1. Wie bewertet die Landesregierung die vorliegende COFAD-Studie, und welche Gründe/Kriterien sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen die Einhaltung der schon erteilten Zusage, die betreffende Nachfolgestudie in Auftrag zu geben?
2. Wie schätzt die Landesregierung die Antwort des BMVEL vom 25. Juli 2008 in Bezug auf die Zukunft der Küstenfischerei Niedersachsens und der anderen norddeutschen Bundesländer ein, und welche konkrete Position nimmt sie selbst ein?
3. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung unternommen, um gegebenenfalls gemeinsam mit den anderen betroffenen Bundesländern (Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Meck- lenburg-Vorpommern) eine Zuständigkeit des BMVEL herbeizuführen und damit den Weg für die Folgestudie auf dieser Ebene zu ebnen?
In den zurückliegenden Monaten haben ostfriesische Fischer und Kommunen an verschiedener Stelle, u. a. auch beim BMELV, ihren Wunsch nach einer Nachfolgestudie der COFAD-Studie zur niedersächsischen Küstenfischerei aus dem Jahr 2004 zum Ausdruck gebracht. Die Landesregierung hat eine solche Studie nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sofern sich neue Fragestellungen ergeben. Eine Aktualisierung der Studie aus 2004 wird nicht als ausreichend angesehen. Es hat sich allerdings gezeigt, dass es im Kern noch immer um die Themen geht, die bereits 2004 in der Studie behandelt worden sind. Auch vonseiten der Fischerei und der Kommunen wurden auf Nachfrage diese Themen wieder benannt; nach wie vor ste
Zu 1: Die von der COFAD-GmbH 2004 erstellte Studie hat nach Auffassung der Landesregierung die Situation der Küstenfischerei in Niedersachsen mit ihren Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken gründlich und umfassend aufgearbeitet. Da wesentliche neue Themen nicht erkennbar sind, hat die Landesregierung insofern auch keine Veranlassung gesehen, eine Nachfolgestudie in Auftrag zu geben. Eine verbindliche Zusage hat es nicht gegeben.
Zu 2: Einer länderübergreifenden Studie zur deutschen Küstenfischerei - möglicherweise beschränkt auf die Nordseeküste - wird sich die Landesregierung nicht verschließen. Insbesondere in der Krabbenfischerei sind die Rahmenbedingungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein vergleichbar, sodass eine gemeinsame Betrachtung der Küstenfischerei beider Länder unter Einbeziehung Hamburgs sinnvoll erscheint.
Zu 3: Auf dem letzten Treffen der Fischereireferenten des Bundes und der Länder am 6./7. November 2008 war das Thema einer länderübergreifenden Studie von Niedersachsen auf die Tagesordnung gesetzt worden. BMELV wird das Thema auf der nächsten Sitzung mit den Küstenländern weiter erörtern.
Die Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) betreibt niedersachsenweit an zehn Standorten Glücksspiel. Sie ist seit 2005 eine 100-prozentige Tochter der Casinos Austria International (CAI). Es wird an vier Standorten (Hanno- ver, Bad Harzburg, Bad Zwischenahn, Osna- brück) Lebend- und Automatenspiel sowie an sechs Standorten (Seevetal, Bad Pyrmont, Bad Bentheim, Wolfsburg, Norderney, Borkum) reines Automatenspiel angeboten.
Die SNG verzeichnet unternehmensweit nach den ersten acht Monaten diesen Jahres eine Unterdeckung von etwa 3 Millionen Euro, und nach Hochrechnung entsteht bis zum Jahresende ein Minus von ca. 5 bis 6 Millionen Euro.
So sind die Einnahmen der SNG im Bruttospielertrag und im Tronc (Trinkgeldtopf der Gäste) drastisch (in den einzelnen Standorten zwischen 20 % und 50 %) zurückgegangen. Diese schwierige Situation der niedersächsischen Spielbanken beruht in der Hauptsache nicht auf unternehmerischen Fehlentscheidungen, sondern auf den o. g. politischen und gesetzgeberischen Vorgaben.
Die Höhe der Steuern (Spielbankabgabe), die die konzessionierten Spielbanken zu zahlen haben, war in der Vergangenheit dadurch begründet worden, dass der Betreiber keine Personalkosten zahlen musste. Die Personalkosten wurden ausschließlich aus dem Tronc gezahlt. Dieses System funktionierte jahrzehntelang bis Ende der 90er-Jahre, dann reichte der Tronc nicht mehr aus, um die Beschäftigten gemäß den Haustarifverträgen zu bezahlen. Deshalb entstehen dem Arbeitgeber auch Personalkosten. Diese zu senken ist der einzige Weg in die schwarzen Zahlen. Deshalb will die SNG durch den Abbau von 120 Stellen im Lebendspiel der Standorte Hannover, Bad Harzburg und Bad Zwischenahn ca. 4 Millionen Euro Personalkosten einsparen. Für Bad Harzburg z. B. kann dies im schlimmsten Fall bedeuten, dass ca. 60 Arbeitsplätze gestrichen werden.
Illegales Glücksspiel gibt es nur im Bereich des Spielangebots des klassischen Spieles (Roulet- te und Kartenspiele), dies gehört daher zu den Kernaufgaben der Spielbanken. Der ordnungspolitische Auftrag der Bundesländer kann nicht mehr ausreichend erfüllt werden, wenn das Angebot der Spielbanken beim Lebendspiel reduziert wird.
Obwohl über 80 % der Spielsuchtfälle auf das Automatenspiel zurückgehen, gibt es für Spielotheken keine Auflagen wie Videoüberwachung, Ausweispflicht, Einlasskontrolle, Rauchverbot etc. Sie müssen im Gegensatz zu den staatlich konzessionierten Spielbanken kein in Spielsuchtprävention fachkundig ausgebildetes Personal stellen und zahlen zudem noch geringere Steuern. Dies führt zu einer dramatischen Abwanderung der Gäste von den Spielbanken hin zu Spielotheken, die sich dort noch weiter verstärken wird, wo in Spielbanken das Lebendspiel geschlossen wird.
1. Wie kann der ordnungspolitische Auftrag der Spielbanken vor dem Hintergrund des stark steigenden illegalen Glücksspiels ordnungsgemäß durchgeführt werden, und wer soll zukünftig die durch den Glücksspielstaatsvertrag geforderte Suchtprävention gewährleisten, wenn das notwendige Angebot reduziert wird und die dafür mit Grundwissen ausgestatteten Spielbankmitarbeiter in die Arbeitslosigkeit geschickt werden?
2. Was gedenkt man zu tun, um die durch den Glücksspielstaatsvertrag entstandenen Wettbewerbsnachteil gegenüber den Spielotheken aufzuheben?
3. Wie weit sind die Verhandlungen zwischen dem Finanzministerium und der Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) fortgeschritten, um diese vor einer möglichen Insolvenz zu retten?
Die Fragen der Abgeordneten Frau EmmerichKopatsch beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Nach den der Landesregierung bekannten Planungen der Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) soll das „große Spiel“ in den Standorten Hannover, Bad Harzburg und Bad Zwischenahn optimiert und wirtschaftlicher gestaltet werden. Dies hat den Hintergrund, dass das bisherige Angebot nicht mehr in dem Maße angenommen wird, wie dies in der Vergangenheit der Fall war. Die Veränderung des Angebots ist deshalb die Folge der reduzierten Nachfrage. Das verbleibende Angebot entspricht dann der Nachfrage und ist ausreichend, um den Kanalisierungsauftrag der Spielbanken zu erfüllen und ein illegales Glücksspiel zu verhindern. Insofern ist der ordnungspolitische Auftrag der niedersächsischen Spielbanken durch die geplanten Maßnahmen nicht gefährdet.
Zu 2: Naturgemäß besteht ein Wettbewerb zwischen den Spielbanken und den gewerblichen Spielhallen. Das gewerbliche Spiel darf allerdings nur unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben der §§ 33 c bis e GewO sowie der Spielverordnung betrieben werden. Beim gewerblichen Spiel soll die Unterhaltung des Spielers und weniger die Gewinnerwartung im Vordergrund stehen.
Beim „kleinen Spiel“ (Glücksspielautomaten) in den Spielbanken können dagegen erhebliche Veränderungen der individuellen Vermögenssituation des Spielers eintreten, sodass hier die Gewinnerwartung in den Vordergrund tritt. Der Betrieb einer Spielbank ist nur zulässig, wenn zuvor eine staatliche Erlaubnis erteilt worden ist. Anders als beim Betrieb einer Spielhalle haben Mitbewerber keinen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis, auch wenn sie bestimmte persönliche oder technische Vorgaben erfüllen.
Die Behauptung, durch den Glücksspielstaatsvertrag sei für die Spielbanken gegenüber den gewerblichen Spielhallen ein Wettbewerbsnachteil entstanden, ist nicht richtig. Es ist auch nicht nachgewiesen, dass - wie immer wieder behauptet wird - Spieler wegen der strengen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages aus dem Bereich der Spielbanken in das gewerbliche Spiel abwanderten.
Zu 3: Im Laufe des Jahres hat sich immer deutlicher abgezeichnet, dass wegen der Besucherrückgänge in den Spielbanken, die in allen Bundesländern zu verzeichnen sind, die wirtschaftliche Situation der Spielbanken stabilisiert werden muss. Das Finanzministerium prüft deshalb, wie das Land durch eine transparente, flexible Abgabenregelung den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages Rechnung tragen kann. Daneben werden Überlegungen angestellt, ob für die Spielbank eine praxisnahe den jeweiligen Spielverhältnissen angepasste Abgaben gestaltet werden kann.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 12 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić, Christian Meyer und Helge Limburg (GRÜNE)
Im Rahmen ihrer gemeinsamen Sitzung vom 18. November 2008 haben die Koalitionsfraktionen beschlossen, für die Erweiterung des in Lüneburg ansässigen Ostpreußischen Landesmuseums um eine deutschbaltische Abteilung 800 000 Euro zur Verfügung zu stellen. Das Ostpreußische Landesmuseum, das vollständig aus Mitteln des Bundes und des Landes Niedersachsen finanziert wird, befindet sich in der Trägerschaft der Ostpreußischen Kulturstiftung, die wiederum von Vertriebenenorganisationen, insbesondere der ostpreußischen Landsmannschaft, dominiert wird. Deutlich wird dieses u. a. in der Person des Vorsitzenden des Stiftungsrates der Ostpreußischen Kulturstiftung, Wilhelm von Gottberg, der gleichzeitig niedersächsischer Landesvorsitzender der Landsmannschaft Ostpreußen ist. Öffentlich aufgefallen ist von Gottberg bisher in erster Linie durch mindestens zweifelhafte Äußerungen zum Nationalsozialismus. So hat er in der Preußischen Allgemeinen Zeitung/Das Ostpreußenblatt vom 8. November 2003 die den Holocaust verharmlosende Rede des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann öffentlich verteidigt. Zudem hat er den millionenfachen Mord an Juden verharmlost und den Holocaust als „wirksames Instrument zur Kriminalisierung der Deutschen“ bezeichnet (Weser-Kurier vom 11. Juni 2005).
Dem angesehenen ehemaligen Leiter Dr. Kabus ist im Dezember 2004 fristlos gekündigt worden, nachdem er vor der Enquetekommmission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ die Trägerstruktur des Ostpreußischen Landesmuseums aufgrund des Einflusses der Vertriebenenverbände infrage gestellt hat. Die Abstimmung über die Kündigung sei im
Stiftungsrat im Umlaufverfahren erfolgt, räumte Minister Stratmann am 27. Januar 2005 vor dem Niedersächsischen Landtag ein. In einem Interview mit der Neuen Presse vom 7. Januar 2005 bestätigte Dr. Kabus nicht nur die rechte politische Einstellung der ostpreußischen Landsmannschaft, sondern wies zudem auf unprofessionelle Führungsstrukturen des Museumsträgers hin: „(…) praktisch habe ich gar nichts zu sagen und bin einem ehrenamtlichen, von den Dingen weit entfernten Vorstand in allem rechenschaftspflichtig. Anstehende Dinge werden nicht diskutiert, sondern ich werde von Ferne nur reglementiert“.
Bei der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Nahrstedt „Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Direktors des Ostpreußischen Landesmuseums in Lüneburg“ hat Minister Stratmann am 27. Januar 2005 vor dem Niedersächsischen Landtag ausdrücklich das Ziel formuliert, eine neue Struktur der Ostpreußischen Kulturstiftung zu schaffen (Stenografische Berichte, Seite 5 905 ff.). Unter anderem solle der Vorsitz des Stiftungsrates nicht mehr automatisch der ostpreußischen Landsmannschaft als „geborenem Vorsitz“ übertragen werden. In diesen Bemühungen, gemeinsam mit dem Bund die Trägerschaft des Ostpreußischen Landesmuseums zu reformieren und dadurch die mittelbare Dominanz der Landsmannschaft Ostpreußen zurückzudrängen, ist Minister Stratmann offenbar gescheitert.
Auch aktuell ist das Ostpreußische Landesmuseum mit zweifelhaften Aktivitäten hinsichtlich des Nationalsozialismus in die Diskussion geraten: Die Mitte November von Landwirtschaftsminister Ehlen eröffnete Ausstellung „Jagd in Ostpreußen“ präsentiert Trophäen von Hermann Göring, einem der größten Verbrecher der Nazizeit, ohne dessen Rolle bei den Verbrechen des Nationalsozialismus auch nur zu erwähnen.
Daneben hängt ein Gemälde des ehemaligen „Haus- und Hofmalers“ Görings, Gerhard Löbenberg. Auf die Göring-Trophäen angesprochen, habe Landwirtschaftsminister Ehlen gesagt, „Ich habe nichts gesehen“, berichtete die Landeszeitung für Lüneburg vom 15. November 2008. Wie die Landeszeitung für Lüneburg am 19. November 2008 außerdem berichtete, soll die Ausstellung nach heftigen öffentlichen Protesten nunmehr überarbeitet werden.
Offenbar sollen 800 000 Euro Investitionsmittel des Landes an ein Museum fließen, dessen Trägerschaft erhebliche Zweifel aufwirft, das über keinen Leiter verfügt und nach wie vor mit mindestens zweifelhaften Ausstellungen Schlagzeilen macht.
1. Welche Initiativen hat die Landesregierung bisher mit welchem Ergebnis ergriffen, um die Trägerschaft des Museums von der Ostpreußischen Kulturstiftung in eine Trägerschaft mit
2. Wie beurteilt die Landesregierung die politische Einstellung der Ostpreußischen Kulturstiftung, der in dieser Stiftung offenbar dominanten Landsmannschaft Ostpreußen und ihrer handelnden Personen hinsichtlich der Zeit des Nationalsozialismus auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um die Ausstellung „Jagd in Ostpreußen“?
3. Hält die Landesregierung die Äußerung des Landwirtschaftsministers, „Ich habe nichts gesehen“, angesichts einer völlig unkommentierten Ausstellung von Jagdtrophäen des Naziverbrechers Hermann Göring für eine angemessene Reaktion?
Der Träger des Ostpreußischen Landesmuseums in Lüneburg ist die privatrechtliche Ostpreußische Kulturstiftung in Ansbach. Sie ist rechtlich autonom und unterliegt nicht den Weisungen der Zuwendungsgeber (Bund, Freistaat Bayern für das Kul- turzentrum in Ellingen, Land Niedersachsen für das Ostpreußische Landesmuseum Lüneburg). Gleichwohl haben Bund und Land als Zuwendungsgeber sowohl Einflussmöglichkeiten als auch Verantwortlichkeiten, die sich aus dem Zuwendungsrecht des Bundes und des Landes ergeben. Dieser Verantwortung folgend, überwachen die Zuwendungsgeber die sachgerechte Verwendung der Fördermittel. Bund und Land Niedersachsen verhandeln zudem seit 2005 intensiv mit der Ostpreußischen Kulturstiftung sowohl über die Novellierung der Stiftungssatzung als auch über die Neuausrichtung der Museumskonzeption. Dazu zählt insbesondere die Erweiterung des bestehenden Hauses um eine deutschbaltische Abteilung und die grundsätzliche Überarbeitung der bestehenden Dauerausstellung. Für diese Maßnahmen hat der Bund in seinem Haushalt 2,6 Millionen Euro bereitgestellt, die jedoch nur fließen können, wenn sich das Land beteiligt mit einer deutlich niedrigeren Summe.
Zu 1: Gemeinsam mit dem Bund wird seit 2005 intensiv über eine neue Satzung verhandelt. Die Arbeit an der neuen Satzung ist weit gediehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Vorsitzende von den Mitgliedern des Stiftungsrates gewählt wird. Dem zukünftigen Vorstand sollen die Direktoren des Ostpreußischen Landesmuseums Lüneburg und des Kulturzentrums Ostpreußen in Ellingen angehören.
Zu 2: Die Arbeit des Ostpreußischen Landesmuseums ist den Standards musealer Arbeit in Deutschland verpflichtet. Von allen Ansätzen, die Verbrechen des NS-Regimes zu verharmlosen oder zu negieren, distanziert sich die Landesregierung ausdrücklich. Aus diesem Grund haben die Zuwendungsgeber Bund und Land Niedersachsen sofort nach Bekanntwerden der Präsentation einen Sachverständigen in die Ausstellung zur Prüfung entsandt. Diese hat eine ersatzlose Entfernung der Göringschen Trophäen und des begleitenden Gemäldes zur Folge gehabt.
Zu 3: Minister Ehlen wurde im September 2008 vom Leiter der Abteilung Natur und Landwirtschaft, Herrn Dr. Hinkelmann, im Ostpreußischen Landesmuseum Lüneburg zur Eröffnung der Sonderausstellung „Jagd in Ostpreußen“ eingeladen. Im Landwirtschaftsministerium ressortiert auch die Jagd, sodass Minister Ehlen ohne Bedenken zusagte, die Ausstellung zu eröffnen.