Protocol of the Session on November 7, 2012

(Beifall bei der LINKEN)

Nun hat sich Frau Kollegin Rübke von der SPDFraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Auch ich bin dafür, dass die Befugnisse des Präsidenten eingeschränkt werden - herzlich willkommen! -,

(Zustimmung bei der SPD)

und ich habe große Hoffnung, dass Herr Biallas, der in Verwaltungsreformen erprobt ist, auf unserer Seite sein wird. - Er nickt zustimmend, meine Hoffnung wird also nicht trügen.

Die Klosterkammer braucht moderne Stiftungsstrukturen. Darüber sind sich alle fünf Fraktionen einig. Aber wie modern, wie demokratisch sollen die neuen Strukturen der Klosterkammer sein? - Darüber konnte keine Einigung erzielt werden.

Die Klosterkammer ist eine staatliche Sonderbehörde und zuständig für die Verwaltung von vier rechtsfähigen Stiftungen des öffentlichen Rechts. Die Klosterkammer steht unter der Dienst- und Rechtaufsicht des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, aber niemand hat die Fachaufsicht.

Wer kontrolliert, ob die Sondervermögen „dem heimatlichen Interesse dienstbar“ gemacht werden, wie es in Artikel 72 unserer Landesverfassung gefordert wird? Wer stellt fest, ob die Verantwortung für das geschichtliche Gütererbe des Landes wahrgenommen wird, wie es der Staatsgerichtshof 1972 festgestellt hat? Und wer kontrolliert, ob der Stiftungszweck, Mittel für Kirche, Bildung und milde Zwecke zur Verfügung zu stellen, erfüllt wird und Mittel nicht zweckentfremdet werden?

Für diese Kontrollfunktionen sind keine Gremien vorhanden, sondern wie vor 193 Jahren gibt es nur einen, der allein entscheiden kann: den Präsidenten. In unserem Antrag ist die Hauptforderung die Einrichtung eines Entscheidungsgremiums. Aber CDU und FDP wollen - mit ihren Worten - kein Entscheidungsgremium mit aufgeblähten Strukturen, sondern ein breit zusammengesetztes Beratungsgremium. Das heißt, nach Auffassung der CDU ist die Legislative aufgebläht, aber Gremien mit Beratungscharakter müssen breit aufgestellt sein. Das muss mir mal jemand erklären!

(Beifall bei der SPD)

Das Urteil des Staatsgerichtshofes von 1972, das gern herangezogen wird, bestätigt, dass Strukturveränderungen bei der Klosterkammer vorgenommen werden können. Es muss nur zwingend darauf geachtet werden, dass der Stiftungszweck absolut erfüllt wird und dass das Geld nicht für andere staatliche Aufgaben genutzt wird. Das heißt im Umkehrschluss: Ein Gremium - egal, ob Stiftungsrat oder Kuratorium - muss die Entscheidungen treffen, und der Präsident als Exekutive hat diese auszuführen. Das kann natürlich dazu führen, dass es beim Kauf einer Brauerei bleibt. Ob zukünftig der Tag der Niedersachsen immer von Städten in enger Kooperation mit der Klosterkammer durchgeführt wird, ist überdenkenswert; denn die Begründung für 2013 ist laut Klosterkammerpräsident: Tag der Niedersachsen = Tag der Ehrenamtlichen. Das kann die Klosterkammer fördern.

Es gäbe noch weitere Beispiele, die beweisen könnten, dass die derzeitigen Strukturen noch aus dem 19. Jahrhundert stammen und von Gutsherrenart geprägt sind. Wir leben aber gern und bewusst im 21. Jahrhundert und wollen deshalb demokratische Strukturen. Das geht aber nur mit einem Entscheidungsgremium.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb, liebe Kollegen und Kolleginnen von der CDU und von der FDP: Unterstützen Sie den Antrag der SPD! Er steht für die Zukunft, verharrt nicht im 19. Jahrhundert und kann auch ohne eine Gesetzesvorlage umgesetzt werden. An der Stelle widerspreche ich meinem Kollegen Adler. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf der Linken nicht zustimmen.

Ich bedanke mich für das Zuhören und bin voller Hoffnung, dass das Sendungsbewusstsein des Klosterkammerpräsidenten auf die FDP und auf die CDU ausstrahlt.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Rübke. - Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Kollege Hillmer das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Rübke, das Sendungsbewusstsein des Präsidenten der Klosterkammer steht außer Frage.

Die Klosterkammer Hannover und die von ihr verwalteten Vermögen sind sehr viel älter als das Land Niedersachsen. Sie beruhen auf Rechtsakten, die sogar unsere Landesverfassung zu respektieren hat. Insofern ist jeder Eingriff in die Klosterkammer rechtlich sehr genau zu prüfen. Wir haben das im Ausschuss mit Unterstützung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und des Wissenschaftsministeriums ausführlich getan.

Die Klosterkammer Hannover hat eine Doppelnatur. Sie ist zum einen verwaltendes Organ des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds und dreier weiterer Stiftungen, zum anderen ist sie Landesbehörde unter der Dienstaufsicht des Wissenschaftsministeriums.

Die Klosterkammer muss ausreichend Einnahmen erzielen, um ihren Leistungsverpflichtungen gegenüber Klöstern, Stiftungen und Kirchengemeinden gerecht zu werden. Bei diesen Leistungen gibt es keinen Entscheidungsspielraum. Erst wenn die Erträge nachhaltig die Leistungsverpflichtungen übersteigen, ergibt sich einen Spielraum für Entscheidungsermessen, der durch Entscheidungs- oder Beratungsgremien ausgefüllt werden kann.

Kern der Anträge von CDU, FDP und SPD ist die Frage, wie diese Gremien ausgestaltet werden können. Frau Rübke hat das eben schon ausge

führt. Aus den oben genannten rechtlichen Gründen ist der rechtliche Rahmen hierfür sehr eng. Alle Entscheidungen der Klosterkammer müssen maßgeblich vom Land verantwortet werden. Ein beratendes Gremium, ein Kuratorium wäre ohne Weiteres möglich. Ein Entscheidungsgremium müsste den maßgeblichen Einfluss des Landes sicherstellen, also mehrheitlich weisungsgebunden durch das Land besetzt sein - so unsere Information, insbesondere vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst.

Der Punkt, über den wir uns nicht einig werden konnten, ist erstaunlich klein. Wir wollen ein Kuratorium, in dem - ich greife jetzt eine Zahl - sieben externe Persönlichkeiten Empfehlungen erarbeiten; Sie hingegen bestehen auf einem Entscheidungsgremium, in dem diesen in meinem Beispiel sieben Personen mindestens acht Weisungsgebundene des Landes gegenübersitzen müssten. Wir sind überzeugt, dass unsere Lösung transparenter und wirkungsvoller ist als Ihr Vorschlag.

Ich will aber, weil mehrfach das Stichwort Erbpacht fiel, sagen, worum es nicht geht. Genau darum geht es in diesen beiden Anträgen nicht. Beide Anträge äußern sich ausdrücklich nicht zu Fragen der Erbbaurechte, sondern bemühen sich um ein transparentes Verfahren bei der Vergabe von ungebundenen, freien Mitteln, die es bei geringeren Erbpachterträgen gar nicht gäbe. Dann hätten wir die Frage, wie das Geld zu verteilen ist, nicht, weil es gar nicht aufwachsen würde. Das Erbbaurecht ist im Übrigen in Deutschland gesetzlich sehr intensiv geregelt.

Meine Damen und Herren, die Klosterkammer ist älter als unser Land. Sie erfüllt wichtige Aufgaben bei der Erhaltung unserer Kulturgüter. Für den politischen Streit sollte die Klosterkammer nicht missbraucht werden. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Änderungsvorschlag.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege Hillmer. - Für die FDP-Fraktion hat sich Frau von Below-Neufeldt zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident Biallas! Mit

etwa 1 900 Stiftungen ist Niedersachsen ein richtiges Stiftungsland. Die Klosterkammer ist hingegen keine Stiftung. Sie hat vielmehr einen gesetzlich begründeten Verwaltungsauftrag. Dieser Verwaltungsauftrag bezieht sich insbesondere auf vier selbstständige historisch gewachsene Sondervermögen in Stiftungen. So ist der Gesetzentwurf der Linken bereits in § 1 völlig falsch.

Etwa 16 000 Erbaurechtsverträge machen die Klosterkammer zum größten Erbbaurechtsgeber in ganz Deutschland. Die öffentliche Kritik an der Erhöhung war sehr groß. Aber die Pachtanpassung war rechtens; das haben genügend Gerichte entschieden. Meine Damen und Herren, die öffentlich so kritisierten Verträge enthielten Anpassungsklauseln. Deswegen wurden die angestrengten Prozesse gewonnen. Es handelt sich hierbei also keinesfalls um irgendwelche Willkürakte, wie Sie das gerne glauben machen wollen.

Geändert hat sich trotzdem etwas. Heute gibt es eine verbesserte Informationspolitik für die Pächter, und die Klosterkammer bietet verschiedene Finanzierungsmodelle.

Frau von Below-Neufeldt, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

So kann man die Finanzierungsmodelle mit denen der Banken vergleichen, und der Kunde kann entscheiden.

Die Pachtzinsanpassungen waren wohl der Anlass, dass die Linken ein neues Gesetz formulierten. Die Linke verlangt nach Kontrolle, die Linke verlangt nach einem Gesetz, die Linke spricht von Kollektivorganen und von Demokratisierung.

Eines möchte ich ganz deutlich machen: Es handelt sich hierbei keinesfalls um Landesvermögen. Es handelt sich um Stiftungsvermögen, und dafür kann es sehr wohl mehr Transparenz geben, aber keine Demokratisierung, wie Sie das verstehen.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Natürlich kann man Stiftungen demokratisch gestalten!)

Wir brauchen dieses Gesetz nicht; wir lehnen den Gesetzentwurf der Linken ab.

Den Antrag der SPD haben wir im Ausschuss ausführlich diskutiert und haben uns entschieden, dazu einen Änderungsantrag zu stellen. Die Klosterkammer muss das Vermögen bewirtschaften und muss Erträge erwirtschaften, die zum Erhalt dieses Vermögens erforderlich sind.

Ich hätte gern mit Ihnen gemeinsam die Einrichtung eines beratenden Gremiums, aber nicht eines entscheidenden Gremiums beschlossen. Wir sehen in einem solchen Gremium die Möglichkeit, für die Politik, für die Gesellschaft und für die Öffentlichkeit für mehr Transparenz in Entscheidungen zu sorgen. Gerade wenn es um hohe Förderungsbeträge geht, ist das nur von Vorteil. Schade, dass Sie diesen Weg nicht mitgehen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Änderungsvorschlag von CDU und FDP.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Auf Frau von Below-Neufeldt hat sich von der Fraktion DIE LINKE Herr Adler zu einer Kurzintervention zu Wort gemeldet. Sie haben eine Redezeit von eineinhalb Minuten. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Below-Neufeldt, selbst wenn es so ist, dass die derzeitigen Anhebungen der Erbbauzinsen in einer von uns kritisierten Höhe durch Gerichtsentscheidungen bestätigt wurden, dann besagt das noch lange nicht, dass das auch politisch richtig ist. Wir sind hier doch in keinem Gerichtsverfahren. Wir reden doch darüber, was politisch richtig ist.

Natürlich kann unser Gesetzentwurf auf diese Frage nur indirekt eine Antwort geben, indem wir nämlich Strukturen schaffen, in denen eine demokratische und sozial gerechte Entscheidung ermöglicht wird. Denn in welchem Umfang die Klosterkammer Geld einnimmt und in welchem Umfang und in welcher Gewichtung sie das Geld dann verteilt, ist eine politische Entscheidung. Diese politische Entscheidung wollen wir demokratisiert haben.

Ich stimme Ihnen überhaupt nicht zu, wenn Sie sagen, Stiftungen könne man nicht demokratisieren. Es gibt genügend Stiftungen, die demokrati

sche Kontrollorgane haben. Das wollen wir auch hier so haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau von Below-Neufeldt möchte antworten. Bitte schön. Auch Sie haben eineinhalb Minuten Redezeit.