Es ist völlig korrekt, was Frau Kollegin Helmhold gesagt hat. Wenn ich eine Rednerin oder einen Redner unterbreche, lasse ich anschließend noch einige Sekunden zusätzlich zu.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben sehr viel an Einstimmigkeit und Übereinstimmung beim Thema des Abgeordnetengesetzes unter den Fraktionen feststellen können. Deshalb möchte ich mich in meinen Ausführungen auf die Geschäftsordnung konzentrieren, über die hier ja sehr strittig diskutiert worden ist.
Mit einer Geschäftsordnung ist es in etwa so wie mit einem Anzug. Der Anzug muss erst einmal dem Träger gefallen. Er muss passen und darf die Bewegungsfreiheit nicht einschränken. Man muss darin auch eine gute Figur machen.
Trotz all dieser Anforderungen bleibt eine Weisheit gültig: Über Geschmack lässt sich streiten. Die Diskussionsbeiträge der Oppositionsfraktionen haben mir gezeigt, dass wir trotz allen Sachverstandes und guten Willens den Geschmack der Opposition mit unseren Vorschlägen scheinbar nicht 100-prozentig getroffen haben.
Meine Damen und Herren, wir alle sind aber mit dem dringenden Erfordernis konfrontiert, zu Änderungen zu kommen. Der Souverän, das niedersächsische Volk, hat aus dem bisherigen Vierparteienparlament ein Fünfparteienparlament gemacht. Man kann das begrüßen, wie die Linken es
Die parlamentarischen Abläufe - das haben wir heute Morgen in der Aktuellen Stunde gesehen - ändern sich jetzt natürlich. Wir haben jetzt andere Zeiterfordernisse bei der Aktuellen Stunde. Wir werden, wenn wir bei einem dreitägigen Sitzungsrhythmus bleiben wollen, nicht mehr zusätzliche Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung setzen können. Es ist sogar so, dass wir nur weniger Tagesordnungspunkte behandeln können. Darauf muss man reagieren, damit auch wirklich die aktuellen und die drängendsten Punkte im Parlament auf die Tagesordnung kommen und beraten werden.
Wir haben uns einmal umgeschaut, wie andere Parlamente mit den entsprechenden Regelungen umgehen. Es macht dabei natürlich Sinn, sich Parlamente anzuschauen, in denen fünf oder mehr Fraktionen vertreten sind. Vor dem erwähnten Hintergrund brauchte unsere Geschäftsordnung bzw. unser Anzug eine Innovation. Wir mussten gewissermaßen zum Schneider gehen und haben nach Änderungen gesucht.
Eine Änderung betrifft die Integrationskommission. Das lange verfolgte Anliegen bezüglich dieser Kommission haben wir jetzt aufgegriffen. Einen Punkt - dies ist der einzige Dissens unter uns - haben wir allerdings nicht aufgegriffen. Wir waren der Meinung, die Mehrheitsverhältnisse des Parlaments müssten sich auch in dieser Kommission widerspiegeln. Es kann nicht sein, dass dort auf einmal drei Oppositionsstimmen zwei Stimmen aus dem Regierungslager gegenüberstehen. Wenn man dem Rechnung tragen will, geht bei der neuen Zusammensetzung des Parlaments an dem Einstimmigkeitsprinzip nun einmal kein Weg vorbei. Wir haben die inhaltlichen Änderungen umgesetzt. Allerdings haben wir an dem soeben angesprochenen Punkt festhalten müssen.
Eine Innovation - ich denke, das ist das Entscheidende bei der Änderung der Arbeit dieses Parlaments - gibt es ebenfalls in der Frage der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen. Es ist ganz interessant, dass die SPD heute hier massiv aufgetreten und im Zusammenhang mit der Frage der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen Kritik geübt hat. Schauen wir uns einmal an, wie die SPD dort, wo sie Regierungsverantwortung hat, mit dieser Frage umgeht! Dann lässt sich Erstaunliches fest
stellen. So hat z. B. Ihre Kollegin Gisela Schwarz in Sachsen, als man dort die Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen einführen wollte, erklärt: Der Landtag ist und bleibt Stätte der politischen Willensbildung, und die Verhandlungen sind öffentlich. Sie können alle Anträge, die in den Ausschüssen behandelt worden sind, auch hier öffentlich diskutieren. - Aha! Sie haben sich dort, wo Sie Verantwortung tragen, in diesem Punkt verweigert. Wir tun dies nicht. Wir wollen bei den Ausschussberatungen eine Änderung vornehmen. Wir wollen teilweise öffentliche Ausschusssitzungen. Wir wollen, dass Entschließungsanträge öffentlich - auch mit einer entsprechenden Platzierung - in Ausschüsse eingebracht und dort auch unter Beteiligung der Landespressekonferenz diskutiert werden, und zwar viel schneller und viel aktueller, als es hier im Parlament funktionieren könnte. Dort werden wir dann entsprechend streiten. Zusätzlich werden wir danach hier im Parlament ebenfalls öffentlich diskutieren. Wir gehen im Vergleich zu dem, was die SPD dort, wo sie Verantwortung trägt, zulässt, viel weiter.
Wir haben uns ebenfalls die Regelungen für die Fragestunde angeschaut. Man kann feststellen, dass der Donnerstag als zweiter Beratungstag bei fünf Fraktionen unter den bisher geltenden Regularien schlicht und ergreifend nicht mehr ordnungsgemäß zu Ende geführt werden könnte, wenn wir zu keinen Änderungen kommen.
Wir haben uns einmal angeschaut, wie es in Sachsen mit sechs Fraktionen und im Bundestag mit fünf Fraktionen aussieht. Es ist schon interessant, dass die SPD und die Grünen, die im Bundestag schon einmal Regierungsverantwortung getragen und somit im Parlament auch über eine Mehrheit verfügt haben,
(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Die haben sogar die Geschäftsordnung geändert! Das waren diejenigen, die die Geschäftsordnung geändert ha- ben!)
die Geschäftsordnung geändert und zwei Zusatzfragen zugelassen haben. Aber doch nicht für jeden, sondern nur für diejenige Fraktion, die die Ausgangsfrage gestellt hat. Das heißt: Wenn die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag eine Frage stellt, darf auch nur die SPD-Fraktion Zusatzfragen stellen.
Wir waren der Meinung, dass wir in einem angemessenen Rahmen mehr ermöglichen sollten. Wir wollen also vier Zusatzfragen zulassen, und zwar
nicht nur für die SPD, wenn sie die Ausgangsfrage gestellt hat, sondern auch für die Fraktion der Grünen, für die Fraktion DIE LINKE und für die Regierungsfraktionen. Alle sollen von der Landesregierung entsprechende Antworten auf dringende Fragen bekommen. Das ist up to date.
- Herr Jüttner, an dieser Stelle muss ich einmal sagen: Es kommt nicht auf die Quantität an, sondern auf die Qualität.
Vielleicht bleibt Ihnen dann ja auch so eine peinliche Schlappe vor dem Staatsgerichtshof erspart, wie sie der Kollege Meihsies und die Fraktion der Grünen erfahren haben, als ihnen der Staatsgerichtshof erklärt hat: Wer so unqualifizierte Fragen stellt, der kann auch nicht erwarten, dass er von der Regierung eine Antwort bekommt. - Von daher: Bereiten Sie sich intensiver vor! Stellen Sie vernünftige Fragen! Sie werden dann hervorragende Antworten bekommen.
Meine Damen und Herren, ferner sind wir der Meinung, dass wir die Anzahl der Entschließungsanträge in der ersten Beratung limitieren müssen. Zehn Entschließungsanträge sind bei einem Fünffraktionenparlament noch leistbar. Damit reagieren wir auch auf den Umstand, dass in der letzten Legislaturperiode am Freitag immer sehr viele Entschließungsanträge, die zuvor ganz wichtig waren, plötzlich unwichtig geworden und ohne Aussprache direkt an die Ausschüsse überwiesen worden sind. Dann kam es sogar häufig dazu, dass auch für die zweite Beratung nicht genügend Zeit zur Verfügung stand und auch die zweite Beratung ohne Aussprache stattfand. Das aber haben die einzelnen Themen nicht verdient. Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, zu jedem Thema eine entsprechende Antwort zu bekommen. Dieses Anliegen ist von der SPD aber sehr stark kritisiert worden. Dieses Verfahren ist nichts Neues. So hat doch die SPD in Sachsen dieses Verfahren schon eingeführt. Die SPD! Wissen Sie, was Ihre Kollegin Dr. Gisela Schwarz zu diesem Verfahren gesagt hat?
„Wir werden in Zukunft bessere Möglichkeiten haben, unsere Parlamentsarbeit zu organisieren. Die Rechte der Opposition werden weiter gestärkt.“
Herr Jüttner, Sie sollten sich einmal bei Ihren Kollegen in Sachsen erkundigen. Die Einschätzungen sind sehr interessant.
Da Sie ja auch verfassungsrechtliche Bedenken geäußert haben, haben wir sicherheitshalber den von Ihnen ja so geschätzten Gesetzgebungs- und Beratungsdienst um eine Stellungnahme gebeten. Ich zitiere jetzt einmal, was uns der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst geschrieben hat - ich habe heute einen Zeitungsartikel von Ihnen gelesen -:
„Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Beschränkung von ersten und zweiten Beratungen von Entschließungsanträgen bestehen nach unserer Auffassung nicht.“
Unser Anzug ist nach Betrachtung durch unabhängige Experten und Fachleute aus dem Parlamentsbereich also für gut befunden worden. Ich bitte Sie, unserer Kreation Ihre Zustimmung zu geben.
Zuvor möchte ich aber alle Kolleginnen und Kollegen bitten, Platz zu nehmen, damit Sie an der Abstimmung teilnehmen können. Das wäre wirklich nett. Andernfalls müsste ich die Sitzung für ein Weilchen unterbrechen. Ich sehe aber, dass Sie alle sehr diszipliniert sind. Ich bedanke mich.
Wir kommen zunächst zur Einzelberatung des Antrags der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 16/11 unter Tagesordnungspunkt 4.
§ 10. - Hierzu liegt in der Drucksache 16/78 unter Nr. 1 ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt worden.
Ich rufe die Änderungsempfehlung des Ältestenrates auf. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ältestenrates gefolgt worden.
§ 11. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ältestenrates. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Da ich Gegenstimmen und Stimmenthaltungen nicht gesehen habe, ist die Änderungsempfehlung einstimmig beschlossen worden.
§ 12. - Hierzu liegt in der Drucksache 16/78 unter Nr. 2 ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dem Änderungsantrag ist nicht gefolgt worden.
Ich rufe nun die Änderungsempfehlung des Ältestenrates auf. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ältestenrates ist gefolgt worden.