weil er zum wiederholten Male die Zuständigkeiten in unserem Lande nicht richtig erkannt hat und diese Zuständigkeiten insofern auch verwischen will.
Sie haben gerade bezüglich der Bezirksregierungen und auch der Kommunen deutlich gemacht, dass Sie nicht wissen, dass wir für die Landesverwaltung originär zuständig sind und für die Kommunen die kommunale Selbstverwaltung gilt.
In dem von Ihnen gerade genannten zweiten Bereich, nämlich bei der Polizei, haben wir eine eindeutige Zuständigkeit des Landes. Sie sagen, dass ich hier etwas Neues einführe. Diese Zuständigkeit ist wirklich ganz wichtig. Das Ganze hat allerdings auch Auswirkungen auf die kommunale Ebene.
Ja. Vielleicht kann ich ihm dann noch eine weitere Zuständigkeit darstellen. Ich bin sehr gespannt auf seine Frage.
Sie werfen mir jetzt Unkenntnis vor und unterstellen, dass ich die Rechtslage nicht gut kenne. Können Sie mir einmal sagen, wie oft die Landesregierung in den vergangenen fünf Jahren das Grundgesetz oder die Landesverfassung gebrochen hat?
Wie Sie wissen, hat das nichts mit der Zuständigkeit zu tun. Die Zuständigkeit ist eine ganz andere. Ich könnte Ihnen aber aufzählen, was auf Bundesebene unter Rot-Grün und auch jetzt mit der Pendlerpauschale passiert ist. Das ist nicht der Punkt, denke ich.
Wenn man hier im Parlament sitzt und noch nicht einmal weiß, für wen man zuständig ist, mache ich mir aber wirklich Sorgen. Deshalb musste ich mich doch noch melden, um Ihnen die Zuständigkeiten darzustellen.
Auch Sie sollten die Zuständigkeiten in der Landesregierung kennen. Für die Verfassung ist die Staatskanzlei zuständig - das war schon immer so -, um das noch einmal deutlich zu sagen.
Ich bin dafür zuständig, dass die Vorschriften auch eingehalten werden. Deshalb habe ich den Verfassungsschutz beauftragt, insbesondere im Bereich von Links- und Rechtsextremismus genauer hinzuschauen, was auch ganz wichtig ist.
Was den Bereich der Polizei angeht, ist es wichtig, dass wir Straftäter unter Kindern und Jugendlichen rechtzeitig erkennen. Es ist auch von entscheidender Bedeutung, hier standardisiert vorzugehen. In diesem Zusammenhang müssen wir ein Maßnahmenpaket bündeln und die Kommunen mit ins Boot holen, und zwar im Bereich der Familienerziehung und im Bereich des Jugendamtes. Das ist ganz entscheidend.
Genauso verhält es sich bei der Videoüberwachung. Die Zuständigkeit ist völlig klar. Sie liegt bei der Polizei. Natürlich hören wir uns an, was auf der kommunalen Ebene vorgebracht wird. Zu entscheiden haben wir allerdings.
Hier geht es aber darum, das Verhältnis zwischen Land und Kommunen auf eine andere Ebene zu bringen. Das ist meiner Ansicht nach ein wichtiger Punkt. Wir haben Vertrauen in die kommunale Ebene, während Sie ihr misstrauen. Das ist das Problem, vor dem wir stehen.
In Verbindung mit dem übertragenen Wirkungskreis spielen Wertgutscheine eine Rolle. Ich dachte, dass wir mit der linken Seite nicht mehr über Wertgutscheine sprechen müssten. Sie wollen so etwas interessanterweise ja für das gesamte Land einführen. Mir geht es darum, dass wir dort, wo es möglich ist, weil es eine originäre Zuständigkeit der Kommunen gibt, Zielvorgaben machen, die kommunale Ebene dann aber frei entscheiden lassen, was sie konkret tut.
Auf kommunaler Ebene gibt es einen Wettbewerb darum, kinderfreundlichste Kommune zu sein. Es geht darum, wirklich passgenaue Angebote für die kleinen Kinder zu unterbreiten und frühzeitig, sogar in den Krippen und in den Kindergärten, noch mehr Bildungsarbeit zu leisten, über das hinaus, was wir als Land anbieten. Das ist doch der Punkt. Es geht nicht darum, im Bereich der Bildung abzubauen, sondern darum, draufzusatteln.
Deshalb ist die ganze hier geführte Diskussion völlig falsch. Ich kann nur sagen: Das Modellkommunen-Gesetz hat sich absolut bewährt.
Es ist richtig, noch die Evaluierungen in dem einen oder anderen Bereich abzuwarten. Man kann aber bereits jetzt sehen, dass wir kein Modellkommunen-Gesetz II brauchen. Wir können noch mutiger sein und den Kommunen noch mehr Verantwortung geben; denn sie gehen verantwortungsvoll damit um.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Artikel 3. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Artikel 4. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Artikel 5. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Artikel 6. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Artikel 6/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Artikel 7. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Wer dem Gesetz insgesamt seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist das Gesetz so beschlossen.
Fortsetzung zweite Beratung Haushalt 2009 - Debatte über ausgewählte Haushaltsschwerpunkte (einschl. einzubringender Änderungsanträge) unter Einbeziehung der betroffenen Ressortminister (Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Kul- tus)
Die Redezeiten der Fraktionen zu diesem Beratungsblock entnehmen Sie bitte wieder der Ihnen vorliegenden Redezeitentabelle. Der Ältestenrat ist davon ausgegangen, dass die Landesregierung bei der Behandlung dieser Themengebiete eine Redezeit von insgesamt 22 Minuten nicht überschreitet.
Ich bitte Sie wiederum, sich schriftlich zu Wort zu melden und dabei anzugeben, zu welchem Bereich Sie sprechen möchten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen auch in diesem Jahr unsere Schwerpunkte im Sozialhaushalt vorstellen zu können. Lassen Sie mich in guter Tradition jedoch zwei Bemerkungen voranstellen.