Protocol of the Session on November 7, 2012

Selbst wenn wir - Herr Dr. Sohn, das ist schon ein wichtiger Punkt - inhaltlich einer Meinung wären - was wir aber ausdrücklich nicht sind -, könnten wir diesem Nachtragshaushalt gar nicht zustimmen, weil er verfassungswidrig ist. Deswegen frage ich mich, warum wir unsere kostbare Zeit mit diesem Antrag verschwenden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Kreszentia Flauger [LINKE]: Sie müs- sen dazu nicht reden, Herr Grascha!)

Es ist doch schon spannend, hier noch einmal das Thema Studienbeiträge aufzugreifen und das Gezänk innerhalb der Opposition darüber, wann welche Studienbeiträge abgeschafft werden und ob auch Verwaltungsgebühren abgeschafft werden sollen usw. usf., zu hören. Damit lassen wir Sie jetzt aber allein. Das diskutieren Sie einmal unter sich aus. Wir beziehen hier eine sehr, sehr klare Position. Die Studienbeiträge in Niedersachsen sind gut. Daran werden CDU und FDP auf jeden Fall festhalten. Das haben wir heute Morgen deutlich gemacht.

Nun noch einmal zum Thema Haushaltskonzept bzw. Steuerkonzept der Linken. Herr Dr. Sohn, Sie haben hier davon gesprochen, dass Ihr Steuerkonzept auf Bundesebene sauber durchgerechnet sei. Wie sauber allein Ihr Entwurf eines Nachtragshaushalts ist, haben wir schon bei der ersten Beratung erlebt. Dankenswerterweise haben Sie dann auch noch einmal im Ausschuss bestätigt, dass ich mit meiner Fehleranalyse richtig liege. Sie haben sich bei mir bedankt. Wenn das alles aber so sauber durchgerechnet ist, dann sollte man sich das in der Tat noch einmal genau ansehen.

Sie reden hier - der Kollege Dammann-Tamke hat die Zahlen ja auch noch einmal genannt - von 65 Milliarden Euro Mehreinnahmen und suggerieren, dass nur die Reichen in diesem Land diese 65 Milliarden Euro zu zahlen hätten. Das ist doch so etwas von realitätsfremd. Am Ende werden dies der Mittelstand und die Mittelschicht, die Handwerksbetriebe, die kleinen und mittelständischen Betriebe, tragen. Sie werden am Ende die Suppe für Ihr Konzept auslöffeln müssen. Auf dieser Seite des Hauses findet doch ein gnadenloser Überbietungswettbewerb statt:

(Zustimmung von Ursula Körtner [CDU])

Sie sprechen von 65 Milliarden Euro. Die SPD spricht von 20 Milliarden Euro.

Ich sage es noch einmal: Wer glaubt, dies trifft am Ende nur die sogenannten Reichen in diesem Land, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Auch aus diesem inhaltlichen Grund werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt der Kollege Klein das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie schon in der ersten Beratung ausgeführt und auch im Ausschuss vertieft, werden wir den Gesetzentwurf und den Antrag ablehnen. Bezüglich der Änderung des Haushaltsplans 2013 ist dies aber in der Tat kein grundsätzliches Dagegen. Auch wir glauben, dass im Haushaltsplan 2013 in Bezug auf Bildung, Ökologie und soziale Sicherheit etwas verbessert werden muss. Aber hierzu haben wir im Detail etwas andere Vorstellungen. Herr Dr. Sohn, insbesondere hinsichtlich der Größenordnung sind wir deutlich bescheidener. Ich erinnere da einfach nur an die Restriktionen durch das Urteil des Staatsgerichtshofs.

Auch wir wollen, dass die Einnahmeseite durch eine stärkere Belastung der leistungsstarken Haushalte und Unternehmen verbessert wird. Wir setzen natürlich darauf, Herr Grascha, dass Sie das in Zukunft nicht mehr werden verhindern können. Wir wissen aber auch, dass eine entsprechende Initiative 2013 in der niedersächsischen Kasse noch nicht wirksam werden kann und damit auch nicht zur Finanzierung zur Verfügung steht.

Nun hat ja Frau Kipping unter Bezugnahme auf eine niedersächsische Linken-Studie festgestellt, dass es die Linken-Wähler nicht stört, wenn unrealistische Forderungen gestellt werden. Ich gebe gerne zu, dass sich mir die Motivation, Linke zu wählen, nicht restlos erschließt. Aber ich habe Zweifel daran, ob diese Gruppe ausreichen wird, um 5 % zu erreichen.

(Zustimmung von Helmut Dammann- Tamke [CDU])

Irgendwo wird Politik ja dann zur Religion und politische Planung zum Hoffen auf Wunder. Dafür gibt

es bekanntlich geeignetere Örtlichkeiten als Parlamente.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das war jetzt aber toll!)

Unrealistisch ist auch der Vorschlag zum Nachtragshaushalt 2012. Selbst wenn wir ihn heute verabschieden würden, gäbe es doch keine ernsthafte Chance mehr, das Geld noch in diesem Jahr sinnvoll auszugeben. Zu einem großen Teil sind zusätzliche Investitionen vorgeschlagen worden. Da ist der Weg, die zusätzlichen Steuereinnahmen zur Reduzierung der Neuverschuldung zu verwenden, deutlich realistischer.

Natürlich dienen der Gesetzentwurf und der Antrag der Linken nicht zur ernsthaften Befassung in diesem Haus, sondern vor allen Dingen als Wahlkampfmaterial nach außen, sozusagen für eine fiktive Veranstaltungsreihe unter dem Arbeitstitel „Was wir tun würden, wenn wir 51 % bekommen“. So argumentiere auch ich draußen immer am liebsten. Aber gerade weil wir kurz vor der Landtagswahl stehen, ist es meines Erachtens nicht in Ordnung, wenn man die Realität ausblendet und so tut, als ob. Wünschen kann man sich in der Tat vieles, aber Wahlaussagen sollten sich auf das Machbare konzentrieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/5173 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/5164 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die überwiegende Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.

Für den Vormittag schließe ich die Sitzung. Wir treffen uns um 14.30 Uhr wieder. Dann ruft der

Präsident den Tagesordnungspunkt 5 auf. Ich wünsche eine angenehme Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung von 13.04 Uhr bis 14.30 Uhr)

Auf die Sekunde genau ist es 14.30 Uhr. Ich hoffe, dass Sie alle eine angenehme Mittagspause hatten.

Wir fahren in der Tagesordnung fort.

Ich rufe vereinbarungsgemäß die Tagesordnungspunkte 5 und 6 zusammen auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über das von der Klosterkammer verwaltete Vermögen (Klosterkam- mergesetz) - Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/5123 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 16/5273 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/5286

Abschließende Beratung: Klosterkammer braucht moderne Stiftungsstrukturen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3919 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 16/5290

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abzulehnen und den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion in geänderter Fassung anzunehmen.

Während zu Tagesordnungspunkt 5 ein schriftlicher Bericht vorliegt, ist zu Tagesordnungspunkt 6 keine Berichterstattung vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung zu beiden Tagesordnungspunkten gemeinsam. Zunächst hat sich für die den Gesetzentwurf einbringende Fraktion DIE LINKE Herr Adler zu Wort gemeldet.

Bevor ich ihm das Wort erteile, möchte ich erwähnen, dass der Präsident der Klosterkammer, Herr Ex-Kollege Biallas, anwesend ist. Herr Präsident, wir begrüßen Sie.

(Beifall)

Herr Adler, Sie haben jetzt das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße auch die Vertreter der Interessengemeinschaft der Erbbauberechtigten und natürlich auch Herrn Biallas. Mit Herrn Biallas sitzt dort derjenige, dessen Kompetenzen wir mit unserem Gesetzentwurf einschränken wollen.

Wir haben bei unserem Gesetzentwurf an das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs gedacht; denn dieses Grundsatzurteil besagt im Grunde zweierlei:

Erstens. Wenn man die Organisation der Klosterkammer grundlegend ändern will, braucht man ein Gesetz. Das ist ein Mangel des Entschließungsantrags der SPD-Fraktion, weil sie das im Grunde nicht angehen will. Wenn Sie das Grundsatzurteil des Staatsgerichtshofs genau gelesen hätten, dann wüssten Sie, dass es schon einmal einen Versuch seitens einer SPD-geführten Regierung gab, unterhalb der gesetzlichen Ebene etwas zu regeln. Davor hatte aber der Staatsgerichtshof ein P gesetzt. So wird es also nicht gehen.

Zweitens muss man aufgrund dieses Urteils berücksichtigen, dass man die historischen Dokumente beachten muss, die zur Gründung dieses Vermögens geführt haben. Obwohl sie aus königlicher Zeit sind, sind sie eigentlich nicht so schlimm, wie man zunächst vermuten müsste. Wenn man die Sprache der damaligen Zeit in die der heutigen überträgt, könnte man in etwa sagen: Das Vermögen ist so zu erhalten, dass die Klöster als Kulturgut bewahrt und Bildung und Soziales gefördert werden. - Das ist im Grunde der Inhalt dieser Dokumente.

Bei dieser Frage geht es natürlich immer darum, wie die einzelnen Aspekte untereinander gewichtig sind, wie also die einzelnen Ziele gewichtet sind. In dieser Hinsicht haben wir an der bisherigen Entscheidungspraxis der Klosterkammer etwas auszusetzen.

Wir sind erstens der Meinung, dass es in einer Zeit, in der die Hypothekenzinsen extrem niedrig sind, unsozial ist, den Erbbauberechtigten erhöhte Erbbauzinsen abzuverlangen und sogar noch Erhöhungen vorzunehmen.

Der zweite Punkt, den wir durchsetzen wollen, betrifft eine Demokratisierung der Entscheidungsprozesse. Wir wollen die gegenwärtige feudale Entscheidungsstruktur, in der Herr Biallas praktisch alles allein entscheiden kann, durch ein Kontrollorgan ersetzen, das dem zukünftigen Direktor im

Einzelfall auch Weisungen erteilen kann, wie wir das von der Kommunalverfassung her kennen. Das wäre eine wirklich neue Struktur, die wir anstreben.

(Beifall bei der LINKEN)

Noch ein Wort zu den Beratungen. Sie haben gezeigt: Wenn DIE LINKE etwas anstößt, dann passiert auch etwas. Der Änderungsvorschlag zum Entschließungsantrag, den die CDU eingebracht hat, wäre ohne die Gesetzesinitiative - das behaupte ich - nicht zustande gekommen.

(Beifall bei der LINKEN)

Was jetzt vorliegt, ist völlig unzureichend, aber es zeigt, dass dieser Landtag einen Impulsgeber braucht, der voranschreitet, der sagt, wo es langgeht. Dafür sind wir als Linke aufgestellt. Das werden wir auch in der nächsten Legislaturperiode umsetzen. Wenn es zu einer Koalitionsvereinbarung mit den anderen Fraktionen der derzeitigen Opposition kommt - das verspreche ich -, werden wir diesen Punkt mit auf die Tagesordnung nehmen.

(Beifall bei der LINKEN)