(Beifall bei der CDU - Frauke Heili- genstadt [SPD]: Was hat das mit dem Betreuungsgeld zu tun? - Weitere Zu- rufe von der SPD)
Herr Minister, ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie die Sitzungsleitung uns hier oben überließen. Wir nehmen die Wortmeldungen auf. Wenn ich das richtig gesehen habe, dann möchte Frau Heiligenstadt jetzt eine Zwischenfrage stellen, und Sie lassen das zu. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, Sie haben gerade als Argument ins Feld geführt, dass Kinder unter einem Jahr eine stärkere Bindung
brauchen und deshalb in der Familie besser aufwachsen können als in einer Betreuungsinfrastruktur bzw. in einer Krippe.
Ich habe Sie gefragt, was das mit dem Betreuungsgeld zu tun hat. Denn der Gesetzentwurf, der mir vorliegt - wenn er noch aktuell ist -, sieht vor, das Betreuungsgeld erst dann auszuzahlen, wenn die Kinder ein Jahr alt sind.
Ja, das ist auch überhaupt nicht verwunderlich, Frau Heiligenstadt; das müssten Sie eigentlich wissen; vielleicht sollten Sie sich in Zukunft ein bisschen besser vorbereiten.
Auch der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz gilt erst ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Ich komme gleich darauf zurück, um Ihnen die Situation in Niedersachsen darzulegen.
- Kreischen Sie ruhig, rufen Sie ruhig! Gegen die Zahlen, Daten und Fakten, die ich Ihnen jetzt kurz darlegen werde, kommen Sie nämlich nicht an.
Erstens. Wir investieren über 500 Millionen Euro in den Bereich der frühkindlichen Betreuung in Niedersachsen. Das ist ein Erfolg an sich. 52 % der Personalkosten für Krippen in Niedersachsen werden im nächsten Jahr, 2013, vonseiten des Landes bezahlt. Das heißt, wir leisten einen erheblichen Anteil für die besseren Betreuungsrelationen in unserem Land.
Zweitens. Seit 2008 sind in Niedersachsen fast 29 000 Plätze neu geschaffen worden - gemeinsam mit den Kommunen.
Wir sind damit inzwischen bei einer Gesamtzahl von rund 46 000 Plätzen in ganz Niedersachsen. Dafür stehen rund 226 Millionen Euro aus Bundes- und Landesgeldern zur Verfügung. Davon konnten bis heute 211 Millionen Euro im Rahmen des sogenannten RIK-Programms bewilligt werden. Das sind 93,4 % der Bundesgelder, die wir in Niedersachsen in den letzten Jahren und Monaten bewil
ligt haben. Abgerufen wurden von den Kommunen in Niedersachsen inzwischen 150 Millionen Euro an Landes- und Bundesgeldern.
Wir werden den Rechtsanspruch in Niedersachsen auch deshalb erfüllen können, weil das Land darüber hinaus 53 Millionen Euro für den Krippenausbau zur Verfügung gestellt hat. Insgesamt liegt die Investition in diesem Bereich übrigens bei 85 Millionen Euro. Damit wurden bereits 4 000 neue Plätze geschaffen. Rund 27 Millionen Euro wurden bewilligt. Zudem stellt der Bund dem Land Niedersachsen weitere 54 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Geld wird schnell und unbürokratisch bewilligt.
Kurzum: Völlig unabhängig von der Entscheidung des Bundes in der Frage eines Betreuungsgeldes können wir für Niedersachsen sagen: Wir werden den Rechtsanspruch zum 1. August 2013 sowohl, was die finanziellen Rahmenbedingungen angeht, als auch, was die organisatorischen Rahmenbedingungen betrifft, für unser Land erfüllen. Das ist ein gutes Signal für die Eltern in unserem Land.
Lassen Sie mich zum Schluss noch Folgendes sagen - deswegen habe ich vorhin das von den Ein- bis unter Dreijährigen erwähnt -: Mit Blick auf die 127 000 ein- bis unter dreijährigen Kinder ist der Rechtsanspruch in Wahrheit schon übererfüllt. Wir liegen bei den Ein- bis unter Dreijährigen in Niedersachsen inzwischen bereits bei einer Quote von 36,2 %. Betrachten wir nicht nur sie, sondern auch die 60 000 Kinder unter einem Jahr - wie ich sagte, werden 80 % von ihnen von den Eltern nicht in eine Krippe gegeben; nehmen wir diese 60 000 Kinder aber theoretisch noch hinzu -, liegen wir zurzeit schon bei rund 27 %. Das heißt: Wir haben jetzt noch elf Monate Zeit, um eine Lücke von etwa 7 bis 8 % zu schließen.
Herr Brammer von der SPD-Fraktion möchte seine Restredezeit nutzen. Das sind 1:49 Minuten. Bitte schön!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Herr Minister, Sie haben am Anfang gesagt, dieses Betreuungsgeld sei für Kinder, die keinen Krippenplatz in Anspruch nehmen könnten.
Herr Minister, ich sage Ihnen ganz deutlich: Es gibt einen Rechtsanspruch auf Krippenplätze. Die Kinder haben ganz einfach einen Platz zu kriegen. Wir haben dafür zu sorgen.
Da brauchen wir auch keine Entschädigung zu bezahlen. Sie haben einen Rechtsanspruch, und dafür hat das Land Niedersachsen zu zahlen.
(Editha Lorberg [CDU]: Sie bringen jetzt etwas durcheinander! - Astrid Vockert [CDU]: Das gilt aber nicht nur für Krippenplätze, sondern auch für die Tagespflege! Sagen Sie das dann bitte auch dazu!)
Außerdem haben Sie das Betreuungsgeld angesprochen. Ich weiß nicht genau, was da in Berlin gelaufen ist. Die SPD ist seit langer Zeit gegen das Betreuungsgeld. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass es zwei Arten von Betreuungsgeld gibt: Das eine wird im frühkindlichen Bereich gehandelt, und das andere bezieht sich auf die Patientenverfügung. Und da war die SPD für das Betreuungsgeld.
Damit kommen wir zur Abstimmung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/4862 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung ist gefolgt worden.
Wir kommen zur Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 3047 für
erledigt erklären möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Es ist so beschlossen worden.
Abschließende Beratung: Inklusion zum Erfolg machen - Ausstattung der inklusiven Schulen mit sonderpädagogischer Kompetenz sicherstellen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4724 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 16/5128
Damit kommen wir zur Beratung. Als Erste hat sich Kollegin Korter von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort, Frau Korter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Grünen setzen uns schon lange für die Inklusion ein. Aber so, wie die Landesregierung agiert, fürchte ich, dass die inklusive Schule in Niedersachsen scheitern wird, weil sie vom Kultusminister schlechter ausgestattet wird als die Förderschule. Sie droht darum zu scheitern, weil wir in Niedersachsen viel zu wenige qualifizierte, ausgebildete Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen haben; denn das Land hat einfach zu wenige ausgebildet. Jetzt rächt sich diese mangelnde Vorsorge. Man wusste doch schon ein bisschen länger, dass die inklusive Schule kommt. Aber wenn man parallel auch noch nahezu alle Förderschulen aufrechterhalten will, reichen die jetzt schon knappen Fachkräfte überhaupt nicht aus, um Förderschulen und inklusive Schulen gut auszustatten.
Nach den Plänen der Landesregierung wird diese knappe Personalsituation dazu führen, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer inklusiven Schule weniger fachliche pädagogische Unterstützung bekommen, als sie bekämen, wenn sie in eine Sondereinrichtung gingen. Das geht aus unserer Sicht nicht, Herr Althusmann.
Meine Damen und Herren, das Mindeste ist, dass Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf in beiden Systemen, in der inklusiven Schule genauso wie in einer Förderschule, gleich viel fachliche Unterstützung bekommen. Das müssen Eltern für ihre Kinder doch erwarten können. Sonst klappt die Inklusion bestimmt nicht. Auch deshalb ist die von Ihnen gewollte Parallelstruktur mit dem Aufrechterhalten aller Förderschulen neben der allgemeinen Schule eine falsche Entscheidung gewesen.
In Sorge um das Gelingen der inklusiven Schule haben wir sofort nach Verabschiedung des Gesetzes unseren Antrag eingebracht - mit einem Konzept, wie die inklusive Schule jetzt unterstützt werden muss. Dazu muss sofort sichergestellt werden, dass ein Kind mit Förderbedarf in einer inklusiven Schule genauso viel fachliche Unterstützung bekommt wie in einer Förderschule. Da muss man die Ressourcen einfach gerechter verteilen.