Des Weiteren hat der Abschiebemeister Schünemann den Spielraum, die menschenverachtende, bürokratische und für die Kommunen teurere Gutscheinpraxis abzuschaffen, nicht ausgenutzt. Ich kann nur sagen, dass es nötiger denn je ist, diesen Minister vielleicht aus humanitären Gründen einfach in die Wüste zu schicken. Unser demokratischer Rechtsstaat muss stark genug sein, ein Existenzminimum zweiter Klasse genauso abzuschaffen, wie er Minister wie den Rechtsaußen Schünemann abwählen kann.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Abgeordneten von SPD und Grünen haben zu allem Möglichen geredet, aber nur wenig zum Asylbewerberleistungsgesetz.
Grundlage des von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrages, Herr Bachmann, ist die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gesprochen hat. Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind umzusetzen. In dem betreffenden Verfahren ging es um die Frage, ob die Sätze, die an die Asylbewerber ausgekehrt werden, hoch genug sind oder nicht. Es hat gesagt: Das ist nicht der Fall. - Deshalb muss das überarbeitet werden. Dafür - das hat der Kollege Hiebing sehr richtig gesagt - gibt es eine Übergangsregelung, und die Politik ist jetzt gefordert, neue Sätze zu erarbeiten. Nicht mehr und nicht weniger.
Das Bundesverfassungsgericht hat überhaupt nichts zu der Frage gesagt, ob das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft werden muss oder nicht. Es hat sich auch nicht zu Geld- oder Sachleistungen geäußert, auch wenn meine Fraktion der Meinung ist und ich persönlich der Meinung bin, dass man eine Öffnung hin zu mehr Geldleistungen vornehmen könnte, wenn die Kommunen das möchten.
Aber auch das, verehrte Frau Kollegin Polat, ist nicht Teil des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gewesen.
Von daher muss ich an dieser Stelle sagen: Viel Lärm um nichts. Von den Kollegen der Oppositionsfraktionen wird ein Popanz aufgebaut. Lassen Sie uns das Urteil ganz sachlich umsetzen und die neuen Sätze auf den Weg bringen. Daran werden wir konstruktiv mitarbeiten. Der von Ihnen vorgelegte Vorschlag kann jedenfalls unsere Zustimmung nicht finden.
Der Minister der Justiz hat sich zu Wort gemeldet. Herr Minister Busemann, Sie haben jetzt das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bachmann, offensichtlich sind Sie enttäuscht, dass jetzt ich hier versuche, den ganzen Komplex rechtlich einzuordnen. Bevor Sie nun aber irgendwelche Bemerkungen in den Raum werfen, sollten Sie einmal überlegen, wie Sie die Frage der Integrationsbeauftragten mit Ihrem Angebot für den 20. Januar geregelt haben. Wie auch immer. Ja, ja.
(Johanne Modder [SPD]: Die Rede von vorhin ist entlarvend! - Klaus- Peter Bachmann [SPD]: Die Inhalte sind entscheidend, nicht die Verpa- ckung!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal darf ich daran erinnern, dass bereits mein Kollege Uwe Schünemann als zuständiger Ressortminister hier vor einigen Wochen dargelegt hat, warum der Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verfehlt ist. Er hat sich aus guten Gründen gegen eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes ausgesprochen. Das Gesetz muss nicht abgeschafft werden, sondern es muss intelligent fortentwickelt werden, meine Damen und Herren.
Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag - das ist interessant - wird gefordert, dass das Land Niedersachsen die Bundesratsinitiative von fünf Ländern zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes unterstützen soll. Herr Kollege Bachmann, entweder ist Ihre Rede etwas verstaubt, oder Sie haben den politischen Werdegang nicht so ganz verfolgt. Dieses Anliegen ist mittlerweile nämlich obsolet, da der Bundesrat schon abschließend beschlossen hat, jene Entschließung nicht zu fassen.
Da war doch etwas mit der Mehrheit im Bundesrat. Ich laufe dort doch nicht schon seit ein paar Jahren hin, ohne zu wissen, wer da die Mehrheiten hat.
Ich gebe Ihnen jetzt den vorsichtigen Hinweis: Gucken Sie sich einmal die Beschlusslage und die Protokolle des Bundesrates vom 12. Oktober 2012 und vom 23. November 2012 an. Dann müssen Sie mir sagen: Der Fall ist schon gegessen. - Oder: Wir müssen noch einmal eine neue Initiative ergreifen. - Das wäre dann Ihr Vorschlag. Ich habe Sie aber so interpretiert, dass Sie offenbar den Fortgang der Dinge nicht richtig mitbekommen haben.
Meine Damen und Herren, der Bundesgesetzgeber ist gefordert und hat nun nach der Entscheidung in Karlsruhe die Aufgabe, innerhalb des vom Gericht vorgegebenen Rahmens eine tragfähige Neuregelung zu erarbeiten. Die konkreten Bedürfnisse der Menschen sind zu ermitteln. Diesen ist mit entsprechenden Regelungen Rechnung zu tragen. Man kann nicht alles über einen Leisten ziehen, sondern man muss dort auch differenziert hingucken dürfen.
Mir ist wichtig, an dieser Stelle kurz darauf hinzuweisen, dass neben den Asylsuchenden, die sich im Namen des Gesetzes wiederfinden, beispielsweise auch die Personengruppe der vollziehbar Ausreisepflichtigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält.
Auch gilt es festzulegen, welche Bedürfnisse diese Menschen vor dem Hintergrund des besonderen Umstandes haben, dass sie gesetzlich, rechtlich verpflichtet sind, unser Land zu verlassen.
Die Gewährung von Asyl ist ein zentrales und unveräußerliches Mittel zur Sicherung von Leib, Leben, Freiheit und Menschenwürde verfolgter Menschen. Das deutsche Ausländer- und Asylrecht stellt dies sicher und ermöglicht es, gegenüber Flüchtlingen aus Krisenstaaten - zurzeit sind dies vor allem Afghanistan, Syrien, Iran und Irak - eine effektive humanitäre Hilfe zu leisten. Private Nebenbemerkung von mir: Seit der Entscheidung aus Karlsruhe fällt auf, dass zunehmend Anträge von Menschen aus Mazedonien und Serbien gestellt werden; vor welchem Hintergrund auch immer. Einiges davon kommt ja auch schon bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit an.
Ein Aspekt darf bei der Hilfeleistung jedoch nicht unbeachtet bleiben: Die Bereitschaft in der Gesellschaft und die Möglichkeit, politisch Verfolgten Asyl
zu gewähren und diese finanziell zu unterstützen, hängen auch davon ab - da gucken die Bürgerinnen und Bürger, die Steuerzahler ja auch genau hin -, ob wir in der Lage sind, es richtig einzuordnen und auch Missbrauch zu verhindern.
Ebenso gilt es zu berücksichtigen, dass eine völlige Gleichstellung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und von Sozialleistungsempfängern den tatsächlichen Bedarf nicht widerspiegeln würde. Bis zum Abschluss eines Asylverfahrens besteht ein temporäres Aufenthaltsrecht. Es geht hier um Schutz und nicht um vollständige Integration in die Gesellschaft; jedenfalls in der betreffenden Phase.
Insofern ist es angezeigt, hinsichtlich der finanziellen Unterstützung eine verfassungskonforme Unterscheidung vorzunehmen. Vorschnelle Rundumschläge und eine Lösung der Probleme aus dem Bauch heraus helfen nicht weiter. Vielmehr muss genau nachgedacht und auch eine gesamtgesellschaftlich gute und vernünftige Regelung gefunden werden.
Nun bin ich etwas unsicher, wie ich die Position der SPD einordnen soll. Aus dem Bundestag haben wir eher das Signal und die Botschaft bekommen, dass man das dort eher ähnlich einschätzt. Dort ist ja der Bundesgesetzgeber wie wir hier. Bei Ihnen, Herr Bachmann, bin ich mir aber nicht so ganz sicher. Ich würde aber einmal sagen: Auch aus dieser Sache sollten Emotionen und Bauchgefühle herausgenommen werden. Stattdessen sollte das Problem im Interesse der Betroffenen ganz, ganz sachlich gelöst werden. Das wären mein Rat und meine Empfehlung. Dieser Antrag geht aber so nicht.
Herr Kollege Adler, Sie haben für die Fraktion DIE LINKE um zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung gebeten. Ich erteile Ihnen das Wort für eine Minute. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An einer Stelle muss ich Minister Busemann korrigieren: Das Asylbewerberleistungsgesetz gilt nicht nur für Asylbewerber, sondern auch für diejenigen, die in Deutschland einen Geduldetenstatus haben. Diese Phase kann sich manchmal über Jahrzehnte hinziehen. In diesem Zeitraum werden sie aber gegenüber anderen, die
Noch etwas: Es ist eine ausgesprochene Schikane, Asylbewerber und andere immer noch mit diesen Gutscheinen abzuspeisen. Damit soll ihnen der Aufenthalt verleidet werden.
Dass man das nicht so machen muss, beweist das Bundesland Brandenburg, in dem die Linke mit an der Regierung ist. Dort ist diese Regelung schon längst abgeschafft worden.
Herr Präsident! Herr Kollege Adler, nur, damit Sie dem Justizminister nicht unterstellen können, er hätte das rechtliche Spektrum nicht im Visier: Es gibt natürlich den Personenkreis der Geduldeten. Gleichwohl ist dieser Personenkreis dem Kreis derjenigen, die gesetzlich zur Ausreise verpflichtet sind, zuzuordnen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Fritz Güntzler [CDU]: Das war eine kostenlose juristische Belehrung!)
Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr vor. Damit sind wir am Ende der Beratungen angelangt.