Wenn man das, so wie Sie, nicht auseinanderhalten kann, dann sollte man weniger „Tatort“ schauen; denn dieser Krimi hat mit der Realität in dieser Welt nichts zu tun,
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fangen wir mit dem Wichtigsten an, nämlich mit der Grundsatzfrage, wessen Interessen eine Regierung zu vertreten hat. Verfassung und Grundgesetz sind da eindeutig: die Interessen der Menschen und der Bevölkerung.
Die unabhängigen Messungen während des Atommülltransportes 2008 nach Gorleben ergaben Werte, die um 50 % über denen von 2005 lagen
und womöglich mindestens 80 % des sogenannten Grenzwertes ausschöpften. Hier könnte eine Regierung handeln. Stattdessen verschanzt sich diese Regierung hinter der vermeintlichen Sicherheit von Grenzwerten, so wie Sie eben, Herr Bode. Sie versteckt sich zusätzlich im Dschungel von Zuständigkeiten, wohl wissend, dass gegen das Minimierungsgebot der Strahlenschutzverordnung eklatant verstoßen wird. Ich lese Ihnen das einmal vor, weil Sie auf der rechten Seite das offensichtlich nicht kennen. § 6 der Strahlenschutzverordnung sagt eindeutig, dass jede unnötige Strahlenexposition von Mensch und Umwelt zu vermeiden und die Strahlenexposition auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten ist.
Meine Damen und Herren, Grenzwerte werden nicht nach medizinischen Erkenntnissen, sondern nach dem sogenannten gesellschaftlichen Nettonutzen festgelegt. Das bedeutet, der wirtschaftliche Gewinn wird gegen die gesundheitlichen Schäden abgewogen.
Die Schädlichkeit der extrem gefährlichen Neutronenstrahlung wird um Größenordnungen unterschätzt, und das nicht erst seit gestern.
Wissenschaftler fordern an dieser Stelle eine Heraufsetzung der Wichtungsfaktoren um den Faktor 20 bis 30. Zu der Betroffenheit der Menschen im Wendland werde ich Ihnen gleich noch etwas sagen. Nehmen Sie jetzt bitte zur Kenntnis: Wenn man die Wichtungsfaktoren, d. h. die Wirksamkeit der Neutronenstrahlung, um lediglich 30 %, also den Faktor 1,3, heraufsetzt, sind die heute gültigen Grenzwerte überschritten.
Meine Damen und Herren, viele von Ihnen - offensichtlich auch Herr Bode - wissen nicht, wie der Transport abläuft. Die elf Behälter fahren durch Wohngebiet. Sie stehen direkt an meinem Grundstück. Während der Umladung, Herr Bode, kleben die Arbeiter förmlich an diesen Behältern. Sie sind nicht 2 m entfernt, wie es nach Grenzwert sein sollte, sondern sie sind direkt dran. Die Einsatzkräfte sollen 6 m Abstand halten. Das sei - nach
Ihrer Interpretation - „gefahrlos“. Das ist es mitnichten. Herr Innenminister, auch Sie sollten für diese Einsatzkräfte Verantwortung tragen. Auch hier gilt das Minimierungsgebot.
In den Ortschaften selber ist es noch eklatanter. Da sind die 6 m Abstand in der Regel überhaupt nicht einzuhalten, und Einsatzkräfte und Bevölkerung sind noch mehr betroffen.
Meine Damen und Herren, im Kreistag von Lüchow-Dannenberg gibt es dazu einen Fachausschuss, den Ausschuss Atomanlagen und Katastrophenschutz. Er hat folgenden Auftrag: Er will in öffentlichen Sitzungen - wir tagen dort immer öffentlich - unter wissenschaftlicher Begleitung Fragen klären und Informationen nach außen bringen. Er beschäftigt sich mit den Behältern - in diesem Fall dem TN 85 -, und dabei werden Fragen laut. Meistens gibt es darauf keine Antworten. Beispielsweise wird gefragt: Warum gibt es Falltests nur an Modellen im Maßstab 1 : 3 und nicht an Originalen?
Was passiert im Brandfall, wenn die abschirmenden Moderatorstäbe außen die Abschirmung nicht mehr gewährleisten können, weil sie nämlich verbrennen? Wie wirkt in diesem Fall die Neutronenstrahlung?
Jetzt komme ich zum eigentlichen Skandal: Die Vertreter der milliardenschweren Atomindustrie verschanzen sich hinter dem sogenannten Betriebsgeheimnis, an dieser Stelle effektiv gedeckt von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden.
Der Lüchow-Dannenberger Landrat Jürgen Schulz lud wegen der vielen offenen Fragen dieses Transportes 2008 am 27. November folgende Behörden in den Fachausschuss Atomanlagen ein: Das niedersächsische Innenministerium, das Umweltministerium, das Gewerbeaufsichtsamt, das Eisenbahn-Bundesamt, das BfS und die Polizeieinsatzleitung. Meine Damen und Herren, alle, wirklich alle Behörden haben abgesagt. Das ist eine Frechheit hoch drei, ein Affront, der sich nicht überbieten lässt!
als Innenministerium in kommunalen Gremien aufzutauchen. Dieselben Behörden, die während des Asse-Skandals und während des Endlagersymposiums in Berlin nicht müde wurden, höchstmögliche Transparenz und Öffentlichkeit zu versprechen, kneifen jetzt, sagen, sie seien nicht zuständig, und wickeln einfach kaltschnäuzig ab.
Herr Kollege, Sie müssen jetzt zum Schluss kommen. Sie haben ja noch Zeit und können sich noch einmal melden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die ständigen Behauptungen, Herr Kollege Wenzel, bei dem letzten Transport nach Gorleben habe es Grenzwertüberschreitungen gegeben, entbehren jeglicher Grundlage. Dieses wird sogar von Greenpeace plausibel bestätigt, sodass unsere Fachleute dem folgen können. Greenpeace hat eigene Messungen gemacht, auf die Sie sich beziehen. Dieser Bruch ist nicht verständlich. Sie müssten diesen Bruch zwischen den Messungen von Greenpeace und Ihren Ausführungen erklären.
Dann machen Sie sprachlich etwas ganz Geschicktes. Sie beziehen sich auf zwei Behälter, die zwar schon im Zwischenlager sind, aber noch nicht an ihrem endgültigen Standort stehen. Diese Behälter, die nach dem Transport hineingebracht worden sind, sind nach dem standardisierten Verfahren gemessen worden, das vom Bundesamt für Strahlenschutz bei jeglichen Transporten vereinbart worden ist. Erst wenn die Behälter an ihrem endgültigen Standort stehen - sie müssen vorher u. a. mit einem zweiten Deckel versehen werden -, werden sie noch einmal gemessen. Das nimmt einen gewissen Zeitraum in Anspruch, und des
Natürlich haben Sie Recht, wenn Sie davon sprechen, dass es gegenüber den alten Werten Überschreitungen gegeben hat. Aber wenn Sie - - - Millisievert müssen Sie zusammenrechnen. Da, Herr Kollege Herzog, haben Sie eben eine Rechnung aufgemacht, die einfach nicht stimmt.
am 12. November auf eine Anfrage Ihres Abgeordneten Beck durch die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Astrid Klug - Frau Kollegin Schröder-Ehlers, die werden ja wohl auch Sie als stichhaltige Informantin benennen; was sie sagt, stimmt auch; zumindest gehe ich davon aus, und unsere Experten bestätigen das - mitgeteilt, dass die Behälter TN 85 eine neue Bauart haben, und aufgrund des Aufbereitungsverfahrens haben sie bei der Nanostrahlung erhöhte Werte,
Meine Damen und Herren, die neuen Behälter haben gegenüber den alten keine Nachteile. Wenn nicht, Herr Wenzel, müssen Sie hier den Beweis antreten, dass das so nicht stimmt. Das ist im Grunde genommen das doch etwas Eigenartige: dass Sie alle Messwerte, egal, zu welchem Zeitpunkt wir sie Ihnen nennen - - -
Wir haben am 10. November, während der Transport lief, sofort die Messungen ins Netz gestellt und veröffentlicht, auch auf Wunsch des Landrates in Lüchow-Dannenberg.
Der Staatssekretär des Umweltministeriums hat Ihnen auf telefonische Anfrage am 2. Dezember noch einmal den Sachverhalt dargestellt, wie die Grenzwerte im Einzelnen zu bewerten sind, so z. B. auch das von mir zitierte Verfahren betreffs der erst zwei Behälter.