Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bekanntlich haben die Übertragungsnetzbetreiber einen Entwurf zum Netzentwicklungsplan vorgestellt, den die Übertragungsnetzbetreiber gemeinsam entworfen haben. Die Frage ist: Inwieweit ist dieser in Bezug auf Niedersachsen von der Bundesnetzagentur geprüft, bewertet und auch überarbeitet worden? Welche wesentlichen Auswirkungen hat das für uns in Niedersachsen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Miesner, der Netzentwicklungsplan ist zunächst einmal ein ganz entscheidender Schritt zum Gelingen der Energiewende; denn erstmals, nachdem die Übertragungsnetzbetreiber selber gesagt haben, welchen Netzausbaubedarf sie haben, wurde das in einem Konsultationsprozess öffentlich diskutiert und jetzt abschließend von der Bundesnetzagentur festgestellt. Ganz am Ende soll es dann in der Bundesbedarfsplanung Gesetzesrang bekommen. Damit haben wir erstmals eine verlässliche, öffentlich diskutierte Grundlage für den Netzausbau.
Das Ganze ist so wichtig für Niedersachsen, weil wir in Niedersachsen ganz konkrete Diskussionen führen. Mit Wahle–Mecklar, Ganderkesee–St. Hülfe und Diele–Niederrhein will ich nur die drei großen Projekte, auch mit Teilerdverkabelungsmöglichkeiten, nennen. Bei allen diesen Strecken - darauf habe ich in meiner Eingangsbemerkung hingewiesen - wird uns natürlich immer gesagt: Seid ihr euch sicher, dass man diese Strecke hier wirklich braucht? - Deshalb ist es so wichtig, eine verlässliche, gute Grundlage zu haben, die jedes Jahr aktualisiert wird. Um neue Entwicklungen abzubilden und aktuell zu bleiben, ist es so wichtig, tatsächlich etwas zu haben, mit dem man argumentativ darlegen kann: Ja, diese Strecken sind notwendig.
Die drei Strecken, die ich genannt habe, sind im Übrigen in dem Netzentwicklungsplan schon zugrunde gelegt. Da hat man unterstellt, dass sie schon da sind. Darum werden wir also gar nicht herumkommen. Trotzdem ist es für alle weiteren Strecken wichtig, dass man ganz offen und transparent darlegen kann: Diese Strecken sind nötig.
Wir haben uns in das Netzentwicklungsverfahren natürlich zu allen Strecken eingebracht, aber insbesondere zu den HGÜ-Leitungen, die wir uns zunächst als Pilotprojekt vorgestellt haben, um hier einmal zu schauen: Wie wirken sich HGÜ-Leitungen eigentlich im vermaschten Drehstromnetz aus? - Im Ergebnis hat die Bundesnetzagentur insbesondere die drei HGÜ-Leitungen im Westen und im Osten der Republik dargestellt. Dem Grunde nach ist das zwar zu begrüßen. Gleichwohl hätten wir uns gewünscht, dass man sich zunächst einmal ein Pilotprojekt vorgenommen hätte.
berechenbare Grundlagen haben, auf denen wir künftig die Argumentationen und Diskussionen mit den Bürgern über die Frage führen können: Was ist tatsächlich nötig, und was ist nicht nötig?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie hoch ist die aktuelle EEG-Umlage, wie hoch wird sie 2013 ausfallen,
Meine Damen und Herren, ich habe eine Bitte: Wir haben jetzt eine Fragestunde. Ich finde, das Parlament sollte eine solche Fragestunde ernst nehmen.
Ich erinnere alle Kolleginnen und Kollegen daran, dass dieses Fragerecht sehr mühsam erkämpft wurde. Der Minister sollte jetzt die Chance haben, zu antworten. - Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Klopp, die EEG-Umlage beträgt in diesem Jahr 3,592 Cent pro Kilowattstunde. Nach den Berechnungen und der Bekanntgabe durch die Übertragungsnetzbetreiber wird sie im nächsten Jahr auf 5,277 Cent pro Kilowattstunde steigen.
Wenn man die Frage nach dem Grund der Steigerung beantworten will, ist zunächst einmal eine im Vergleich zum Vorjahr prognostizierte deutliche Steigerung der Einspeisung von elektrischer Energie aus regenerativen Quellen zu nennen. Der Anteil der erneuerbaren Energien wird eben weiter prognostiziert. Es ist ja Sinn des EEG, dass ein weiterer Zubau an erneuerbaren Energien stattfindet. Das spiegelt sich dann dort wider - allerdings
Ein weiterer Punkt ist, dass die Unterdeckung des EEG-Kontos aus dem Vorjahr ausgeglichen werden muss und insofern Nachholbedarf besteht. Diese Nachholung wird auch abgebildet.
Darüber ist die Besondere Ausgleichsregelung, also die Entlastung für energieintensive Betriebe, bei der Berechnung der EEG-Umlage für den nicht privilegierten Bereich zu berücksichtigen. Dort führt sie zu einer Steigerung in dem bereits gestern erörterten Umfang.
Das sind aus meiner Sicht die wesentlichen Punkte, die dazu geführt haben, dass es zu dieser Steigerung gekommen ist und dass wir ab nächstem Jahr 5,277 Cent pro Kilowattstunde zu bezahlen haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Frage des Kollegen Hagenah frage ich die Landesregierung, wie viele Unternehmen denn von der Befreiung von der Ökostromumlage in Niedersachsen überhaupt betroffen sind und wie viele Beschäftigte davon in Niedersachsen betroffen sind.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Ursula Weisser-Roelle [LINKE]: Das hat er gerade gesagt! Wenn Sie zu- gehört hätten, wüssten Sie das! Ein- fach mal zuhören!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Hocker, wir haben in Niedersachsen nach den statistischen Angaben etwa 300 000 Unternehmen. Davon sind derzeit 81 von der bisherigen Befreiung betroffen, also von der Anzahl her ein vergleichsweise geringer Anteil.
Die genaue Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dort beschäftigt sind, kann ich Ihnen nicht nennen. Aber es sind in der Regel industrielle Betriebe. Jedem, der ein bisschen in Niedersachsen unterwegs ist, fallen mindestens drei, vier Namen von Unternehmen ein, die davon betroffen sind. Ich sage einmal: Zinkproduktion, chemische Industrie, Gießereien usw., also industrielle Betriebe mit jeweils mehreren Hundert Arbeitsplätzen an den jeweiligen Standorten, die übrigens auch regionalpolitisch eine herausragende Bedeutung haben.
Wie sich das im nächsten Jahr entwickelt, ist schwer zu sagen. Dem zuständigen Bundesamt liegen die Anträge vor. Sie werden noch in diesem Jahr beschieden werden müssen. Da die Grenzen abgesenkt worden sind, gibt es erheblich mehr Anträge. Wie sie beschieden werden, wird man abwarten müssen. Erst nachdem diese Entscheidungen getroffen worden sind, wird man Aussagen dazu treffen können, wie viele Betriebe im nächsten Jahr befreit sein werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie hat sich der Staatsanteil an den Strompreisen in den letzten Jahren entwickelt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Meyer zu Strohen, der Staatsanteil beträgt etwa 45 % am gesamten Strompreis. Rund 55 % entfallen auf Erzeugung, Vertrieb, Netzentgelte usw. Der Staatsanteil hat sich in den vergangenen Jahren seit 1998, also seit der Liberalisierung des Strommarktes, auf diese Größenordnung von 45 % erhöht.
Nach meiner Einschätzung ist das insbesondere auf die staatlichen Eingriffe zurückzuführen, etwa die Förderung erneuerbarer Energien, aber sicherlich auch die Stromsteuer. Es hängt natürlich auch mit dem Erfolg der Förderung erneuerbarer Energien zusammen.
Die Höhe des staatlichen Anteils - und damit auch der EEG-Umlage - ist Ausdruck des erfolgreichen EEGs. Dieses Instrument hat so gut funktioniert, dass man entscheiden muss, ob dieser Weg weiter zu beschreiten ist oder ob bei den Anteilen der Erneuerbaren, die man sich vorstellt, nämlich bis zu 80 %, die Justierung neu zu überlegen ist, und zwar hin zu mehr Effizienz und zu mehr Wettbewerb. Das ist auch unsere Auffassung. Dieser Staatsanteil von 45 %, den wir als Politik unmittelbar beeinflussen können, muss genutzt werden, um unserem Anspruch zu genügen, die Bürgerinnen und Bürger von solchen Lasten, soweit es geht, zu befreien.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund der Kostenentwicklung im Energiebereich - Sie haben bereits auf den Staatsanteil von 45 % abgestellt, haben auch schon die energieintensiven Betriebe angesprochen und haben auch die Steigerungsraten im privaten und betrieblichen Bereich dargestellt - frage ich Sie, an exakt welchen Stellen der Staatsanteil an den Stromkosten gesenkt werden könnte.
Vor dem Hintergrund, dass die Grünen bei diesem Thema immer sehr destruktive, weil arbeitsplatzgefährdende Vorschläge machen,
erlaube ich mir, meine zweite Frage zu stellen: Herr Minister, wie bewertet die Landesregierung angesichts der Kostenentwicklung, die Sie sehr eindrucksvoll vorgestellt haben, die Überlegung der Grünen, eine Steuer auf die Kohleverstromung einzuführen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Körtner, erstens halte ich Vorschläge, die zu zusätzlichen staatlichen Belastungen des Strompreises führen, für absolut kontraproduktiv.