Protocol of the Session on November 14, 2008

„Die Niedersächsische Landesregierung bekennt sich zur Verantwortung für eine sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle. Sie setzt sich daher für die Aufhebung des Moratoriums des Salzstocks in Gorleben und eine ergebnisoffene Erkundung ein. Bei der Schließung von Asse II hat für uns die höchstmögliche Sicherheit der Bevölkerung absoluten Vorrang.“

Dementsprechend hat sich auch Herr Ministerpräsident Wulff öffentlich geäußert.

Der vom Fragesteller vermittelte Eindruck, dass es der CDU in Gorleben nur noch um die Fertigstellung eines Endlagers gehe, ist deshalb aus Sicht der Landesregierung nicht nachvollziehbar. Die zitierten Äußerungen der Unionspolitiker belegen eindeutig, dass es der Union ebenso wie dem Herrn Ministerpräsidenten und der Niedersächsischen Landesregierung darum geht, die Erkundung des Salzstockes Gorleben ergebnisoffen, mit dem Ziel einer möglichst baldigen Aussage über Eignung oder Nichteignung, fortzusetzen. Der Bau eines Endlagers könnte im Übrigen erst nach Feststellung der Eignung nach dem Ende der Erkundung und dem positiven Abschluss eines atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens begonnen werden.

Zur Asse:

Der Fragesteller behauptet, dass Herr Professor Kühn im Jahr 2001 die Asse als Prototyp für Gorleben bezeichnet habe. Ferner behauptet der Fragesteller, dass Herr Professor Kühn als Berater der Landesregierung tätig gewesen sei.

Beide Behauptungen sind unwahr.

Das vollständige Zitat von Professor Dr. Klaus Kühn, ehemaliger Leiter des Instituts für Tieflagerung der GSF, aus dem Jahr 20011 lautet:

1 Quelle: KÜHN, K. Die Zeit der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Vortrag auf der 1. Informationsveranstaltung der GSF zur Schließung der Schachtanlage Asse II am 25.09.2001; veröffentlicht unter http://www.helmholtz-muenchen.de/ fileadmin/ASSE/PDF/Veranstaltungen/1-Info-Kuehn-Web.pdf

„Ziel war es, für ein geplantes Endlager im Salzstock Gorleben die entsprechenden Techniken und die wissenschaftlich-technischen Daten zu ermitteln und bereitzustellen. Der Salzstock Gorleben war in der Eignungsuntersuchung. Wir von der GSF sollten im Forschungsbergwerk Asse die entsprechenden Technologien und wissenschaftlichen Untersuchungen durchführen.“

Das Wort „Prototyp“ hat Professor Dr. Kühn dabei nicht verwendet. Auch aus Sicht der Landesregierung ist es fachlich unzulässig, die Asse als „Prototyp für Gorleben“ zu bezeichnen.

Richtig ist, dass in der Schachtanlage Asse II in den 80er- und 90er-Jahren zahlreiche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der Genehmigungsfähigkeit eines Endlagers im Salz durchgeführt wurden. Dies waren vor allem inaktive Versuche mit elektrischen Erhitzern zur direkten Endlagerung von abgebrannten Brennelementen, zur Strahlenbelastung von Steinsalz sowie zur Erstellung von Dammbauwerken.

Die im ehemaligen Forschungsbergwerk Asse durchgeführten Versuche haben wichtige Erkenntnisse zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in Bezug auf das Wirtsgestein Salz erbracht, die prinzipiell auch auf andere Standorte im Salz übertragen werden können. In der Asse sind jedoch zu keiner Zeit hoch radioaktive, Wärme entwickelnde, Abfälle eingelagert worden. Das hat auch das Bundesumweltministerium bestätigt.

Demgegenüber ist der Standort Gorleben seit Anbeginn vorrangig für die Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle erkundet worden. Eventuelle Großversuche mit hoch radioaktiven Abfällen müssten nach übereinstimmender wissenschaftlicher Auffassung am Standort eines künftigen Endlagers für hoch radioaktive Abfälle durchgeführt werden.

Im Übrigen hat zwischen dem Land Niedersachsen und Herrn Professor Dr. Kühn zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis zwecks Beratung in Endlagerfragen bestanden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Äußerungen des Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, und der stellvertretenden Vorsitzenden Katherina Reiche beziehen sich auf eine Fortsetzung der ergebnisoffenen Erkundung des Salzstockes Gorleben

und nicht auf dessen Fertigstellung als Endlager. Sie stehen im Einklang mit diesbezüglichen Äußerungen von Ministerpräsident Wulff.

Zu 2: Die Schachtanlage Asse II ist ein ehemaliges Gewinnungsbergwerk, dessen hoher Durchbauungsgrad zu Standsicherheitsproblemen geführt hat. Darüber hinaus hat die Nähe der offenen Hohlräume zum Nebengebirge den Zutritt von Deckgebirgslösung in die Grubenbaue begünstigt. Salzstöcke, in denen zum Zweck der Gewinnung von Salz Bergwerke errichtet wurden, sind nach den heutigen Erkenntnissen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle ungeeignet.

Demgegenüber wurde das Bergwerk Gorleben ausschließlich zu Erkundungszwecken in einem unverritzten Salzstock errichtet, wobei eine ca. 600 m mächtige Salzschicht als Hauptbarriere zum Deckgebirge vorhanden ist. Die Verhältnisse der Asse II können nicht auf Gorleben übertragen werden. Diese Auffassung wurde im Übrigen auch von Bundesumweltminister Gabriel am 30. Oktober 2008 auf dem internationalen Endlagersymposium des BMU vertreten.

Die grundsätzliche Eignung von Salz als Wirtsgestein für die langzeitsichere Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle ist aus Sicht der Bundesregierung und der Landesregierung nicht infrage gestellt. Dabei muss die Eignung eines Salzstockes zunächst ergebnisoffen mit Methoden untersucht werden, die dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.

Zu 3: Als Voraussetzung für eine Überprüfung und Neubewertung wissenschaftlicher Arbeiten zur Endlagerung radioaktiver Abfälle im Salz ist es nach Auffassung der Landesregierung unabdingbar, dass das zwischenzeitlich nur noch aus politischen Gründen bestehende Moratorium zur Erkundung des Salzstockes Gorleben aufgehoben wird. Nur so können dringend notwendige Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Endlagerung wieder ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang müssen die zum Salzstock Gorleben bereits vorliegenden umfassenden Erkundungsergebnisse zunächst aus konzeptioneller und technisch-wissenschaftlicher Sicht neu bewertet werden. Auf dieser Basis sollte nach Auffassung der Landesregierung dann ein „Peer Review“ durchgeführt werden, das prüft, ob die bisherigen Maßnahmen auch nach internationalem Stand von Wissenschaft und Technik durchgeführt wurden.

Anlage 3

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 4 des Abg. Dr. Manfred Sohn (LINKE)

Gesetzgebungskompetenz für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer in Länderhoheit?

Die Föderalismuskommission II hat vorgeschlagen zu prüfen, die Gesetzgebungskompetenz für die beiden wichtigsten Kommunalsteuern - die Gewerbesteuer und die Grundsteuer - in die Länderhoheit zu übergeben.

Der Deutsche Städtetag lehnt derartige Vorschläge entschieden ab. Frau Monika Kuban, ständige Stellvertreterin des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages, erklärt dazu im Editorial zum Gemeindefinanzbericht 2008 Folgendes:

„Eine Gewerbesteuer, die in jedem der 16 Bundesländer anders ausgestaltet wäre, würde ein Steuerchaos in Deutschland auslösen, das weder für die Wirtschaft noch für die Verwaltung zumutbar ist. Sie wäre kaum noch administrierbar. Zusätzlich würde ein Steuerwettbewerb nach unten zulasten der strukturschwachen Regionen erzeugt.

Wird die Grundsteuer dezentralisiert, so löst auch das einen Steuerwettlauf nach unten - im Bereich der Gewerbeimmobilien - aus. Dieser kann bisher nur verhindert werden, weil die Belastungsstruktur für die Gewerbeimmobilien mit der Belastungsstruktur für Wohnimmobilien verbunden ist. Gibt man die Grundsteuer in die Hände der Länder, so kann diese Verknüpfung aufgegeben werden. In der Folge kann es dann bei der Grundsteuer Belastungsverschiebungen zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien geben, die dann auch mit insgesamt niedrigeren Steuereinnahmen einhergehen werden.“

(Zitiert aus: der städtetag Nr. 5/2008, S. 1)

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilte sie den Vorschlag der Föderalismuskommission II zu prüfen, die Gesetzgebungskompetenz für die beiden wichtigsten Kommunalsteuern - Gewerbesteuer und Grundsteuer - in die Gesetzgebungskompetenz der Länder zu übergeben und, wenn ja, warum?

2. Teilt sie die Befürchtung des Deutschen Städtetages, wonach bei einer künftigen Gesetzgebungskompetenz der Länder für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer ein Steuerchaos in Deutschland ausgelöst und ein Steuerwettbewerb nach unten zulasten der strukturschwachen Regionen in Gang gesetzt würden, wenn nein, warum nicht?

3. Welche jetzt absehbaren Auswirkungen auf die Entwicklung des Aufkommens bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer in niedersächsischen Gemeinden würden bei einer Übertragung der Gesetzgebungshoheit für bei

de Kommunalsteuern auf das Land Niedersachsen voraussichtlich eintreten?

Die Föderalismuskommission II hat diskutiert, die Gesetzgebungskompetenz für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer auf die Länder zu übertragen. Die Arbeitsgruppe 2 der Föderalismuskommission II hat im Ergebnis eine Übertragung der Gesetzgebungsbefugnis für die Gewerbesteuer auf die Länder abgelehnt. Bezüglich der Grundsteuer konnte weder hinsichtlich der vollständigen Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder noch hinsichtlich der Übertragung der Regelungskompetenz zur Differenzierung des kommunalen Heberechts für einzelne Grundstücksarten Einvernehmen erzielt werden

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen des Abgeordneten im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nein.

Zu 2: Ja.

Zu 3: Ein Wechsel der Gesetzgebungskompetenz allein würde Auswirkungen auf das Aufkommen an Grund- und Gewerbesteuer nicht bewirken. Finanzielle Folgen der aus einer Kompetenzverlagerung resultierenden Gestaltungsfreiheiten sind ohne Kenntnis der konkreten Ausgestaltung nicht bezifferbar.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 5 des Abg. Martin Bäumer (CDU)

Illegale Müllentsorgung

Seit mehr als drei Jahren darf Abfall in Deutschland nicht mehr deponiert werden. Durch die im Jahr 2005 in Kraft getretene Abfallablagerungsverordnung wurde festgelegt, dass Abfall seitdem nur noch dann abgelagert werden darf, wenn er die strengen Zuordnungswerte dieser Verordnung einhält. Diese können in der Regel nur dann erreicht werden, wenn der Abfall vorher mechanisch-biologisch oder thermisch behandelt wurde. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass große Abfallmengen in einigen Teilen Deutschlands das festgelegte System verlassen und illegal entsorgt werden.

In der Sendung „Frontal 21“ vom 11. März 2008 wurde ausführlich darüber berichtet, auf welche Art und Weise Müll illegal in Sachsen-Anhalt in der Tongrube Vehlitz entsorgt worden ist. Nach dem sogenannten Tongruben-Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14. April 2005 ist eine Rekultivierung von Tongruben mit organi

schen Haus- und Gewerbeabfällen nicht mehr erlaubt. In der Spiegel-Ausgabe 39/2008 vom 22. September 2008 wurde unter dem Titel „Modell Neapel“ über dieses „Millionengeschäft für skrupellose Müllhändler“ berichtet. Dort hieß es: „Wegen der illegalen Aktivitäten muss sich inzwischen sogar Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) unangenehme Fragen von der Europäischen Kommission gefallen lassen. Die Brüsseler Beamten wollen wissen, wie die fraglichen Deponien in Deutschland überwacht werden und wie die illegale Müllbeseitigung zukünftig verhindert werden soll.“ Laut Spiegel finden sich illegale Deponien nicht nur in Ostdeutschland, sondern z. B. auch in NordrheinWestfalen.

Zurzeit wird auf Bundesebene die BundesBodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) novelliert. Der von Ende 2007 datierende Arbeitsentwurf enthält einen neuen § 12 a, der die Anforderungen an die Befüllung unterhalb oder außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht normiert und dafür nicht nur Bodenmaterial oder Baggergut zulässt, sondern allgemein von „Material“ spricht.

Das Land Schleswig-Holstein hat im Mai 2008 mit der dortigen Entsorgungswirtschaft eine Vereinbarung geschlossen, in der es u. a. heißt: „Die in Schleswig-Holstein tätigen Verbände der Entsorgungswirtschaft und der Umweltminister sind der Auffassung, dass eine Verfüllung von mit Kunststoffen vermischten Abfällen in Tagebauen weder als Verwertung noch als Beseitigung zulässig ist, da die stofflichen Eigenschaften für den Verfüllzweck nicht geeignet sind und das Wohl der Allgemeinheit gefährdet ist.“

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen Abfälle in Niedersachsen illegal in Ton- oder Kiesgruben entsorgt worden sind?