das erkannt haben, stimmen wir dem Gesetzentwurf nicht zu. Herr Rolfes ist nicht ganz so lang wie wir anderen.
(Lebhafter Beifall bei der SPD - Zuruf von Heinz Rolfes [CDU] - Gegenruf von Detlef Tanke [SPD]: Locker blei- ben, Herr Rolfes! - Wolfgang Jüttner [SPD]: Ihr müsst jetzt aber einen Lan- gen schicken, nicht den Kurzen!)
Meine Damen und Herren, nächster Redner ist, wenn es wieder etwas ruhiger geworden ist, Herr Bode von der FDP-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als wir hier im Niedersächsischen Landtag das Modellkommunen-Gesetz beschlossen haben - übrigens
gegen starken Widerspruch der SPD -, hatten wir mehrere Ziele. Wir haben gesagt: Wir wollen die Kommunen entlasten. Sie brauchen wieder finanzielle Handlungsspielräume. Wenn wir schon nicht die Möglichkeit haben, die Mittel für die Kommunen im kommunalen Finanzausgleich aufzustocken, dann müssen wir wenigstens das tun, was wir auch ohne Geld ganz schnell auf den Weg bringen können, sie nämlich von Beschränkungen, die Verwaltungsausgaben auslösen, entlasten und freistellen.
Es kann heutzutage ebenfalls nicht sein, dass Genehmigungsverfahren und Entscheidungen der Verwaltung so lange dauern. Wir wollen die Entscheidungen schneller machen und die Fristen verkürzen, insbesondere die Zeit, die eine Verwaltung hat, um auf einen Antrag eines Bürgers zu reagieren. Wir haben im Wasserrecht sogar die Regelung aufgenommen - - -
Herr Bode, entschuldigen Sie, bitte! - Meine Damen und Herren insbesondere auf der linken Seite, es ist sehr laut. - Ich bedanke mich. Herr Bode, Sie können fortfahren.
Im Wasserrecht haben wir sogar die Regelung ausprobiert, dass ein Antrag eines Bürgers als genehmigt gilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer gewissen Frist eine Entscheidung in einem Verwaltungsakt zu diesem Antrag trifft.
Das sind einige der Vorstöße, die wir unternommen haben, die wir aber auch evaluieren wollten. Wir wollten nach drei Jahren sehen, was sich bewährt hat und was nicht. Wir haben das wissenschaftlich von der Fachhochschule Osnabrück und der Universität Lüneburg begleiten lassen und müssen jetzt feststellen, dass der Abschlussbericht noch nicht vorliegt. Er wird in den nächsten Monaten erwartet.
Darauf reagieren wir. Wir verlängern die Modellzeit bis zum 31. Oktober 2009, um in dieser Zeit - gerne auch gemeinsam mit Ihnen, Herr Jüttner - die Ergebnisse auszuwerten und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Nach der Sommerpause wollen wir die Regeln, die sich bewährt haben - das werden nach den Erfahrungen der betroffenen Kommunen, von denen wir schon wissen, sehr wahrscheinlich nahezu 100 % aller Regeln sein -, flächendeckend ausweiten.
Aber bereits heute wollen wir die drei Punkte, bei denen es keinen Streit gibt, in denen wir zu mehr Bürgernähe, zu mehr Dienstleistungen und Kosteneinsparungen für den Bürger kommen, frei geben.
Dazu gehört auch das kritisierte Spielplatzgesetz. Was ist denn der Hintergrund im Falle des Spielplatzgesetzes? - Da wird vorgeschrieben, auf welcher Fläche ein Spielplatz vorzuhalten ist, unabhängig davon, ob in der Nähe Kinder wohnen. Auch wenn in einem Baugebiet nur ältere Menschen und Senioren leben, müssen wir dort einen Spielplatz vorhalten.
Jetzt ist doch die Frage: Wie ist denn in den Kommunen mit dem Wegfall des Spielplatzgesetzes umgegangen worden? - Einige haben gesagt: Okay, wir machen aus dem Spielplatz einen Platz, wo ältere Mitbürger sich wohlfühlen können. Andere haben gesagt: Das hat sich etwas verlagert; wir müssen den Spielplatz sozusagen in einen anderen Stadtbereich hinüberziehen. - Der ist dann mit einem zweiten Spielplatz zusammengelegt worden, der dort war. Dieser ist modernisiert, mit besseren Geräten ausgestattet und erneuert worden.
Beispielsweise hat die Stadt Lüneburg mit ihrem in der gestrigen Sitzung legendär gewordenen Oberbürgermeister die Aussetzung des Spielplatzgesetzes genutzt. Ich zitiere aus dem Zwischenbericht der Hochschulen:
Auch das ist möglich. Man schaut sich nämlich an, wo Spielplätze gebraucht werden. Dort sind im Rahmen der Handlungsspielräume nach dem Modellkommunen-Gesetz auf einmal neue Spielplätze entstanden.
Schauen wir uns ein anderes Beispiel an, nämlich Oldenburg, dessen Oberbürgermeister von Ihnen als Kronzeuge benannt wird,
der das Spielplatzgesetz angeblich gar nicht anwendet. Der Stadtrat hat eine Satzung gemacht. Ich zitiere aus dem Zwischenbericht der Hochschulen:
„In der Stadt Oldenburg kam es zum Rückbau eines Spielplatzes, der aber planungsrechtlich nicht aufgehoben wurde. Ziel ist nach Auskunft der Stadt, flexibel auf demografische Entwicklungen reagieren zu können und somit den Spielplatz gegebenenfalls zu reaktivieren. Weiterhin wurde ein neuer Spielplatz gebaut.“
Auch Oldenburg nutzt das Gesetz, um dort, wo Kinder sind, Spielplätze anzulegen und dort, wo keine sind, die Plätze anderen, älteren Menschen zur Verfügung zu stellen.
Bei der Bewertung der Spielplatzregelung gibt es einen entscheidenden Satz im Zwischenbericht der Hochschulen, den ich hier zitieren möchte:
„… aus Kostengründen wurden bisher keine Spielplätze geschlossen. Beschwerden hinsichtlich aufgehobener bzw. eingesparter Kinderspielplätze sind bisher nicht bekannt geworden.“
Meine Damen und Herren, die Aufhebung des Spielplatzgesetzes hat sich in den Modellkommunen bewährt.
Genauso hat sich bewährt, Beglaubigungen für Baulasten durch die Bürgermeister der einzelnen Gemeinden zu ermöglichen, übrigens unentgeltlich. Die Bürger müssen dort nicht mehr bezahlen. Sie können zum Rathaus, zu ihrem Bürgermeister gehen und müssen sich nicht mehr in der Kreisstadt treffen, wo die Beglaubigung auch noch Gebühren kostet.
Der Verzicht auf die Teilungsgenehmigung hat sich bewährt. Auch da kommen wir zu Kosteneinsparungen für den Bürger.
Von diesen drei Regelungen wollen wir die Menschen sofort profitieren lassen. Die Bürger, die bisher im Baubereich Kosten hatten, sollen davon profitieren. Wir wollen auch, dass die Kommunen den Kindern in Zukunft die Spielplätze dort anbieten, wo die Kinder sind: Kurze Wege für kurze Beine!
Meine Damen und Herren, zu einer Kurzintervention hat sich der Kollege Adler von der Fraktion DIE LINKE gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bode, ich will Ihnen erklären, woran es liegt, dass es in Oldenburg so gelaufen ist. Wir als Kommunalpolitiker haben Druck gemacht und Schadensbegrenzung betrieben. Wir haben gesagt: Wenn das niedersächsische Spielplatzgesetz Spielplätze nicht mehr verbindlich vorschreibt, dann müssen wir in Oldenburg eine Selbstbindung herbeiführen. Das haben wir politisch durchgesetzt.
- „Das ist doch in Ordnung“, sagen Sie. Aber wenn wir ein zentrales Gesetz hätten, dann hätten wir doch verbindliche Mindeststandards, dann könnten wir überall sichern, dass es einen bestimmten Abstand zwischen der Wohnbebauung und den jeweiligen Spielplätzen gibt.
(Christian Dürr [FDP]: Also sind ande- re Kommunalpolitiker dümmer als Sie, Herr Adler, oder was? Woher dieses Misstrauen gegen die Kommunen?)
(Hans-Christian Biallas [CDU]: Weil wir nicht durch Gesetz regeln, was nicht durch Gesetz zu regeln ist!)
Dann müssen wir das nicht im Einzelfall erkämpfen. Ich weiß nicht, ob dieser Kampf in jeder Kommune gelungen wäre. In Oldenburg waren wir so erfolgreich. Aber die Mindeststandards machen doch Sinn. Darum geht es.