Protocol of the Session on October 9, 2008

Das Fach evangelische Religion wird mit Ausnahme des 8. Schuljahrganges durchgängig als konfessionell-kooperativer Religionsunterricht erteilt.

Der Schulleiter hat zur Sicherung der Unterrichtsversorgung weiter dadurch beigetragen, dass er im 11. Schuljahrgang eine Klasse weniger gebildet

hat. Die Schule benötigt dadurch 31 Lehrerstunden weniger für den Pflichtunterricht.

Zu 3: Laut PISA-Studie hängt der Lernerfolg nicht von den Klassengrößen ab. Dies zeigt sich auch in den Ergebnissen der landesweit durchgeführten Vergleichsarbeiten. In den beim PISA-Vergleich besonders erfolgreichen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg liegen die Schülerhöchstzahlen an Gymnasien pro Klasse bei 33 und 34, also höher als in Niedersachsen. Gleichwohl hat die Landesregierung das Ziel, die Klassenfrequenzen auch am Gymnasium mittelfristig zu senken. Dies ist wegen der dafür notwendigen, aber in Mangelfächern nicht vorhandenen Bewerberinnen und Bewerber kurzfristig nicht umsetzbar. Denn dann gäbe es zwar kleinere Klassen, in denen aber der notwendige Unterricht nicht vollständig erteilt werden könnte, was wiederum den positiven Lernbedingungen abträglich wäre.

Anlage 18

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 19 des Abg. Stefan Klein (SPD)

Bewerbungen auf Schulleiterstellen in Salzgitter

Bei der Besetzung von Stellen als Schulleiterin oder Schulleiter und als Stellvertreterin oder Stellvertreter der Schulleiterin bzw. des Schulleiters tritt in Salzgitter das Phänomen auf, das es zunehmend weniger Bewerberinnen und Bewerber für diese Positionen gibt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wo liegen nach Ansicht der Landesregierung die Gründe für die geringe Bewerberzahl?

2. Kann die Landesregierung bestätigen bzw. sind der Landesregierung Fälle bekannt, dass die immens gestiegenen Verwaltungsaufgaben im Rahmen der Eigenverantwortlichen Schule und der geringe Ausgleich durch reduzierte Unterrichtsverpflichtungen der Schulleiterinnen und Schulleiter Grund dafür ist, von einer Bewerbung abzusehen?

3. Plant die Landesregierung, die gestiegenen Verwaltungsaufgaben durch zusätzliche Reduzierungen der Unterrichtsverpflichtung der Schulleiterinnen und Schulleiter zu kompensieren?

Das Problem der geringen Anzahl von Bewerbungen um Schulleitungsstellen vor allem an kleinen Schulen, vornehmlich Grundschulen, ist nicht neu, sondern war auch in den vergangenen Legislaturperioden immer wieder Gegenstand von Land

tagsanfragen. Grundsätzlich gilt: In städtischen Ballungszentren liegen in der Regel ausreichende Bewerbungen vor, während es in dünn besiedelten ländlichen Regionen eher weniger sind. Darüber hinaus gibt es regionale Unterschiede. Zu berücksichtigen ist, dass an Grundschulen von 19 300 Lehrkräften 57 % teilzeitbeschäftigt sind. Diese Lehrerinnen und Lehrer arbeiten engagiert als Klassen- und Fachlehrkräfte, wollen jedoch aus unterschiedlichen Gründen keine Leitungsposition wahrnehmen. Die Anzahl der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte ist in der Grundschule im Vergleich zu anderen Schulformen am höchsten. In der Hauptschule liegt deren Anteil beispielsweise bei 37 %.

Die Landesregierung hat die Situation der Schulleitungen immer beachtet und die Schulleitungen unterstützt. So wurden zum 1. August 2004 die Mindestanrechnungsstunden für Schulleitungen kleiner Schulen auf acht Stunden erhöht. Mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule erhielten die Schulleiterinnen und Schulleiter aller allgemeinbildenden Schulen zum 1. August 2007 eine Stunde und Gymnasien und Gesamtschulen weitere Anrechnungsstunden in Abhängigkeit von der Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse und der Größe der Schule. Seit dem 1. August 2008 erhalten auch Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Förderschulen mit über 20 Vollzeitlehrereinheiten eine zusätzliche Anrechnungsstunde aufgrund der Übertragung der Wahrnehmung dienstrechtlicher Befugnisse. Insgesamt wurden die Anrechnungsstunden damit im Umfang von 265 Lehrerstunden erhöht.

Im Bereich der Stadt Salzgitter kann vor diesem Hintergrund kein Rückgang von Bewerberinnen und Bewerbern für Funktionsstellen bestätigt werden. (Anlage)

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 2: Die in der Anfrage genannten Gründe für weniger Bewerbungen auf Schulleitungen mögen in Einzelfällen Entscheidungen mit beeinflusst haben, können allerdings aufgrund der Datenlage der vergangenen Jahre gerade auch für Salzgitter nicht bestätigt werden. Außerdem werden die Schulleitungen nach wie vor durch Serviceleistungen der Landesschulbehörde unterstützt. Die Landesschulbehörde leistet insbesondere Unterstützung in der Stellenverteilung und bei der Personalgewinnung, bei der Personalauswahl, bei

Rechtsfragen, im Verwaltungsvollzug oder bei der Konfliktmoderation und -lösung.

Zu 3: Es ist eine eigene Arbeitszeitverordnung für Schulleiterinnen und Schulleiter geplant. Mit ihr soll ein Perspektivwechsel stattfinden weg von der Lehrkraft mit Anrechnungsstunden für Leitungsfunktion hin zur Schulleitung mit Ableistung von Unterrichtsverpflichtung.

Zurzeit freie Stellen in der Stadt Salzgitter:

- GS Am Gutspark, KR, Bewerber wurde ausgewählt, Beteiligung SBPR usw. läuft.

- GS Am See, KR, ausgeschrieben 04/08, 07/08, keine Bewerber.

- GS Hallendorf, KR. Schülerzahl trägt ab Schuljahr 09/10 das Amt nicht mehr, daher keine Nachbesetzung.

- GS Waldschule, R. Schule wird voraussichtlich ca. 2010/11 geschlossen, daher keine Nachbesetzung.

Bewerbungen auf Funktionsstellen in Salzgitter seit 2005 für den Bereich des Dez. 3 der Landesschulbehörde

Gymnasium Salzgitter-Bad:

- Schulleiterstelle (A16) ausgeschrieben im SVBl 12/2007: Zunächst keine Bewerbung. Zweitausschreibung im SVBl 02/2008: 1 Bewerberin.

- Schulleiterstelle (A16) ausgeschrieben im SVBl 10/1997: 3 Bewerbungen (2 Bewerber haben dann allerdings ihre Bewerbung zurückgezogen).

- Stellv. Schulleiter (A15+Z) ausgeschrieben im SVBl 12/2004: Ein Bewerber.

Gymnasium am Fredenberg:

- Schulleiterstelle (A16) ausgeschrieben im SVBl 7/2002: 1 Bewerber. Zweitausschreibung (keine Frau) im SVBl. 10/2002: 1 Bewerber.

- Stellv. Schulleiter (A15+Z) ausgeschrieben im SVBl 12/2003: 3 Bewerbungen.

Kranich-Gymnasium:

Schulleiterstelle (A16) ausgeschrieben im SVBl 01/2008: 1 Bewerberin.

- Schulleiterstelle (A16) ausgeschrieben im SVBl 08/2002: 2 Bewerber. Zweitausschreibung (keine Frau) im SVBl 10/2002: 2 Bewerber, dann aber Rücknahme der Bewerbung eines Kollegen.

- Stellv. Schulleiter (A15+Z) ausgeschrieben im SVBl 9/2006: 3 Bewerber, dann aber Rücknahme einer Bewerbung.

Gesamtschulen gibt es in Salzgitter nicht.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 20 der Abg. Elke Twesten (GRÜNE)

Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz: Schwangerschaftstests in Fleischfabrik

Am 10. September 2008 ist in den Medien bekannt geworden, dass die Fleischwarenfabrik Kemper in Nortrup nahe Osnabrück bei mindestens sechs Frauen Schwangerschaftstests im Rahmen von Einstellungsverfahren veranlasst haben soll. In einem Artikel der Wochenzeitung Die Zeit vom 18. September 2008 berichtet eine Ärztin aus einer Nachbargemeinde von rund 30 Mitarbeiterinnen und Bewerberinnen der Firma, die zu ihr in die Schwangerenberatung kamen. Die Frauen wollten angesichts angekündigter Schwangerschaftstests und in Sorge um ihren bestehenden oder künftigen Arbeitsplatz einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Schwangerenberatungsstellen wie pro familia und donum vitae sowie Gleichstellungsbeauftragte aus der Region bestätigten, dass Kemper in vielen Fällen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen haben soll. Laut Die Zeit mussten die Bewerberinnen u. a. ein Formblatt unterzeichnen, mit dem sie die Betriebsärztin der Fleischereifirma in Bezug auf die Schwangerschaftstests von der Schweigepflicht befreiten. Das Unternehmen behauptet dennoch, dass die Firmenleitung von den unzulässigen Schwangerschaftstests nichts gewusst habe. Zeitgleich wies Kemper seine Betriebsärztin an, von nun an keine weiteren Tests durchführen zu lassen. Das Gewerbeaufsichtsamt bescheinigte dem Unternehmen korrektes Verhalten. Allerdings soll es nur mit dem Unternehmen, der Betriebsärztin und dem Betriebsrat, nicht jedoch mit den betroffenen Frauen und den eingebundenen Beratungsstellen, den Frauenärztinnen und Gleichstellungsbeauftragten gesprochen haben. Zudem ist das Gewerbeaufsichtsamt zwar für den Schutz von Schwangeren am Arbeitsplatz zuständig, nicht aber in der Frage, welche Informationen ein Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren einfordern darf. Trotzdem ließ Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann erklären, dass sie erleichtert sei. Nichts spreche laut Sozialministerium dafür, dass die Frauen aufgrund einer möglichen Schwangerschaft benachteiligt worden seien.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gespräche hat das Sozialministerium mit den betroffenen Frauen, den eingebundenen Beratungsstellen, den Gleichstellungsbeauftragten und den Frauenärztinnen mit jeweils welchem Ergebnis geführt, bzw. welche Gespräche wird das Ministerium noch führen, um sich ein ganzheitliches Bild über die tatsächlichen Geschehnisse zu machen?

2. Das Gewerbeaufsichtsamt ist nicht für das Verhalten des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahren zuständig. Wie kam es dazu, dass die Sozialministerin dennoch aufgrund der Aussagen des dafür nicht qualifizierten Gewerbeaufsichtsamtes behauptet hat, eine Benachteiligung von Frauen habe es nicht gegeben?

3. Was unternimmt die Landesregierung, um Verstöße gegen dass AGG wie bei der Fleischereifirma Kemper zu unterbinden?

Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt werden, die Diskriminierung von Frauen ist nicht hinzunehmen.

Nach Bekanntwerden von möglichen Verstößen gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen durch entsprechende Presseveröffentlichungen hat sich das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt als örtlich zuständige Behörde umgehend um Aufklärung bemüht. In den Aufklärungsgesprächen hat sich herausgestellt, dass es sich bei der umstrittenen Verfahrensweise, die von der Firma bezüglich der Neueinstellungen im Grunde bestätigt wurde, nicht um eine Verletzung von Arbeitschutzvorschriften handelte.