Protocol of the Session on December 6, 2012

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Abschließende Beratung: Mehr Güter auf den Wasserweg: Nadelöhr im Kanalnetz bei Scharnebeck endlich beheben, anstatt an der mittleren Elbe Natur zu zerstören - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4966 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/5425

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Dann lasse ich gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Niemand. Dann ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf:

Abschließende Beratung: a) Lehren aus der Havarie der MSC Flaminia ziehen - EU-Richtlinie über die Nothäfen überarbeiten - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/5180 - b) Verbindliches und wirksames Havariemanagement in Europa durchsetzen - Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/5187 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/5427

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP unverändert anzunehmen und den Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Auch hier waren sich die Fraktionen im Ältestenrat einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Deswegen lasse ich gleich abstimmen.

Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/5180 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

(Brigitte Somfleth [SPD] steht in den Reihen der CDU)

- Eine zusätzliche Stimme offenbar! Vielen Dank, Frau Somfleth.

(Heiterkeit)

Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/5187 ablehnen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 21 auf:

Abschließende Beratung: Missbrauch von Werkverträgen verhindern - Lohndumping eindämmen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/5322 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/5428

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Damit treten wir in die Beratung ein. Zu Wort gemeldet hat sich die Kollegin Weisser-Roelle von der Fraktion DIE LINKE.

(Unruhe)

- Ich werde Ihnen gleich das Wort erteilen, wenn es ruhiger geworden ist, damit Sie dann auch die Aufmerksamkeit des gesamten Hauses haben, Frau Weisser-Roelle. - Bitte schön, Frau WeisserRoelle, ich erteile Ihnen das Wort.

Danke. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn diese Seite des Hauses es nicht hören möchte: Der Aufschwung auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist vor allem der Aufschwung unsicherer Beschäftigung.

(Beifall bei der LINKEN)

Bei 75 % der neuen Arbeitsplätze handelt es sich um Leiharbeit und Minijobs. Die Werkverträge wiederum sind ein unsichtbarer Teil dieser immer mehr um sich greifenden unsicheren Arbeit. Der Missbrauch dieser Werkverträge muss verhindert werden. Daher unser Antrag heute.

(Beifall bei der LINKEN)

In vielen Betrieben sind Werkverträge als Lohndumpingstrategie schon längst betriebliche Realität. Ich nenne hier beispielhaft nur die Firmen Rossmann, BMW, Kaufland und IKEA. Die Liste ließe sich beliebig fortführen, meine Damen und Herren. Sie sehen: Wir reden hier nicht von Einzelfällen.

Wie das System funktioniert, möchte ich Ihnen einmal am Beispiel der Firma Rossmann deutlich machen. Laut Handelsblatt vom Mai dieses Jahres werden Werkverträge und Leiharbeit bei Rossmann genutzt, um Arbeiten wie Kassentätigkeiten, Regaleinräumen und Inventur zu erledigen.

Beim Regaleinräumen - hören Sie gut zu! - sinkt der Verdienst von 9,85 Euro laut ver.di-Tarifvertrag auf 6,63 Euro laut Tarifvertrag des Deutschen Handelshilfen-Verbandes.

An der Kasse wird ebenfalls nicht mehr nach ver.di-Tarifvertrag bezahlt, sondern nach dem grottenschlechten Tarifvertrag der Leiharbeitsfirmen.

Das ist noch nicht alles: Bei der Inventur wird auf der Grundlage eines polnischen Tarifvertrags entlohnt, da die beauftragte Werkvertragsfirma aus Polen stammt.

Wir sprechen hier von der Drogeriekette Rossmann, um das noch einmal in Erinnerung zu rufen! In diesem Betrieb werden also drei Formen der Ausnutzung der aktuellen Gesetze angewandt.

Meine Damen und Herren, allein das ist ein Skandal und einfach nicht mehr hinnehmbar.

Aber es geht noch weiter. Das System Rossmann hört hier noch nicht auf. Denn Rossmann verdient doppelt. Rossmann verdient sowohl am gesparten Lohn als auch an den Gewinnen der Werkvertrags- und Leiharbeitsfirmen.

Sie werden jetzt sicherlich fragen: Wie geschieht das? - Ich erkläre es Ihnen gerne. Hören Sie gut zu! Die Regaleinräumungsfirma Instore Solution Services gehört Herrn Rossmann zu 49 %. Die Leiharbeitsfirma für die Kassentätigkeit gehört Herrn Rossmann zu 22,5 %. Die polnische Inventurfirma Invent gehört der genannten RossmannTochter Instore Solution Services zu 49 %. Sie sehen, das ist ein Geflecht um die Firma Rossmann.

An diesem Beispiel wird deutlich, wie Leiharbeit und Werkverträge Hand in Hand gehen, und zwar gegen die Interessen der Beschäftigten. Es ist ein Skandal, dass so etwas möglich ist!

(Beifall bei der LINKEN)

Ein solches Vorgehen benenne ich als das, was es ist: Das ist Ausbeutung pur! Das gehört verhindert und ist nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der LINKEN)

Für uns ist es auch nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung keine verlässlichen Aussagen über das Ausmaß des Missbrauchs von Werkverträgen machen kann und auch nicht machen will; denn sie hat es abgelehnt, das zu machen. Sie sieht keinen Handlungsbedarf. Das bedeutet, dass man diese Missstände nicht beheben will.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir von der Linken sagen: Das Schlupfloch „Werkverträge“ muss geschlossen werden. Über die notwendigen statistischen Erhebungen habe ich gesprochen. Sie würden sicherlich zeigen, dass es anders ist, als es von Minister Bode und der rechten Seite des Hauses immer wieder behauptet wird, nämlich dass es nur um einzelne Missbrauchsfälle gehe, die man nicht zu behandeln brauche. Allein das Beispiel Rossmann, aber auch die anderen Betriebe, die ich genannt habe, zeigt, dass es ein System ist. Dieses System muss verhindert werden.

Das System des Missbrauchs von Werkverträgen ist Ausbeutung pur; ich sagte es bereits. Es gehört abgeschafft. Darum bitte ich, dass Sie unserem Antrag zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung bei den GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Kollege Hillmer zu Wort gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines ist für die CDU völlig klar: Ein Missbrauch von Werkverträgen und Lohndumping wollen wir nicht.

(Beifall bei der CDU - Ach! bei der SPD)

Sie aber, meine Damen und Herren von der Linken, gehen mit Ihrem Antrag weit darüber hinaus.

Meine Damen und Herren, die genaue Abgrenzung der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung ohne Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit und einem erlaubten innerbetrieblichen Fremdfirmeneinsatz auf Dienst- oder Werkvertragsbasis ist in der Tat nicht immer einfach. Zuständig für Kontrolle und Beurteilung sind die Bundesagentur für Arbeit und der Zoll. Danach ist für die Einordnung insbesondere entscheidend, ob das Fremdpersonal vergleichbar mit eigenen Arbeitskräften vom Drittbetrieb eingesetzt wird.

Wenn das Fremdpersonal in die Betriebs- und Organisationsstruktur des Drittbetriebes eingegliedert ist und die Arbeit nach arbeitsvertraglicher Weisung des Entleihers ausgeführt wird, handelt es sich um unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung; denn bei einem Werkvertrag liegt die Weisungsbefugnis ausschließlich beim Werkunternehmer. Dieser schuldet dem Auftragnehmer ausschließlich den Erfolg des übernommenen Werkes. Hier entsteht im konkreten Einzelfall die Problematik, die zulässige fachliche Weisung im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Fremdfirma von einer arbeitsvertraglichen Weisung zu unterscheiden, die für eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung spricht.

Entscheidend, meine Damen und Herren, ist das Risiko. Wenn nach Jahren rückwirkend ein vermeintlicher Werkvertrag zum Arbeitnehmerüberlassungsvertrag umgedeutet wird, liegt dieses