Protocol of the Session on December 11, 2008

Braunschweig Stadt 9 2

Celle LK 8 1

Cuxhaven LK 2 1

Delmenhorst Stadt 4 1

Emsland LK 3 1

Gifhorn LK 15 2

Göttingen LK 7 2

Springe Stadt 8 1

Hannover Stadt 8 1

Hildesheim LK 18 2

Hildesheim Stadt 10 1

Holzminden LK 5 1

Leer LK 5 1

Lüneburg LK 1 1

Nienburg LK 28 3

Oldenburg LK 1 1

Osnabrück LK 13 2

Osterode LK 6 2

Peine LK 11 3

Schaumburg LK 88 18

Soltau-Fallingbostel

LK 15 3

Stade LK 21 7

Buxtehude Stadt 20 6

Stade Stadt 5 1

Vechta LK 20 2

Verden LK 9 3

Wesermarsch LK 23 3

Summe 380 76

Zu 2: Krippenplätze: Der Landesschulbehörde liegen bisher keine verbindlichen Mittelabforderungen vor. Drei Zuwendungsempfänger haben noch für 2008 eine Abforderung über insgesamt 72 733,00 Euro in Aussicht gestellt.

Kindertagespflege: Für 2008 liegen dem LS zu dem bisher bewilligten Betrag (785 144,87 Euro) verbindliche Mittelabforderungen seitens der Kommunen von insgesamt 351 736,10 Euro vor, wovon 218 719,94 Euro bereits ausgezahlt wurden und 133 016,16 Euro in den nächsten Tagen noch ausgezahlt werden.

Zu 3: Entscheidungen werden nach den in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen (Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung) vom 17. April 2008 (Nds. MBl. 18/2008) festgelegten Kriterien getroffen, die den Kommunen zusammen mit den für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen mit Erlass vom 23. April 2008 übersandt wurden.

Krippenplätze: Die Landesschulbehörde hat den Kommunen mit Schreiben vom 2. Oktober 2008 mitgeteilt, dass zunächst abgeschlossene Projekte und sodann bereits begonnene Projekte vorrangig bearbeitet werden, sofern ihr nicht eine andere Rangfolge genannt wird. Es musste bisher kein Antrag abgelehnt werden.

Kindertagespflege: Mit Erlass vom 7. Mai 2008 wurden den Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe „Hinweise zur Förderung der Kindertagespflege in Niedersachsen“ übersandt, in dem u. a. auch Informationen zu den Fördermöglichkeiten für die Kindertagespflege im Rahmen der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung enthalten waren.

Vom LS musste bisher erst ein Antrag abgelehnt werden, da es sich nicht um die Schaffung von neuen Plätzen handelte.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 23 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)

Was unternimmt die Landesregierung für mehr Kundenfreundlichkeit bei der Bahn?

Zum anstehenden Fahrplanwechsel der Bahn verschlechtern sich u. a. nach einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) vom 19. November 2008 diverse Zugverbindungen in Osnabrück, weil Anschlüsse nicht mehr garantiert werden.

Auch auf der Strecke zwischen Hannover und Osnabrück sind Veränderungen vorgesehen, die von Fahrgästen als kundenunfreundlich empfunden werden. So soll der Halt des Intercitys um 17.22 Uhr in Bad Oeynhausen, also mitten im Berufsverkehr, gestrichen werden. Die deutlich langsameren Alternativverbindungen erscheinen den zahlreichen Berufspendlerinnen und Berufspendlern von und nach Bad Oeynhausen als inakzeptabel, sodass viele auf das Auto umzusteigen beabsichtigen.

Ein weiteres Verbindungsproblem besteht bei der Erreichbarkeit der letzten Züge nach Oldenburg (RB 14840) und nach Nordenham (RE 14698) in Bremen für Reisende aus Hannover und Hamburg. Eine Verschiebung der Abfahrtzeiten um nur wenige Minuten könnte hier letzte Verbindungen am Tag ermöglichen, die so nicht zustande kommen.

Die anbrechende Winterzeit hat in den letzten Wochen bereits für häufige Störungen und Verzögerungen im Betriebsablauf der Bahn geführt. Insbesondere Fehlfunktionen von Weichen und Signalen wurden beobachtet und sind im weiteren Verlauf des Winters zu befürchten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die in der Einleitung dargestellten Sachverhalte unter dem Aspekt der Kundenfreundlichkeit?

2. Welche Möglichkeiten und Aussichten sieht die Landesregierung zur Behebung der Verbindungsprobleme und Schaffung günstigerer Verbindungen?

3. Was wird die Landesregierung in Kooperation mit der Bahn unternehmen, damit in diesem Winter weniger Verspätungen aufgrund witterungsbedingter Fehlfunktionen von Weichen, Signalen und anderen Einrichtungen der Bahn eintreten?

Die Landesregierung setzt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür ein, das Verkehrsangebot auf der Schiene, speziell im Schienenpersonennahverkehr, kundenorientiert weiterzuentwickeln. Dieses findet seinen Niederschlag beispielsweise in den mit den Verkehrsunternehmen angeschlossenen Verkehrsverträgen, in denen Regelungen zur Pünktlichkeit, Sauberkeit und anderen kundenrelevanten Aspekten getroffen werden, aber auch in der Förderung von Investitionen. Konkrete Beispiele hierfür sind die Erweiterung des hannoverschen S-Bahn-Netzes nach Hildesheim oder die Vereinbarung mit der Deutschen Bahn AG, weitere 40 Stationen in Niedersachsen zu modernisieren.

Die Angebotsplanung im Schienenpersonenfernverkehr als von der DB AG eigenverantwortlich zu betreibendem Geschäftsfeld entzieht sich allerdings der unmittelbaren Einflussnahme des Landes ebenso wie das operative Geschäft der Eisenbahninfrastrukturunternehmen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Fahrplangestaltung muss sich angebotsseitig generell an der Intensität der für eine Relation erwarteten Nachfrage orientieren. Aufgrund der Vielfalt der denkbaren Verkehrsbeziehungen können naturgemäß nicht alle Wünsche in gleicher Weise berücksichtigt werden.