Protocol of the Session on November 9, 2012

Serbien 80

Sierra Leone 1

Slowakei 1

Drittstaatsangehöriger

Spanien 5

nur Drittstaatsangehörige

Sri Lanka 1

Tschechische Rep. 2

davon 1 Drittstaatsangehöriger

Türkei 40

Tunesien 1

Uganda 1

Ukraine 2

Ungarn 3

davon 1 Drittstaatsangehöriger

Vietnam 13

Gesamt 377 0 15

Abschiebungen

vom 01.01. bis 30.09. 2012 392

Zu 2: Dem Land Niedersachsen sind Kosten in folgender Höhe für den Vollzug der Abschiebungen entstanden:

395 151,10 Euro

(vom 01.01. bis 30.09.2012)

für Flugbuchungen, Stornokosten und medizinische Begleitung der Abgeschobenen

1 010 491,00 Euro

(vom 01.01. bis 31.08.2012)

Personal- und Sachkosten bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) für die Organisation, Vorbereitung und Durchführung der Abschiebungen

Die Personal- und Sachkosten bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen können auf der Grundlage eines für die Beantwortung dieser Anfrage eingeholten Zwischenberichtes (Stichtag: 31. August 2012) nur bis zum 31. August 2012 genannt werden. Die Erfassung dieser Kosten wird regelmäßig quartalsweise abgeschlossen. Die Abschlussarbeiten für ein Quartal erfordern einen Zeitaufwand von rund sechs Wochen, sodass die Ergebnisse des dritten Quartals noch nicht vorliegen. Eine Differenzierung der Kosten zwischen Abschiebungen auf dem Landweg oder dem Luft- bzw. Seeweg ist nicht möglich, da insofern keine getrennte Kostenerfassung erfolgt.

Zu 3: In den Ländern, in die aus Niedersachsen in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis 30. September 2012 ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer zurückgeführt wurden, hat es keine veränderten Bedingungen gegeben, aus denen Konsequenzen für die Abschiebepraxis zu ziehen wären.

Anlage 40

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 41 des Abg. Kurt Herzog (LINKE)

Soll die mittlere Elbe naturnah erhalten werden oder mit 1,60 m Fahrrinnentiefe ganzjährig schiffbar gemacht werden?

Von verschiedenen Akteuren werden immer wieder unterschiedliche Ziele für die mittlere Elbe benannt. Dabei werden unterschiedliche Begriffe verwendet, die zu Unklarheiten insbesondere in der Region der mittleren Elbe führen. Die Einrichtung eines Biosphärenreservats und auch der Beschluss des Landtags 2007 geben dabei dem Erhalt des Flusses als letztem naturnahen großem Strom in Deutschland den Vorrang.

Auch der niedersächsische Umweltminister Dr. Stefan Birkner hat bei seinen Besuchen in Lüchow-Dannenberg und insbesondere bei der Elbebefahrung am 15. Juni 2012 deutlich gemacht, dass die mittlere Elbe unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten erhalten werden soll. Der Schiffsverkehr auf der Elbe sollte nach seinen Ausführungen dabei im Wesentlichen über den Elbeseitenkanal und über das Scharnebecker Schiffshebewerk geführt werden, das dafür ausgebaut werden müsse.

Dem stehen die Zielsetzungen und Verlautbarungen verschiedener Repräsentanten von Verbänden und von Politikern auf Bundes- und Landesebene entgegen, die immer wieder eine Vertiefung der Fahrrinne auf 1,60 m fordern, um eine „ganzjährige Schiffbarkeit“ zu gewährleisten.

Die dafür notwendigen Maßnahmen werden dabei oft als „Unterhaltung“ bezeichnet. Das gibt Anlass, die Begriffe „Ausbau“ und „Unterhaltung“ genau zu definieren bzw. voneinander abzugrenzen. Auch die Zielsetzungen für die Entwicklung der Elbe müssen eindeutig bestimmt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen Maßnahmen bzw. Initiativen will sie den Landtagsbeschluss von 2007 in Hinsicht auf die naturnahe Erhaltung der mittleren Elbe umsetzen, und welche Art von Schiffsverkehr verträgt sich damit (Größe, Tiefgang und Tonnage von Schiffen sowie Jahresgesamtton- nagen)?

2. Welche Maßnahmen genau sollen auf der sogenannten Reststrecke zwischen Dömitz und Hitzacker erfolgen, was ist dabei als Ausbau und was als Unterhaltung einzuordnen?

3. Welche Maßnahmen wären angesichts der vielen Tage mit Niedrigwasserständen an der Elbe vorgesehen bzw. tauglich, um eine „ganzjährige Schiffbarkeit“ und eine 1,60 m tiefe Fahrrinne zu gewährleisten?

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) haben im Sommer 2011 einen Vorschlag zur Erarbeitung eines Strategischen Konzepts für den Flussraum der frei fließenden Binnenelbe zwischen dem Wehr Geesthacht und der Grenze zur Tschechischen Republik vorgelegt. Dieses Eckpunktepapier von BMVBS und BMU wurde in vier Besprechungen zwischen Bund und Elbanrainerländern erörtert und überarbeitet.

Das Land Niedersachsen hat sich schriftlich zu den Entwürfen geäußert und die in Niedersachsen geltenden politischen Rahmenbedingungen dargelegt. Dabei ist insbesondere noch einmal auf die Landtagsentschließung vom Dezember 2007 verwiesen (Drs. 15/4358) worden, in der es u. a. heißt:

„Der Landtag bittet die Landesregierung,

- sich bei der Bundesregierung für eine Verbesserung der Anbindung der Seehäfen über Schiene und Wasserwege einzusetzen, und zwar insbesondere durch die Beseitigung des Engpasses für die Schifffahrt am Zugang zum Elbeseitenkanal durch Neubau eines weiteren Schiffshebewerkes oder einer Schleuse, nicht jedoch durch weiteren Ausbau der mittleren Elbe,

- gemeinsam mit den anderen Elbanrainerländern Länder übergreifende Konzepte zu entwickeln, um die einzigartige Flusslandschaft als Anziehungspunkt für naturnahen Tourismus, als Modellregion für Klimaschutz und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung zu präsentieren und europaweit bekannt zu machen,

- sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass zwar notwendige Unterhaltungsmaßnahmen, nicht jedoch weitere Ausbaupläne unterstützt bzw. durchgeführt werden.“

Vor diesem Hintergrund steht die Zustimmung der Landesregierung zu den „Eckpunkten für ein Gesamtkonzept Elbe des Bundes und der Länder -

Strategisches Konzept für den Flussraum der Binnenelbe zwischen dem Wehr Geesthacht bei Hamburg und der Grenze zur Tschechischen Republik“ unter dem Vorbehalt, dass die Formulierung „Ein Ausbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse findet auch künftig nicht statt“ Aufnahme findet. Das Gleiche gilt für die Aufnahme der Formulierung: „Wegen der herausragenden verkehrlichen Bedeutung des Elbeseitenkanals im Verhältnis zur Elbe sind besondere Anstrengungen zu unternehmen, den Elbeseitenkanal in seiner Funktionsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern."

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3: Bereits in der Vergangenheit hat sich die Landesregierung für eine Optimierung und Anpassung des Elbeseitenkanals an die Anforderungen der heutigen Binnenschifffahrt eingesetzt.

Der Bitte des Landtages entsprechend, haben sich der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und der Minister für Umwelt und Klimaschutz in einem gemeinsamen Schreiben vom 19. Juni 2008 beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dafür eingesetzt, dass die Unterhaltungsmaßnahmen an der Mittelelbe nur im notwendigen Umfang und unter Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse erfolgen, weitere Ausbaupläne nicht mehr verfolgt werden und stattdessen ein verstärktes Augenmerk auf die Optimierung der Nutzbarkeit des Elbeseitenkanals gerichtet wird.