch eine kleine redaktionelle Änderung vorgenommen wird: In der Regelung über Wallfahrtsorte wird klargestellt, dass im Landkreis Bentheim nur der Ortsteil Wietmarschen und nicht auch die gesamte gleichnamige Gemeinde als Wallfahrtsort gilt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Neuregelung stellt offensichtlich einen Kompromiss dar, der - wie es bei einem Kompromiss häufig der Fall ist - unterschiedlich aufgenommen und bewertet wurde.
Ich zitiere hier den Ministerpräsidenten. Er hat gesagt: Dass niemand ganz zufrieden ist, zeigt, es ist der beste Kompromiss. - Hier ist in der Tat ein Ausgleich erfolgt, der die Beteiligten zumindest insoweit zufriedenstellen kann, als es eine Verbesserung der Situation insgesamt gibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, man kann deshalb in der Tat nicht von Gewinnern und Verlierern sprechen. Wenn überhaupt einer gewonnen hat, dann der Sonn- und Feiertagsschutz, möglicherweise nicht ganz so viel, wie es sich die Kirchen und Arbeitnehmer gewünscht hätten, aber das Signal ist gut und richtig. Deshalb bitte ich um Zustimmung.
Danke schön. - Zu einer Kurzintervention auf Frau Kollegin Mundlos hat nun Herr Kollege Wenzel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön, Sie haben anderthalb Minuten.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Mundlos, als Vertreterin der Partei mit dem C im Namen haben Sie sich schon sehr weit
Wir müssen heute eigentlich davon sprechen, dass Ihr Ladenöffnungsgesetz - und nichts anderes ist es in der Konsequenz - mittlerweile zur Kommerzialisierung fast aller Lebensbereiche beiträgt und den Familien kaum noch Freiräume lässt. In der Region Duderstadt, aus der ich komme, öffnet sogar eine Supermarktfiliale von REWE am Sonntag ihr 2 800 m2 großes Sortiment und verkauft dort fast alles, was in einem solchen Mischsortiment zu finden ist, also von Autoöl bis zu Schuhen. Mit Sonntagsruhe und Familienfreundlichkeit, Frau Mundlos, hat das wirklich überhaupt nichts mehr zu tun.
Das findet von 8 bis 11 Uhr statt, mit großflächigen Anzeigen beworben. Auch die katholische Kirche hält nicht mehr dagegen und streicht an dem Tag die Segel.
Sie müssen wissen, was Sie da tun. Ich glaube nicht, dass diese Ausweitung der Kommerzialisierung am Ende ein guter Weg ist. Deswegen wären Sie gut beraten, unserem Vorschlag zuzustimmen.
Jetzt sind die anderthalb Minuten zu Ende, Herr Kollege Wenzel. - Frau Kollegin Mundlos möchte antworten. Auch Sie haben anderthalb Minuten. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Wenzel, wenn sich die Grünen zum Fürsprecher der Kirchen aufschwingen, wird mir schon Angst und Bange. Ich finde das höchst bedenklich.
(Beifall bei der CDU - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Ich habe Ihnen einmal ei- nen Spiegel vorgehalten! - Heiner Bartling [SPD]: Unerhört! - Weitere Zurufe)
führt habe: Der Sonn- und Feiertagsschutz ist und bleibt uns wichtig, und er wird mit der Neuregelung entsprechend gewürdigt.
- Aber es ist noch etwas zu unruhig. Warten wir noch ab. Auch Frau Geuter setzt sich hin, um ihrem Kollegen zuzuhören. - Herr Möhle, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Mundlos, was die redaktionellen Änderungen angeht, sind wir absolut bei Ihnen. Ansonsten gibt es natürlich auch in dieser Frage unterschiedliche Formen der Wahrnehmung. Ich schildere Ihnen die der SPD.
Eigentlich wäre es ganz einfach gewesen, den Sonntagsschutz zwar nicht vollständig wiederherzustellen, aber sich doch zumindest einigermaßen wieder an ihn zu erinnern, und wie nebenbei eine nicht nur in der Region Braunschweig massiv kritisierte Verwerfung des Wettbewerbs im Einzelhandel zu begradigen. Es wäre eigentlich nicht schwer gewesen, aus den Erfahrungen der vergangenen knapp zwei Jahre seit der Einführung der Sonderregelung für Ausflugsorte und aus den Reaktionen der Verbände, der Kommunalpolitik, der Kirchen und natürlich der Beschäftigten die Konsequenz zu ziehen.
Meine Damen und Herren, der Ministerpräsident hat es gemerkt. Die Bürgermeister der Mittelzentren in der Region Braunschweig hatten eine gemeinsame Resolution verabschiedet - übrigens über Parteigrenzen hinweg - und ihrem Ärger über die wettbewerbsverzerrende Ungleichbehandlung der niedersächsischen Innenstädte Luft gemacht, übrigens mit deutlichen Hinweisen auch auf den nicht zuletzt kirchlich gebotenen Schutz der Sonn- und Feiertage.
einer Entschließung des Handelsausschusses die Streichung der Sortimente Bekleidung und Schmuck aus dem Warenkorb. Schon im Juni letzten Jahres - ein gutes Jahr nach Einführung der jetzigen Sonntagsregelung - fing ein vorsichtiges Zurückrudern der Regierung an. In einer Presseerklärung von Frau Ross-Luttmann und Herrn Hirche hieß es:
„Sollte sich im Evaluationszeitraum ergeben, dass die geltende Regelung den Sonn- und Feiertagsschutz gefährdet oder etwa die Ausdehnung des Warenkorbs für Ausflugsorte zu einer ungewollten Beeinträchtigung oder zu größeren Wettbewerbsverzerrungen insbesondere durch großflächige Einkaufsmärkte führt, werden wir nicht zögern, eine Gesetzesänderung einzuleiten.“
Auch Frau Kollegin Mundlos mit der Stadt Braunschweig hinter sich schloss sich umgehend an. Ich zitiere nochmals:
„Bevor hier ein Flächenbrand entsteht, der den Sonntagsschutz restlos unterhöhlt, muss der Gesetzgeber handeln.“