3. Wie kann sichergestellt werden, dass die Gewerkschaften ihre traditionellen Veranstaltungen zum 1. Mai 2009 an zentralen Orten in Hannover störungsfrei durchführen können?
Für den 1. Mai 2009 liegen der Polizeidirektion Hannover als Versammlungsbehörde für den Bereich der Landeshauptstadt Hannover mehrere Anmeldungen für Aufzüge bzw. Versammlungen vor.
So hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) seine traditionelle 1.-Mai-Veranstaltung für die Region Niedersachsen-Mitte angemeldet. Wie in den vergangenen Jahren auch soll diese mit drei Sternmärschen, jeweils mit vorausgegangener Auftaktveranstaltung an den Startpunkten Lister
Platz, Freizeitheim Linden und Freizeitheim Vahrenwald, beginnen und von dort aus zum zentralen Veranstaltungsort am Klagesmarkt führen, wo ab 11 Uhr eine zentrale Kundgebung und anschließend ein Kulturprogramm geplant sind. Über den gesamten Veranstaltungszeitraum am 1. Mai werden vom DGB ca. 20 000 Teilnehmer erwartet. Bereits am Vortage wird der DGB tagsüber und am Abend ebenfalls am Klagesmarkt Veranstaltungen mit Musikprogramm durchführen.
Seitens des Dennis Bührig aus Celle ist ebenfalls für den 1. Mai 2009, für die Zeit von 12 Uhr bis gegen 20 Uhr, in Hannover eine Versammlung unter freiem Himmel angemeldet worden. Der Anmelder, der sich zugleich als Versammlungsleiter benannt hat, ist in Celle Mitglied einer der rechten Szene zuzuordnenden Kameradschaft und trat 2008 zur Wahl des Niedersächsischen Landtages im Wahlkreis 045 - Bergen - als Direktkandidat der NPD an. Die Demonstration mit ca. 500 bis 1 000 erwarteten Teilnehmern soll unter dem Motto „Schluss mit Verarmung, Überfremdung und Meinungsdiktatur - Nationaler Sozialismus jetzt!!!“ in Form eines Aufzuges vom Zentralen Omnibusbahnhof durch die Innenstadt und den Stadtteil Linden zurück zum Zentralen Omnibusbahnhof durchgeführt werden.
Hinsichtlich der mit den Anmeldungen des DGB und des Dennis Bührig geplanten Aufzugsrouten ist momentan festzustellen, dass sich Berührungspunkte im Bereich Elisenstraße (Linden) sowie am Klagesmarkt/Goseriede, am dortigen Kreisel, ergeben oder ergeben können.
Des Weiteren liegen derzeit zehn weitere Versammlungs- bzw. Aufzugsanmeldungen vor, die sich gegen die von Dennis Bührig angemeldete Veranstaltung richten. Die vorab angekündigten Routen der jeweiligen Aufzüge sind unterschiedlich, beziehen aber überwiegend den Klagesmarkt mit ein.
Weitergehende Erkenntnisse, insbesondere hinsichtlich Mobilisierung und gegebenenfalls beabsichtigter Konfrontationen aus Anlass der geplanten Demonstrationen, liegen der Polizei bisher nicht vor. Erfahrungsgemäß ergibt sich eine belastbare Erkenntnislage erst in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu den Veranstaltungen.
Die Bekämpfung des Rechtsextremismus stellt einen Schwerpunkt der Arbeit der Landesregierung dar. Durch präventive Aufklärungsarbeit, durch Beobachtung rechtsextremistischer Organisationen und durch das konsequente Handeln unserer Si
cherheitsbehörden ist es in den letzten Jahren gelungen, einer Ausweitung rechtsextremistischen Gedankenguts erfolgreich entgegenzuwirken. Trotz aller Fortschritte muss die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus unvermindert fortgesetzt werden. Diese Auseinandersetzung ist mit allen Mitteln des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats zu führen. Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang bereits mehrfach betont, dass rechtsextremistische Demonstrationen eine schwer erträgliche Provokation sind. Gleichwohl können sich deren Teilnehmer auch auf die Versammlungsfreiheit berufen. Eine Versammlung kann daher nicht allein aus dem Grund verboten werden, dass sie von Rechtsextremisten veranstaltet wird. Die Landesregierung wird aber mit Nachdruck jeglichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entgegentreten, die von einer solchen Veranstaltung ausgehen können.
Zu 1: Hinsichtlich der derzeitigen Erkenntnisse wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Weitere Erkenntnisse werden u. a. Kooperationsgespräche, die die Polizeidirektion Hannover mit den Versammlungsanmeldern durchzuführen hat, sowie die zwischenzeitlichen Aufklärungsmaßnahmen der Polizei und die Informationen der Verfassungsschutzbehörde erbringen.
Zu 2: Für eine Bewertung der Sicherheitslage am 1. Mai 2009 in Hannover ist es zu früh; eine solche ist erst mit aufwachsenden Erkenntnissen, insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Kooperationsgespräche möglich.
Zu 3: Als zuständige Versammlungsbehörde wird die Polizeidirektion Hannover alle versammlungsrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sind. Diese können je nach konkreter Rechts- und Tatsachenlage von beschränkenden Verfügungen bis hin zu einem Versammlungsverbot reichen. Die Polizei wird dabei jederzeit eingebunden sein. Verbindliche Aussagen zu den zu ergreifenden versammlungsrechtlichen Maßnahmen können derzeit aber noch nicht getroffen werden.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 52 der Abg. Martin Bäumer, Karin Bertholdes-Sandrock, Ingrid Klopp, Wilhelm Hogrefe und Clemens Große Macke (CDU)
Unter der Überschrift „Jakobskreuzkraut: giftige Pflanze stark verbreitet" hat die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 8. August 2008 über die stark giftige Pflanze berichtet, die für Rinder und Pferde zu einer lebensbedrohenden Gefahr werden kann, wenn Pflanzenteile in ausreichender Menge von den Tieren aufgenommen werden. Ein Sprecher des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) wird in der Zeitung zitiert, dass die Pflanze die „Potenz zur Leberschädigung" habe.
In der Schweiz und in Großbritannien ist das Jakobskreuzkraut meldepflichtig, in Deutschland nicht. In den süddeutschen Bundesländern wird die Bekämpfung des Jakobskreuzkrautes von den zuständigen Behörden koordiniert. In Niedersachsen gibt es bislang nur eine Empfehlung der Landwirtschaftskammer, gegen die Pflanze vorzugehen.
1. Welche Folgen für Weidetiere kann der Genuss des Jakobskreuzkrautes haben, und sind der Landesregierung diese Folgen bekannt?
3. Inwieweit bestehen Pläne der Landesregierung, auch in Niedersachsen allgemeinverbindliche Vorgaben zur Bekämpfung des Jakobskreuzkrautes zu erlassen?
In der Folge des trockenen und warmen Aprils 2006 konnte sich das Jakobskreuzkraut stark ausbreiten und erlangte bereits 2007 hohen Bekanntheitsgrad aufgrund seiner auffälligen Blütenstände und der in regelmäßigen Pressemitteilungen (Fachpresse, Tageszeitung) thematisierten Giftigkeit für Weidetiere bei Aufnahme mit dem Grundfutter. Ein Massenvorkommen der Pflanze weist eindeutig auf mehrjährig mangelhafte Pflege und Nutzung des Grünlands hin und wird auf den entsprechenden Standorten durch Vernachlässigung von Pflege und Nutzung deutlich gefördert. Hier sind insbesondere aus der Nutzung genommene landwirtschaftliche Flächen, Wiesenstandorte mit Schnittterminen ab Mitte Juni sowie mäßig bis gar nicht gepflegte Viehweiden, Straßenbegleitgrün
Zu 1: Eine Gefahr für pflanzenfressende Weidetiere geht von den Flächen aus, welche der Grundfutterkonservierung dienen. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob als Heu oder Silage genutzt; denn nach heutigem Stand des Wissens bleiben die wirksamen Giftwirkstoffe (Pyrrolizidinalkaloide) erhalten und können ihre Wirkung noch entfalten, wenn geschmackshemmende Stoffe (Geruch, Bitterstoffe) längst abgebaut sind. Während die Pflanze in extensiv genutzten Weideflächen von den Tieren gemieden wird, kann sie im konservierten Grundfutter nicht mehr entsprechend ausselektiert werden. Die Übertragung von Wertebereichen zur tödlichen Dosis nach Angaben der Universität Zürich zeigt, dass erhebliche Mengen der Pflanze aufgenommen werden können. Gesundheitsschäden treten bereits vor dem Erreichen der tödlichen Dosis auf, Gesundheitsrisiken sind bereits bei geringeren Aufnahmemengen zu erwarten. Risiken für die Gesundheit der Tiere sind begrenzt, weil die Ertragsanteile der Pflanze unter den Bedingungen ordnungsgemäßer Grünlandbewirtschaftung gering sind. Da bei Menschen keine Fälle von besonderer Giftigkeit bekannt geworden sind, sieht die Landesregierung zurzeit keinen Anlass für eine Neubewertung im Rahmen der Liste der gefährlichen Pflanzen.
Giftigkeit von Jakobsgreiskraut bei ausgewählten Tierarten (nach Uni Zürich, Institut für Veterinärpharmakolo- gie und -toxikologie, 2008)
Zu 2: Flächennutzer und -bewirtschafter werden regelmäßig auf die von dieser Pflanze ausgehende Gefahr hingewiesen (regionale Presse, Hinweise und Warndienste der Landwirtschaftskammer Nie- dersachsen, Fachpresse). Nur durch eine offensive Gefahrenabwehr kann der weiteren Ausbreitung
sicher begegnet werden - hier bedarf es der Aufklärung über geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung, sobald Kenntnis über das Vorkommen der Pflanze erlangt wurde.
Zur Unterstützung der freiwilligen Aktivitäten zur Regulierung des Jakobskreuzkrautbesatzes auf privaten und öffentlichen Flächen informiert die Landwirtschaftskammer darüber, welche Maßnahmen im speziellen Fall zu ergreifen sind. Mit einem frühen und auch häufigen Schnitt von Grünlandflächen und Straßenbegleitgrün lässt sich Jakobskreuzkraut in der weiteren Ausbreitung regulieren. In vielen Fällen ist eine Unterstützung durch chemischen Pflanzenschutz erforderlich. Auf Nichtkulturland sind eine entsprechende Einzelfallprüfung und Genehmigung dieser chemischen Maßnahme durch die zuständige Behörde erforderlich.
Zu 3: Der Problematik des Jakobskreuzkrauts wird von den Behörden aktiv begegnet. In Kürze trifft sich im Landwirtschaftsministerium eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Niedersächsischen Landkreistages, des Niedersächsischen Städtetages, des Städte- und Gemeindbundes, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Landwirtschaftskammer und des Umweltministeriums, um die gemeinsamen Maßnahmen gezielt abzustimmen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 53 der Abg. Ernst-August Hoppenbrock, Karsten Heineking und Björn Thümler (CDU)
Laut Tageszeitung Die Welt vom 4. September 2008 hat der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG, Hartmut Mehdorn, als Reaktion auf die Proteste gegen die von der Deutschen Bahn angekündigte Einführung eines Bedienzuschlags eine umfassende Serviceoffensive angekündigt.
Herr Mehrdorn versprach laut Zeitungsbericht beim Club Hamburger Wirtschaftsjournalisten, zukünftig mehr Personal im Fahrkartenverkauf zu beschäftigen und die Wartezeiten in den Reisezentren zu verkürzen. Zudem wolle die Bahn kein einziges Reisezentrum in den nächsten zehn Jahren abschaffen. An der Einführung des Bedienzuschlags in Höhe von 2,50 Euro zum 14. Dezember 2008 will die Bahn jedoch festhalten.