des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 4 des Abg. Jan-Christoph Oetjen (FDP)
In Deutschland gibt es ca. 25 Greis- bzw. Kreuzkrautarten, die aufgrund der Anreicherung von verschiedenen Alkaloiden (z. B. Jacobin, Senecionin und Retrorsin) als Giftpflanzen eingestuft werden. Greiskrautarten sind in allen Pflanzenteilen giftig, und die Einstufung reicht von giftverdächtig bis stark giftig. Das Gefahrenpotenzial betrifft hauptsächlich die Tiergesundheit von Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Eseln. Eine mögliche Gefährdung der menschlichen Gesundheit wird vom Bundesinstitut für Risikobewertung nicht ausgeschlossen.
Die Tiere sind durch die Futteraufnahme auf der Weide und durch die Aufnahme von Grünfutterkonservaten (Heu und Silage) gefährdet.
Nach Auskunft der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat sich das Jakobskreuzkraut auf wenig gepflegten Weiden und auf spät ge
mähten Wiesen in Niedersachsen bereits etabliert; die Häufigkeit an Böschungen, Straßen- und Bahnrändern nimmt zu.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die zunehmende Verbreitung von Greis- bzw. Kreuzkrautarten in Niedersachsen, und in welchen Regionen ist die Verbreitung besonders ausgeprägt?
2. Mit welchen Auswirkungen rechnet die Landesregierung für die niedersächsische Landwirtschaft, und welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Verbreitung der Greis- bzw. Kreuzkrautarten und mögliche negative Auswirkungen für die Landwirtschaft zu reduzieren?
3. Ist die Landesregierung der Meinung, dass Informationsveranstaltungen oder weitere Aufklärungsarbeit in der Land- und Forstwirtschaft, aber auch bei den Straßenbauämtern nötig sind?
In der Folge des trockenen und warmen Aprils 2006 konnte sich das Jakobskreuzkraut stark ausbreiten und erlangte bereits 2007 hohen Bekanntheitsgrad aufgrund seiner auffälligen Blütenstände und der in regelmäßigen Pressemitteilungen (Fachpresse, Tageszeitung) thematisierten Giftigkeit für Weidetiere bei Aufnahme mit dem Grundfutter. Ein Massenvorkommen der Pflanze weist eindeutig auf mehrjährig mangelhafte Pflege und Nutzung des Grünlands hin und wird auf den entsprechenden Standorten durch Vernachlässigung von Pflege und Nutzung deutlich gefördert. Hier sind insbesondere aus der Nutzung genommene landwirtschaftliche Flächen, Wiesenstandorte mit Schnittterminen ab Mitte Juni sowie mäßig bis gar nicht gepflegte Viehweiden, Straßenbegleitgrün und insbesondere auch Baulandflächen zu nennen.
Die ganze Pflanze ist für Rinder und Pferde stark giftig; Schafe und Ziegen sind weniger empfindlich. Die Giftstoffe sind auch in Heu und Silage wirksam. Die Giftstoffe werden nicht ausgeschieden und kumulieren sich in der Leber des Tieres; sie wirken erst nach längerer Zeit (chronische Giftig- keit) und können zum Tod des Tieres führen. Sowohl bei akuter Vergiftung nach Aufnahme höherer Mengen an Jakobskreuzkraut als auch bei chronischer Vergiftung durch Aufnahme kleinerer Mengen über einen längeren Zeitraum hinweg sind eine Behandlung und Heilung der Tiere aussichtslos.
Zu 1: Jakobskreuzkraut ist seit wenigen Jahren vom Bergland bis ins Tiefland auf trockenen, leichten, sich schnell erwärmenden und mäßig nährstoffreichen Böden anzutreffen. Dabei hat sich Jakobskreuzkraut zunehmend in wenig gepflegten Weiden oder auf spät gemähten Wiesen und Bracheflächen oder Straßenböschungen etabliert. Durch extensivere Landnutzung sowie durch Rationalisierungsmassnahmen im Straßen- und Bahnunterhaltsdienst haben spätblühende Arten wie das Jakobskreuzkraut vermehrt die Möglichkeit, ungehindert Samen auszubilden und sich in landwirtschaftlich genutzten Flächen, vorwiegend in Weiden, auszubreiten. Eine Aussage über besonders regionaltypische Verbreitung des Jakobskreuzkrautes in Niedersachsen ist nicht möglich.
Zu 2: Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen wirft die Bekämpfung von Jakobskreuzkraut keine Probleme auf. Flächennutzer und -bewirtschafter werden regelmäßig auf die von dieser Pflanze ausgehende Gefahr hingewiesen (Regionale Presse, Hinweise und Warndienste der LWK, Fachpresse).
Zur Unterstützung der freiwilligen Aktivitäten zur Regulierung des Jakobskreuzkrautbesatzes auf privaten und öffentlichen Flächen informiert die Landwirtschaftskammer Niedersachsen über Maßnahmen, die im speziellen Fall zu ergreifen sind.
Mit einem frühen und auch häufigen Schnitt von Grünlandflächen und Straßenbegleitgrün lässt sich Jakobskreuzkraut in der weiteren Ausbreitung regulieren. Da das in vielen Fällen jedoch nicht reicht, ist auch eine Unterstützung durch chemischen Pflanzenschutz möglich. Auf Nichtkulturland ist eine entsprechende Einzelfallprüfung und Genehmigung dieser chemischen Maßnahme erforderlich, die vom zuständigen Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer erteilt wird.
Zu 3: Informationsveranstaltungen und Pressemitteilungen in jeglicher Form dienen seit Jahren dem Wissenstransfer zwischen Fachbehörden und landwirtschaftlicher Praxis. In Bereichen außerhalb der Landwirtschaft werden diese jedoch weniger beachtet. Deshalb wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Niedersächsischen Landkreistages, des Niedersächsischen Städtetages, des Städte- und Gemeindbundes, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Landwirtschaftskammer und des Umweltministeriums gebildet. Diese Arbeitsgruppe trifft sich in Kürze im Landwirtschaftsministerium, um die gemeinsamen Maßnahmen gezielt abzustimmen.
Stellt das Land Niedersachsen für den erforderlichen Krippenausbau genügend Finanzmittel zur Verfügung?
Nach dem Kinderförderungsgesetz soll ab 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an gewährleistet werden. Dafür müssen für mindestens 35 % aller unter dreijährigen Kinder Betreuungsplätze geschaffen werden.
In Niedersachsen gab es nach Angaben der statistischen Ämter der Länder und des Bundes am 15. März 2006 lediglich 9 406 Kita-Plätze für unter dreijährige Kinder. Mit einer Besuchsquote von 4,5 % bildete Niedersachsen das Schlusslicht unter allen deutschen Bundesländern (Zahlen nach „Kindesbetreuung regional 2006“, herausgegeben von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Sep- tember 2007).
Selbst wenn man davon ausgeht, dass nur für 20 bis 25 % der unter Dreijährigen ein Krippenplatz geschaffen werden muss und der übrige Bedarf durch Tagespflege abgedeckt werden kann, müssen in Niedersachsen bis 2013 über 50 000 zusätzliche Krippenplätze geschaffen werden. Vermutlich liegt der Bedarf aber - insbesondere in den Städten - deutlich höher.
Eine Reihe von Kommunen und der Niedersächsische Städtetag haben inzwischen darauf hingewiesen, dass das Geld, das ihnen vom Land Niedersachsen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen (Richtlinie In- vestitionen Kinderbetreuung) zur Verfügung gestellt wird, nicht ausreicht. Etliche Gemeinden können deshalb den geplanten Bau von Krippenplätzen, für die ein dringender Elternbedarf vorliegt, nicht realisieren.
1. Zuwendungen in welcher Gesamthöhe wurden bis zur Antragsfrist am 31. Juli 2008 von Kommunen in Niedersachsen nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung für 2008 beantragt, und in welcher Gesamthöhe wurden diese Zuwendungen vom Land bewilligt?
2. Wie viele Krippenplätze werden mithilfe der Landeszuwendungen des Landes im Jahr 2008 insgesamt neu geschaffen werden können, und wie viele Plätze sollen mithilfe dieser Mittel in den kommenden Jahren geschaffen werden?
3. Welche investiven Kosten werden für die Errichtung der erforderlichen zusätzlichen Krippenplätze bis 2013 in Niedersachsen insgesamt entstehen, und welchen Anteil dieser Kosten will das Land - über die vom Bund zur Verfü
Uns allen ist bewusst: Auf den Anfang kommt es an! Lernen ist ein lebenslanger Prozess, der mit der Geburt beginnt. In keinem anderen Lebensabschnitt lernt der Mensch jedoch so viel, so leicht und so motiviert. Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung ist daher ein wichtiges Angebot für Kinder und ihre Familien.
Bund, Länder und Kommunen haben vereinbart, dass Angebote für die frühe Förderung von Kindern unter drei Jahren ausgebaut werden sollen: bundesweit auf durchschnittlich 35 % bis 2013. Diesem hohen politischen Ziel und seiner bedarfsgerechten, länderspezifischen Ausgestaltung trägt das Land Niedersachsen selbstverständlich Rechnung.
Wir haben ein schweres finanzielles Erbe der Vorgängerregierung übernommen, stellen uns aber den großen Herausforderungen mit sehr viel Engagement. Laut Bundesstatistik lag der Anteil der Kinder unter drei Jahren, die in Niedersachsen von einem Angebot der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung profitieren konnten, im Jahr 2006 bei 4,5 %. In 2007 konnten wir mit 6,9 % eine Steigerung von über 50 % erreichen. Auch wenn wir von einem geringen Niveau ausgehen: erste Maßnahmen zum Auf- und Ausbau der Kindertagesbetreuung zeigen Wirkung.
Die Gesamtverantwortung für die Schaffung und den Erhalt einer bedarfsgerechten Infrastruktur liegt bei den örtlichen Trägern der kommunalen Jugendhilfe und damit auf kommunaler Ebene. Das Land unterstützt die Kommunen und Landkreise bei dieser Aufgabe. Es finanziert 20 % der Personalkosten in Kindertagesstätten gemäß dem Kita-Gesetz und 20 % der Kosten für Kindertagespflege auf der Grundlage des Programms „Familie mit Zukunft“. Für den Ausbau der Kindertagesbetreuung bewilligt es Investitionskostenzuschüsse für den Bau neuer und die Erweiterung bereits bestehender Angebote. An den Kosten für neue Angebote für Kinder unter drei Jahren wird sich das Land künftig durch Zuschüsse zu den Betriebskosten beteiligen.
Als Beitrag vom Bund und dem Land Niedersachsen werden für das Investitionsprogramm insgesamt rund 226 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, davon allein fast 40 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2008. Dieses Fördervolumen und die Verfahren für seine Bewilligung wurden gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden
vereinbart. Der Anfang ist vielversprechend: Bis zum 31. Juli 2008 (Stichtag für die erste Antrags- stellung) sind bei der Landesschulbehörde von 246 Antragstellern insgesamt 430 Projektanträge für den Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und beim Landessozialamt 87 Anträge für die Einrichtung von Kindertagespflegeplätzen eingegangen. Ende nächsten Jahres werden wir gemäß unserer Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden den Mittelabfluss überprüfen.
Zu 1: Bis zum 31. Juli 2008 wurden der Landesschulbehörde für den Ausbau von Krippenplätzen Anträge über eine Investitionssumme von 59,4 Millionen Euro vorgelegt. Über das Landessozialamt wurde für den Ausbau der Tagespflege eine Investitionssumme von 1,5 Millionen Euro beantragt. Die Bewilligungsbehörden prüfen die Anträge und werden die für 2008 vorgesehenen Mittel zügig verausgaben.
Zu 2: Mit dem Investitionsprogramm wird nicht nur der Bau neuer Krippen bezuschusst: Es geht um Angebote für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern unter drei Jahren insgesamt. Diese können in unterschiedlichsten Betreuungsformen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geschaffen werden. Die Verantwortung für einen bedarfsgerechten Ausbau liegt dabei bei den örtlichen Trägern. Für die Schaffung neuer Plätze sind die Zuschüsse von Bund und Land zu den Investitionskosten jedoch ein wichtiger Anreiz. Nach derzeitiger Antragslage werden mit den für 2008 vorgesehenen Zuschüssen in den Kindertageseinrichtungen 6 366 und der Kindertagespflege 611 neue Plätze geschaffen. Die Anzahl der Plätze, die insgesamt mit den zur Verfügung stehenden Investitionskostenzuschüssen geschaffen wird, ist derzeit nicht zu beziffern. Sie hängt in letzter Instanz vom Engagement der Kommunen und Landkreise ab. Die bereits jetzt vorliegende Zahl der Anträge lässt aber auf einen weiterhin raschen Ausbau schließen.
Zu 3: Wie bereits zu Frage 2 ausgeführt, entscheiden die örtlichen Träger, in welcher Höhe investive Kosten für die Bereitstellung neuer Angebote für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren anfallen. Ausbaustandard und -qualität hängen von den Entscheidungen vor Ort ab. An den zuwendungsfähigen Investitionskosten
Im Spitzencluster-Wettbewerb des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurden am 2. September 2008 die Gewinner gekürt. Projekte aus Niedersachsen waren nicht dabei. Das Cluster „Auditory Valley: Hören in Niedersachsen“ aus Oldenburg war in der Finalrunde der besten zwölf Bewerbungen, „TCCC - Trustable Computing and Communication Cluster“ aus Braunschweig und das „CFKCluster Stade - Norddeutschland“ sind bereits in der ersten Runde gescheitert.