Unter den Nrn. 1 bis 3 steht in etwa das Gleiche drin, was auch in unserem Entschließungsantrag enthalten ist, nämlich dass wir die WLAN-Netze stärker nutzbar machen wollen usw. Das brauche ich jetzt nicht alles vorzulesen. Dann kommt aber folgende Passage:
„Dies soll unter Wahrung der Rechte und Rechtsverfolgungsmöglichkeiten der Inhaber von Urheberrechten und der Funktionsfähigkeit der Strafverfolgung geschehen.“
Also: „Unter Wahrung der Rechte und Rechtsverfolgungsmöglichkeiten der Inhaber von Urheberrechten“ klingt für mich wie: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.
Man muss auch an das Urheberrecht heran, wenn man, wie in diesem Fall, etwas für die WLANNutzer tun will. Anders wird man das Problem nicht lösen können. Dann wird man auch bei den Urheberrechten eine grundlegende Reform vornehmen müssen.
Letzter Satz. - Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat einmal gesagt: Das Urheberrecht ist die Wirtschaftsordnung des Internetzeitalters. - Das ist
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entschließungsantrag der SPD hat die Schaffung von Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zum Thema. Ich war bis vor Kurzem davon ausgegangen, dass wir aufgrund der allgemeinen Einigkeit bei diesem Thema zu einer einstimmigen Entschließung kommen. Das ist nun nicht der Fall.
Ich denke, die Landesregierung hat im Bundesrat einen Beschluss, der von Berlin und von Hamburg initiiert wurde, sehr schnell mit umgesetzt. Hierbei ging es um die Haftungsregelung für AccessProvider gemäß § 8 des Telemediengesetzes und die Ausweitung des Haftungsrisikos auf andere Betreiber.
Der Kollege der Linken hat jetzt das Urheberrecht zur Sprache gebracht. Ich denke, das war nicht Sinn des Ganzen. Wir wollten vielmehr prüfen, ob durch die bisherige Gesetzeslage das Potenzial vorhandener WLAN-Netze stärker nutzbar gemacht werden kann. Dies ist nach unserer Auffassung besonders für die ländlichen Räume von Bedeutung, die in größerem Umfang auf private Netze angewiesen sind.
Ebenso wie das Haftungsrisiko auf den Prüfstand gestellt werden soll, sollen auch Zumutbarkeitskriterien beschränkt und konkretisiert werden. Aus diesen Gründen und damit die Haftungsfrage auch hinsichtlich der Reichweite von Prüfungspflichten für gewerbliche und private Betreiber von WLANNetzen besser kalkulierbar wird, stimmt die CDU dem jetzt vorliegenden geänderten Entschließungsantrag der SPD zu, der die bereits erfolgte Unterstützung dieser Initiative durch die Landesregierung begrüßt.
Beratungen anbelangt. Ich bitte, diese so zu gestalten, dass auch für die noch anstehende Beratung deutlich mehr Ruhe im Plenarsaal ist als jetzt. - Bitte, Herr Kollege!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag selber: Aufgrund der Bedeutung des Internets für unsere gesamte Gesellschaft ist die Frage des Zugangs zum Internet eine ganz entscheidende, die die Politik mit lösen muss. Nach unserer Auffassung kann u. a. die Stärkung von WLAN-Netzen eine Antwort auf die von mir gestellte Frage liefern.
Allerdings besteht aufgrund unterschiedlicher Gerichtsurteile derzeit eine Rechtsunsicherheit. Diese möchten wir beheben, im Sinne der Stärkung von WLAN-Netzen. Daher enthält der Entschließungsantrag die Bitte an den Bund, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen und das Ganze im Spannungsfeld von Haftungsfragen, von urheberrechtlichen Fragen und von strafrechtlichen Fragen zu klären.
Herr Kollege Adler, Sie haben eine Passage zitiert. Diese steht auch in unserem Antrag. Das kommt daher, dass wir sagen: Das Urheberrecht an sich stellen wir nicht in Frage. Dass es reformiert werden muss, ist ebenfalls unstrittig. Aber deswegen können wir es nicht völlig beseitigen. Wir bewegen uns in diesem Spannungsfeld. Das haben wir miteinander definiert.
Von daher bitte ich heute im Plenum um genauso breite Unterstützung, wie wir sie schon im Ausschuss gehabt haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich mache es ganz kurz. Der Antrag der SPD war von Anfang an ein guter Antrag. Wir haben ihn im Ausschuss noch etwas verbessert. Deswegen können ihm auch offensichtlich alle Fraktionen bis auf die Linken zustimmen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist einfach eine rundum gute Sache.
Wenn wir diesen Antrag mit der Neuregelung zum Urheberrecht verknüpfen bzw. befrachten wollen, dann werden wir - weil sich das so schnell nicht wird lösen lassen - noch in Jahren eine Rechtsunsicherheit für die WLAN-Betreiber haben. Das wollen wir nicht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht wir möchten dieses berechtigte Anliegen mit der Problematik des Urheberrechts verbinden. Das steht in dem Antrag, den Sie hier beschließen wollen. Lesen Sie einmal Ziffer 5! Dort wird auf den Beschluss des Bundesrats Bezug genommen. Man kann doch wohl erwarten, dass man den Beschluss liest, den man mit beschließt.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist eine klare Mehrheit für die Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Abschließende Beratung: Opferschutz durch verfahrensunabhängige Beweissicherung in Niedersachsen erhöhen -
Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4576 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen Drs. 16/5347
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass hierzu keine Aussprache stattfindet. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse deshalb jetzt abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/4576 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Abschließende Beratung: Wirtschaftsmotor Mittelstand - Bürokratische Hemmnisse abbauen, effiziente Strukturen schaffen - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4731 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 16/5348 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/5384
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen. Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD zielt auf die Annahme des Antrags in einer anderweitig geänderten Fassung ab.