Protocol of the Session on November 14, 2008

3. Wird die Landesregierung Maßnahmen ergreifen, um parallel zum Aufwuchs der öffentlichen Mittel den Anteil der privaten Ausgaben für die Bildung zu verändern (beispielsweise durch Streichung der Studiengebühren, der Wiedereinführung der Lernmittelfreiheit oder durch Werben für Stipendien von Unternehmen, finanzielle Anreize für private Bildungseinrich- tungen oder dergleichen mehr)?

Zu 1: Die Landesregierung steht zu der Vereinbarung der Regierungschefs von Bund und Ländern am 22. Oktober 2008 in Dresden, in Deutschland den Anteil der Aufwendungen für Bildung und Forschung gesamtstaatlich auf 10 % des Bruttoinlandsprodukts bis zum Jahr 2015 zu steigern. Dieses ehrgeizige Ziel wird eine enorme Schubkraft für Bildungs- und Forschungsinvestitionen entwickeln, die in erheblichem Maße zu Qualitätsverbesserungen in Bildung und Forschung führen werden. Die zur Umsetzung dieses Ziels von den Regierungschefs von Bund und Ländern eingesetzte Strategiegruppe wird bis zum Herbst 2009 konkrete Vorschläge erarbeiten, wie die Finanzierung zur Erreichung dieses Ziels aussehen kann.

Zu 2: Die Landesregierung hat bereits zum jetzigen Zeitpunkt erste Schritte auf dem Weg zu diesem ehrgeizigen Ziel verbindlich verabredet. Das beim Qualifizierungsgipfel ausgesprochene Ziel, die sogenannte demografische Rendite im Bildungssystem zu belassen, ist in Niedersachsen bereits heute fest verabredet. Das bedeutet, dass rechnerisch aus der demografischen Entwicklung resultierende Einsparpotenziale im Bildungssystem zur Qualitätsverbesserung genutzt werden.

Mit den Maßnahmen zum Hochschulpakt 2020 werden an den niedersächsischen Hochschulen in den Jahren 2007 bis 2010 rund 11 200 zusätzliche Studienanfänger aufgenommen. Für diese rund 11 200 zusätzlichen Studiermöglichkeiten sind bis 2010 rund 108 Millionen Euro (davon 50 % Bun- desmittel) eingeplant. Für die Jahre 2011 und 2012 ist in der mittelfristigen Finanzplanung ein Mittelvolumen in Höhe von 204 Millionen Euro für rund 23 300 weitere neue Studienanfänger vorgesehen. Diese Festlegung für die zweite Phase des Hochschulpaktes hat Niedersachsen als erstes Bundesland getroffen. Dies wird zu einer deutlichen Ausweitung der Mittel für die Hochschulen führen. Die Mittel sollen im Wesentlichen für zusätzliches Per

sonal in der Lehre eingesetzt werden. Die zweite Phase der Finanzierung des Hochschulpakts 2020 über 2010 hinaus ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen zwischen Ländern und Bund.

Zu 3: Zur Erreichung dieses ehrgeizigen Ziels sind Anstrengungen aller Beteiligten erforderlich. Die erforderlichen Maßnahmen werden sorgfältig mit dem Bund, den Ländern und den Sozialpartnern abgestimmt. Durch eine Erhöhung der Studienbeiträge eine Erhöhung der privaten Aufwendungen für Bildung zu erreichen, ist nicht geplant.

Anlage 9

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 10 des Abg. Lothar Koch (CDU)

Ein Jahr Eliteuniversität Göttingen - Zusätzliche Impulse für die Wissenschafts- und Wirtschaftsregion Südniedersachsen?

Nach einer Ende September 2008 veröffentlichten Erhebung der Stadtverwaltung Göttingen waren im Jahr 2006 rund 17 000 Beschäftigte in Göttingen im Wissenschaftssektor tätig. Größter Arbeitgeber der Stadt war demnach mit rund 13 300 Beschäftigten die Georg-August-Universität Göttingen.

Am 19. Oktober 2007 hat der Bewilligungsausschuss der Exzellenzinitiative des Bundes die Georg-August-Universität Göttingen als Eliteuniversität ausgezeichnet. Damit fließen bis 2012 zusätzliche Forschungsgelder in Höhe von rund 74 Millionen Euro nach Südniedersachsen.

Erfahrungsgemäß wird durch die zusätzlichen Mittel, die im Rahmen der Exzellenzinitiative zur Verfügung gestellt werden, die Bedeutung des Wissenschaftssektors für Göttingen und Südniedersachsen weiter zunehmen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Erfolge in Forschung und Lehre haben sich durch die Auszeichnung der GeorgAugust-Universität Göttingen in der Exzellenzinitiative des Bundes vor einem Jahr bereits eingestellt?

2. Was ist neben den bereits erzielten Erfolgen seitens der Georg-August-Universität Göttingen bis 2012 geplant?

3. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, in welcher Art und in welchem Umfang die übrigen Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen in Stadt und Landkreis Göttingen davon profitieren?

Zu 1: Mit der Umsetzung ihres im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder

geförderten Zukunftskonzepts liegt die Universität Göttingen voll im Zeitplan. In den vier Maßnahmen des Zukunftskonzepts wurden folgende entscheidende Umsetzungsschritte abgeschlossen bzw. vorbereitet:

- Im Rahmen von Brain Gain wurden fünf interdisziplinäre Courant-Forschungszentren zur Stärkung profilbildender Forschungsschwerpunkte neu eingerichtet. In den fünf Courant-Zentren wurden bisher elf Nachwuchsgruppenleiter und -leiterinnen auf Juniorprofessuren mit TenureTrack-Option bestellt. Zwei weitere Nachwuchsgruppenleiterpositionen sind im Besetzungsverfahren. Im Rahmen von Brain Gain wurden außerdem vier Free-Floater-Nachwuchsgruppen eingerichtet, die in drei verschiedenen Fakultäten angesiedelt sind.

- Im Rahmen von Brain Sustain wurden bisher an 19 wissenschaftlich besonders ausgewiesene Forscher/innen der Universität Göttingen Sabbaticals für eine Freistellung von Lehrverpflichtungen vergeben und erste Vertretungspositionen besetzt. Eine Forschungsinitiative in der Medizin und eine weitere in den Biowissenschaften werden aus Brain Sustain jeweils mit einer Forschungsprofessur unterstützt. Aus einem flexiblen Fonds wurden drei Berufungen mit Investitionsmitteln unterstützt.

- Lichtenberg-Kolleg: Das Vorbereitungskomitee für das Lichtenberg-Kolleg hat mehrere Workshops zu Identifizierung von potenziellen Fellows für das Lichtenberg-Kolleg ausgerichtet. Zum 1. Oktober 2008 ist die Direktorin für das Lichtenberg-Kolleg berufen worden. Die Verhandlungen mit potenziellen Fellows haben begonnen; zum 1. Oktober 2009 sollen die ersten Fellows im Lichtenberg-Kolleg arbeiten.

- Göttingen International: Zwei der drei geplanten Auslandsrepräsentanzen in Pune (Indien) und Nanjing (China) wurden im Oktober, die dritte Auslandsrepräsentanz in Seoul (Korea) wird im November eröffnet.

Alle neuen administrativen Einrichtungen (Stabs- stelle Zukunftskonzept, Göttingen International, Administrativer Service Point und Welcome Cent- re) wurden eingerichtet.

Zu 2: Bis 2012 sind die Einrichtung von zwei weiteren Forschungszentren mit jeweils bis zu drei Forschernachwuchsgruppen sowie die Einrichtung von drei weiteren Free-Floater-Nachwuchsgruppen geplant. Es wird bis 2012 jährliche Ausschreibun

gen für Sabbaticals geben, und es werden jährlich ca. zehn Fellows in das Lichtenberg-Kolleg eingeladen. In unmittelbarer Nähe zur Historischen Sternwarte, in der das Lichtenberg-Kolleg und zwei Graduiertenschulen untergebracht sind, soll ein Faculty Club eingerichtet werden. Um die Nachhaltigkeit der langfristigen Maßnahmen (Courant- Forschungszentren, Forschernachwuchsgruppen mit verlässlichem, von der wissenschaftlichen Leis- tung abhängigem Karriereweg, strategisch wichtige neue Professuren, Lichtenberg-Kolleg) abzusichern, ist eine Anschlussfinanzierung nach Oktober 2012 aus den im Rahmen der Begutachtung vom Land zugesagten Mitteln und über einen erfolgreichen Verlängerungsantrag im Rahmen einer von Bund und Ländern noch zu beschließenden „Exzellenzinitiative II“ erforderlich.

Zu 3: Als Wissenschaftsstandort Göttingen setzt die Universität Göttingen auf ein in den vergangenen 20 Jahren kontinuierlich aufgebautes Netzwerk mit den außeruniversitären Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen in Göttingen. Dazu zählen u a. die Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, das Deutsche Primatenzentrum, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt sowie die fünf Max-Planck-Institute. Diese Partner bilden einen Kooperationsverbund, der die Forschungs- und Lehraktivitäten am Standort Göttingen wesentlich unterstützt und weiterentwickelt. Als zentrales Organ für die Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandortes Göttingen wurde im Zuge der Exzellenzinitiative im Jahr 2006 der „Göttingen Research Council“ eingerichtet, der sich zu gleichen Teilen aus Mitgliedern der außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Universität Göttingen zusammensetzt und bei der Begutachtung im Rahmen der Exzellenzinitiative als modellbildend für andere Wissenschaftsstandorte in Deutschland charakterisiert wurde.

Bereits jetzt ist zu beobachten, dass der Erfolg in der Exzellenzinitiative die wissenschaftliche Reputation der Universität Göttingen erheblich gestärkt und die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Göttingen gesteigert hat. Dies zeigt sich auch an der deutlich überdurchschnittlichen Steigerung der Studienanfängerzahlen der Universität Göttingen im Jahr 2007.

Anlage 10

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 11 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Steigende Zinssätze beim Studienbeitragsdarlehen - Müssen Studierende Bankenkrise ausbaden?

Als Reaktion auf die Finanzkrise hat die bundeseigene KfW-Bank zum 1. Oktober 2008 den Zinssatz für Studienkredite von 6,29 % auf 7,0 % angehoben. Die staatliche Bank war zuvor in die Kritik geraten, weil sie der US-Investmentbank Lehman Brothers 300 Millionen Euro überwies, obwohl diese bereits insolvent war. Im Zuge dieser Zinserhöhung ist, laut Tagesspiegel vom 14. Oktober 2008, auch der Zinssatz für das Studienbeitragsdarlehen in Niedersachsen von 6,3 % auf ebenfalls 7,0 % gestiegen, denn Kreditgeberin ist auch hier die KfW-Bank.

Diesen neuen Zinssatz zahlen nicht nur diejenigen, die nun ab dem 1. Oktober 2008 ein Beitragsdarlehen aufnehmen, sondern auch diejenigen, die bereits seit dem Wintersemester 2006/2007 ein solches Darlehen für die Finanzierung der Studiengebühren beziehen. Die Konditionen des Studienbeitragsdarlehens sehen einen variablen Zinssatz vor, der halbjährlich zum Semester geändert werden kann. Lediglich ein Höchstzinssatz wird garantiert; dieser beträgt bei der KfW-Bank derzeit 9,2 %. Verbraucherschützer kritisieren daher, dass Studierende bei Vertragsabschluss noch nicht wissen können, wie viele Schulden genau auf sie zukommen werden.

Im Mai 2006 hat Wissenschaftsminister Stratmann das niedersächsische Studienbeitragsdarlehen noch mit folgenden Worten beworben: „Es ist ein großer Erfolg, dass wir das landeseigene Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen gemeinsam mit dem Partner NBank zu einem sehr günstigen Zinssatz von derzeit 5,1 % anbieten können. (…) Damit halten wir das Versprechen der Landesregierung, ein zinsgünstiges Studienbeitragsdarlehen anzubieten und auch damit die Studienbeiträge sozialverträglich zu gestalten.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie haben sich der variable Zinssatz und der garantierte Höchstzinssatz des niedersächsischen Studienbeitragsdarlehens vom Wintersemester 2006/2007 bis zum Wintersemester 2008/2009 verändert (Auflistung beider Pro- zentsätze zu jedem Semester)?

2. Hält die Landesregierung, angesichts der Finanzkrise und der damit verbundenen Wahrscheinlichkeit steigender Zinsen zwecks Risikoabsicherung der Banken, weiterhin an der bisherigen Regelung fest, nach der nicht das Land, sondern die Hochschulen für die Ausfall

risiken durch Bildung eines Fonds aufkommen müssen?

3. Steht die Landesregierung zu ihrem Versprechen, ein zinsgünstiges Darlehen anbieten zu wollen, und mit welchen Maßnahmen, beispielsweise einer Landesbürgschaft, will die Landesregierung daher auf die Verteuerung des Studienbeitragsdarlehens reagieren?

Bei Einführung der Studienbeiträge hat das Land Niedersachsen das Förderprogramm Studienbeitragsdarlehen aufgelegt, um die Sozialverträglichkeit der Studienbeitragspflicht zu gewährleisten. Auch wenn die Darlehen aus diesem Förderprogramm weniger als erwartet nachgefragt werden, ist hiermit gewährleistet, dass die Erhebung von Studienbeiträgen Studieninteressierte nicht an der Aufnahme eines Studiums und Studierende nicht an dessen Fortsetzung hindert. Das Förderprogramm wird mit geringem Verwaltungsaufwand und kostengünstig von der NBank und der KfW durchgeführt.

Die Verzinsung des Studienbeitragsdarlehens ist zwischen der KfW, der NBank und dem Land Niedersachsen in einem Vertrag vom 22. Mai 2006 geregelt worden. Hiernach setzt sich der variabel vereinbarte Zinssatz für das Studienbeitragsdarlehen aus dem zum Beginn der Roll-Over-Periode (1. April und 1. Oktober eines Jahres) geltenden Sechsmonats-EURIBOR und einer Marge zusammen, die aufgrund einer Kostenschätzung zum Programmstart auf 2,38 % festgesetzt worden ist. Aufgrund einer korrigierten Schätzung der KfW für ihren eigenen Studienkredit und Vereinbarungen der Beteiligten einschließlich der Hochschulen wird - ohne Änderung des o. a. Vertrages - laufend eine Marge von lediglich 2,12 % in Ansatz gebracht.

Nachdem der Sechsmonats-EURIBOR seit Programmstart deutlich angestiegen war, hatte die KfW für ihren Studienkredit entschieden, einen sogenannten Sub-EURIBOR zu bilden und diesen für dessen Verzinsung zugrunde zu legen. Entsprechend § 2 Nr. 2.2.7 Satz 1 des Vertrags zwischen der KfW, der NBank und dem Land Niedersachsen vom 22. Mai 2006, der die Grundsätze der Zusammenarbeit des Landes mit den Förderbanken regelt, ist dem für das NiedersachsenStudienbeitragsdarlehen jeweils gefolgt worden. Es ist somit festzuhalten, dass der Zinssatz für das Darlehen aus dem niedersächsischen Förderprogramm aufgrund objektiver Parameter festgesetzt wird und dass dieses zu keinem Zeitpunkt höher verzinst wurde als der KfW-Studienkredit.

Auch für die aktuelle Roll-Over-Periode ist der von der KfW für den Studienkredit vorgenommenen Senkung des Zinssatzes von 7 % auf 6,5 % für das Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen gefolgt worden.

Es gibt allgemein keinerlei Handlungsspielraum für die KfW oder die NBank zur Erhöhung von Zinsen aufgrund finanzpolitischer Erwägungen. Ein Zusammenhang der Steigung des Zinssatzes mit der aktuellen Finanzkrise und in der Öffentlichkeit dargestellten finanziellen Transaktionen der KfW ist nicht gegeben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Entwicklung des Zinssatzes des Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehens stellt sich wie folgt dar (nachrichtlich: Entwicklung des Sechsmo- nats-EURIBOR):

Datum Zinssatz Studienbeitrags darlehen

SechsmonatsEURIBOR

01.10.2006 5,69 3,58

01.04.2007 6,16 4,04