Obwohl der Landtag bereits am 8. Dezember 2006 einer Veräußerung der Landesdomäne Heidbrink (Kreis Holzminden) an die Firma Feinkost Petri, Glesse, zugestimmt hat, ist der Kaufvertrag bis Jahresende 2008 immer noch nicht unterzeichnet worden. Das Unternehmen plant, auf der Domäne Europas größte Massentierhaltung von 7 000 Ziegen zu errichten.
Der Verkauf wurde ausweislich des Plenarprotokolls vom 8. Dezember 2008 schnell durchgeführt, obwohl die Opposition aus SPD und Grünen noch eine Reihe von Fragen zur umstrittenen Verkaufsentscheidung ohne Ausschreibung hatte.
Der Verkaufspreis für die 260 ha umfassende Domäne betrug damals 3,4 Millionen Euro, inklusive potenzieller Kiesabbaurechte. Als Voraussetzung für den Vertragsabschluss fordert die Firma offensichtlich einen kostenlosen, über Steuermittel zu finanzierenden Abwasseranschluss für den Produktionsstandort in Glesse. Dazu soll für 2,4 Millionen Euro eine Abwasserleitung von Glesse über die Domäne Heidbrink zur Kläranlage in Holzminden gebaut werden.
Für diese Abwasserleitung hat das NLWKN aus dem Umweltetat einen Zuschuss von 1,125 Millionen Euro für 2008 bewilligt. Diese Förderung wurde dem Unternehmen laut Drs. 15/4400 (Antwort 5) auch im Rahmen der Gespräche um den Verkauf der Domäne von Minister Sander 2006 mündlich zugesagt.
Ebenso liegen Beschlüsse über Zuschüsse des Landkreises Holzminden und der Samtgemeinde Polle vor. Die Übernahme einer Bürgschaft für den ausstehenden Fehlbetrag von 750 000 Euro haben sowohl das Land als auch der Landkreis Holzminden abgelehnt.
Nach kräftigen Gebührenerhöhungen der Samtgemeinde Polle wurde jetzt im Dezember 2008 vom Wasserverband Ithbörde der Grundsatzbeschluss zum Bau der Abwasserpipeline gefasst. Die Genehmigung der Trasse, die laut Auskunft des Landkreises Holzminden auch durch Landschaftsschutzgebiete führen soll, steht noch aus.
Angesichts der Dauer des Verfahrens über mehr als zwei Jahre liegt der Landesregierung auch mindestens ein Angebot für einen deutlich höheren Kaufpreis schriftlich vor. Dieses benötigt keinen neuen Abwasseranschluss und keine Millionensubvention aus Steuergeldern. Der Landeshaushalt könnte laut Brief der Abgeordneten Christian Meyer und Hans-Jürgen Klein an das Finanzministerium vom 4. August 2008 durch dieses Alternativangebot um mehr als 1 Million Euro entlastet werden.
In der Unterrichtung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vom 16. Mai 2008 wurde betont, dass die vom Landtag gefasste Verkaufsabsicht nicht unbegrenzt bestehen kann. Spätestens Ende 2008 sollte der Vertrag abgeschlossen sein, oder es würde auf Grundlage eines neuen Landtagsbeschlusses auch mit anderen potenziellen Käufern verhandelt werden.
Die Förderung der Abwasserleitung durch das Umweltministerium wurde unter dem Vorbehalt erklärt, dass die Finanzierung des Projektes gesichert sein muss und noch im Jahr 2008 mit dem Bau begonnen wird. Bis jetzt sind kein Baubeginn und keine Baugenehmigung erfolgt.
Trotzdem soll dem Vernehmen nach demnächst der Kaufvertrag mit der Firma Petri über die Domäne Heidbrink mit einem einseitigen dreijährigen Rücktrittsrechts zugunsten des privaten Interessenten unterzeichnet werden.
1. Aus welchen Gründen im Einzelnen wurde auch nach über zwei Jahren nach dem eilig gefassten Landtagsbeschluss vom 8. Dezember 2006 immer noch kein Kaufvertrag über die Domäne Heidbrink abgeschlossen, obwohl Alternativgebote vorliegen?
2. Kann eine Landesförderung - gegebenenfalls wie - weiterhin erfolgen vor dem Hintergrund, dass die schriftliche Zusage der Fördermittel für die Abwasserleitung an einen Baubeginn noch im Jahr 2008 gebunden war und dass diese laut Drs. 15/4400 (Antworten 2 und 5) auf Grundlage der Ministerzusage 2006 und einer veralteten Richtlinie bewilligt wurde?
3. Wird nach jetzigem Verhandlungsstand der voraussichtliche Kaufvertrag mit der Firma Petri ein einseitiges mehrjähriges Rücktrittsrecht oder ähnliche Klauseln vorsehen, und ist dies bei Domänenverkäufen üblich?
Wie bereits in der Antwort der Landesregierung vom 10. April 2008 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klein und Hagenah ausgeführt, hat der Landtag am 8. Dezember 2006 der Veräußerung der rund 260 ha umfassenden Domäne Heidbrink, Landkreis Holzminden, an die Inhaberfamilie Petri der Firma Feinkost Petri, Glesse, zu einem Kaufpreis von 3,4 Millionen Euro zugestimmt. Dabei erhält das Land zusätzliche Gelder, falls auf Teilflächen innerhalb von 40 Jahren ein Kiesabbau erfolgen sollte. Maßgebend für den Antrag der Landesregierung waren die Planungen des Unternehmens, auf Teilflächen der Domäne eine Stallanlage für eine Ziegenmilchproduktion zu errichten, um eine gesicherte und erweiterte Rohstoffgrundlage für die Käseproduktion in der firmenei
genen Molkerei in Glesse zu schaffen. Mit der Landtagsentscheidung wurde die Grundlage für weitere Planungen und Vorabstimmungen öffentlich-rechtlicher Genehmigungsverfahren geschaffen. Die Käuferin beabsichtigt nach wie vor, das Vorhaben zu realisieren (vgl. Drs. 16/50).
In der Landtagsvorlage war u. a. dargestellt worden, dass der Kaufvertrag geschlossen werden soll, sobald für die Käuferin abschließende Sicherheit einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer größeren Stallanlage für die Ziegenmilchproduktion auf Flächen der Domäne besteht.
Vor dem Hintergrund der geplanten Produktionsausweitung der Molkerei war auch die Frage der zukünftigen ordnungsgemäßen Abwasserversorgung des Unternehmens zu klären. Diese Klärungen innerhalb des Wasserverbandes Ith-Börde/Weserbergland haben sich bis zum Oktober 2008 hingezogen. Inzwischen liegt eine von allen Beteiligten akzeptierte Lösung vor, wonach die Abwässer der Molkerei in einer Abwassertransportleitung zur Kläranlage Holzminden geleitet werden sollen. Hiermit entfällt der bisherige Transport von Teilmengen des Molkereiabwassers per Lkw zur Kläranlage Holzminden. Optional soll die Entwässerung des Raumes der Samtgemeinde Polle über die Abwassertransportleitung in die Überlegungen einbezogen werden.
Im Jahre 2006 hatte Herr Minister Sander nach einer überschlägigen Klärung der Voraussetzungen eine Förderung aus Mitteln der Abwasserabgabe auf Grundlage der damals geltenden Förderrichtlinie dem Grunde nach mündlich in Aussicht gestellt. Die Realisierung des Vorhabens würde zu einer Verbesserung der Gewässergüte der Weser beitragen. Daher wurde eine Absichtserklärung zur Förderung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten ausgesprochen. Die überschlägigen und unter dem Gesichtspunkt der Auskömmlichkeit kalkulierten Kosten des Projektes werden nach heutigem Planungsstand ca. 2,25 Millionen Euro betragen.
Der Wasserverband Ithbörde/Weserbergland hat kürzlich eine Gebührenerhöhung beschlossen. Es handelt sich um die erste Gebührenerhöhung seit 1993. Diese wurde mit zurückgehenden Einnahmen, steigenden Fixkosten und laufenden Investitionen begründet. Der zur Finanzierung der Abwassertransportleitung erforderliche Eigenanteil des Wasserverbandes wurde in der Kalkulation
Angesichts der grundsätzlichen Klärung der Abwasserfrage der Molkerei soll der Kaufvertrag über die Domäne Heidbrink nunmehr geschlossen werden, obwohl auch nach der grundsätzlich positiven Antragskonferenz am 27. März 2007 eine abschließende Sicherheit über die Baugenehmigung der vorgenannten Stallgebäude noch nicht gegeben ist. Ebenso fehlt die abschließende Vereinbarung mit dem Domänenpächter über die Kooperation hinsichtlich der Ziegenhaltung.
Entsprechend der Unterrichtung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung am 16. Mai 2008 durch das ML wurde die Firma Petri darauf hingewiesen, dass sich das Land nur noch bis zum Ablauf des Jahres 2008 an den Verkaufsbeschluss vom 8. Dezember 2006 gebunden fühlt und insoweit eine Entscheidung über den Ankauf erwartet. Es erfolgte eine positive Reaktion der Firma. Nach verschiedenen Verhandlungsschritten wurde eine grundsätzliche Einigung über die Vertragsinhalte am 22. Dezember 2008 erzielt.
Auf Bitte der Käuferin soll die Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufs innerhalb von zwölf Monaten nach Betriebsübergabe (Kaufpreiszah- lung) eingeräumt werden, sofern eine Baugenehmigung nicht erteilt werden sollte oder eine abschließende Einigung mit dem Pächter nicht zustande kommt. Dabei besteht Einigkeit, dass der Kaufpreis im Falle der Rückabwicklung seitens des Landes nicht zu verzinsen ist und die Kosten der Rückabwicklung der Käuferin obliegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Bau der Stallanlagen auf der Domäne Heidbrink, aber auch im Bereich der Molkerei, ganz erhebliche Bauinvestitionen initiiert werden, die mit zusätzlichen Arbeitsplätzen in der Region verbunden sein werden. Das Bauvorhaben auf der Domäne wird nicht mit Finanzmitteln des Landes gefördert.
Ein unverbindliches und unter dem Vorbehalt der weiteren Prüfung stehendes Kaufangebot eines österreichischen Interessenten vom 20. Juni 2008, das 100 000 Euro über dem vom Landtag seinerzeit beschlossenen Kaufpreis liegt, wurde wegen des bestehenden Landtagsbeschlusses und der laufenden Planungs- und Genehmigungsverfahren und der unveränderten Zielsetzung der Firma Petri nicht weiterverfolgt.
Zu 2: Eine Förderung des Baus der Abwassertransportleitung aus Mitteln der Abwasserabgabe wurde auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Abwasserbeseitigung und Abwasserverwertung (RdErl. d. MU vom 16. Oktober 2002 - Nds. MBl. S. 179) im Jahr 2006 in Aussicht gestellt. Zu diesem Zeitpunkt war die genannte Richtlinie auch für die Förderung dieser Maßnahme mit Mitteln aus der Abwasserabgabe gültig. Entsprechende Mittel wurden seinerzeit im Rahmen der Haushaltsführung für dieses Vorhaben eingeplant. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Enno Hagenah vom 11. Februar 2008 (Drs. 15/4400).
An der beabsichtigten Förderung des Vorhabens, das von besonderer regionaler Bedeutung ist, soll nach wie vor festgehalten werden. Dies wurde durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Maßnahmeträger noch im letzten Jahr zum Ausdruck gebracht.
Gegen eine Landesförderung, über die endgültig zu entscheiden ist, nachdem ein entsprechender Antrag vorliegt, bestehen keine rechtlichen Bedenken. Es handelt sich um eine Förderung im Einzelfall, die auch möglich und zulässig ist, nachdem die einschlägige Richtlinie außer Kraft getreten ist. Dem Vorhaben, das sich nachhaltig positiv auf die Gewässergüte auswirkt, soll nicht die Grundlage für die in Aussicht gestellte Finanzierung nachträglich entzogen werden, nur weil die Prüfung der Varianten mit Blick auf die Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie die im Übrigen komplexe Entscheidungslage zu zeitlichen Verzögerungen führten.
Zu 3: Wie in den Vorbemerkungen bereits ausgeführt, ist auf Bitten der Käuferin eine Regelung vorgesehen, die der Käuferin die Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufs innerhalb von zwölf Monaten nach Betriebsübergabe (Kaufpreiszah- lung) ermöglicht, sofern eine Baugenehmigung nicht erteilt werden sollte oder eine abschließende Einigung mit dem Pächter nicht zustande kommt.
Entsprechende Vereinbarungen kommen bei der Veräußerung landeseigener Liegenschaften durchaus vor. Im vorliegenden Fall ist zu berücksichtigen, dass der Ankauf mit der erforderlichen öffent
lich-rechtlichen Genehmigung eines größeren Bauvorhabens zusammenhängt. Üblich sind sonst längerfristige oder auch unbefristete Wiederkaufsregelungen zugunsten des Landes für Fälle, in denen Erwerber bestimmte Vereinbarungen nicht einhalten können. Im Ergebnis läuft dies ebenso auf eine Rücknahme der verkauften Liegenschaft gegen Erstattung des Kaufpreises durch das Land hinaus.