Für die Jahre 2011 und 2012 liegen noch keine Daten des Statistischen Bundesamtes zu den Gesamtausgaben der Krankenhäuser vor.
In der Spalte „Krankenhaus-Investitionsfinanzierung“ sind für die Jahre 2004 bis 2007 die tatsächlichen Fördersummen dargestellt. Die Förderung erfolgte in diesem Zeitraum kreditfinanziert und lag tatsächlich deutlich über den öffentlich zugängigen, jährlichen Haushaltsansätzen (2004 87,39 Millionen Euro, 2005 97,27 Millionen Euro, 2006 100,43 Millionen Euro und 2007 121,39 Mil- lionen Euro).
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass bei Einführung des KHG des Bundes die größte finanzielle Herausforderung für die Länder in der Übernahme der Darlehenskosten für diejenigen Investitionen der Krankenhausträger bestand, die diese den 1950er- und 1960er-Jahren kreditfinanziert hatten. Für diese „Alte Last“ wurde in den 1970er-Jahren rund ein Drittel der Krankenhausinvestitionsfördermittel der Länder eingesetzt. Im Jahr 1991 wurden hierfür noch über 15 Millionen Euro bereitgestellt. Im Jahr 2012 ist dieser Anteil auf ein Minimum zurückgegangen. Die Länderausgaben bilden die reale Investitionstätigkeit der Krankenhäuser im jeweiligen Haushaltsjahr somit nicht ab.
Zu 2: Wie bereits einleitend erwähnt, ist charakteristisch für die duale Finanzierung die Trennung der Kosten in Investitionskosten, die durch die Bundesländer aufgebracht werden und pflegesatzfähige Kosten, die von den Versicherten bzw. deren Krankenkassen zu tragen sind.
Zu 3: Die Landesregierung stellt den Krankenhausträgern in den Jahren 2004 bis 2013 1,1 Milliarden Euro in Förderprogrammen zur Verfügung. Damit gibt sie den Krankenhausträgern die notwendige Planungssicherheit, um auch krankenhausübergreifende Lösungen zu realisieren.
Die Landesregierung wird auch künftig ihrer Verantwortung zur bedarfsgerechten Versorgung der Bürgerinnen und Bürger des Landes mit leistungsfähigen Krankenhäusern gerecht werden.
Zurzeit besteht ein Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2012 und 2013. Wie sich die Krankenhausfinanzierung weiterentwickelt, wird sich in den Beratungen zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2014 erweisen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 43 des Abg. Dr. Manfred Sohn (LIN- KE)
Seit 1978 ist das zu Beginn des 20. Jahrhunderts erschlossene Kaliwerk Giesen außer Betrieb. Seit dem Sommer 2012 gibt es im Landkreis immer wieder aufflammende Diskussionen um eine mögliche Reaktivierung des Bergwerks. Nach wie vor, so berichten Anwohner, werde in die Schächte eingefahren.
1. Wie ist der gegenwärtige Zustand des Bergwerkes Giesen, insbesondere der Kammern, aus denen früher Kali abgebaut wurde, unter Berücksichtigung von Wassereinbrüchen und hinsichtlich ihrer Standfestigkeit?
3. Ist in den letzten fünf Jahren irgendwo im Verantwortungs- oder Kenntnisbereich der Landesregierung erwogen worden, Fässer aus der Asse oder anderen radioaktiven Abfall im alten Kaliwerk in Giesen einzulagern?
Aufgrund der weltweit steigenden Nachfrage nach Kalidüngemitteln beabsichtigt das Unternehmen K+S AG, das im Jahr 1987 stillgelegte Kalibergwerk Siegfried-Giesen wieder in Betrieb zu nehmen. Dieses Bergwerk wurde bisher als potenzielles Reservebergwerk offengehalten, wobei das Grubengebäude sowie die nicht entfernten übertägigen Tagesanlagen den betrieblichen Verhältnissen angepasst und weitestgehend auf einen notwendigen Restbetrieb reduziert wurden. Die offenen Grubenbaue befinden sich zwischen der 400-m- und der 1 050-m-Sohle und wurden in den letzten Jahrzehnten regelmäßig befahren. Alle versatzpflichtigen Abbauhohlräume aus der Betriebszeit sind verfüllt.
Nachdem die technischen, betriebswirtschaftlichen und marktseitigen Aspekte in einer umfangreichen Machbarkeitsstudie vom Unternehmen positiv beurteilt wurden, wird nun die Genehmigungsfähigkeit des Projekts geprüft. Die Einleitung des Raumordnungsverfahrens hat der zuständige Landkreis Hildesheim mit der Antragskonferenz am 11. Oktober 2012 vorbereitet. Die Aufnahme des Planfeststellungsverfahrens (Antragskonferenz) für die Wiederinbetriebnahme des Bergwerkes beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie soll voraussichtlich im März 2013 erfolgen.
Die K+S AG vermutet am Standort rund 53 Millionen t an Kalirohsalzen, die einen Betrieb des Bergwerkes bis zu 40 Jahren ermöglichen würden. Zudem könnten in dem Werk 500 bis 700 neue Arbeitsplätze entstehen.
Zu 1: Nach Einstellung des Betriebes wurden die versatzpflichtigen Abbauhohlräume vollständig mit Steinsalz verfüllt. Nicht mehr benötigte Grubenbaue wurden abgesperrt. Die Hauptverbindungswege zwischen den vier Schachtanlagen unter Tage werden weiterhin unterhalten. Insgesamt
Zu 2: Im Rahmen der Offenhaltung des Bergwerkes finden regelmäßig Befahrungen über und unter Tage statt. Notwendige Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten werden auf der Basis bergrechtlicher Betriebspläne kontinuierlich durchgeführt. Dazu gehören die Sicherung der zugänglichen Grubenbaue, die Aufrechterhaltung der Wetterführung (Belüftung) und die Unterhaltung der Schächte Giesen, Glückauf-Sarstedt, Fürstenhall und Rössing-Barnten.
Im September 2012 wurden aerogeophysikalische Messungen (Befliegung mittels Hubschrauber) im Gebiet des Bergwerks Siegfried-Giesen durchgeführt. Die Auswertung dieser Daten soll weitere Erkenntnisse zu den geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten im Untergrund des Salzstockes Sarstedt erbringen.
Zu 3: Derartige Absichten sind weder im Verantwortungsbereich der Landesregierung erwogen noch sind sie ihr nach derzeitigem Kenntnisstand von dritter Seite aus bekannt gemacht worden.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 44 des Abg. Clemens Große Macke (CDU)
Männliche Ferkel für die Schweinemast werden bisher sowohl auf konventionell und als auch auf ökologisch wirtschaftenden Betrieben in der Regel kastriert. Dieses geschieht insbesondere aufgrund der sensorischen Veränderungen von Eberfleisch, etwa in Geruch und Geschmack. Diese werden vom Verbraucher abgelehnt. Aus Tierschutzgründen werden seit Längerem Ersatzverfahren zur betäubungslosen Kastration von Ferkeln diskutiert.
Zur Diskussion stehen derzeit u. a. die CO2- oder Isoflurannarkose. Diese Verfahren werden von den berufständischen Vertretungen, etwa dem DBV oder der ISN, kritisch beurteilt.
1. Wie beurteilt sie die betäubungslose Kastration sowie die verschiedenen Narkoseverfahren aus tierschutzrechtlicher Sicht?