Protocol of the Session on September 26, 2012

(Zustimmung bei der CDU)

Im Übrigen erreichen wir - so haben es die privaten Waldbesitzer ja auch dargestellt - eine umweltschonende, nachhaltige und gemeinsame Bewirtschaftung auch kleiner Forstparzellen. Das ist ein einschlägiger Vorteil gegenüber der jetzigen Situation. Dass die Realverbände im ländlichen Raum auf eine hohe Akzeptanz stoßen, ist hinreichend bekannt.

Ich weiß, dass es in den Ausschussberatungen unterschiedliche Stimmen dazu gab. Mein Haus und ich selbst auch halten die angestrebte Aktualisierung des Realverbandsgesetzes auch nach nochmaliger intensiver Befassung mit allen vorgebrachten Argumenten nach wie vor für richtig und geboten. Deshalb finde ich es gut, dass es heute wohl zur Verabschiedung dieses Gesetzes kommen wird.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der Beratung

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer dagegen ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer enthält sich? - Niemand. Das Erste war die

Mehrheit. Damit wurde dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Wir verlassen diesen Tagesordnungspunkt, und ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Ladenöffnungszeiten in Niedersachsen - Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4864 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - Drs. 16/5158 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/5199 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/5223

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Mit dem Änderungsantrag in der Drs. 16/5223 zielt die Fraktion DIE LINKE auf eine Annahme des von ihr eingebrachten Gesetzentwurfs mit einer Änderung in Artikel 1.

Wir treten in die Beratung ein. Zu Wort gemeldet hat sich für die Fraktion DIE LINKE Frau WeisserRoelle. Ich erteile Ihnen das Wort, Frau WeisserRoelle.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Gesetzentwurf hat das zumindest teilweise Rückgängigmachen der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten seitens der Niedersächsischen Landesregierung zum Ziel. Ich weise gern noch einmal darauf hin, dass der ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen bei der Einbringung unseres Gesetzentwurfs im Juli dieses Jahres alle Landtagsfraktionen aufgefordert hat, sich unserer Initiative für eine Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten anzuschließen. Sie haben mit Ihrem heutigen Votum ausdrücklich Gelegenheit dazu, der Empfehlung von ver.di zu folgen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, durch unseren Änderungsantrag kommen wir Ihnen entgegen, damit Sie, nachdem Sie sich bei der Abstimmung über unsere Gesetzesnovelle in den zuständigen Ausschüssen ent

halten haben, dieser nun zustimmen können. Lassen Sie mich das bitte erläutern.

Unser Gesetzentwurf fordert in Artikel 1 unter Nr. 3, § 4 Abs. 1 und 2 ersatzlos zu streichen. Dieser Vorschlag hat im Ausschuss, aber auch in unserer Landespartei zu zahlreichen Diskussionen und Einwendungen geführt. Wir haben darüber nachgedacht und diskutiert. Wir haben daraus Lehren gezogen und schlagen daher dem Landtagsplenum heute vor, nicht § 4 Abs. 1 und 2 ersatzlos zu streichen, sondern Nr. 3 in einer geänderten Fassung zu beschließen. Die Änderung liegt Ihnen vor. Aber ich zitiere sie gerne noch einmal:

„In Ausflugsorten, die auf Vorschlag des für den Tourismus zuständigen Ministeriums durch Beschluss des Landtages anerkannt worden sind, gilt Satz 1 Nr. 2 für andere als die in Satz 1 Nr. 1 genannten Verkaufsstellen mit der Maßgabe entsprechend, dass an Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen Schmuck, Bekleidungsartikel und Artikel des Gartenbedarfs mit Ausnahme von Schnitt- und Topfpflanzen nicht verkauft werden dürfen.“

Damit wäre klargestellt, dass die niedersächsische Ausflugsorteregelung nicht durch kommerzielle Anbieter wie Gartencenter und andere missbraucht werden kann. Wer aber ein paar Schnittblumen für einen Sonntagsbesuch kaufen will, ist von dieser Restriktion nicht betroffen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Die Gesetzesnovelle liegt ausdrücklich im Interesse der 10 000 Beschäftigten im Einzelhandel. Diese Beschäftigten - die allermeisten sind Frauen - und ihre Familien sollen nicht länger unter der sachlich nicht gerechtfertigten Ausweitung der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag über 20 Uhr hinaus sowie samstags über 18 Uhr hinaus leiden müssen. Sie sollen nicht mehr darunter leiden, dass Einzelhandelsgeschäfte immer wieder an Sonntagen geöffnet sind. Letzteres ist nicht nur beschäftigungspolitisch zurückzuweisen, sondern untergräbt auch die Existenz kleiner und kleinster Einzelhandelsgeschäfte.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Weisser-Roelle, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich möchte das erst einmal zu Ende führen.

Die zunehmende Öffnung an Sonntagen stellt überdies einen massiven und durch nichts zu rechtfertigenden Angriff auf die Sonntagsruhe dar. Es ist auch eine Mär, dass die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten zu mehr Umsatz und mehr Arbeitsplätzen im Einzelhandel führt. Über 200 000 arbeitslose Frauen im Bereich Einzelhandel bundesweit und nahezu 20 000 in Niedersachsen sprechen doch eine eindeutige Sprache. Ausschlaggebend für einen Umsatzanstieg im Einzelhandel ist, dass auch die Menschen in Niedersachsen mehr Geld für den Konsum in ihre Portemonnaies bekommen.

(Zustimmung von Hans-Henning Adler [LINKE])

Wir brauchen daher einen gesetzlichen Mindestlohn, und wir brauchen eine massive Ausweitung existenzsichernder Vollzeiterwerbsplätze im Einzelhandel statt einer zunehmenden Zahl von Minijobs und weiteren prekären Arbeitsverhältnissen.

(Beifall bei der LINKEN)

Aus den genannten Gründen bitte ich Sie, unserem Gesetzentwurf unter Beachtung des dargelegten Änderungsantrags zuzustimmen.

Schönen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Helmhold für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön, Frau Helmhold!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs hat meine Fraktion betont, dass auch nach ihrer Auffassung die ausufernden Ladenöffnungszeiten in Niedersachsen überdacht werden müssen, weil das im Jahr 2007 in Kraft getretene Gesetz doch erheblichen Widerständen von Kommunen, Kirchen, Gewerkschaften, Einzelhandel und vielen anderen begegnet ist.

2008 wurde ein bisschen nachgebessert, allerdings wurden die Zeiten, innerhalb derer in Ausflugsorten verkauft werden darf, ausgeweitet. Dann gab es noch eine Änderung im Bereich des Verkaufs von Pflanzen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht 2010 ausdrücklich erklärt hat, dass ein wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkäufer und das alltägliche Erwerbsinteresse - auch Shopping-Interesse genannt - potenzieller Käufer keine Ausnahmen vom Schutz der Sonntagsruhe rechtfertigen. Insofern geht das niedersächsische Gesetz nicht nur an die Grenzen der bestehenden Möglichkeiten, sondern überstrapaziert sie.

(Zustimmung von Miriam Staudte [GRÜNE])

Es ist gut, dass der Gesetzentwurf der Linken die Kritik am bestehenden Gesetz erneut aufgenommen hat. Wir können einige Punkte mittragen, z. B. die Begrenzung der Ladenöffnungszeiten, auch die Herausnahme der Verkaufserlaubnis für Bekleidung und Schmuck in Kur-, Erholungs- und Wallfahrtsorten an Sonntagen. Das haben wir selbst gefordert.

(Jens Nacke [CDU]: Das haben wir doch schon hundertmal besprochen!)

Wir halten allerdings die komplette Streichung der Regelung für Ausflugsorte für einigermaßen problematisch; denn dort besteht eine gewachsene Struktur, und es würde zu erheblichen Verwerfungen führen, wenn man sie schlankweg abschafft. Deswegen haben wir eine gründliche Anhörung zu diesem Thema gefordert, in der alle Beteiligten hätten angehört und befragt werden können. Leider ist die Mehrheit in diesem Haus dem nicht gefolgt, sodass wir eine gründliche Abwägung der divergierenden Standpunkte nicht vornehmen konnten.

(Heidemarie Mundlos [CDU]: Weil es dazu klare Regelungen gibt!)

- Es ging ja um die von den Linken geforderten Änderungen, nicht um klare Regelungen.

(Heidemarie Mundlos [CDU]: Es gibt klare Regelungen zum Verfahren!)

Dazu hätten wir die unterschiedlichen Beteiligten gerne gehört.

Da wir diese Abwägung nicht vornehmen konnten, werden wir uns bei diesem Punkt enthalten. Ich bin überzeugt, dass sich die neue politische Mehrheit